BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über d. Erich-Ollenhauer-Ring 4.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Während der Bauausführung wurden u.a. folgende geänderte bzw. zusätzliche Leistungen, trotz intensiver Voruntersuchung und Planung, notwendig: (1) Im Zuge der Bauausführung wurden zusätzliche Leistungen, wie z.B. Erdungsarbeiten sowie die Montage einer Taubenvergrämung, erforderlich und baulich umgesetzt. (2) Aufgrund der geänderten Ausführung (Ersatzneubau mit Tiefgründung) des Treppenturms sowie der Brückenpfeilergründungen mussten die Zuwegungen/Außenanlagen inkl. Teile des Fuß- und Radwegs vollständig neugestaltet und erneuert werden. (3) Aus statischen Gründen (u.a. Mindertragfähigkeit der Decke des NWZ) musste die Rampe zum NordWestZentrum (NWZ) inkl. Auflagerung umgeplant und unter erschwerten Randbedingungen montiert werden. (4) Aufgrund der Bauzeitverlängerung von rund 41 Monaten entstanden u.a. erhöhte Kosten aus der verlängerten Baustelleneinrichtung sowie Verkehrssicherung. (5) Infolge der o. g. zusätzlichen Leistungen sowie aufgrund der Bauzeitverlängerung entstand ein größerer Planungs- und Überwachungsbedarf (Baunebenkosten). Weiterhin besteht die Geltendmachung eines "gestörten Bauablaufes" als Projektrisiko, welches aber derzeit nicht bezifferbar ist.