Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich?
Anregung
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob er die unten dargestellte und gelb umrandete Fläche westlich der A 661, nördlich der L 3019, östlich der Straße Am Zedernholz sowie südlich des Golfplatzes, welche im Regionalen Flächennutzungsplan als "Grünfläche, intensiv" ausgewiesen ist, unter fachlichen sowie unter bau- und naturschutzrechtlichen Aspekten auf die Eignung als Gemeinbedarfsfläche, insbesondere für weiterführende Schulen und ggf. in Verbindung mit einer Sportanlage gemäß der Stellungnahme ST 95, geprüft hat; 2. falls die Prüfung der vorgenannten Fläche erfolgt ist, zu welchem Ergebnis die Prüfungen geführt haben sowie 3. falls eine solche Prüfung nicht erfolgt ist, diese durchzuführen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten, wobei - falls nach dem Ergebnis der Prüfungen keine Eignung gegeben ist - auch darüber zu berichten ist, ob und welche Maßnahmen zweckmäßig und erforderlich wären, um eine Eignung herbeizuführen.