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Teilfortschreibung des SEP zur Errichtung eines Gymnasiums - Inklusion nicht vergessen!

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

eines Gymnasiums - Inklusion nicht vergessen! Der Magistratsvortrag M 187 sieht die Errichtung eines neuen sechszügigen G9 Gymnasiums vor, was ohne Zweifel notwendig ist. Erst im Oktober hat die Stadtverordnetenversammlung den Beitritt zur Modellregion des Landes Hessen befürwortet. Bisher sind die Gymnasien die einzige Schulform in Frankfurt, die sich beim Thema inklusiver Beschulung vornehm zurückhalten, während andere Schulformen schon seit Jahren selbstverständlich inklusiv arbeiten. Nach der Grundidee und der Gesetzeslage gilt das Inklusionsprinzip jedoch allumfassend und insofern auch für die gymnasialen Bildungsgänge, insbesondere, wenn es sich wie im vorliegenden Fall um eine Neugründung handelt. Wenn die Stadt Frankfurt es mit ihrem Beschluss ernst meint, sollte jede Fortschreibung des SEP diesen Umstand selbstverständlich festschreiben. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 187 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass unter 3. der Punkt 3.3 mit folgendem Wortlaut eingefügt wird:

  1. 3.
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass das neue Gymnasium analog dem Beschluss § 5277 der
  3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014, sowohl inklusiv geplant und gebaut wird als auch inklusiv beschult und arbeitet.
  4. Für weitere Schritte zur Bereitstellung zusätzlicher Gymnasialplätze werden auch die Kapazitäten der beruflichen Gymnasien und der integrierten Gesamtschulen mit einbezogen.

Inhalt

Antrag vom 03.12.2014, NR 1081

Betreff: Teilfortschreibung des SEP zur Errichtung eines Gymnasiums - Inklusion nicht vergessen! Der Magistratsvortrag M 187 sieht die Errichtung eines neuen sechszügigen G9 Gymnasiums vor, was ohne Zweifel notwendig ist. Erst im Oktober hat die Stadtverordnetenversammlung den Beitritt zur Modellregion des Landes Hessen befürwortet. Bisher sind die Gymnasien die einzige Schulform in Frankfurt, die sich beim Thema inklusiver Beschulung vornehm zurückhalten, während andere Schulformen schon seit Jahren selbstverständlich inklusiv arbeiten. Nach der Grundidee und der Gesetzeslage gilt das Inklusionsprinzip jedoch allumfassend und insofern auch für die gymnasialen Bildungsgänge, insbesondere, wenn es sich wie im vorliegenden Fall um eine Neugründung handelt. Wenn die Stadt Frankfurt es mit ihrem Beschluss ernst meint, sollte jede Fortschreibung des SEP diesen Umstand selbstverständlich festschreiben. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 187 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass unter 3. der Punkt 3.3 mit folgendem Wortlaut eingefügt wird:

  1. 3.

  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass das neue Gymnasium analog dem Beschluss § 5277 der

  3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014, sowohl inklusiv geplant und gebaut wird als auch inklusiv beschult und arbeitet.

  4. Für weitere Schritte zur Bereitstellung zusätzlicher Gymnasialplätze werden auch die Kapazitäten der beruflichen Gymnasien und der integrierten Gesamtschulen mit einbezogen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 35
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 55
Angenommen
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1081 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 581 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Linke Gegen Fdp Freie Wähler
Sitzung 36
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Römer
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler
Sitzung 37
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Römer
Ablehnung:
SPD Linke ÖkoLinX-ARL Freie Wähler REP Grüne Und Spd
Sitzung 26
KAV
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage NR 1081 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5394,

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