Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 14. Änderungssatzung -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 13.05.2013, M
77 Betreff:
Satzung zur Änderung der
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit
Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 14. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 557 (M 137)
I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt
Frankfurt am Main - 14. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142)
in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der
Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18.12.2012 (GVBl. S.645), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung
der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit
Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 14. Änderungssatzung -
beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen
Schulbezirke werden wie folgt verändert: Karmeliterschule, Moselstraße 11 Am Hauptbahnhof, Taunusstraße unger. Nr. bis
Taunustor, Neue Mainzer Straße unger.Nr. von Taunustor bis zum Main, alle
Straßen im Gutleutviertel bis zur Ortsbezirksgrenze, Gleisanlagen zum
Bahnhofsviertel als nördliche Begrenzung. Astrid-Lindgren-Schule, Platenstraße 75 Miquelallee nördliche Seite ab Hansaallee über
Rosa-Luxemburg-Straße, Stefan-Zweig-Straße ger. und unger. Nr. und
Raimundstraße unger. Nr. bis Hügelstraße, Hügelstraße unger. Nr. bis Postamt,
Selma-Lagerlöf-Straße, Ricarda-Huch-Straße, Eichendorffstraße,
Fallerslebenstraße, Raimundstraße ger. und unger. Nr. bis Am Dornbusch, Am
Dornbusch unger. Nr. bis Eschersheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße
unger. Nr. bis Am Grünhof, Am Grünhof nördliche Seite bis Hansaallee,
Hansaallee unger. Nr. bis Miquelallee. Holzhausenschule, Bremer Straße 25 Siesmayerstraße von Grüneburgweg bis Miquelallee,
Miquelallee südliche Seite bis Hansaallee, Hansaallee ger. Nr. bis Am Grünhof,
Am Grünhof südliche Seite bis Eschersheimer Landstraße, Eschersheimer
Landstraße bis Miquelallee, Adickesallee unger. Nr., Eckenheimer Landstraße
unger. Nr. von Adickesallee bis Oederweg, Oederweg unger. Nr. bis
Glauburgstraße, Glauburgstraße unger. Nr. bis Eckenheimer Landstraße,
Eckenheimer Landstraße von Nr. 103 bis Hermannstraße, Hermannstraße ger. Nr.,
Fichardstraße ger. Nr., Eschersheimer Landstraße ger. Nr. von Fichardstraße bis
Heinestraße, Hansaallee ger. Nr. von Eschersheimer Landstraße bis
Fürstenbergerstraße, Fürstenbergerstraße ger. Nr. von Hansaallee bis
Grüneburgweg, Grüneburgweg ger. Nr. von Fürstenbergerstraße bis
Siesmayerstraße.
Heinrich-Seliger-Schule, Mierendorffstraße 8 Hügelstraße unger. Nr. von Jean-Monnet-Straße bis
Adalbert-Stifter-Straße (einschließlich), Rudolf-Presber-Straße,
Jean-Paul-Straße, Gustav-Freytag-Straße und Eichendorffstraße ab Einmündung
Fallerslebenstraße bis Am Dornbusch, Am Dornbusch nördliche Seite bis
Eschersheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße bis Adickesallee,
Adickesallee bis Eckenheimer Landstraße, Eckenheimer Landstraße bis Marbachweg
und unger. Nr. weiter über Jean-Monnet-Straße bis Hügelstraße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung
bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO,
143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu
Veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Astrid-Lindgren-Schule hat ausreichende
Kapazitäten zur Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen und Schüler und verfolgt
damit auch das Ziel einer besseren Durchmischung ihrer Schülerschaft.
Gleichzeitig dient die Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen beiden
Schulen einer Entlastung der Holzhausenschule im Hinblick auf ihren geplanten
Ausbau zu einer sechszügigen Grundschule. Beide Schulkonferenzen wurden
angehört. Die nun vorgesehene Veränderung der Schulbezirksgrenze entspricht
einem zwischen beiden Schulen gefundenen Kompromissvorschlag, der auch vom
Staatlichen Schulamt als Zustimmungsbehörde mitgetragen wird. Angesichts steigender Kinderzahlen
ist auch eine Verkleinerung des Schulbezirkes der Heinrich-Seliger-Schule
geboten. Die Anhörung der Schulkonferenz gilt als erfolgt. Die Neubeschreibung des Schulbezirkes der
Karmeliterschule ist notwendig geworden, da ihre am Sommerhoffpark gelegene
Außenstelle aufgegeben wurde und die Kinder aus diesem Wohnbereich seitdem am
Standort Karmeliterschule im Bahnhofsviertel beschult werden. Für die
Außenstelle galt seither ein eigener Schulbezirk. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für
den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage _Plan (ca. 161 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.07.2011, M 137
Vortrag des
Magistrats vom 16.12.2013, M 243
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 9
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 15.05.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2
am 17.06.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 77
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FDP 22. Sitzung des OBR 9
am 20.06.2013, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 77
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 24.06.2013, TO I, TOP 10
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 77
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) REP (= Annahme)
22. Sitzung des OBR 1
am 25.06.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 77
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des OBR 3
am 27.06.2013, TO I, TOP 43 Beschluss: a) Die Vorlage M
77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 77
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 77
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER
und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 23. Sitzung des OBR 3
am 22.08.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage M 77
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung der KAV am
26.08.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 77
wird zugestimmt. 24. Sitzung des OBR 3
am 29.08.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 77
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3
am 26.09.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage M 77
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3
am 07.11.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 77
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3377, 23. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 40 1