Meine Nachbarschaft: Mierendorffstraße
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Vorlagen
Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7682 entstanden aus Vorlage: OF 1101/9 vom 19.10.2025 Betreff: Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße Durch eine temporäre Baustelle im Kreuzungsbereich Marbachweg/Mierendorffstraße ist ein Abbiegen in die Mierendorffstraße derzeit nicht möglich. Viele Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, halten deshalb direkt auf dem Marbachweg in Höhe der Baustelle, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Dieses Halten im ohnehin schon engen Kreuzungsbereich führt zu erheblichen Behinderungen, insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer. Diese sind gezwungen, riskante Ausweichmanöver vorzunehmen, wodurch es zu gefährlichen Situationen kommt. Das rücksichtslose Halten auf der Fahrbahn stellt somit einen gravierenden Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend, insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und Schulendes, in diesem Bereich verstärkte Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der FritzReuterStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7681 entstanden aus Vorlage: OF 1100/9 vom 19.10.2025 Betreff: Mehr Fahrradbügel auf der linken Fußgängerseite in der Fritz-Reuter-Straße Die Fritz-Reuter-Straße wird insbesondere morgens von zahlreichen Schulkindern mit dem Fahrrad genutzt. Viele schließen ihre Fahrräder an den Begrenzungsgittern entlang beider Gehwegseiten an, um anschließend mit der U-Bahn an der Station "Fritz-Tarnow-Straße" ihren Schulweg fortzusetzen. Die rechte Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße ist deutlich schmaler als die linke. Durch das Abstellen von Fahrrädern an den Gittern wird der Durchgang für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen den Gehweg nicht mehr uneingeschränkt nutzen können. Durch die Installation zusätzlicher Fahrradbügel auf der linken, breiteren Seite kann die Verkehrssituation deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollte das Abstellen von Fahrrädern auf der rechten, schmaleren Seite untersagt werden, um die notwendige Durchgangsbreite zu gewährleisten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf der linken, breiteren Fußgängerseite der Fritz-Reuter-Straße in Richtung Eschersheimer Landstraße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren; 2. auf der rechten, schmaleren Fußgängerseite das Abstellen von Fahrrädern zu untersagen, um die Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und FritzTarnowStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7680 entstanden aus Vorlage: OF 1099/9 vom 19.10.2025 Betreff: Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße regelmäßige Kontrollen der abgestellten Fahrzeuge durchzuführen. Ziel ist es, die missbräuchliche Nutzung der Liefer- und Kurzhalteplätze zu unterbinden und damit die Situation für den Lieferverkehr sowie den Einzelhandel vor Ort zu entschärfen. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern der dort ansässigen Geschäfte wurde festgestellt, dass es derzeit keine praktikable Möglichkeit für ein kurzzeitiges Halten zum Be- oder Entladen von Waren gibt. Die Lieferparkplätze werden regelmäßig von Fahrzeugen blockiert, die dort unzulässigerweise dauerhaft geparkt wurden. Dadurch sind auch Kunden gezwungen, ihre Fahrzeuge auf dem Fahrradweg oder in zweiter Reihe abzustellen, was zu gefährlichen Situationen und Behinderungen führt. Zudem wurde beobachtet, dass auf den Bezahlparkplätzen Fahrzeuge standen, deren Parktickets bereits abgelaufen waren. Durch regelmäßige Kontrollen kann sichergestellt werden, dass die Lieferzonen und Kurzhalteflächen ihrer eigentlichen Funktion entsprechend genutzt werden und der Liefer- sowie Kundenverkehr vor Ort wieder reibungsloser ablaufen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320 entstanden aus Vorlage: OF 1058/9 vom 18.08.2025 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße entsprechend seines positiven Prüfergebnisses nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und einzurichten. Dies ist besonders dringlich angesichts der inzwischen begonnenen Kanalbauarbeiten in der Bertramstraße, die auch diese Kreuzung betreffen. Nach deren Abschluss könnte durch eine angepasste Markierung bereits schnell eine Verbesserung umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen. Bei der weiteren Planung sollte auch das Radfahrbüro einbezogen werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können. Das Radfahrbüro hat wiederholt gezeigt, wie bereits mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen deutliche Verbesserungen möglich sind und gelungene Planungen erarbeitet, von denen alle Verkehrsteilnehmenden profitieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in seiner Stellungnahme vom 12.05.2025, ST 769, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht werden. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen. "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg über diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall an dieser Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769
Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle „Walter-Kolb-Siedlung“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7253 entstanden aus Vorlage: OF 1089/10 vom 13.08.2025 Betreff: Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle "Walter-Kolb-Siedlung" Der Magistrat wird gebeten, den bereits vorhandenen Mülleimer durch einen größeren zu ersetzen. Begründung: Auf dem Parkplatz am Ende vom Marbachweg (hinter Hausnummer 70) stehen oft Autos mit To-go-Essen. Der Abfall landet in dem vorhandenen Mülleimer, der dafür zu klein ist. Auch ist immer wieder zu sehen, dass Müll aus den Schrebergärten (Einweggrillgeschirr) in dem Mülleimer landet. Auch auf dem Weg zur Haltestelle wird der Mülleimer hierfür gerne genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1826
Radverkehr in der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261 entstanden aus Vorlage: OF 1104/10 vom 18.08.2025 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Vorgang: V 1004/18 OBR 10; ST 2282/18; OM 4161/19 OBR 10; ST 1171/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich in den letzten zehn Jahren für Radfahrende die Verkehrs- bzw. Gefahrenlage in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und dem Marbachweg entwickelt hat. Begründung: Im November 2016 wurde die Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Süden entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg (ST 2282) mit dem Hinweis, dass "keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr" bestehe, aufgehoben. In Richtung Norden gibt es keinen Radweg. Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Anfragen und Beschwerden von Radfahrenden, dass sie bedrängt oder gar genötigt würden. Es besteht große Unsicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171
Leere Baumscheibe Marbachweg 344
