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Stadtbahn Europaviertel: Teilweise oberirdische Führung

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

oberirdische Führung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9544 vom 24.2.2011 zur Genehmigung der Vorplanung für die Erschließung des Europaviertels mit einer durchgängig unterirdischen geführten Stadtbahnverlängerung vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zur Endstation "Wohnpark" wird dahingehend geändert, dass a) für den Streckenabschnitt im Anschluss an die auch weiterhin unterirdische Station "Güterplatz" eine teilweise oberirdische Trassenführung bis zur zukünftigen Endstation "Wohnpark" vorgesehen wird. b) die für die Stadtbahnerschließung des Europaviertels vorgesehenen weiteren Stadtbahn-Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" oberirdisch in Mittellage des Europaboulevards hergestellt werden. c) im Bereich des Europagartens die Stadtbahn gemeinsam mit dem Autoverkehr unterirdisch geführt wird.
  2. Zur besseren Einfügung in den städtebaulichen Kontext sollen bei der Erstellung des GVFG-Antrags, des Planfeststellungsantrags und der Bau- und Finanzierungsvorlage folgende flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden: - Direkte Öffnung der oberirdischen Haltestellen hin zu den begleitenden Gehwegen. - Echtes Rasengleis ("Modell Friedrich-Ebert-Anlage") verbunden mit dem Verzicht auf straßenbegleitende Zäune; um dies zu ermöglichen wird die maximale Geschwindigkeit der Stadtbahn auf 50 km/h begrenzt. - Zurückhaltende Gestaltung und schalltechnische Optimierung der Portalbauwerke des gemeinsamen Tunnels unter dem Europagarten und der Tunnelrampe östlich der Emser Brücke.
  3. Um die Stadtbahnerschließung des Europaviertels ohne weiteren Zeitverzug zu realisieren, wird der Magistrat gebeten, auf Grundlage der vorgenannten Planungsänderungen bis Mai dieses Jahres den GVFG-Antrag einzureichen und die Planfeststellung im Sommer 2012 einzuleiten, so daß der Baubeginn für Herbst 2013 geplant werden kann. Begründung: Die im Verlauf des vergangenen Jahres durch den Magistrat auf Basis des Vorplanungsbeschlusses weiter vertieften Planungen haben ergeben, dass für den Bau einer durchgängig unterirdisch geführten Stadtbahn im Europaviertel mit Gesamtkosten in Höhe von rund 264 Mio. Euro (netto) zu rechnen wäre. Auch haben die Zuschussgeber - Bund und Land - zu verstehen gegeben, dass sie die komplett unterirdische Stadtbahnführung für verkehrlich nicht notwendig erachten und eine vollumfängliche Förderung hierfür nicht zu gewähren bereit sind. Angesichts der angespannten städtischen Haushaltslage gibt dies Anlaß zur Prüfung möglicher Kostenreduzierungen. Eine Lösung zur Senkung der Kosten bei einer weiterhin hohen Erschließungsqualität des Europaviertels durch den ÖPNV besteht in einer teilweisen oberirdischen Führung der Stadtbahn im Anschluß an die Station Güterplatz. Dabei wird von den vier im Europaviertel vorgesehenen Stadtbahnstationen ausschließlich die Station "Güterplatz" unterirdisch hergestellt und die sich in Richtung Westen anschließenden Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" sowie "Wohnpark" werden in Mittellage des Europaboulevards oberirdisch gebaut. Die oberirdischen Stationen sind deutlich kostengünstiger und schneller herstellbar und bieten in Hinblick auf Erreichbarkeit und soziale Kontrolle Vorteile. Im Bereich des Europagartens bleibt es bei einer unteririschen Trassenführung der Stadtbahn, gemeinsam mit dem Autoverkehr in einem Tunnel. Die Planung des Europagartens, einschließlich der Spielplätze und des Cafés bleibt unverändert. Das Einsparpotential dieser Variante liegt gegenüber einer durchgängig unterirdisch geführten Stadtbahn bei 80 Mio Euro. Für eine durchgehend unterirdische Stadtbahnführung müsste die Stadt Frankfurt diesen Betrag zusätzlich zu den bei der Stadt verbleibenden Finanzierungsanteilen komplett aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2012, NR 199 Betreff: Stadtbahn Europaviertel: Teilweise oberirdische Führung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9544 vom 24.2.2011 zur Genehmigung der Vorplanung für die Erschließung des Europaviertels mit einer durchgängig unterirdischen geführten Stadtbahnverlängerung vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zur Endstation "Wohnpark" wird dahingehend geändert, dass a) für den Streckenabschnitt im Anschluss an die auch weiterhin unterirdische Station "Güterplatz" eine teilweise oberirdische Trassenführung bis zur zukünftigen Endstation "Wohnpark" vorgesehen wird. b) die für die Stadtbahnerschließung