Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 16.12.2013, M
243 Betreff:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für
Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16.
Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3377 (M 77)
I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt
am Main - 16. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. S. 218) in Verbindung mit §
143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005
(GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2012 (GVBl. S.645),
hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am
§ die folgende Satzung zur
Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und
Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung
- beschlossen:
Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen
Schulbezirke werden wie folgt verändert: Textorschule, Textorstraße 104 Stresemannallee unger. Nr. ab Main bis Burnitzstraße,
Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße unger. Nr. von Burnitzstraße bis
Mörfelder Landstraße, Mörfelder Landstraße ger. Nr. bis
Südbahnhof, Brückenstraße ger. Nr. über Adlhochplatz, Laubestraße ger. Nr.,
Schifferstraße unger. Nr. bis zum Main, Schaumainkai bis Stresemannallee.
Willemerschule, Willemerstraße 12 Mörfelder Landstraße ab Wendelsplatz bis Südbahnhof,
Brückenstraße unger. Nr., Laube- Straße unger. Nr., Schifferstraße ger. Nr. bis zum
Main, Sachsenhäuser Ufer, Deutschherrnufer bis Gerbermühlstraße und über
Strahlenberger Weg bis Offenbacher Landstraße, Offenbacher Landstraße unger.
Nr. bis Wendelsplatz. Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe 15 Alle Straßen am Riedberg zwischen Marie-Curie-Straße,
Altenhöferallee ger. Nr. und Kätcheslachpark. Grundschule Riedberg II, Graf-von-Stauffenberg-Allee
55 (im Bau) Alle übrigen Straßen am Riedberg.
Der Wohnbereich zwischen Riedbergallee,
Kätcheslachweg, Kätcheslachpark und Arthur-von-Weinberg-Straße ist ein
Überschneidungsgebiet zwischen der Grundschule Riedberg und der Grundschule
Riedberg II. Der Schulträger oder das
Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt für die Stadt
Frankfurt am Main legen im Einvernehmen miteinander für die im
Überschneidungsgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler die zuständige Schule
für den jeweiligen Einschulungsjahrgang fest.
Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft. Die übrigen
Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143
Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Willemerschule und Textorschule Nach der prognostizierten Entwicklung der
Kinderzahlen im Bezirk der Textorschule genügen die Raumkapazitäten den zu
erwartenden Klassenbildungen nicht mehr. Zielsetzung ist, die Schule
durch eine Verkleinerung ihres Schulbezirkes in ihrer fünfzügigen
Aufnahmekapazität zu halten. Nach dem Auszug der Abendhaupt- und Abendrealschule
aus dem Gebäudekomplex in der Willemerstraße können der Willemerschule
zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die sowohl ihrer
Entwicklung zur Ganztagsschule zugutekommen als auch eine Erhöhung der
jährlichen Aufnahmekapazität ermöglicht. Die Verschiebung der
Schulbezirksgrenze soll zum nächsten Aufnahmeverfahren im März 2014 für die
Einschulung im Schuljahr 2015/2016 wirksam werden. Das Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß §
130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurde durchgeführt. Grundschule Riedberg und Grundschule Riedberg II
Nach erfolgter Baufertigstellung soll die zweite
Grundschule auf dem Riedberg zum Schuljahresbeginn 2014/2015 als eigenständige
Schule ihren Unterrichtsbetrieb aufnehmen. Gemäß Hessischem Schulgesetz ist für
jede Grundschule ein eigener Schulbezirk zu bilden. Mit der Festlegung eines Überschneidungsgebietes soll
die Möglichkeit geschaffen werden, Kapazitätsengpässe im Bedarfsfall zwischen
beiden Schulstandorten auf dem Riedberg auszugleichen. Das Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches
Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main hat den geplanten
Schulbezirksänderungen zugestimmt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den
Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage 1 (ca.
214 KB) Anlage
2_SB_Riedberg (ca. 190 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.05.2013, M 77 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 5, 8, 12
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 18.12.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung
der KAV am 13.01.2014, TO I, TOP 18
Beschluss: Die Vorlage M 243 dient zur Kenntnis.
26. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2014, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 243 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER; SPD (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 8
am 23.01.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 243 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5
am 24.01.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 243 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung); FAG, FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
27. Sitzung des OBR
12 am 24.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 243 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 243 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 39
Beschluss: Der Vorlage M 243 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4185, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 40 1