Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen:
- die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, die M 186 zunächst zurück zu stellen. 2. den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den in der B 267 vom 18.08.2017 genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden.
- Der Ortsbeirat wird nach dem Ergebnis der Prüfung zu Punkt 2. entscheiden, welche der möglichen Varianten er bevorzugt.
- Der Ortsbeirat bittet dann darum, die unter Punkt 3. bevorzugte Variante in die M 186 mit auf zunehmen. Begründung: Zu Punkt
- Mit OA 68 2016 vom 06.10.2016 hat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung gebeten, dass nach dem Neubau des Heddernheimer Stegs unter anderem - eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum ständig zur Verfügung steht und - die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2016 entsprechendes beschlossen (Beschlussausfertigung § 771 vom 17.11.2016 - Punkte 1. und 2.) In der B 267 vom 18.08.2017 werden für eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung die Varianten II und III zur Auswahl gestellt und in der Ortsbeiratssitzung 14.09.2017 wurden diese Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde darum gebeten, eine weitere Variante zu prüfen (siehe hierzu Punkt 2. dieses Antrages). In der M 186 wird keine der Varianten genannt. Statt dessen wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass lediglich drei Bäume im Böschungsbereit der Rosa-Luxemburg-Straße (auf der Seite der der Nordweststadt) gefällt werden müssten. Bei den Varianten II und III müssten eine deutlich höhere Zahl befällt werden. Ferner steht unter C) Lösung (erster Absatz), dass die vorhandene Stufenrampe abgebrochen wird. Weiter steht in dem genannten Bereich (Lösung, Absatz 5) "die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können". Daraus ist für den Ortsbeirat erkennbar, dass die M 186 eine ersatzlose Streichung der vorhandenen Rampe vorsieht. Auf die vorgeschlagenen Varianten wird nicht eingegangen. Eine Schiebeschiene zum Mitführen von Fahrrädern ist bei einem barrierefreien und behindertengerechten Zugang über eine der möglichen Varianten nicht notwendig. Zu Punkt
- Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Sieg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8
Betreff: Barrierefreier Zugang zum
Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge
beschließen: 1. die
Stadtverordnetenversammlung zu bitten, die M 186 zunächst zurück zu
stellen. 2. den Magistrat zu
bitten zu prüfen und berichten, ob neben den in der B 267 vom 18.08.2017
genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und
behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante
(Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der
Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke
beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die
bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt,
wird der Höhenunterschied überwunden. 3. Der Ortsbeirat wird nach dem Ergebnis der Prüfung
zu Punkt 2. entscheiden, welche der möglichen Varianten er bevorzugt. 4. Der Ortsbeirat bittet dann darum,
die unter Punkt 3. bevorzugte Variante in die M 186 mit auf zunehmen. Begründung: Zu Punkt 1. Mit OA 68 2016 vom 06.10.2016 hat der Ortsbeirat die
Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung gebeten, dass nach dem Neubau
des Heddernheimer Stegs unter anderem - eine barrierefreie und behindertengerechte
Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich
Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum ständig zur Verfügung
steht und - die ersatzlose
Streichung der derzeit vorhandenen Rampe abgelehnt und der Magistrat
stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2016
entsprechendes beschlossen (Beschlussausfertigung § 771 vom 17.11.2016 - Punkte
1. und 2.) In der B 267 vom 18.08.2017 werden
für eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung die Varianten II und
III zur Auswahl gestellt und in der Ortsbeiratssitzung 14.09.2017 wurden diese
Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde darum gebeten, eine weitere
Variante zu prüfen (siehe hierzu Punkt 2. dieses Antrages). In der M 186 wird keine der Varianten genannt. Statt
dessen wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass lediglich drei Bäume im
Böschungsbereit der Rosa-Luxemburg-Straße (auf der Seite der der Nordweststadt)
gefällt werden müssten. Bei den Varianten II und III müssten eine deutlich
höhere Zahl befällt werden. Ferner steht unter C) Lösung (erster Absatz), dass
die vorhandene Stufenrampe abgebrochen wird. Weiter steht in dem genannten Bereich (Lösung,
Absatz 5) "die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine
Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können". Daraus ist für den Ortsbeirat erkennbar, dass die M
186 eine ersatzlose Streichung der vorhandenen Rampe vorsieht. Auf die
vorgeschlagenen Varianten wird nicht eingegangen. Eine Schiebeschiene zum
Mitführen von Fahrrädern ist bei einem barrierefreien und behindertengerechten
Zugang über eine der möglichen Varianten nicht notwendig. Zu Punkt 2. Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied
zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den
Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den
Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke
der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer
barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der
vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer
Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt
auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose
Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien
Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Sieg. Der bestehende Aufzug
ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8
am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017
1.
a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3.
Die
Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE,
LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF
zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei
Enthaltung 1 CDU und BFF