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Meine Nachbarschaft: Hirtenstraße

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat)

Konzeptvergabe und genossenschaftliches Wohnen für den Gutleuthafen

16.01.2024 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 429 entstanden aus Vorlage: OF 1081/1 vom 18.12.2023 Betreff: Konzeptvergabe und genossenschaftliches Wohnen für den Gutleuthafen Vorgang: M 192/20; NR 660/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Gutleuthafen auf den Grundstücken Hirtenstraße 9 bis 11 und Wurzelstraße 2 die Erbbaurechte nach einer Konzeptvergabe mit dem Ziel zu vergeben, unter anderem gemeinwohlorientierte, genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu realisieren. Begründung: Die Grundstücke Hirtenstraße 9 bis 11 und Wurzelstraße 2 sind in städtischem Besitz. Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Juni 2023 den Antrag NR 660 aus dem Jahr 2023 beschlossen, welcher auch vom Ortsbeirat 1 zur Kenntnis genommen wurde. Darin fordert die Stadtverordnetenversammlung eine Konzeptvergabe für städtische Grundstücke sowie die Förderung genossenschaftlicher Wohnprojekte. Der entstehende Bebauungsplan (Aufstellungsbeschluss M 192 aus dem Jahr 2020) sieht für den Bereich eine Wohnbebauung vor. Die attraktiven Grundstücke am Main sollten zu einem Wohngebiet entwickelt werden, auf dem auch die zahlreichen genossenschaftlichen Wohnprojekte in Frankfurt die Möglichkeit zu einer Realisierung ihrer Konzepte erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 429 wird im Rahmen der Vorlage NR 660/23 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= vereinfachtes Verfahren); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 429 wird im Rahmen der Vorlage NR 660/23 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.02.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage OA 429 wird im Rahmen der Vorlage NR 660/23 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4492, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.02.2024 Aktenzeichen: 64-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatzsituation in der Wurzelsiedlung (Gutleut) verbessern

26.10.2021 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 834 entstanden aus Vorlage: OF 166/1 vom 10.10.2021 Betreff: Parkplatzsituation in der Wurzelsiedlung (Gutleut) verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzsituation in der Wurzelsiedlung (Gutleut) durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der gesamten Parkzone 3 finden unregelmäßig an verschiedenen Wochentagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten statt. 2. Das Bewohnerparken in der Parkzone 3 wird zusätzlich zu den schon bestehenden Zeiten (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) durch die Zeiten 16:00 Uhr bis 21.00 Uhr ergänzt. 3. Im östlichen Bereich der Hirtenstraße (Höhe Hausnummer 3) wird ein Teil der Parkplätze zu einer Bewohnerparkzone. Begründung: Zu 1.: Wenn die Kontrollen des ruhenden Verkehrs immer zur selben Uhrzeit am gleichen Wochentag stattfinden, dann spricht sich das schnell herum und es wird nur an diesen Tagen ordnungsgemäß geparkt. Damit es keinen Gewöhnungseffekt bei den Falschparkern gibt, sollten die Kontrollen unregelmäßig stattfinden. Zu 2.: Die Bewohnerparkplätze gelten nur von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Dies ist wahrscheinlich der Tatsache geschuldet, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Berufsschule befindet. Viele Schüler parken dann in den Straßen der Wurzelsiedlung (Hirtenstraße, Wurzelstraße, Erntestraße, ...). Jedoch gibt es an der Schule auch Nachmittagsunterricht. Somit haben Anwohner am Nachmittag oder frühen Abend, wenn sie von der Arbeit kommen, ein Problem einen Parkplatz zu finden. Zu 3.: Die Bewohnerparkzone befindet sich in der Hirten- und Erntestraße am westlichen Ende. Diese Parkzone ist für Bewohner der Halmstraße recht weit entfernt. Deswegen sollte auch im vorderen Bereich ein Teil der Parkplätze für Anwohner zur Verfügung stehen. (Bild: Michael Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 370 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße; hier: Aufstellungsbeschluss