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7176 entstanden aus Vorlage: OF 1042/9 vom 10.06.2025 Betreff: Leere Baumscheibe Marbachweg 344 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der gefällte Baum vor dem Grundstück Marbachweg 344 nicht nachgepflanzt werden kann und welche Rolle dabei die vermutlich vorhandenen Versorgungsleitungen spielen. Darüber hinaus wird er gebeten zu prüfen, welche Alternativen existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7124 entstanden aus Vorlage: OF 1068/10 vom 27.05.2025 Betreff: Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Bänke im Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg erneuern kann. Begründung: Die Bänke sind teilweise vermodert, es fehlen Holzteile oder sie sind rissig beziehungsweise splitterig und somit keine gute Sitzmöglichkeit für die Bewohner der Altenwohnanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1448
Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße (stadteinwärts) zwischen Hügelstraße und FritzTarnowStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1041/9 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße (stadteinwärts) zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es im Bereich der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße in den vergangenen Wochen zu Veränderungen der Ampelschaltung - insbesondere an der Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle Fritz-Tarnow-Straße - gekommen ist, 2. ob diese Veränderungen ursächlich für die derzeit täglich auftretenden Rückstaus im morgendlichen Berufsverkehr sind, 3. wie kurzfristig sichergestellt werden kann, dass Fahrradfahrer nicht länger auf den Gehweg ausweichen und dadurch Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden, 4. ob und wie kurzfristig Ordnungskräfte eingesetzt werden können, um Radfahrer gezielt auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und alternative Strecken zu empfehlen. Begründung: Seit mehreren Wochen ist im oben genannten Bereich ein auffälliger Rückstau im morgendlichen Berufsverkehr zu beobachten, der offenbar mit einer geänderten Ampelschaltung zusammenhängt. Infolge des Rückstaus weichen zahlreiche Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Gehweg aus, oft mit erheblichen Geschwindigkeiten (bis zu 20 km/h) und zunehmend auch mit E-Lastenrädern. Dies führt zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Anwohner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1041/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenReich-Ranicki-Platz umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1020/9 vom 04.05.2025 Betreff: Reich-Ranicki-Platz umgestalten Vorgang: V 21/01 OBR 9; ST 604/01; M 165/14; V 428/22 OBR 9; ST 2532/22; OM 3382/23 OBR 9; ST 1103/23; ST 42/24 Der Magistrat wird gebeten, ein neues Konzept zur Umgestaltung des Reich-Ranicki-Platzes zu erarbeiten, das folgende Kernpunkte umfasst: 1. bessere Abgrenzung des Platzes gegen die Belastungen durch fahrenden Verkehr; 2. offene Begegnungszone mit Sitzgelegenheiten, die auch für Veranstaltungen genutzt werden kann (im südlichen Bereich des Platzes); 3. Ruhezone mit Sitzgelegenheiten zum Lesen und Verweilen (im nördlichen Bereich des Platzes hinter der Grünfläche); 4. Bezug zu den Namensgebern Marcel und Teofila Reich-Ranicki; 5. klimaresiliente Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat hat dazu bereits verschiedene konkrete Ideen entwickelt. Konkret handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: Zu 1.: - Abgrenzung zur Eschersheimer Landstraße mit vertikalen begrünten Elementen (z. B. der Fa. OMC-C https://omc-c.com); - alternativ: abgrenzende Bepflanzung; - Bestehende Baumscheibe im Bereich der Parkplätze neu bepflanzen; - evtl. neue Baumscheibe am Ende des Lieferparkplatzes; - Neustrukturierung des Parkraums an der Eschersheimer Landstraße prüfen, die jenseits des beizubehaltenden Lieferparkplatzes das Parken von Wohnmobilen und Lastwagen verhindern soll; - Prüfung, ob eine Begrünung vor der Einmündung Carl-Goerdeler-Straße angesichts der dort liegenden Feuerwehrzufahrt möglich ist. Zu 2.: - zusätzliche Sitzelemente, die den Platz einrahmen, z. B. eine runde/kreisförmige Sitzbank am Rande des Platzes oder begrünte Sitzelemente, die eine zusätzliche Abgrenzung zur Straße bieten würden; - Versetzung des Bücherschranks in den nördlichen Bereich des Platzes (vgl. Ziffer 4. Buchinstallation); - Strom- und Wasseranschluss für Veranstaltungen. Zu 3.: - In der Mitte des Platzes, in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grünfläche, könnte eine Sitzecke entstehen. Um Raum dafür zu schaffen, könnte die bestehende Grünfläche etwas reduziert werden. Als Ausgleich dafür, könnte nördlich der Sitzecke eine neue Grünfläche entstehen, die die drei dort befindlichen Bäume verbindet. Die Sitzecke wäre dann von Grün eingerahmt. - Es sollten zusätzliche Sitzgelegenheiten entstehen. - Ein Kinderbücherschrank könnte zusätzlich installiert werden. - Die dort befindlichen Radbügel sollten versetzt werden. - Der dort befindliche Standplatz für einen Weihnachtsbaum könnte in den südlichen Bereich des Platzes verlegt werden. - Um die Aufenthaltsqualität bei Hitze zu erhöhen, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. ein Trinkbrunnen, eine Vernebelungsanlage oder zusätzliche Beschattungselemente. Zu 4.: - Installation einer Statue von Teofila und Marcel Reich-Ranicki, die ggf. aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden könnte; - Bezug durch die geplante Leseecke; - Buchinstallation, die über einen reinen Bücherschrank künstlerisch und räumlich hinausgeht und an die Geschichte der Reich-Ranickis (insbesondere im Nationalsozialismus und als "Anwalt" der deutschen Literatur) erinnern soll. Zu 5.: - Siehe die Maßnahmen unter 3. Der Magistrat wird gebeten, diese Aspekte bei den Planungen zu berücksichtigen. Begründung: Bereits in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2532, wies der Magistrat darauf hin, dass eine Umgestaltung des Platzes im Zusammenhang mit der Neubenennung erwünscht ist. Dieser Meinung schließt sich der Ortsbeirat an. Die bestehenden Planungen für eine Neugestaltung des Platzes vom 19.09.2014, M 165, werden den Anforderungen einer klimaresilienten Stadtgestaltung nicht mehr gerecht und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden. Mit den genannten Einzelmaßnahmen erscheint eine Aufwertung des Platzes und eine angemessene Würdigung der Namensgeber möglich. Um diese in ein stimmiges Gesamtkonzept zu gießen, wird auf die Expertise des Magistrats zurückgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2001, V 21 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2001, ST 604 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165 Auskunftsersuchen vom 02.06.2022, V 428 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2532 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3382 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543
Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 990/9 vom 03.04.2025 Betreff: Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen aktuellen Lageplan der unterirdischen Versorgungsleitungen für den Platz vor dem Haus Dornbusch zwischen Marbachweg im Süden und dem Blumengeschäft an der Carl-Goerdeler-Straße im Norden zukommen zu lassen. Der Ortsbeirat benötigt diese Unterlagen dringend zur Vorbereitung seiner Planung für die Umgestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch im Gedenken an das Ehepaar Marcel und Teofila Reich-Ranicki. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1277
Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6845 entstanden aus Vorlage: OF 989/9 vom 01.04.2025 Betreff: Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23; OIB 251/23 OBR 9; ST 753/24; ST 1474/24; OM 5441/24 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, im Nachgang des Ortstermins am 13.03.2025, an dem neben dem Ortsbeirat, der Initiative "Projekt Dornbusch" und Vertreter*innen der Dornbuschkirche seitens der eingeladenen Ämter das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Radfahrbüro und die FES teilgenommen haben, folgende Ergebnisse umzusetzen: 1. Die bereits beim Ortstermin vereinbarten Standorte für die bereits beantragten und finanzierten Bücherschränke (ein normaler, ein Kinderbücherschrank) gemäß der Fotoprotokollierung des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu realisieren. Die Rückmeldung, welche Personen die Patenschaften übernehmen, erfolgen gemäß der Stellungnahme vom 19.04.2024, ST 753, an das Bücherschrank-Funktionspostfach. 2. Die mit Anregung vom 25.04.2024, OM 5441, bereits beschlossene Entsiegelung eines Streifens der überlangen Parkplätze in der Carl-Goerdeler-Straße ist möglich, da dort laut Information des ASE keine Leitungen im Weg liegen. Die Kürzung der Parkplätze auf eine reguläre Länge soll baldmöglichst erfolgen. Auf den neu gewonnenen Grünflächen sollen so viele Bäume und Sträucher wie möglich gepflanzt werden. Über den Streifen hinaus soll zusätzlich der am östlichen Rand liegende Parkplatz (nahe dem Zebrastreifen) entsiegelt und begrünt werden, um den hier entstehenden Platz besser zu fassen. 3. Spätestens nach Abschluss der geplanten Fernwärmebauarbeiten ist die Sperrfläche an der Kreuzungsecke nicht wieder zu versiegeln, sondern als Grünfläche umzugestalten. Dabei soll die Sichtbeziehung zur Kreuzung im Sinne der Verkehrssicherheit vor der Schule unbedingt erhalten bleiben. Hier wird der Magistrat gebeten, eine entsprechende Planung zu erstellen und, falls nötig, Mittel für den Haushalt 2026 einzuplanen. Die Container auf der Fläche sind entsprechend an anderer Stelle im Umfeld - aber nicht auf dem Platz vor der Dornbuschkirche - zu positionieren. Sofern sich keine andere geeignete Stelle dafür findet, könnte ein Parkplatz ganz im Westen der zu entsiegelnden Parkreihe dafür genutzt werden. Durch die Verkürzung werden effektiv mehr nutzbare Parkplätze hinzugewonnen, da die Lkws und Wohnmobile nicht mehr dauerhaft auf den Flächen parken können. 4. Die im Rahmen des "World Design Capital 2026" von der Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" vorgeschlagene Anbringung einer Waldliege und die Installation von Verschattungsmöglichkeiten für den Platz zu unterstützen und deren konkrete Umsetzung nach unbürokratischer Rücksprache mit dem Ortsbeirat zu veranlassen, sobald konkrete Pläne dafür vorliegen. 5. Die Aufwertung und Pflege der neu entstandenen Grünfläche entlang der Mierendorffstraße, die bereits mit Bäumen bepflanzt wurde, kann durch eine Patenschaft von Mitgliedern der Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" übernommen werden. Dafür hat die Initiative bereits ein Pflanzkonzept entwickelt, das beim Termin erläutert wurde. Da das Grünflächenamt nicht teilnehmen konnte, wird der Magistrat darum gebeten, dies zu unterstützen und sich direkt mit der Initiative über die Details der Patenschaft für die Fläche abzustimmen. Der Ortsbeirat lobt ausdrücklich das Engagement des Amtes für Straßenbau und Erschließung und bedankt sich für die Unterstützung in den letzten Jahren, die für seine Arbeit ge rade vor dem Hintergrund fehlender Zusagen für Neuplanungen von Plätzen im Stadtteil von höchster Bedeutung ist. Dies ist neben der Arbeit mit dem Grünflächenamt eine der wenigen Kooperationen, durch die der Ortsbeirat und somit auch die Bürger*innen überhaupt Wirksamkeit im öffentlichen Raum entfalten können. Das stärkt Vertrauen in Demokratie und Verwaltung und sollte entsprechend gewürdigt und gestärkt werden. Der Ortsbeirat bedankt sich bei der FES für die umgehend nach dem Ortstermin erfolgte Aufstellung der zusätzlichen Mülleimer. Begründung: Der Ortsbezirk 9 verfügt kaum über richtige Plätze mit Aufenthaltsqualität, daher ist die schrittweise Verbesserung des Bereichs zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule umso wichtiger. Die Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" und der Ortsbeirat setzen sich seit Jahren für diese Verbesserungen ein. Der beschlossene Ortstermin zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule (OF 816/9) hat am 13.03.2025 stattgefunden und wertvolle Ergebnisse gebracht. Der Ortstermin hat gezeigt, dass auch ohne komplette Neuplanung, die der Magistrat leider nicht in Aussicht stellen kann, viele kleine und mittlere Maßnahmen möglich sind, um die Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern. Die identifizierten Entsiegelungsflächen bieten wichtige Chancen für mehr Grün im Stadtteil und die Bücherschränke werden zur Belebung des Begegnungsortes beitragen. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich das Engagement der lokalen Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz", die sich auch an der "World Design Capital 2026" beteiligt hat, und möchte deren kreative Ideen für eine lebenswertere Stadtteilgestaltung zur Umsetzung bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5441 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1443 Beratung im Ortsbeirat: 9
Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 993/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Vorgang: OM 4985/19 OBR 9; ST 1009/20 Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 1009, nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße zu berichten, insbesondere darüber, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4985 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6679 entstanden aus Vorlage: OF 956/9 vom 05.03.2025 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurde die Verkehrssituation in der Mierendorffstraße im Abschnitt zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße eingehend erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Wöhlerschule fahren, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt - insbesondere im Bereich des Haupteingangs der Schule. Als Lösungsmöglichkeit wurde vorgeschlagen, die Mierendorffstraße in diesem Abschnitt in eine Einbahnstraße in Südrichtung umzuwandeln. Durch diese Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler*innen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig müsste geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fahrtrichtung in den umliegenden Straßen erforderlich wäre, um eine sinnvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen und zu berichten, die Mierendorffstraße im genannten Abschnitt in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süden umzuwandeln, sowie eine entsprechende verkehrsplanerische Bewertung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz vorzulegen . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1130
