Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 15. Änderungssatzung -
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 28.06.2013, M 116
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 15. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 557 (M 137) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 15. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2012 (GVBl. S.645), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 15. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Valentin-Senger-Schule, Valentin-Senger-Straße 9 Friedberger Landstraße ab ger. Nr. 300 bis A 661, A 661 bis Höhe südlich Friedhof Bornheim über Dortelweiler Straße einschließlich Nr. 100 und Hungener Straße bis Friedberger Landstraße. Das Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße) im Schulbezirk der Theobald-Ziegler-Schule gilt als Überschneidungsgebiet zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule. Aufnahmewünschen an der Valentin-Senger-Schule kann nur im Rahmen der im jeweiligen Schuljahr gegebenen Aufnahmekapazitäten entsprochen werden. Comeniusschule, Burgstraße 59 Friedberger Landstraße ab ger. Nr. 298 bis Rothschildallee, Rothschildallee ger. Nr. bis Burgstraße, Höhenstraße ger. Nr. bis Heidestraße, alle Straßen links der Heidestraße zwischen Höhenstraße und Saalburgstraße, Neebstraße unger. Nr., Im Prüfling unger. Nr. von Usinger Straße bis Seckbacher Landstraße, Seckbacher Landstraße unger. Nr. bis Ende, A 661 bis südlich Friedhof Bornheim über Dortelweiler Straße ausschließlich Nr. 100 und südlich Hungener Straße bis Friedberger Landstraße. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu Veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Für die Valentin-Senger-Schule als Außenstelle der Comeniusschule wird der Magistrat beim Hessischen Kultusministerium nach Beschlussfassung über eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes die Eigenständigkeit mit Wirkung zum Schuljahr 2013/2014 beantragen. Voraussetzung für die Zustimmung des Landes ist auch die Bildung eines eigenen Schulbezirkes. Die mit dieser Satzungsänderung beabsichtigte Festlegung der Schulbezirke berücksichtigt die Aufnahmekapazität beider Schulen und ist mit den Schulleitungen und dem Landesschulamt/Staatliches Schulamt Frankfurt abgestimmt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage 1 (ca. 207 KB)