04.12.2020 · Aktualisiert: 23.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2020, OF 1541/1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße; hier: Aufstellungsbeschluss Dem vorbezeichneten Magistratsvortrag vom 27. November 2020 wird der Maßgabe zugestimmt, dass auf die Umsetzung der Ziele des Baulandbeschlusses verzichtet wird. Begründung: Die Ziele des Baulandbeschlusses führen zu erheblich höheren Kosten für Bauwillige und damit zu höheren Preisen im freifinanzierten Wohnungsbau. Zudem wird durch die überzogenen Anforderungen des Baulandbeschlusses dringend benötigter Wohnungsbau verhindert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 192 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 192 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1541/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkw-Verbot in Straßen der Wurzelsiedlung

14.01.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5570 entstanden aus Vorlage: OF 1154/1 vom 14.12.2019 Betreff: Lkw-Verbot in Straßen der Wurzelsiedlung Der Magistrat wird aufgefordert, ein Durchfahrtsverbot für Lkw in der Garbenstraße, Ährenstraße und Halmstraße zu erlassen und die Einfahrt zu diesen Straßen auch entsprechend zu beschildern. Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Schilder, welche die angegebenen Straßen als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen, größer und auf der gegenüberliegenden Straßenseite angebracht werden können. Begründung: Bereits jetzt handelt es sich bei den genannten Straßen um verkehrsberuhigte Bereiche (auch Spielstraße genannt), und sie sind auch entsprechend gekennzeichnet. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, Fußgänger dürfen die gesamte Breite der Straße nutzen und Kinder auch auf der Straße spielen. Die Durchfahrt von Lkw ist aber nicht grundsätzlich untersagt. Und tatsächlich kommt es regelmäßig vor, dass Lkw, welche zu einem der Gewerbebetriebe in der Wurzelstraße gehören oder diese beliefern, durch diese Straßen fahren, um zur Gutleutstraße zu gelangen. Dies stellt sowohl eine Gefährdung für dort spielende Kinder als auch eine Lärmbelästigung der Anwohner dar. Dabei ist eine Durchfahrt durch diese drei kleinen Straßen gar nicht notwendig, denn eine Durchfahrt durch Garbenstraße, Ährenstraße oder Halmstraße stellt für die Lkw-Fahrer nur eine sehr kurze Abkürzung von wenigen Metern dar. Der Lkw-Verkehr von und zur Gutleutstraße kann problemlos über die Wurzelstraße und die Erntestraße abgewickelt werden. Anwohner klagen auch darüber, dass die vorhandenen Schilder, welche diese Straßen als Spielstraße ausweisen, oft übersehen würden. Mit einer Aufstellung auf der gegenüberliegenden Seite würden diese von Autofahrern und Lkw-Fahrern leichter wahrgenommen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 635 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichen

27.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4012 entstanden aus Vorlage: OF 794/1 vom 11.11.2018 Betreff: Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, ein Park- und Halteverbot vor den Altglascontainern in der Gutleutstraße einzurichten. Die Altglascontainer befinden sich auf der nördlichen Seite der Gutleutstraße zwischen Halmstraße und Ährenstraße. Begründung: Auf der nördlichen Straßenseite der Gutleutstraße befinden sich auf dem Gehweg mehrere Altglascontainer (siehe Bild). Am Straßenrand dürfen Autos parken. Dies führt dazu, dass die Altglascontainer nicht immer geleert werden können, da der Zugang für den Lastwagen versperrt ist. Um eine ordentliche und regelmäßige Leerung der Container gewährleisten zu können, muss die Parkfläche vor den Containern dauerhaft frei sein. Dazu sollte eine weiße Zickzacklinie (Zeichen 299 StVO) zur Kennzeichnung aufgebracht und Parkverbotsschilder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 459 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern

