BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
A) Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), erfolgte die erste Ausschreibung mit Submission am 25.10.2018. Die ursprünglichen Kosten beruhten auf einer zu diesem Zeitpunkt belastbaren Kostenberechnung. Das einzige eingegangene Angebot musste aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben und die Kostenberechnung unter Kenntnis und Würdigung des Submissionsergebnisses überarbeitet. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4488 (M 86), wurden weitere Mittel in Höhe von
- 654 T€ bewilligt. Auf dieser Grundlage erfolgte die zweite Ausschreibung mit Submission am 18.09.
- Das einzige eingegangene Angebot stammte vom selben Bieter wie 2018 und wurde ausgeschlossen, da es nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprach. Danach wurde eine freihändige Vergabe mit vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren vereinbart. Es standen 11 geeignete Firmen zur Auswahl und wurden berücksichtigt. Die Submission fand am 08.07.2020 statt. Wieder liegt nur ein Angebot von demselben Bieter wie 2018 und 2019 vor. Die erfolgte Submission ergab einen Betrag von 1.997.855,11€ für die bauliche Herstellung des Bauwerks. Da jedoch zu erwarten ist, dass sich durch eine weitere erneute Ausschreibung keine Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben werden, ist die Zuschlagserteilung trotz des erhöhten Submissionsergebnisses sinnvoll. Gerade in Bezug auf den schlechten Gesamtzustand der Bausubstanz ist die Durchführung eines Ersatzneubaus zeitnah geboten. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr insgesamt auf 2.305.136,91 €. Die bisherige Genehmigungssumme ist insgesamt um mehr als 10 % überschritten und erfordert eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Baumaßnahme ist im Rahmen der Stellplatzablöse förderfähig. Der Antrag auf Stellplatzablösemittel vom 17.01.2019 wurde mit Schreiben vom 17.04.2019 bewilligt.
B. Finanzielle Auswirkungen
B) Alternativen Es wurden zwei weitere Alternativen in Betracht gezogen. Betrachtet wurde der Abbruch der Brücke ohne einen Ersatzneubau. Diese Alternative wurde aufgrund der hohen Besucherzahlen des Nord-West-Zentrum aus der Nordweststadt ausgeschlossen. Ein Ausweichen auf die benachbarten Zuwegungen stellt keine Alternative dar. Eine weitere Variante war eine geänderte Konstruktionsart (Stahlbeton). Diese hätte aber eine längere Sperrung des Erich-Ollenhauer-Rings bedeutet. Aufgrund der hohen Verkehrsbedeutung (Besucher, Zulieferer, Busverkehr etc.) und der hohen verkehrlichen Belastung des Erich-Ollenhauer-Rings wurde diese Variante nicht weiterverfolgt. Des Weiteren hätte diese Variante eine komplette Neuplanung mit Zeitverlust verursacht.
D. Klimaschutz
D) Kosten (Mehrkosten)
- Investitionsbedarf (Mehrkosten): 652.000,00 € Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 652.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002663