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 947/9 vom 04.02.2025 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und Selbstwirksamkeit zu sammeln. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Verfahren zur Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden. Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze, sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und Bauleitplanung. Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte umfassen: 1. Welche abgeschlossenen und laufenden Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft? 2. Welche Verfahren wurden bzw. werden zur Beteiligung gemäß § 4c HGO bei diesen Vorhaben entwickelt und angewendet? 3. Welche Schulen und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen? 4. Wie wurden bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet? Begründung: "Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!" erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.01.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds durch die Hessische Gemeindeordnung (§ 4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungserfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7185 Aktenzeichen: 51
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025
Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 entstanden aus Vorlage: OF 914/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessert werden kann; 2. ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht und ob dies sonst angesichts des Wunsches des Ortsbeirats 3, den vorhandenen südlich gelegenen Zebrastreifen vor den Eingang des Hessischen Rundfunks zu verlegen, möglich wäre; 3. welche alternativen Querungshilfen (z. B. Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln) möglich wären, falls ein Zebrastreifen aufgrund der Abstandsregelungen nicht infrage kommt. Begründung: Die Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt, ist aber derzeit für Fußgänger unübersichtlich gestaltet. Auch wenn es in der Nähe bereits einen Fußgängerüberweg gibt, zeigt die Situation vor Ort, dass an der Kreuzung selbst ein Bedarf für eine sichere Querungsmöglichkeit besteht. Dies gilt insbesondere bei schlechter Witterung, da ein Teil der Fußwege, auf die der vorhandene Zebrastreifen führt, nicht versiegelt ist. Falls die Einrichtung eines weiteren Zebrastreifens aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände nicht möglich sein sollte, sollten alternative Maßnahmen geprüft werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Einrichtung einer Lieferzone vor dem Haus Marbachweg 244 A
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 905/9 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Haus Marbachweg 244 A Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, vor dem Marbachweg 244A eine Lieferzone einzurichten, damit die ansässigen Gewerbetreibenden ihre Waren verkehrssicher be- und entladen können. Begründung: Im Bereich Marbachweg 244A gibt es derzeit keine ausgewiesene Lieferzone für die dort ansässigen Gewerbetreibenden. Dies führt regelmäßig dazu, dass Lieferfahrzeuge auf dem Radweg halten müssen, was sowohl für die Radfahrenden gefährlich als auch für die Gewerbetreibenden unbefriedigend ist. Eine offizielle Lieferzone würde die Verkehrssicherheit erhöhen und gleichzeitig den Gewerbetreibenden im Ortsbezirk 9 ihre notwendige Geschäftstätigkeit erleichtern. Da der Marbachweg eine wichtige Verkehrsachse im Ortsbezirk darstellt, ist eine geordnete Regelung des Lieferverkehrs hier dringend geboten. Die aktuelle Situation, die Gewerbetreibende faktisch zum Halten auf dem Radweg zwingt, muss schnellstmöglich beendet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 905/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 905/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZufahrt Platz Am Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEhemaliges Postbankgebäude im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 934/10 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz, gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten, bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten, konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie, falls solche Einschränkungen bestanden: a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft, b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden, welche Umbauten können wann und wie erfolgen können, welche Umbauten können nicht erfolgen, ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll, wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen, wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2024 Die Vorlage OF 934/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenInstallation eines Druckknopfes für Passanten an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6134 entstanden aus Vorlage: OF 833/9 vom 26.10.2024 Betreff: Installation eines Druckknopfes für Passanten an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße, direkt vor dem Café Brot und Freunde , einen Druckknopf für Passanten zu installieren. Begründung: Der Marbachweg wird insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden von vielen Fußgängern frequentiert, da er einen wichtigen Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Wöhlerschule und der Heinrich-Seliger-Schule, aber auch der Anne-Frank-Schule darstellt. Aktuell fehlt an dieser Stelle der notwendige Druckknopf, um die Ampel für Fußgänger zu betätigen, was die Sicherheit der Kinder und anderen Passanten erheblich gefährdet. Die Installation eines Druckknopfes an der Fußgängerampel ermöglicht es Fußgängern, die Ampel gezielt für die Überquerung der Straße zu aktivieren. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern fördert auch die Zugänglichkeit der Ampelanlage für alle Nutzergruppen, einschließlich älterer Menschen und Personen mit Behinderungen. Moderne Druckknöpfe sind zudem oft mit akustischen Signalen ausgestattet, die blinden oder sehbehinderten Menschen helfen, den richtigen Zeitpunkt zum Überqueren der Straße zu erkennen. Angesichts der hohen Frequentierung und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken ist eine zeitnahe Umsetzung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 402 Beratung im Ortsbeirat: 9
