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Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.12.2013, M 243 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3377 (M 77) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr.6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl.I, S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. S. 218) in Verbindung mit § 143 Abs.1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.06.2005 (GVBl.I, S.441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2012 (GVBl. S.645), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 16. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert: Textorschule, Textorstraße 104 Stresemannallee unger. Nr. ab Main bis Burnitzstraße, Burnitzstraße, Oppenheimer Landstraße unger. Nr. von Burnitzstraße bis Mörfelder Landstraße, Mörfelder Landstraße ger. Nr. bis Südbahnhof, Brückenstraße ger. Nr. über Adlhochplatz, Laubestraße ger. Nr., Schifferstraße unger. Nr. bis zum Main, Schaumainkai bis Stresemannallee. Willemerschule, Willemerstraße 12 Mörfelder Landstraße ab Wendelsplatz bis Südbahnhof, Brückenstraße unger. Nr., Laube- Straße unger. Nr., Schifferstraße ger. Nr. bis zum Main, Sachsenhäuser Ufer, Deutschherrnufer bis Gerbermühlstraße und über Strahlenberger Weg bis Offenbacher Landstraße, Offenbacher Landstraße unger. Nr. bis Wendelsplatz. Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe 15 Alle Straßen am Riedberg zwischen Marie-Curie-Straße, Altenhöferallee ger. Nr. und Kätcheslachpark. Grundschule Riedberg II, Graf-von-Stauffenberg-Allee 55 (im Bau) Alle übrigen Straßen am Riedberg. Der Wohnbereich zwischen Riedbergallee, Kätcheslachweg, Kätcheslachpark und Arthur-von-Weinberg-Straße ist ein Überschneidungsgebiet zwischen der Grundschule Riedberg und der Grundschule Riedberg II. Der Schulträger oder das Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main legen im Einvernehmen miteinander für die im Überschneidungsgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler die zuständige Schule für den jeweiligen Einschulungsjahrgang fest. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Willemerschule und Textorschule Nach der prognostizierten Entwicklung der Kinderzahlen im Bezirk der Textorschule genügen die Raumkapazitäten den zu erwartenden Klassenbildungen nicht mehr. Zielsetzung ist, die Schule durch eine Verkleinerung ihres Schulbezirkes in ihrer fünfzügigen Aufnahmekapazität zu halten. Nach dem Auszug der Abendhaupt- und Abendrealschule aus dem Gebäudekomplex in der Willemerstraße können der Willemerschule zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die sowohl ihrer Entwicklung zur Ganztagsschule zugutekommen als auch eine Erhöhung der jährlichen Aufnahmekapazität ermöglicht. Die Verschiebung der Schulbezirksgrenze soll zum nächsten Aufnahmeverfahren im März 2014 für die Einschulung im Schuljahr 2015/2016 wirksam werden. Das Anhörungsverfahren der Schulkonferenzen gemäß § 130 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz wurde durchgeführt. Grundschule Riedberg und Grundschule Riedberg II Nach erfolgter Baufertigstellung soll die zweite Grundschule auf dem Riedberg zum Schuljahresbeginn 2014/2015 als eigenständige Schule ihren Unterrichtsbetrieb aufnehmen. Gemäß Hessischem Schulgesetz ist für jede Grundschule ein eigener Schulbezirk zu bilden. Mit der Festlegung eines Überschneidungsgebietes soll die Möglichkeit geschaffen werden, Kapazitätsengpässe im Bedarfsfall zwischen beiden Schulstandorten auf dem Riedberg auszugleichen. Das Landesschulamt und Lehrkräfteakademie/Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main hat den geplanten Schulbezirksänderungen zugestimmt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Mit der Änderung der Schulbezirksgrenzen sind für den Schulträger keine Kosten verbunden. Anlage 1 (ca. 214 KB) Anlage 2_SB_Riedberg (ca. 190 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.05.2013, M 77 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 5, 8, 12 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 18.12.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung der KAV am 13.01.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 243 dient zur Kenntnis. 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2014, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 243 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 243 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FAG, FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 243 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 4185, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 40 1