Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 14. Änderungssatzung -
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 13.05.2013, M 77
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 14. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 557 (M 137) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 14. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2012 (GVBl. S.645), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 14. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Karmeliterschule, Moselstraße 11 Am Hauptbahnhof, Taunusstraße unger. Nr. bis Taunustor, Neue Mainzer Straße unger.Nr. von Taunustor bis zum Main, alle Straßen im Gutleutviertel bis zur Ortsbezirksgrenze, Gleisanlagen zum Bahnhofsviertel als nördliche Begrenzung. Astrid-Lindgren-Schule, Platenstraße 75 Miquelallee nördliche Seite ab Hansaallee über Rosa-Luxemburg-Straße, Stefan-Zweig-Straße ger. und unger. Nr. und Raimundstraße unger. Nr. bis Hügelstraße, Hügelstraße unger. Nr. bis Postamt, Selma-Lagerlöf-Straße, Ricarda-Huch-Straße, Eichendorffstraße, Fallerslebenstraße, Raimundstraße ger. und unger. Nr. bis Am Dornbusch, Am Dornbusch unger. Nr. bis Eschersheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße unger. Nr. bis Am Grünhof, Am Grünhof nördliche Seite bis Hansaallee, Hansaallee unger. Nr. bis Miquelallee. Holzhausenschule, Bremer Straße 25 Siesmayerstraße von Grüneburgweg bis Miquelallee, Miquelallee südliche Seite bis Hansaallee, Hansaallee ger. Nr. bis Am Grünhof, Am Grünhof südliche Seite bis Eschersheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße bis Miquelallee, Adickesallee unger. Nr., Eckenheimer Landstraße unger. Nr. von Adickesallee bis Oederweg, Oederweg unger. Nr. bis Glauburgstraße, Glauburgstraße unger. Nr. bis Eckenheimer Landstraße, Eckenheimer Landstraße von Nr. 103 bis Hermannstraße, Hermannstraße ger. Nr., Fichardstraße ger. Nr., Eschersheimer Landstraße ger. Nr. von Fichardstraße bis Heinestraße, Hansaallee ger. Nr. von Eschersheimer Landstraße bis Fürstenbergerstraße, Fürstenbergerstraße ger. Nr. von Hansaallee bis Grüneburgweg, Grüneburgweg ger. Nr. von Fürstenbergerstraße bis Siesmayerstraße. Heinrich-Seliger-Schule, Mierendorffstraße 8 Hügelstraße unger. Nr. von Jean-Monnet-Straße bis Adalbert-Stifter-Straße (einschließlich), Rudolf-Presber-Straße, Jean-Paul-Straße, Gustav-Freytag-Straße und Eichendorffstraße ab Einmündung Fallerslebenstraße bis Am Dornbusch, Am Dornbusch nördliche Seite bis Eschersheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße bis Adickesallee, Adickesallee bis Eckenheimer Landstraße, Eckenheimer Landstraße bis Marbachweg und unger. Nr. weiter über Jean-Monnet-Straße bis Hügelstraße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu Veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Astrid-Lindgren-Schule hat ausreichende Kapazitäten zur Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen und Schüler und verfolgt damit auch das Ziel einer besseren Durchmischung ihrer Schülerschaft. Gleichzeitig dient die Veränderung der Schulbezirksgrenze zwischen beiden Schulen einer Entlastung der Holzhausenschule im Hinblick auf ihren geplanten Ausbau zu einer sechszügigen Grundschule. Beide Schulkonferenzen wurden angehört. Die nun vorgesehene Veränderung der Schulbezirksgrenze entspricht einem zwischen beiden Schulen gefundenen Kompromissvorschlag, der auch vom Staatlichen Schulamt als Zustimmungsbehörde mitgetragen wird. Angesichts steigender Kinderzahlen ist auch eine Verkleinerung des Schulbezirkes der Heinrich-Seliger-Schule geboten. Die Anhörung der Schulkonferenz gilt als erfolgt. Die Neubeschreibung des Schulbezirkes der Karmeliterschule ist notwendig geworden, da ihre am Sommerhoffpark gelegene Außenstelle aufgegeben wurde und die Kinder aus diesem Wohnbereich seitdem am Standort Karmeliterschule im Bahnhofsviertel beschult werden. Für die Außenstelle galt seither ein eigener Schulbezirk. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage _Plan (ca. 161 KB)