Hochhausentwicklungsplan Frankfurt am Main - Fortschreibung 2024 (HEP 2024)
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Absicht des Magistrats, den Hochhausentwicklungsplan als Rahmen für die weitere Entwicklung der Frankfurter Hochhauslandschaft nach 2008 erneut fortzuschreiben. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den in Anlage 4 aufgeführten allgemeinen qualitativen Bedingungen an neue bzw. noch nicht realisierte Standorte sowie dem stadträumlichen Leitbild der Hochhausentwicklung zu. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den in Anlage 4 aufgeführten Maßgaben für den Prozess der Vorplanungsphase zur Entwicklung neuer Hochhäuser zu. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den in der Anlage 4 aufgeführten Vorschlägen für neue Hochhausstandorte zu. Bei Einhaltung der Regularien aus II. und III. sowie hinreichend nachgewiesenem Investitionswillen und hinreichender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer:in oder der Entwicklungsberechtigten wird der Magistrat beauftragt die Aufnahme eines Bebauungsplanverfahrens zu prüfen. Der Magistrat wird beauftragt, ein "Konzept Freiraum und Grün" als übergreifende Planungsleitplanke für die angrenzenden Freiräume, insbesondere auch die Wallanlagen, und die Grünverbindungen in das Umfeld zu erstellen und zu gegebener Zeit als Rahmenplan der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung nach fünf Jahren einen Evaluationsbericht vorzulegen, der eine Überprüfung der Zielsetzungen und gegebenenfalls Vorschläge für erforderliche Anpassungen der Fortschreibung beinhaltet.
Begründung
A. Allgemeines
Die Skyline von Frankfurt am Main mit aktuell rund 90 Hochhäusern über 60 m Höhe ist in Deutschland einzigartig und verdeutlicht auch im internationalen Vergleich Frankfurts Rang als das Zentrum der Metropolregion Rhein/Main.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die vorliegende Fortschreibung 2024 wurde mit einer umfassenden Bestandsaufnahme begonnen. Dabei wurde zunächst das gesamte Stadtgebiet insbesondere entlang der zentralen Erschließungsachsen des öffentlichen Personennahverkehrs auf mögliche Hochhausentwicklungen untersucht.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Vom Rechtscharakter stellt der Hochhausentwicklungsplan der Stadt Frankfurt ein informelles Planungsinstrument dar und setzt den Rahmen für eine mögliche zukünftige städtebauliche Entwicklung.
D. Klimaschutz
Mit der Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans im Jahr 2024 werden 14 neue Standorte ausgewiesen.