10.04.2018 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2984 entstanden aus Vorlage: OF 556/1 vom 21.03.2018 Betreff: Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern Der Magistrat möge den folgenden Sachverhalt prüfen und darüber berichten: 1. Das bisherige Anwohnerparken in der Hirtenstraße (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) sollte auf die Abendstunden ausgedehnt werden, was einem dringenden Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohnern des Wurzelviertels entspricht. 2. Das Anwohnerparken sollte auf die rechte Seite (stadtauswärts) ausgeweitet werden, insbesondere in Höhe der Hausnummer Gutleutstraße 322, da auch hier ein bewohntes Gebäude existiert. 3. Die oben genannten Maßnahmen sollten bei einer Realisierung verstärkt durch die Stadtpolizei überwacht werden. Begründung: Auch wenn das Umfeld des Wurzelviertels zum Teil als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, ist es doch überwiegend ein Wohngebiet, das auch die Vorteile des Anwohnerparkens in Anspruch nehmen möchte. Außerdem gibt es in Höhe der 320er Hausnummern Bewohner von bewohnten Gebäuden, denen das bezahlte Privileg des Anwohnerparkens bisher versagt blieb. Die oben angegebenen Vorschläge sind selbstverständlich nicht nur durch eine Kennzeichnung, sondern auch durch eine verstärkte Kontrolle der Stadtpolizei wirksam. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1278 Antrag vom 10.10.2021, OF 167/1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel

23.01.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 03.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Magistrat wird gebeten, einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. Die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, 2. das Grundstück Gutleutstraße 168 un d 3. die Passage im Behördenzentrum im Gutleut. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleut, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: - auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz (vgl. ST 300 und ST 532), - auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer (vgl. ST 213) und - in der Speicherstraße 53, da in absehbarer Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte (vgl. ST 1247). Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleuts ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: 1. In der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung: Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben, Obst, Gemüse, frische Brötchen oder Ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke im Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv; 2. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168: Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleuts ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre; 3. Die Passage im Behördenzentrum: Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch die Ruhe dort und ihre freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des Ortsbeirates wird Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 767 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 982 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel

22.08.2017 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2049 entstanden aus Vorlage: OF 390/1 vom 20.07.2017 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel Der Magistrat wird aufgefordert, den verwahrlosten Spielplatz in der Hirtenstraße/Ecke Gutleutstraße wie folgt reinigen und sanieren zu lassen: A. Folgende Maßnahmen sind dringend erforderlich: 1. Entfernung von Unkraut und Moos auf dem ganzen Spielplatz; 2. Entfernung von Ästen und Müll in der Nähe des Eingangs zum Spielplatz (Foto); 3. Reinigung des Sandkastens (Foto); 4. Streichen der Holzspielgeräte, bevor das Holz darunter vermodert (Foto); 5. Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche (Foto); 6. Ersatz von maroden Fallschutzplatten rund um die Spielgeräte. B. Folgende Maßnahmen sind wünschenswert, weil sie die Attraktivität des Spielplatzes erhöhen würden: 1. Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wird wieder eingebaut (Foto); 2. eine Umrandung des Sandkastens, auf der die betreuenden Personen neben ihren Kindern sitz en können (Foto); 3. Aufstellung einer Wippe. Die beigefügten Fotos vermitteln einen Eindruck von der Notwendigkeit der geforderten Maßnahmen. A. 2.: Entfernung von Ästen und Müll A. 3. und B. 2.: Reinigung des Sandes am Eingang zum Spielplatz. und Umrandung des Sandkastens. A. 4.: Streichen der Holzspielgeräte, A. 5.: Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche. bevor das Holz darunter vermodert. B. 1.: Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wieder einbauen. Begründung: Für die in der Wurzelsiedlung lebenden Kinder ist der Spielplatz an der Hirtenstraße der einzige, den sie ungefährdet erreichen können. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der dort lebenden Kinder - wie im ganzen Frankfurter Stadtgebiet - weiter steigen wird. Dazu wird auch die Bebauung des gegenüberliegenden Grundstücks in der Gutleutstraße 330-332 (sog. Gutleutbrache) sowie die im Rahmenplan SR 9 des Stadtplanungsamtes vorgesehene Wohnbebauung zwischen Wurzelsiedlung und Main beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2041 Antrag vom 10.11.2018, OF 782/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2018, OIB 253 Aktenzeichen: 67 2

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