BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den ErichOllenhauerRing, Mehrkostenvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 07.06.2019, M 86 Betreff: BW 123/16, Ersatzneubau
Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring,
Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2260 (M 186)
1. Es dient zur Kenntnis, dass a) für den Ersatzneubau des Heddernheimer Stegs mit
Beschluss vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), ein Gesamtbetrag in Höhe von
1.046 T€ (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663,
freigegeben wurde,
b) aufgrund der derzeitigen
Hochkonjunktur der Bauwirtschaft und dem großen Stahlbauanteil
(Nachunternehmeranteil) der Gesamtinvestitionsbedarf um rd. 607 T€ auf
1.654 T€ gestiegen ist. 2. Die zusätzlichen erforderlichen Mittel in Höhe von
rd. 607 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben. 3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von rd. 607
T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke -
zur Verfügung. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass a) von den Gesamtkosten der Maßnahme
bereits rund 105 T€ (Stand 31.03.2019) für Planungsleistungen verausgabt
wurden, b) die Maßnahme innerhalb der
Produktgruppe 16.03 über die neu eingerichtete Projektdefinition 5.008006 -
Ersatzneubau Heddernheimer Steg BW 123/16 - abgewickelt wird, c) sich aufgrund der Mehrausgaben die
Jahresfolgekosten um 20 T€ erhöhen. Die
erforderliche Finanzierung ist sichergestellt. Begründung: A) Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), wurden Mittel in
Höhe von 1.046.310€ bewilligt. Diese ursprünglichen Kosten beruhen auf
einer zu diesem Zeitpunkt belastbaren Kostenberechnung. Im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens, welches aufgehoben werden musste, wurde deutlich,
dass die derzeitige angespannte Marktlage zu enormen Kostensteigerungen führt
und führen wird. Die Kostenberechnung wurde überarbeitet und an die aktuelle
Marktsituation angepasst. Die Baukosten wurden für diese Beschlussvorlage neu
bewertet. Die Baumaßnahme ist im Rahmen der
Stellplatzablöse förderfähig und ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Da
jedoch nach derzeitigem Stand keine Einnahmen aus Stellplatzablösemitteln
möglich sind, wird von einer Ablehnung des Antrages ausgegangen. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr
insgesamt auf 1.619.310 €. Die bisherige Genehmigungssumme ist insgesamt
um mehr als 10% überschritten und erfordert eine erneute Beschlussfassung durch
die Stadtverordnetenversammlung. B) Alternativen -keine- C) Lösung -keine- D) Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen)
Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den
ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die
Baukosten neu bewertet. Der angepassten Kostenberechnung liegen die aktuell zu
erwartenden Marktpreise zugrunde.
1.
zusätzlicher Investitionsbedarf: 607.000 €
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 607.000 €
stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03
Projektdefinition: 5.002663
Kostenübersicht
Baunebenkosten 128.104,99 €
Brückenbaukosten 476.284,63 €
Beleuchtung 2.723,91
€ Summe Baukosten (Mehrkosten)
607.113,53 €
(brutto) 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten: 2019
40.547
€ 2020
566.453
€ 3.
Folgeinvestitionen: -keine-
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
-keine-
b) Sachkosten
1. Bauunterhaltungskosten
Brückenbau 532.206 € x 1,00% =
5.322,06 €
2. Abschreibung
(jährlich)
Brückenbau BND
* 80 Jahre*2 1/80 von 572.753,00 € 7.159,41
€
BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
*2 AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische
Verzinsung
2,75% / 2 * 572.753,00 € 7.875,35
€ *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2019 vom
12.10.2017
Jahresfolgekosten insgesamt: 20.356,82 €
Jahresfolgekosten gerundet:
20.000,00 €
5. Jahreserträge:
-keine- 6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2017, M 186
Vortrag des
Magistrats vom 11.01.2021, M 3
Vortrag des
Magistrats vom 25.03.2022, M 47 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
12.06.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8
am 15.08.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 86 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 86 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF
(= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 53
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 86 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP
und BFF (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO II, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 86 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP
und BFF (= Ablehnung) 35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 68
Beschluss: Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 4488, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 66 6