des Europaviertels vorgesehenen weiteren Stadtbahn-Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" oberirdisch in Mittellage des Europaboulevards hergestellt werden. c) im Bereich des Europagartens die Stadtbahn gemeinsam mit dem Autoverkehr unterirdisch geführt wird. 2. Zur besseren Einfügung in den städtebaulichen Kontext sollen bei der Erstellung des GVFG-Antrags, des Planfeststellungsantrags und der Bau- und Finanzierungsvorlage folgende flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden: - Direkte Öffnung der oberirdischen Haltestellen hin zu den begleitenden Gehwegen. - Echtes Rasengleis ("Modell Friedrich-Ebert-Anlage") verbunden mit dem Verzicht auf straßenbegleitende Zäune; um dies zu ermöglichen wird die maximale Geschwindigkeit der Stadtbahn auf 50 km/h begrenzt. - Zurückhaltende Gestaltung und schalltechnische Optimierung der Portalbauwerke des gemeinsamen Tunnels unter dem Europagarten und der Tunnelrampe östlich der Emser Brücke. 3. Um die Stadtbahnerschließung des Europaviertels ohne weiteren Zeitverzug zu realisieren, wird der Magistrat gebeten, auf Grundlage der vorgenannten Planungsänderungen bis Mai dieses Jahres den GVFG-Antrag einzureichen und die Planfeststellung im Sommer 2012 einzuleiten, so daß der Baubeginn für Herbst 2013 geplant werden kann. Begründung: Die im Verlauf des vergangenen Jahres durch den Magistrat auf Basis des Vorplanungsbeschlusses weiter vertieften Planungen haben ergeben, dass für den Bau einer durchgängig unterirdisch geführten Stadtbahn im Europaviertel mit Gesamtkosten in Höhe von rund 264 Mio. Euro (netto) zu rechnen wäre. Auch haben die Zuschussgeber - Bund und Land - zu verstehen gegeben, dass sie die komplett unterirdische Stadtbahnführung für verkehrlich nicht notwendig erachten und eine vollumfängliche Förderung hierfür nicht zu gewähren bereit sind. Angesichts der angespannten städtischen Haushaltslage gibt dies Anlaß zur Prüfung möglicher Kostenreduzierungen. Eine Lösung zur Senkung der Kosten bei einer weiterhin hohen Erschließungsqualität des Europaviertels durch den ÖPNV besteht in einer teilweisen oberirdischen Führung der Stadtbahn im Anschluß an die Station Güterplatz. Dabei wird von den vier im Europaviertel vorgesehenen Stadtbahnstationen ausschließlich die Station "Güterplatz" unterirdisch hergestellt und die sich in Richtung Westen anschließenden Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" sowie "Wohnpark" werden in Mittellage des Europaboulevards oberirdisch gebaut. Die oberirdischen Stationen sind deutlich kostengünstiger und schneller herstellbar und bieten in Hinblick auf Erreichbarkeit und soziale Kontrolle Vorteile. Im Bereich des Europagartens bleibt es bei einer unteririschen Trassenführung der Stadtbahn, gemeinsam mit dem Autoverkehr in einem Tunnel. Die Planung des Europagartens, einschließlich der Spielplätze und des Cafés bleibt unverändert. Das Einsparpotential dieser Variante liegt gegenüber einer durchgängig unterirdisch geführten Stadtbahn bei 80 Mio Euro. Für eine durchgehend unterirdische Stadtbahnführung müsste die Stadt Frankfurt diesen Betrag zusätzlich zu den bei der Stadt verbleibenden Finanzierungsanteilen komplett aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.05.2013, M 75 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 27 Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 55 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.01.2012 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten; LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Votum im Verkehrsausschuss) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 199 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 178 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 199 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 199 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen LINKE. und FDP (= Kenntnis) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2012, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1. a), b), 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 178) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 1. c): CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 178 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. Ziffer 1. a), b), 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 178) sowie FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 1. c): CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1148, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 § 1290, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 69 0

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