Stadtbahn Europaviertel: Teilweise oberirdische Führung
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
oberirdische Führung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9544 vom 24.2.2011 zur Genehmigung der Vorplanung für die Erschließung des Europaviertels mit einer durchgängig unterirdischen geführten Stadtbahnverlängerung vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zur Endstation "Wohnpark" wird dahingehend geändert, dass a) für den Streckenabschnitt im Anschluss an die auch weiterhin unterirdische Station "Güterplatz" eine teilweise oberirdische Trassenführung bis zur zukünftigen Endstation "Wohnpark" vorgesehen wird. b) die für die Stadtbahnerschließung des Europaviertels vorgesehenen weiteren Stadtbahn-Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" oberirdisch in Mittellage des Europaboulevards hergestellt werden. c) im Bereich des Europagartens die Stadtbahn gemeinsam mit dem Autoverkehr unterirdisch geführt wird.
- Zur besseren Einfügung in den städtebaulichen Kontext sollen bei der Erstellung des GVFG-Antrags, des Planfeststellungsantrags und der Bau- und Finanzierungsvorlage folgende flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden: - Direkte Öffnung der oberirdischen Haltestellen hin zu den begleitenden Gehwegen. - Echtes Rasengleis ("Modell Friedrich-Ebert-Anlage") verbunden mit dem Verzicht auf straßenbegleitende Zäune; um dies zu ermöglichen wird die maximale Geschwindigkeit der Stadtbahn auf 50 km/h begrenzt. - Zurückhaltende Gestaltung und schalltechnische Optimierung der Portalbauwerke des gemeinsamen Tunnels unter dem Europagarten und der Tunnelrampe östlich der Emser Brücke.
- Um die Stadtbahnerschließung des Europaviertels ohne weiteren Zeitverzug zu realisieren, wird der Magistrat gebeten, auf Grundlage der vorgenannten Planungsänderungen bis Mai dieses Jahres den GVFG-Antrag einzureichen und die Planfeststellung im Sommer 2012 einzuleiten, so daß der Baubeginn für Herbst 2013 geplant werden kann. Begründung: Die im Verlauf des vergangenen Jahres durch den Magistrat auf Basis des Vorplanungsbeschlusses weiter vertieften Planungen haben ergeben, dass für den Bau einer durchgängig unterirdisch geführten Stadtbahn im Europaviertel mit Gesamtkosten in Höhe von rund 264 Mio. Euro (netto) zu rechnen wäre. Auch haben die Zuschussgeber - Bund und Land - zu verstehen gegeben, dass sie die komplett unterirdische Stadtbahnführung für verkehrlich nicht notwendig erachten und eine vollumfängliche Förderung hierfür nicht zu gewähren bereit sind. Angesichts der angespannten städtischen Haushaltslage gibt dies Anlaß zur Prüfung möglicher Kostenreduzierungen. Eine Lösung zur Senkung der Kosten bei einer weiterhin hohen Erschließungsqualität des Europaviertels durch den ÖPNV besteht in einer teilweisen oberirdischen Führung der Stadtbahn im Anschluß an die Station Güterplatz. Dabei wird von den vier im Europaviertel vorgesehenen Stadtbahnstationen ausschließlich die Station "Güterplatz" unterirdisch hergestellt und die sich in Richtung Westen anschließenden Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" sowie "Wohnpark" werden in Mittellage des Europaboulevards oberirdisch gebaut. Die oberirdischen Stationen sind deutlich kostengünstiger und schneller herstellbar und bieten in Hinblick auf Erreichbarkeit und soziale Kontrolle Vorteile. Im Bereich des Europagartens bleibt es bei einer unteririschen Trassenführung der Stadtbahn, gemeinsam mit dem Autoverkehr in einem Tunnel. Die Planung des Europagartens, einschließlich der Spielplätze und des Cafés bleibt unverändert. Das Einsparpotential dieser Variante liegt gegenüber einer durchgängig unterirdisch geführten Stadtbahn bei 80 Mio Euro. Für eine durchgehend unterirdische Stadtbahnführung müsste die Stadt Frankfurt diesen Betrag zusätzlich zu den bei der Stadt verbleibenden Finanzierungsanteilen komplett aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.01.2012, NR 199 Betreff: Stadtbahn Europaviertel: Teilweise
oberirdische Führung Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
1. Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 9544 vom 24.2.2011 zur Genehmigung der Vorplanung
für die Erschließung des Europaviertels mit einer durchgängig unterirdischen
geführten Stadtbahnverlängerung vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter
dem "Platz der Republik" bis zur Endstation "Wohnpark" wird dahingehend
geändert, dass
a) für den Streckenabschnitt im
Anschluss an die auch weiterhin unterirdische Station "Güterplatz" eine
teilweise oberirdische Trassenführung bis zur zukünftigen Endstation "Wohnpark"
vorgesehen wird. b) die für
die Stadtbahnerschließung des Europaviertels vorgesehenen weiteren
Stadtbahn-Stationen "Emser Brücke", "Europagarten" und "Wohnpark" oberirdisch
in Mittellage des Europaboulevards hergestellt werden. c) im Bereich des Europagartens die Stadtbahn
