Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den ErichOllenhauerRing, Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.06.2019, M 86 Betreff: BW 123/16, Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring, Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2018, § 2260 (M 186) 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) für den Ersatzneubau des Heddernheimer Stegs mit Beschluss vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.046 T€ (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663, freigegeben wurde, b) aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur der Bauwirtschaft und dem großen Stahlbauanteil (Nachunternehmeranteil) der Gesamtinvestitionsbedarf um rd. 607 T€ auf 1.654 T€ gestiegen ist. 2. Die zusätzlichen erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 607 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben. 3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von rd. 607 T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke - zur Verfügung. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) von den Gesamtkosten der Maßnahme bereits rund 105 T€ (Stand 31.03.2019) für Planungsleistungen verausgabt wurden, b) die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 16.03 über die neu eingerichtete Projektdefinition 5.008006 - Ersatzneubau Heddernheimer Steg BW 123/16 - abgewickelt wird, c) sich aufgrund der Mehrausgaben die Jahresfolgekosten um 20 T€ erhöhen. Die erforderliche Finanzierung ist sichergestellt. Begründung: A) Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018, § 2260 (M 186), wurden Mittel in Höhe von 1.046.310€ bewilligt. Diese ursprünglichen Kosten beruhen auf einer zu diesem Zeitpunkt belastbaren Kostenberechnung. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, welches aufgehoben werden musste, wurde deutlich, dass die derzeitige angespannte Marktlage zu enormen Kostensteigerungen führt und führen wird. Die Kostenberechnung wurde überarbeitet und an die aktuelle Marktsituation angepasst. Die Baukosten wurden für diese Beschlussvorlage neu bewertet. Die Baumaßnahme ist im Rahmen der Stellplatzablöse förderfähig und ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Da jedoch nach derzeitigem Stand keine Einnahmen aus Stellplatzablösemitteln möglich sind, wird von einer Ablehnung des Antrages ausgegangen. Der aktuelle Mittelbedarf beläuft sich nunmehr insgesamt auf 1.619.310 €. Die bisherige Genehmigungssumme ist insgesamt um mehr als 10% überschritten und erfordert eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. B) Alternativen -keine- C) Lösung -keine- D) Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der angepassten Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. zusätzlicher Investitionsbedarf: 607.000 € Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 607.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002663 Kostenübersicht Baunebenkosten 128.104,99 € Brückenbaukosten 476.284,63 € Beleuchtung 2.723,91 € Summe Baukosten (Mehrkosten) 607.113,53 € (brutto) 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2019 40.547 € 2020 566.453 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Brückenbau 532.206 € x 1,00% = 5.322,06 € 2. Abschreibung (jährlich) Brückenbau BND * 80 Jahre*2 1/80 von 572.753,00 € 7.159,41 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer *2 AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% / 2 * 572.753,00 € 7.875,35 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017 Jahresfolgekosten insgesamt: 20.356,82 € Jahresfolgekosten gerundet: 20.000,00 € 5. Jahreserträge: -keine- 6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 3 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 47 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 12.06.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 86 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4488, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 66 6

Verknüpfte Vorlagen