edbergTitel/Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung -
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.02.2010, M
23 Betreff:
Satzung zur Änderung der
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit
Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2007, § 1357 (M
214) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt
Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs.1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S.
142) in Verbindung mit § 143 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der
Fassung vom 14.07.2009 (GVBl. I, S. 265) hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Frankfurt am Main am §
die folgende Satzung zur Änderung der
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit
Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main - 12. Änderungssatzung -
beschlossen:
Artikel 1 Die in Liste A (Anlage zu § 2) beschriebenen
Schulbezirke werden wie folgt verändert und ergänzt: Theobald-Ziegler-Schule, Theobald-Ziegler-Straße
10 Gießener Straße ger. Nr. von
Friedberger Landstraße bis A 661, Homburger Landstraße unger. Nr. ab A 661 bis
Weilbrunnstraße, Weilbrunnstraße ger. Nr. bis Jaspertstraße, Jaspertstraße
unger. Nr. bis 25, Wegscheidestraße über Goldpeppingstraße und Hofhausstraße
bis Ortsbezirksgrenze, Friedberger Landstraße unger. Nr. bis Einmündung
Gießener Straße. Das
Wohngebiet New Betts (Walter-Hesselbach-Straße) gilt als Überschneidungsgebiet
zwischen der Theobald-Ziegler-Schule und der neuen Grundschule im Wohngebiet
New Atterberry. Aufnahmewünschen kann nur im Rahmen der im jeweiligen Schuljahr
verfügbaren Aufnahmekapazitäten entsprochen werden. Liesel-Oestreicher-Schule, Boskoop 6 Alle übrigen Straßen im Stadtteil Preungesheim
südlich der A 661. Comeniusschule, Burgstraße 59 Die Beschreibung des Schulbezirkes erhält folgenden
Zusatz: Das Wohngebiet New Betts
(Walter-Hesselbach-Straße) gilt als Überschneidungsgebiet zwischen der
Theobald-Ziegler-Schule und der neuen Grundschule im Wohngebiet New Atterberry.
Aufnahmewünschen kann nur im Rahmen der im jeweiligen Schuljahr verfügbaren
Aufnahmekapazitäten entsprochen werden. Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe 15 Der Zusatz "Die Schulbezirke der
Heinrich-Kromer-Schule und der Grundschule Riedberg bilden ein
Überschneidungsgebiet gemäß § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz" wird
gestrichen. Heinrich-Kromer-Schule, Niederurseler Landstraße
60 Der Zusatz "Die Schulbezirke der
Heinrich-Kromer-Schule und ihrer Außenstelle Riedberg bilden ein
Überschneidungsgebiet gemäß § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz" wird
gestrichen.
Artikel 2 § 3 der Satzung über die Bildung von Schulbezirken
für Grundschule und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main
wird gestrichen.
Artikel 3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirkssatzung
bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO,
143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: Theobald-Ziegler-Schule /
Liesel-Oestreicher-Schule Nachdem die Liesel-Oestreicher-Schule im
Neubaugebiet Frankfurter Bogen als Außenstelle der Theobald-Ziegler-Schule
ihren Schulbetrieb aufgenommen hatte, ist sie seit Beginn des Schuljahres
2008/09 eigenständig. Seither hatten sich beide Schulen auf eine Abgrenzung
ihrer Einzugsbereiche verständigt und auch so praktiziert. Die nun vorgesehene
Festlegung der Schulbezirksgrenze entspricht einem Vorschlag beider Schulen.
Dazu sind neben den jeweiligen Aufnahmekapazitäten, der Entwicklung der
Schülerzahlen und der Schulwegsituation auch die gegebene Siedlungsstruktur und
soziale Zusammensetzung der Einzugsbereiche angemessen zu berücksichtigen.
Theobald-Ziegler-Schule / Comeniusschule Im neuen Wohngebiet New Atterberry an der
Friedberger Warte entsteht z. Zt. die mit dem Schulentwicklungsplan
beschlossene und mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 28.11.2007
als Dependance der Comeniusschule genehmigte neue Grundschule. Die Schule ist
im Zusammenhang mit der Entstehung neuer Wohngebiete auf den ehemaligen
US-Liegenschaften um die Friedberger Warte (Atterberry, Betts,
Motorpool/Wasserpark) geplant worden. Das Wohngebiet New Betts nördlich der Friedberger
Warte gehört aktuell zum Schulbezirk der Theobald-Ziegler-Schule. Es soll als
Überschneidungsgebiet gemäß § 143 Abs.1 Hessisches Schulgesetz zwischen der
Theobald-Ziegler-Schule und der Comeniusschule / Außenstelle Atterberry
festgelegt werden, da aufgrund der künftig zu erwartenden Schülerzahlen an
beiden Standorten eine Überschreitung der Aufnahmekapazitäten nicht
ausgeschlossen werden kann und eine flexible Aufnahmepraxis der Schulen
ermöglicht werden soll. Das Verfahren liegt in der Verantwortung und
Zuständigkeit der jeweils gewünschten Schule. Grundschule Riedberg / Heinrich-Kromer-Schule
Hierbei handelt es sich um eine Anpassung der
Schulbezirkssatzung. Die Grundschule Riedberg wird seit Jahren als
eigenständige Schule geführt und die Festlegung eines Überschneidungsgebietes
der ehemaligen Haupt- und Außenstelle ist formell aufzuheben. Anlage 1 (ca. 582 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 03.11.2006, M 214
Vortrag des
Magistrats vom 25.07.2011, M 137
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 8, 10, 12
Versandpaket: 17.02.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
10 am 09.03.2010, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 23
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 40. Sitzung des OBR 4
am 09.03.2010, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 23
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 42. Sitzung des OBR 3
am 11.03.2010, TO II, TOP 19 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage M 23 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8
am 11.03.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 23
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 15.03.2010, TO I, TOP 98
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) 39. Sitzung des OBR
12 am 19.03.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 23
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO II, TOP 17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 23
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 23
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL 43. Sitzung des OBR 3
am 15.04.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 23
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3
am 20.05.2010, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 23
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. Beschlussausfertigung(en): § 7866, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 40 1