Verbesserung der Schulwegsicherheit auf dem Schulweg im Bereich der Wöhlerschule und der HeinrichSeligerSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6136 entstanden aus Vorlage: OF 862/9 vom 07.11.2024 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit auf dem Schulweg im Bereich der Wöhlerschule und der Heinrich-Seliger-Schule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg am Dornbusch, insbesondere im Bereich unmittelbar vor der Wöhlerschule und der Heinrich-Seliger-Schule, zu ergreifen, um die Sicherheit der Schulkinder - sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad - zu gewährleisten: 1. Auffrischung und Erneuerung der Zebrastreifen: Die Zebrastreifen in der Nähe der Schule sind stark verblasst und teilweise beschädigt. Diese sollten dringend erneuert werden, um eine klare und deutliche Sichtbarkeit für Autofahrer zu gewährleisten und die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. 2. Verbesserung des Straßenbelages: Der Zustand des Straßenbelages ist in einigen Bereichen mangelhaft und weist Unebenheiten sowie Risse auf, die insbesondere für Radfahrer gefährlich sind. Eine zeitnahe Ausbesserung oder Erneuerung der betroffenen Straßenzone (Mierendorffstraße) ist erforderlich, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu ermöglichen und Unfälle zu vermeiden. 3. Erneuerung der vorhanden "Autobremsstellen" (z. B. Bodenschwellen): Die bereits vorhandenen Bremsschwellen in der Nähe der Schule sind durch den jahrelangen Verkehr stark abgenutzt und erfüllen ihre Funktion zur Verkehrsberuhigung nicht mehr ausreichend. Eine Erneuerung dieser Schwellen ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit verringern und die Schulwegsicherheit somit erhöht wird. 4. Anbringung eines Warndreiecks mit dem Hinweis "Achtung, Schule": Um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die Nähe zweier Schulen zu lenken, sollte eine Anbringung am besten zweier - gut sichtbarer - Warndreiecke vor den beiden Schulhofeingängen mit dem Hinweis "Achtung, Schule" auf der Fahrbahn umgesetzt werden. Diese Maßnahme dient sowohl der Schulwegsicherung als auch der allgemeinen Erhöhung der Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer. Begründung: Die Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit der Schüler, die diese Straßen täglich nutzen, erheblich zu verbessern. Insbesondere für die Schüler, die täglich mit dem Fahrrad zur Schule fahren, ist es wichtig, dass die Fahrbahn gut befahrbar und sicher gestaltet ist. Eine Erneuerung und Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen würden dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und die elterliche Sorge über den Schulweg zu mindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 403 Beratung im Ortsbeirat: 9
Gießener Straße - Überschwemmungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Schulwegsituation der Heinrich-Seliger-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 836/9 Betreff: Verbesserung der Schulwegsituation der Heinrich-Seliger-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen zur Schulwegsicherheit zu prüfen und ggf. zu veranlassen. 1. Erneuerung der stark verblassten Markierung der Zebrastreifen in der Mierendorfstraße und Max-Bock-Straße. 2. Erneuerung der Bremsschwellen (Aufpflasterungen) in der Mierendorfstraße um die Fahrgeschwindigkeit der Autos zu reduzieren. 3. Installation eines Druckknopfes zur Signalbeschleunigung für FußgängerInnen der Ampelanlage Marbachweg/Mierendorfstraße. Begründung: Im Rahmen eines Schulprojektes haben SchülerInnen gemeinsam mit Lehrkräften Maßnahmen erarbeitet, die die Sicherheit des Schulweges rund um die Heinrich-Seeliger-Schule verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2024, OF 862/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 836/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 862/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 862/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 828/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenErledigte Baustellen-Umleitungsschilder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5911 entstanden aus Vorlage: OF 888/10 vom 15.08.2024 Betreff: Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder Der Magistrat wird gebeten, sämtliche erledigte Baustellen-Umleitungsschilder im Ortsbezirk 10 aktuell und auch künftig umgehend abholen zu lassen. Begründung: Derzeit stehen für die Verkehrsteilnehmer offensichtlich erledigte Baustellen-Umleitungsschilder störend und irritierend auf öffentlichen Parkplätzen bzw. im öffentlichen Raum, unter anderem im Marbachweg und in der Ronneburgstraße. Der öffentliche Raum ist von allen Beteiligten frei von etwaigen Altlasten zu halten. Veraltete und irritierende Straßenbeschilderung oder im öffentlichen Raum störende Hindernisse sind ausdrücklich zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 57 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 20.08.2024 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampeln rings um die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße sowie die Ampeln an der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg mit akustischem Blindensignal ausgestattet werden können. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Digitale Abstellorte für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Postbankgebäude im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5547 entstanden aus Vorlage: OF 796/10 vom 08.04.2024 Betreff: Postbankgebäude im Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und insbesondere bis wann die von der Bildungsdezernentin im Rahmen der Fragestunde der letzten Stadtverordnetenversammlung in Aussicht gestellten und erforderlichen a) energetischen Sanierungen; b) bisher fehlenden gedeckten und ungedeckten Sportflächen im und am denkmalgeschützten Postbankgebäude bzw. auf dem Gelände realisiert werden sollen. Begründung: Die Frankfurter Bildungsdezernentin erstaunte die Anwesenden einmal mehr mit ihren Aussagen zu den von ihr verantworteten Anmietungen, Investitionen bzw. Leerständen, so auch zum denkmalgeschützten Postbankgebäude im Marbachweg. Das Postbankgebäude soll künftig zwei integrierte Gesamtschulen mit entsprechend vielen Jugendlichen beherbergen. Im Ortsbezirk 10 gibt es bekanntlich keine freien Überkapazitäten in den vorhandenen gedeckten oder ungedeckten Sportflächen, zumal bereits hier zu viele Schulen ohne eigene Sportflächen bestehen. Rasche Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 18.05.2024 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Die Aussage "Im Falle des Ami-Spielplatzes liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden" ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älterem Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Rollschuhbahn/auf dem Ami Spielplatz eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Mit den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, die öffentlichen Toiletten der WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg/Ecke Gießener Straße zu nutzen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die die Distanz zwischen zwei U-Bahn-Stationen umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 Meter, sondern eher 1,4 Kilometer. Kein Kind kann so lange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was die Anregung vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entsiegelung weiterer Flächen zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5441 entstanden aus Vorlage: OF 734/9 vom 15.04.2024 Betreff: Entsiegelung weiterer Flächen zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche In der letzten Ortsbeiratssitzung wurden die Unterhaltsmaßnahmen 2024 des ASE vorgestellt und in diesem Zusammenhang die Teilentsiegelung des Parkplatzes vor der Dornbuschkirche angekündigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu überprüfen, ob der nördlich der Kirche befindliche Parkplatz entlang der Carl-Goerdeler-Straße ebenso wie der in der Mierendorffstraße teilentsiegelt werden kann. Der im Augenblick mit Glascontainern und Kleidercontainern belegte Straßenbereich an der Einmündung der Mierendorffstraße ist daraufhin ebenso zu überprüfen. Bei positivem Untersuchungsergebnis wird der Magistrat gebeten, diese Entsiegelungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1474 Antrag vom 24.08.2024, OF 816/9 Antrag vom 01.04.2025, OF 989/9 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6845 Aktenzeichen: 66-3
Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 727/9 Betreff: Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob in der Niedwiesenstraße im Bereich der Sportplätze der TSG 51 und Germania 08 Ginnheim die Möglichkeit einer insektenfreundlichen Beleuchtung ggf. aktiviert durch Bewegungsmelder und eingespeist durch Solarstrom möglich wäre. Auf der Niedwiesenstraße in vorgenannten Bereich befinden sich zudem viele Kleingärten, eine Kleingartenverein (KGV "Am Marbachweg" - Anlage 4) und ein Hundeverein (SV Ortsgruppe Frankfurt-Praunheim), wo die Straße nachts beleuchtet werden sollte. Es ist zudem die einzige schnelle Verbindung zwischen den Ortsteilen Alt-Eschersheim und Ginnheim. Diese Straße wird durch viele Spaziergänger und Radfahrer benutzt. Durch eine temporäre Beleuchtung könnte man zudem Unebenheiten und Löcher im Asphalt besser erkennen und Unfälle vorbeugen. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenStraßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 541/11 vom 27.12.2023 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 bis zu vier Fahrradbügel aufzustellen (siehe auch OM 5) . Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern der Auerfeldstraße 8 bis 52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Der Ortsbeirat weiß von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Fahrräder angeschlossen werden können, sind sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfähle auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt. Die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (Vorlage ST 1465) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die angeregten vier Fahrradbügel, an denen acht Fahrräder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation für Fahrräder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Der Fahrradweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Untertunnelung der U-BahnStrecke der ALinie
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 618/9 Betreff: Untertunnelung der U-Bahn-Strecke der A-Linie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrsführung der U-Bahnen der A-Linie von der Station "Dornbusch" bis zur Station "Weißer Stein" zu untertunneln. Folgende Vorteile würde es mit sich bringen: - Keinerlei Lärmbelästigung der Anwohner durch quietschen, fahrende Geräusche, - Nachtruhe der Anwohner ist gegeben, - Unfallgefahr ist im Gegensatz zur oberirdischen Führung minimal (keine Kollision mit dem Kfz-Verkehr, keine tödlichen Unfälle - jeder Tote Mensch ist einer zu viel!), - Geringere Instandhaltungskosten der VGF, - Keine Wartezeiten, (Ampeln entfallen), - Schnellere Taktung, Einhaltung der Zeiten der Fahrpläne (Pünktlichkeit), - Mehr Lebensqualität oberhalb der Straße (durch zum Beispiel eine Durchgehende Baumallee zwischen der Station "Dornbusch" und "Weißer Stein", - Mehr Möglichkeiten bei der Umgestaltung des Platzes "Am weißen Stein", - Oberirdische und somit kostensparende Bauweise ist möglich, - Untertunnelung an den Stationen Dornbusch, Fritz-Tarnow-Straße, Hügelstraße und Station Weißer Stein bereits gegeben, Es ist nie zu spät Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenKommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4477 entstanden aus Vorlage: OF 647/10 vom 24.06.2023 Betreff: Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, kommerzielles Parken, bei dem Unternehmen Flughafenkunden billige Parkmöglichkeiten in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen anbieten, im Ortsbezirk 10 zu unterbinden. Begründung: Zusätzlicher und unnötiger Parkdruck sorgt täglich für teilweise gefährliche Situationen. Zugeparkte Straßeneinmündungen oder Abfahrten für Rollstuhlfahrende, Personen mit Kinderwagen oder Ähnlichem sind für Kinder (Sehbehinderung beim Fahrradfahren) und behinderte Menschen oft gefährlich und daher untragbar. Denn das Ausweichen auf die Straßen, besonders vom Bürgersteig auf die Straße, kann durch eine Reduzierung durch Fremdparker reduziert werden. Fernsehberichte zeigten Unternehmen, welche ihren Flughafenkunden anbieten, das Fahrzeug viel billiger zu parken als im Flughafenparkhaus. Die Fahrzeuge verteilen sich im gesamten Stadtgebiet, immer in direkter Nähe zum ÖPNV. An den entsprechenden Parkplätzen, beispielsweise am oberen Ende vom Marbachweg in Höhe der Rampe zur Unfallklinik, sind immer wieder Nummernschilder aus allen Bundesländern zu sehen, welche teilweise mehrere Tage dauerhaft dort parken und damit den Parkdruck zusätzlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 568/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Die Breite des Radfahrstreifens ergibt sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), einem technischen Regelwerk: Danach hat ein Radfahrstreifen mindestens 1,60 Meter breit zu sein, plus 25 cm für den weißen Strich. Bei viel befahrenen Straßen und vor Schulen soll er zwei Meter breit sein. In der Planung aus dem Jahre 2014 werden die Radstreifen für die Wilhelm-Epstein-Str. westlich (Seite 22) mit 1,50, 1,50 und 1,50m angegeben. Für die Wilhelm-Epstein-Str. östlich (Seite 24) mit 1,85 und 1,60m. Für die Strecke Dornbusch/Marbachweg West (Seite 27) mit 1,50 und 1,30m. Für den Marbachweg Mitte (Seite 30) mit 1,50 und 1,60m. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Kann die Planung umgesetzt werden, da die vorgeschriebenen Breiten nicht eingeplant wurden. 2. Wie ist die Kostensteigerung seit 2014? Diese wurde mit 17,7 mio € Baukosten und 5,8 mio € Fahrzeugkosten beziffert. 3. Könnte die Ringtrasse mittels Elektrobussen kostengünstiger durchgeführt werden? 4. Könnten die vorgeschriebenen Breiten durch den Einsatz von Elektrobussen eingeplant werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenIdeen
Einrichtung E-Ladesäulen auf öff. Parkplatz/park&ride, Feuerwehrstraße, Marbachweg, Ecke Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Einrichtung E-ladesäulen Parkplatz Feuerwehrstraße/Ecke Marbachweg/Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Abfallbehälter falsch plaziert
Abfallbehälter nicht in der Nähe der Parkbänke. Dadurch liegt der Müll auf dem Weg. Eschersheimer / Ecke Marbachweg
Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr
Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
Wildparker auf Grünflächen
Wildparker bei dem Kleingartenverein Marbachweg in Bockenheim nähe Sportuni konsequent verfolgen. Es stehen mehrere Autos auf der Wiese wie selbstverständlich. Wieso können überhaupt die Autos so weit ins Grüne fahren? Demnächst fahren die Autos b7s in das Bugageländer?
