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BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über d. Erich-Ollenhauer-Ring 4.

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Während der Bauausführung wurden u.a. folgende geänderte bzw. zusätzliche Leistungen, trotz intensiver Voruntersuchung und Planung, notwendig: (1) Im Zuge der Bauausführung wurden zusätzliche Leistungen, wie z.B. Erdungsarbeiten sowie die Montage einer Taubenvergrämung, erforderlich und baulich umgesetzt. (2) Aufgrund der geänderten Ausführung (Ersatzneubau mit Tiefgründung) des Treppenturms sowie der Brückenpfeilergründungen mussten die Zuwegungen/Außenanlagen inkl. Teile des Fuß- und Radwegs vollständig neugestaltet und erneuert werden. (3) Aus statischen Gründen (u.a. Mindertragfähigkeit der Decke des NWZ) musste die Rampe zum NordWestZentrum (NWZ) inkl. Auflagerung umgeplant und unter erschwerten Randbedingungen montiert werden. (4) Aufgrund der Bauzeitverlängerung von rund 41 Monaten entstanden u.a. erhöhte Kosten aus der verlängerten Baustelleneinrichtung sowie Verkehrssicherung. (5) Infolge der o. g. zusätzlichen Leistungen sowie aufgrund der Bauzeitverlängerung entstand ein größerer Planungs- und Überwachungsbedarf (Baunebenkosten). Weiterhin besteht die Geltendmachung eines "gestörten Bauablaufes" als Projektrisiko, welches aber derzeit nicht bezifferbar ist.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 39
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christel Schneider als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 14.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT FRAKTION BFF-BIG Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 54
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christel Schneider als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 14.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG VOLT FRAKTION Stadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei