Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main im Linienbündel E an die In-der-City-Bus GmbH
Beschlussvorschlag
- Der Magistrat ist gebeten, die Busverkehrsleistung im Linienbündel E sowie die Annexleistung der Werkstatt und der entsprechend genutzten Betriebshöfe ab dem 09.06.2024 bis zum 10.12.2033 nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Öffentlichen Dienstleistungsauftrages incl. der dazugehörigen Teile und Anlagen zu vergeben und die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anzuweisen, ihre Tochtergesellschaft, die In-der-City-Bus GmbH (ICB), anzuweisen, diese Busverkehrsleistungen zu erbringen und mit Inkrafttreten des neu zu vergebenden öDA zum 09.06.2024 den bestehenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (bestehender öDA) über die Busverkehrsleistungen im Linienbündel E in Frankfurt am Main an die ICB mit Laufzeit bis 12.12.2026 nicht mehr auszuführen.
- Der Magistrat wird beauftragt, traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main (traffiQ) anzuweisen, den bestehenden öDA über die Busverkehrsleistungen im Linienbündel E in Frankfurt am Main an die ICB mit Laufzeit bis 12.12.2026 vorzeitig mit Inkrafttreten des neu zu vergebenden öDA zum 09.06.2024 zu beenden, damit einen rechtssicheren, störungsfreien Übergang in die Neuvergabe zu gewährleisten, sowie endgültig abzurechnen. traffiQ wird ferner angewiesen, den neu zu vergebenden öDA über das Erbringen von Busverkehrsleistungen gemäß PBefG im Linienverkehr der Stadt Frankfurt am Main durch die ICB mit Wirkung zum 09.06.2024 umzusetzen und die Aufgaben der "Zuständigen örtlichen Behörde" gemäß VO (EG) Nr.1370/2007 und gemäß Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrag (AÜBV) für die Stadt Frankfurt am Main wahrzunehmen.
- Der Magistrat wird beauftragt, traffiQ anzuweisen, nach Ablauf von vier aufeinanderfolgenden, vollständigen Wirtschaftsjahren eine Revision durchzuführen, die die Erfüllung der mit der Direktvergabe verbundenen Zielsetzungen bewertet. Darauf basierend ist der Stadtverordnetenversammlung ein Handlungsvorschlag vorzulegen, der u.a. eine Weiterführung des Auftrags, eine Weiterführung unter Modifikationen oder eine Beendigung des Auftrags nach fünf Jahren beinhalten kann.
Begründung
A. Allgemeines
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023, § 2826 (M 202), wurde der Magistrat beauftragt, die Buslinien im Linienbündel E erneut direkt an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben, nachdem die Revision des öDA ergeben hat, dass das Änderungsmanagement für Anpassungen während der Vertragslaufzeit im Linienbündel E unzureichend ausgestaltet ist. Die Vornahme der Revision nach vier Jahren ab Beginn des öDA ergab sich aus der Beschlussfassung § 6332 vom 24.09.2015 (M 143). Das Bedienungsgebiet der Buslinien liegt halbringförmig nördlich der Frankfurter Innenstadt. Es wird durch die Stadtteile Gallus, Bockenheim, Eschersheim, Berkersheim, Bornheim und Ostend begrenzt. Enthalten sind die Buslinien M32, M34, 39, 63, 64, 66 und N5. Das Linienbündel E wird erneut in Form eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) an die ICB vergeben. Die im folgenden genannten Voraussetzungen werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Direktvergabe von der ICB erfüllt: - Die öffentliche Auftraggeberin übt über die ICB eine ähnliche Kontrolle aus, wie über ihre eigenen Dienststellen. - Mehr als 80 % der Tätigkeiten der ICB dienen der Ausführung der Aufgaben, mit denen sie von der die Kontrolle ausübenden öffentlichen Auftraggeberin oder von anderen von dieser kontrollierten juristischen Person betraut wurde. - Es besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung an der ICB. - Die ICB nimmt ihre Tätigkeit ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers und auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main wahr. Durch diese Art der vertraglichen Ausgestaltung der Direktvergabe besteht die Möglichkeit, sämtliche für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erforderlichen Aufwendungen der ICB beihilfekonform ausgleichen zu können. Durch eine von traffiQ jährlich durchzuführende Überkompensationskontrolle erfolgt die Sicherstellung der Auskömmlichkeit und Angemessenheit der Ausgleichzahlungen an die ICB.
B. Finanzielle Auswirkungen
Neben der Neuvergabe des Linienbündels E besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen einer Änderungsbekanntmachung ein umfassendes Änderungsmanagement in den bestehenden Verkehrsvertrag zu integrieren. Hierbei bestehen jedoch vergabe- und beihilferechtliche Risiken. Folglich verbleibt die Neuvergabe des Linienbündels E in Form eines öDA als einzige sinnvolle Handlungsoption. Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb bereits mit Beschluss vom 02.02.2023 dem vorgeschlagenen Vorgehen der Neuvergabe zugestimmt und traffiQ mit der Vorbereitung der nun vorliegenden Umsetzung beauftragt.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der neue Verkehrsvertrag wurde derart ausgestaltet, dass bestehende Herausforderungen aufgelöst werden konnten. Ausgestaltung des neuen Verkehrsvertrages - Änderungsmanagement: Das neu konzipierte Änderungsmanagement ermöglicht es, Anpassungen in Höhe von bis zu 50% der Fahrleistung sowie der Qualität vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um außerplanmäßige Änderungen, die noch nicht in den Vergabeunterlagen berücksichtigt werden konnten. Insgesamt führt dies zu einer hohen Flexibilität hinsichtlich der Zu- und Abbestellung von Leistung und ermöglicht die rechtssichere Anpassung von wesentlichen Änderungen während der Vertragslaufzeit. - Abrechnungsmethodik: Bezüglich der Berechnungssystematik erfolgte eine Angleichung an die bestehende Methodik der Linienbündel C und D. Durch die neue Abrechnungssystematik wird zusätzliche Transparenz im Abrechnungsprozess hergestellt. Zudem wird durch die Harmonisierung mit der Methodik der Linienbündel C und D der administrative Aufwand sowohl seitens traffiQ als auch seitens der ICB reduziert. Nach Ablauf von vier Wirtschaftsjahren wird erstmalig im Bündel E eine Revision der Preisfaktoren durchgeführt, um die der Urkalkulation zugrundeliegenden Prämissen zu überprüfen. Sollten sich Rahmenbedingungen stark verändert haben, können diese Kostenentwicklungen durch die Anpassung der Preisfaktoren im Rahmen der Revision berücksichtigt werden. - Qualitatives Anreiz-System: Ferner wurde ein qualitatives Anreizsystem entwickelt, das sowohl Bonus- als auch Malus-Zahlungen erlaubt. Das Anreizsystem setzt sich aus dem subjektiven Kriterium Freundlichkeit und den beiden objektiven Kriterien Ausfallquote und Pünktlichkeit zusammen. Hierbei wurden bewusst Qualitätskriterien berücksichtigt, die in besonderem Maße durch die Fahrpersonale beeinflusst werden können, um die Zuverlässigkeit und Motivation dieser zu fördern. Zudem wird vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrates zu Vertragsstart eine Basisprämie für die Mitarbeitenden der ICB eingeführt. Jeweils die Hälfte der Bonus- und Maluszahlungen werden auf die Basisprämie angerechnet, erstmalig für das Jahr 2025. Sollte es keine Zustimmung des Betriebsrates geben, entfällt die Basisprämie. Die Bonus- und Maluszahlungen bleiben bestehen und werden vollständig von der ICB getragen.
D. Klimaschutz
Der geschätzte Auftragswert für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 408,4 Mio. €. Die Neuvergabe bringt im Vergleich zum bisherigen Verkehrsvertrag keine direkten Kostensteigerungen mit sich, da weder der Bündelzuschnitt noch die Vertrags- und Vergabeart (Direktvergabe als Öffentlicher Dienstleistungsauftrag) geändert werden. Vor dem Hintergrund der derzeit angespannten Haushaltslage gibt es jedoch zwei neue Mechanismen, die der Kostenkontrolle dienen. Zum einen werden die Gesamtkosten durch die Erhöhung der Anzahl an Preisfaktoren von drei auf fünf transparenter dargestellt und können besser mit den anderen beiden Bündeln C und D verglichen werden. Des Weiteren bietet das bereits etablierte Controlling-System Möglichkeiten zur Identifikation wesentlicher Kostentreiber. In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel E erforderlichen Mittel berücksichtigt. Die in der Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2027 hinterlegten Kosten für das Bündel E belaufen sich auf insgesamt 168,3 Mio. €. Die Kosten für das Jahr des Vertragsstarts, das am 09. Juni 2024 beginnt und am 31. Dezember 2024 endet, liegen bei 16,4 Mio. €. Die Finanzierung erfolgt indirekt über die Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) des städtischen Haushalts.