Grünstreifen aus ehem. Haltestelle Eckenheimer/Marbachweg
In der ehemaligen Haltestelle Eckenheimer Landstraße/Marbachweg wachsen schon längst Gräser und sogar Birken zwischen den Pflastersteinen hindurch. Es wäre schön, wenn das Pflaster entfernt würde und hier ein Grünstreifen entstehen könnte.
Roteinfärbung Radstreifen Kreuzung Marbachweg Übergang Am Dornbusch
Beseitigung einer Gefahrenstelle für RadfahrerInnen, die auf dem Fahrradstreifen aus Richtung "Marbachweg" über die Kreuzung in Richtung "Am Dornbusch" fahren. Nach der Ampel wird die zweispurige Fahrbahn unkenntlich für Autofahrer immer enger, sodass nur eine Spur übrig bleibt. Regelmäßig fahren die Autos daher auf dem Fahrradsteifen und übersehen Fahrradfahrer (teilweise sicherlich auch unbeabsichtigt). Daher bitte ich die Stadt Frankfurt diese Gefahrenstelle mit hoher Priorität rot einzufärben, um Autofahreren mehr Aufmerksamkeit zu geben und die schwächeren Radfahrer zu schützen.
Geschwindigkeitskontrolle auf der Eschersheimer Landstraße
Zur Überquerung der Eschersheimer Landstraße hat die Stadt an der U-Bahn-Haltestelle 'Fritz-Tarnow-Straße' Durckknopfampeln eingerichtet. Diese Ampeln werden von vielen Autofahrern oft missachtet. insbesondere stadteinwärts fahren viele Autofahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit noch bei rot über die für Fußgängerampel. Vorschlag: Installation eine Blitzanlage, die sowohl die Rotlicht- als auch die Geschwindigkeitsverstöße erfasst.
Kreisverkehr Homburger Landstrasse/Marbachweg
Will man vom Marbachweg aus Richtung Osten nach links in Richtung Friedberger Warte, und von der Homburger Landstrasse aus Richtung Norden nach links in den Marbachweg abbiegen, muss man durch enge Wohnstrassen fahren, da das direkte Linksabbiegen verboten ist. Es wird trotzdem verbotswidrig abgebogen. Mit einem Kreisverkehr an dieser Stelle könnte man dieses Problem beseitigen. Auch würde der Verkehr dort besser fliessen.
Bauliche Begrenzung des Grünstreifens
Vor Kurzem wurde der baufällige und daher ungenutzte Fahrradweg im Marbachweg zum Grünstreifen umfunktioniert. Auf der Länge der Hausmummern 86 bis 112 wird der Grünstreifen allerdings regelmäßig als Parkfläche missbraucht, sodass sich dieser innerhalb kürzester Zeit zum unansehnlichen Matschstreifen entwickelt hat. Was fehlt ist also eine bauliche Abgrenzung (z.B. durch Begrenzungspoller o.ä.) damit der Grünstreifen auch als solcher fungieren kann.
Stauvermeidung durch Änderung der Fahrspuren
Ich fahre täglich den Marbachweg von der Gießenerstr. Richtung Eckenheimer-Landstraße und ärgere mich über den täglichen unnötigen Stau! Wenn man an der Kreuzung zur Eckenheimer die Geradeausfahrer und Linksabbieger auf eine Spur bringen würde käme es durch die Rechtsabbieger welche auf die Fußgänger die die Eckenheimer-Landstraße überqueren wollen warten müssen nicht mehr zu einem Stau. Da die Linksabbieger keine Fußgängerampel haben kann da zügig gefahren werden !
