Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

edbergTitel/Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.02.2010, M 23 Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1357 (M 214) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142) in Verbindung mit § 143 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.07.2009 (GVBl. I, S. 265) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen Schulbezirke werden wie folgt verändert und ergänzt: Theobald-Ziegler-Schule, Theobald-Ziegler-Straße 10 Gießener Straße ger. Nr. von Friedberger Landstraße bis A 661, Homburger Landstraße unger. Nr. ab A 661 bis Weilbrunnstraße, Weilbrunnstraße ger. Nr. bis Jaspertstraße, Jaspertstraße unger. Nr. bis 25, Wegscheidestraße über Goldpeppingstraße und Hofhausstraße bis Ortsbezirksgrenze, Friedberger Landstraße unger. Nr. bis Einmündung Gießener Straße. Das Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße) gilt als Überschneidungsgebiet zwischen der Theobald-Ziegler-Schule und der neuen Grundschule im Wohngebiet New Atterberry. Aufnahmewünschen kann nur im Rahmen der im jeweiligen Schuljahr verfügbaren Aufnahmekapazitäten entsprochen werden. Liesel-Oestreicher-Schule, Boskoop 6 Alle übrigen Straßen im Stadtteil Preungesheim südlich der A 661. Comeniusschule, Burgstraße 59 Die Beschreibung des Schulbezirkes erhält folgenden Zusatz: Das Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße) gilt als Überschneidungsgebiet zwischen der Theobald-Ziegler-Schule und der neuen Grundschule im Wohngebiet New Atterberry. Aufnahmewünschen kann nur im Rahmen der im jeweiligen Schuljahr verfügbaren Aufnahmekapazitäten entsprochen werden. Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe 15 Der Zusatz "Die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und der Grundschule Riedberg bilden ein Überschneidungsgebiet gemäß § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz" wird gestrichen. Heinrich-Kromer-Schule, Niederurseler Landstraße 60 Der Zusatz "Die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und ihrer Außenstelle Riedberg bilden ein Überschneidungsgebiet gemäß § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz" wird gestrichen. Artikel 2 § 3 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschule und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main wird gestrichen. Artikel 3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: Theobald-Ziegler-Schule / Liesel-Oestreicher-Schule Nachdem die Liesel-Oestreicher-Schule im Neubaugebiet Frankfurter Bogen als Außenstelle der Theobald-Ziegler-Schule ihren Schulbetrieb aufgenommen hatte, ist sie seit Beginn des Schuljahres 2008/09 eigenständig. Seither hatten sich beide Schulen auf eine Abgrenzung ihrer Einzugsbereiche verständigt und auch so praktiziert. Die nun vorgesehene Festlegung der Schulbezirksgrenze entspricht einem Vorschlag beider Schulen. Dazu sind neben den jeweiligen Aufnahmekapazitäten, der Entwicklung der Schülerzahlen und der Schulwegsituation auch die gegebene Siedlungsstruktur und soziale Zusammensetzung der Einzugsbereiche angemessen zu berücksichtigen. Theobald-Ziegler-Schule / Comeniusschule Im neuen Wohngebiet New Atterberry an der Friedberger Warte entsteht z. Zt. die mit dem Schulentwicklungsplan beschlossene und mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 28.11.2007 als Dependance der Comeniusschule genehmigte neue Grundschule. Die Schule ist im Zusammenhang mit der Entstehung neuer Wohngebiete auf den ehemaligen US-Liegenschaften um die Friedberger Warte (Atterberry, Betts, Motorpool/Wasserpark) geplant worden. Das Wohngebiet New Betts nördlich der Friedberger Warte gehört aktuell zum Schulbezirk der Theobald-Ziegler-Schule. Es soll als Überschneidungsgebiet gemäß § 143 Abs.1 Hessisches Schulgesetz zwischen der Theobald-Ziegler-Schule und der Comeniusschule / Außenstelle Atterberry festgelegt werden, da aufgrund der künftig zu erwartenden Schülerzahlen an beiden Standorten eine Überschreitung der Aufnahmekapazitäten nicht ausgeschlossen werden kann und eine flexible Aufnahmepraxis der Schulen ermöglicht werden soll. Das Verfahren liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit der jeweils gewünschten Schule. Grundschule Riedberg / Heinrich-Kromer-Schule Hierbei handelt es sich um eine Anpassung der Schulbezirkssatzung. Die Grundschule Riedberg wird seit Jahren als eigenständige Schule geführt und die Festlegung eines Überschneidungsgebietes der ehemaligen Haupt- und Außenstelle ist formell aufzuheben. Anlage 1 (ca. 582 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2006, M 214 Vortrag des Magistrats vom 25.07.2011, M 137 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 8, 10, 12 Versandpaket: 17.02.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 09.03.2010, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4 am 09.03.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 42. Sitzung des OBR 3 am 11.03.2010, TO II, TOP 19 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 23 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 11.03.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.03.2010, TO I, TOP 98 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 12 am 19.03.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO II, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL 43. Sitzung des OBR 3 am 15.04.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 23 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 20.05.2010, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 23 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. Beschlussausfertigung(en): § 7866, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 40 1

Verknüpfte Vorlagen