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Teilfortschreibung des SEP zur Errichtung eines Gymnasiums - Inklusion nicht vergessen!

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

eines Gymnasiums - Inklusion nicht vergessen! Der Magistratsvortrag M 187 sieht die Errichtung eines neuen sechszügigen G9 Gymnasiums vor, was ohne Zweifel notwendig ist. Erst im Oktober hat die Stadtverordnetenversammlung den Beitritt zur Modellregion des Landes Hessen befürwortet. Bisher sind die Gymnasien die einzige Schulform in Frankfurt, die sich beim Thema inklusiver Beschulung vornehm zurückhalten, während andere Schulformen schon seit Jahren selbstverständlich inklusiv arbeiten. Nach der Grundidee und der Gesetzeslage gilt das Inklusionsprinzip jedoch allumfassend und insofern auch für die gymnasialen Bildungsgänge, insbesondere, wenn es sich wie im vorliegenden Fall um eine Neugründung handelt. Wenn die Stadt Frankfurt es mit ihrem Beschluss ernst meint, sollte jede Fortschreibung des SEP diesen Umstand selbstverständlich festschreiben. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 187 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass unter 3. der Punkt 3.3 mit folgendem Wortlaut eingefügt wird:

  1. 3.
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass das neue Gymnasium analog dem Beschluss § 5277 der
  3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014, sowohl inklusiv geplant und gebaut wird als auch inklusiv beschult und arbeitet.
  4. Für weitere Schritte zur Bereitstellung zusätzlicher Gymnasialplätze werden auch die Kapazitäten der beruflichen Gymnasien und der integrierten Gesamtschulen mit einbezogen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2014, NR 1081 Betreff: Teilfortschreibung des SEP zur Errichtung eines Gymnasiums - Inklusion nicht vergessen! Der Magistratsvortrag M 187 sieht die Errichtung eines neuen sechszügigen G9 Gymnasiums vor, was ohne Zweifel notwendig ist. Erst im Oktober hat die Stadtverordnetenversammlung den Beitritt zur Modellregion des Landes Hessen befürwortet. Bisher sind die Gymnasien die einzige Schulform in Frankfurt, die sich beim Thema inklusiver Beschulung vornehm zurückhalten, während andere Schulformen schon seit Jahren selbstverständlich inklusiv arbeiten. Nach der Grundidee und der Gesetzeslage gilt das Inklusionsprinzip jedoch allumfassend und insofern auch für die gymnasialen Bildungsgänge, insbesondere, wenn es sich wie im vorliegenden Fall um eine Neugründung handelt. Wenn die Stadt Frankfurt es mit ihrem Beschluss ernst meint, sollte jede Fortschreibung des SEP diesen Umstand selbstverständlich festschreiben. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 187 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass unter 3. der Punkt 3.3 mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: 1. 3.3. Es dient weiter zur Kenntnis, dass das neue Gymnasium analog dem Beschluss § 5277 der 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014, sowohl inklusiv geplant und gebaut wird als auch inklusiv beschult und arbeitet. 2. Für weitere Schritte zur Bereitstellung zusätzlicher Gymnasialplätze werden auch die Kapazitäten der beruflichen Gymnasien und der integrierten Gesamtschulen mit einbezogen. Antragsteller: SPD Antragstellende Person(en): Stadtv. Mike Josef Stadtv. Anna Latsch Stadtv. Rita Streb-Hesse Stadtv. Sylvia Weber Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2015, B 96 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 10.12.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 08.12.2014, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1081 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 581 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (M 187 und NR 1050 = Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 187, OA 581 und OA 582 = Ablehnung, NR 1050 und NR 1081 = Annahme) REP (NR 1050, NR 1081, OA 581 und OA 582 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) 26. Sitzung der KAV am 09.03.2015, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage NR 1081 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5394, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 40 33