Tieferlegung der oberirdischen U-Bahn auf der Eschersheimer Landstraße
Zu einer Großbaustelle vom Weißen Stein bis zur Adickesallee mit jahrelanger schwerer Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität der Anwohner kann ich nicht raten. Besonders in Abhängigkeit von der Finanzierung rate ich zu einer Tieferlegung dieser Stadtbahn in einem ersten Bauabschnitt zunächst nur zwischen Adickesallee und etwa der Mitte zwischen Dornbusch und Fritz-Tarnow-Straße. Dazu grundsätzlich: Es dürfen wegen des damit verbundenen Baulärms keine Bauteile eingerammt oder eingerüttelt werden. Die Tunnelsohle und -wände müssen im Schutz von Senkkästen lärmarm und möglichst erschütterungsfrei hergestellt werden. Die oberirdische Haltestelle Dornbusch muss während der Bauzeit aufgehoben werden. Sämtliche Materialtransporte sind auf den vorhandenen Gleisen der Stadtbahn mit den vorhandenen Güterwagen der VGF vorzunehmen . Die unterirdische UBahn ist von den oberirdischen Gleisen zu trennen. Fahrgäste müssen an der Adickesallee von der unterirdischen in die oberirdische Bahn umsteigen und umgekehrt. Die unterirdische Bahn endet zunächst dort, wo nördlich von der Adickesallee die Rampe beginnt. Die oberirdische Bahn beginnt südlich von der Haltestelle Adickesallee. Ihre Gleise werden vorübergehend in die Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs gelegt und biegen etwa in der Mitte zwischen Dornbusch und der Fritz-Tarnow-Straße in die vorhandene Trasse ein. Die Betriebsstrecke im Marbachweg ist vorübergehend stillzulegen und um etwa 50 Meter zurückzubauen.
Tieferlegung der oberirdischen U-Bahn auf der Eschersheimer Landstraße
Zu einer Großbaustelle vom Weißen Stein bis zur Adickesallee mit jahrelanger schwerer Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität der Anwohner kann ich nicht raten. Besonders in Abhängigkeit von der Finanzierung rate ich zu einer Tieferlegung dieser Stadtbahn in einem ersten Bauabschnitt zunächst nur zwischen Adickesallee und etwa der Mitte zwischen Dornbusch und Fritz-Tarnow-Straße. Dazu grundsätzlich: Es dürfen wegen des damit verbundenen Baulärms keine Bauteile eingerammt oder eingerüttelt werden. Die Tunnelsohle und -wände müssen im Schutz von Senkkästen lärmarm und möglichst erschütterungsfrei hergestellt werden. Die oberirdische Haltestelle Dornbusch muss während der Bauzeit aufgehoben werden. Sämtliche Materialtransporte sind auf den vorhandenen Gleisen der Stadtbahn mit den vorhandenen Güterwagen der VGF vorzunehmen . Die unterirdische UBahn ist von den oberirdischen Gleisen zu trennen. Fahrgäste müssen an der Adickesallee von der unterirdischen in die oberirdische Bahn umsteigen und umgekehrt. Die unterirdische Bahn endet zunächst dort, wo nördlich von der Adickesallee die Rampe beginnt. Die oberirdische Bahn beginnt südlich von der Haltestelle Adickesallee. Ihre Gleise werden vorübergehend in die Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs gelegt und biegen etwa in der Mitte zwischen Dornbusch und der Fritz-Tarnow-Straße in die vorhandene Trasse ein. Die Betriebsstrecke im Marbachweg ist vorübergehend stillzulegen und um etwa 50 Meter zurückzubauen.
Autoverkehr in der Innenstadt einschränken
Für Anwohner der stark befahrenen Durchgangsstraßen Eschersheimer, Eckenheimer, Marbachweg wird die Lebensqualität durch Verkehrslärm und Abgase stark beeinträchtigt. Man kann die Fenster kaum öffnen, ist einem ständigen, Stress verursachenden Lärmpegel und Abgasen ausgesetzt. Ich schlage daher vor, nach dem Vorbild von London eine PKW-Einfahrtgebühr für die Innenstadt zu erheben und den Autoverkehr innerhalb der Stadt konsequent einzuschränken. Gleichzeitig sollten Park and Ride-Plätze ausgebaut und das Erreichen der Innenstadtbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln so attraktiv wie möglich gestaltet werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h könnte zumindest den Lärm etwas reduzieren helfen. Eine autofreie Innenstadt - wie herrlich wäre das.
U-Bahnhof Dornbusch fußgängerfreundlicher machen
Für tägliche Benutzer der U-Bahn am Dornbusch ist es lästig, immer zuerst durch die Unterführung gehen zu müssen. Viele Bürger überqueren daher die Straße und klettern dann über das Geländer auf den Bahnsteig. Der Weg vom U-Bahnsteig zur Bushaltestelle (Buslinie 34) ist zu weit: erst wieder durch die Unterführung, dann bis zur Kreuzung, und noch um die Ecke. Ich schlage daher vor, den Bahnsteig Richtung Kreuzung Eschersheimer/Marbachweg zu verlängern und einen zweiten oberirdischen Überweg für Fußgänger zu schaffen, der direkt an der Kreuzung liegt. Damit verbunden könnten die Fußgänger dort auch oberirdisch die Eschersheimer Landstraße überqueren. Die Zeiten, als Verkehrsplaner Fußgänger unter die Erde verbannt haben, sind vorbei.
Verkehrsmarkierungen am Dornbusch
Auf den Straßen, die über die U-Bahnschienen am Dornbusch fürhen (Marbachweg und Verlängerung zur Wilhelm-Epstein-Straße) besteht jeweils einige 100 Meter nach Überquerung der Schienen die Möglichkeit, einen U-Turn zu machen, da man direkt hinter den Schienen nicht links abbiegen kann. Diese Möglichkeit des Wendens mitten auf der Straße wird auf einem Schild angezeigt. Die dazu passenden Straßenmarkierungen auf dem Boden sind kaum noch zu sehen. Wenn man diesen U-Turn machen will und sich mitten auf der Straße quasi zum Abbiegen einordnet, wird dies von anderen Verkehrsteilnehmener mit völligen Unverständnis quittiert, da diese Möglichkeit nicht offensichtlich ist. Zumindest die Straßenmarkierungen sollten deutlicher (nach) gezeichnet werden. Vielleicht könnte man sich bei der Gelegenheit einmal grundsätzliche Gedanken über die Verkehrsführung am Dornbusch machen: Alte Straßenbahnschienen und Kopfsteinpflaster machen die Straße vor allem für Fahrradfahrer schwer zu befahren, ferner ist es an vielen Stellen nicht klar, ob die Verkehrsführung ein- oder zweispurig ist.