gemeinsam mit dem Autoverkehr unterirdisch geführt wird. 2. Zur besseren Einfügung in den städtebaulichen
Kontext sollen bei der Erstellung des GVFG-Antrags, des
Planfeststellungsantrags und der Bau- und Finanzierungsvorlage folgende
flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden: - Direkte Öffnung der oberirdischen Haltestellen hin
zu den begleitenden Gehwegen. - Echtes Rasengleis ("Modell Friedrich-Ebert-Anlage")
verbunden mit dem Verzicht auf straßenbegleitende Zäune; um dies zu ermöglichen
wird die maximale Geschwindigkeit der Stadtbahn auf 50 km/h begrenzt. - Zurückhaltende Gestaltung und schalltechnische
Optimierung der Portalbauwerke des gemeinsamen Tunnels unter dem Europagarten
und der Tunnelrampe östlich der Emser Brücke. 3. Um die Stadtbahnerschließung des Europaviertels
ohne weiteren Zeitverzug zu realisieren, wird der Magistrat gebeten, auf
Grundlage der vorgenannten Planungsänderungen bis Mai dieses Jahres den
GVFG-Antrag einzureichen und die Planfeststellung im Sommer 2012 einzuleiten,
so daß der Baubeginn für Herbst 2013 geplant werden kann. Begründung: Die im Verlauf des vergangenen Jahres durch den
Magistrat auf Basis des Vorplanungsbeschlusses weiter vertieften Planungen
haben ergeben, dass für den Bau einer durchgängig unterirdisch geführten
Stadtbahn im Europaviertel mit Gesamtkosten in Höhe von rund 264 Mio. Euro
(netto) zu rechnen wäre. Auch haben die Zuschussgeber - Bund und Land - zu
verstehen gegeben, dass sie die komplett unterirdische Stadtbahnführung für
verkehrlich nicht notwendig erachten und eine vollumfängliche Förderung hierfür
nicht zu gewähren bereit sind. Angesichts der angespannten städtischen
Haushaltslage gibt dies Anlaß zur Prüfung möglicher Kostenreduzierungen.
Eine Lösung zur Senkung der Kosten bei einer
weiterhin hohen Erschließungsqualität des Europaviertels durch den ÖPNV besteht
in einer teilweisen oberirdischen Führung der Stadtbahn im Anschluß an die
Station Güterplatz. Dabei wird von den vier im Europaviertel vorgesehenen
Stadtbahnstationen ausschließlich die Station "Güterplatz" unterirdisch
hergestellt und die sich in Richtung Westen anschließenden Stationen "Emser
Brücke", "Europagarten" sowie "Wohnpark" werden in Mittellage des
Europaboulevards oberirdisch gebaut. Die oberirdischen Stationen sind deutlich
kostengünstiger und schneller herstellbar und bieten in Hinblick auf
Erreichbarkeit und soziale Kontrolle Vorteile. Im Bereich des Europagartens
bleibt es bei einer unteririschen Trassenführung der Stadtbahn, gemeinsam mit
dem Autoverkehr in einem Tunnel. Die Planung des Europagartens, einschließlich
der Spielplätze und des Cafés bleibt unverändert. Das Einsparpotential dieser
Variante liegt gegenüber einer durchgängig unterirdisch geführten Stadtbahn bei
80 Mio Euro. Für eine durchgehend unterirdische Stadtbahnführung müsste die
Stadt Frankfurt diesen Betrag zusätzlich zu den bei der Stadt verbleibenden
Finanzierungsanteilen komplett aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren.
Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 03.05.2013, M 75
Vortrag des
Magistrats vom 12.02.2021, M 27
Vortrag des
Magistrats vom 26.04.2024, M 55 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 25.01.2012 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 199 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und Piraten; LINKE., FDP und FREIE
WÄHLER (= Votum im Verkehrsausschuss) 6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 199
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 17
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage NR 178 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 199 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
8. Sitzung des OBR 1
am 14.02.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 199 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen LINKE. und
FDP (= Kenntnis) 7. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2012, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 199 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
Ziffer 1. a), b), 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 178) sowie FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) Ziffer 1. c): CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE.
und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 5
Beschluss: 1. Die Vorlage
NR 178 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 199 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 2. Ziffer 1. a), b), 2. und 3.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
und Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 178) sowie FREIE WÄHLER und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 1. c): CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten
gegen LINKE., FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 1148, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 § 1290, 9. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 69 0