Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 13. Änderungssatzung -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.07.2011, M
137 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die
Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der
Stadt Frankfurt am Main - 13. Änderungssatzung - I. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und
Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 13. Änderungssatzung
- Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und §
51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2010
(GVBl. I S. 119) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes
(HSchG) in der Fassung vom 14.07.2009 (GVBl.I, S.265) hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am
§ die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt
Frankfurt am Main - 13. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen
Schulbezirke werden wie folgt verändert: Adolf-Reichwein-Schule, Lenzenbergstr. 70 Flanbrechtstraße und Hofheimer Straße ger. Nr. bis
Alt-Zeilsheim, Pfaffenwiese unger. Nr. und alle Straßen nördlich davon bis
einschließlich Jahrhunderthalle. Hostatoschule, Hostatostr. 38 Kranengasse, Kasinostraße ger. und unger. Nr. bis
Bahnlinie, Königsteiner Straße unger. Nr. bis Peter-Bied-Straße (beide
Straßenseiten der Peter-Bied-Straße gehören zur Karl-von-Ibell-Schule),
Heimchenweg unger. Nr. bis Gebeschusstraße und der Liederbach bis zum Main.
Karl-von-Ibell-Schule, Schmalkaldener Straße 8
Königsteiner Straße unger. Nr. über Peter-Bied-Straße
ger. und unger. Nr. und Heimchenweg ger. Nr. bis Gebeschusstraße, Bahnlinie bis
Jahrhunderthalle, von dort in nördlicher Linie westlich des Hortensienrings zur
Stadtgrenze in Höhe Oberliederbach. Henri-Dunant-Schule, Schaumburger Str. 66 - 68
Alle Straßen des Stadtteils Sossenheim zwischen
Siegener Str. unger. Nr. über Alt-Sossenheim ger. Nr. und Kurmainzer Straße bis
Am Leisrain, Heinrich-Baldes-Straße ger. und unger. Nr. bis Bahnlinie. Robert-BlumSchule, Gerlachstr. 11
Königsteiner Straße ger. Nr. ab Bahnlinie bis Grenze
des Stadtbezirks Höchst-West, Stadtbe-zirksgrenze über Sossenheimer Weg bis
Bahnlinie, alle Straßen südlich der Heinrich-Baldes-Straße ausschließlich
Kurmainzer Straße ab Nr. 130, Stadtbezirksgrenze über Bahnlinie bis
Ludwig-Scriba-Straße/Einmündung Bolongarostraße bis zum Main. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft. Die übrigen
Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143
Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die mit der 13. Änderungssatzung vorgesehenen
Änderungen der Schulbezirke basieren auf gemeinsam erarbeiteten Vorschlägen der
Grundschulen in Höchst, Unterliederbach und Sossenheim. Ziel der Schulbezirksänderungen als ein Instrument
der Schulentwicklungsplanung ist eine den jeweiligen Raumkapazitäten angepasste
Auslastung. Während es für
die Robert-Blum-Schule in Höchst gilt, eine Überschreitung der Fünfzügigkeit zu
verhindern, hat die benachbarte Henri-Dunant-Schule in Sossenheim den Wunsch,
sich stabil dreizügig zu entwickeln. Eine Dreizügigkeit ist auch an der
Karl-von-Ibell-Schule in Unterliederbach darstellbar und gewünscht. Durch die
Zuordnung des Wohngebietes um den Hortensienring sowie noch möglicher
Wohnbebauung im Silogebiet ist es für die Eltern schulpflichtig werdender
Kinder dann auch nicht mehr erforderlich, Gestattungsanträge aus dem
Einzugsbereich der Adolf-Reichwein-Schule in Zeilsheim zu stellen. Für die
Hostatoschule in Höchst bedeutet die Verschiebung der Schulbezirksgrenzen einen
Zuwachs an Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den
Schulträger keine unmittelbaren Kosten verbunden. Anlage 1 (ca.
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Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.02.2010, M 23
Vortrag des
Magistrats vom 13.05.2013, M 77
Vortrag des
Magistrats vom 28.06.2013, M 116
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 27.07.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung
der KAV am 08.08.2011, TO I, TOP 5
Beschluss: Die Vorlage M 137 dient zur Kenntnis.
3. Sitzung des OBR 6
am 09.08.2011, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 137 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 15.08.2011, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 137 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP
und Bunte (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)
3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO II, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 137 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und Bunte (=
Ablehnung) 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 42
Beschluss: Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen
FDP und Bunte (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 557, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 40 1