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BW 123/16 Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Betreff: BW 123/16 Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6148 (M 61) 1. Dem Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring BW 123/16 wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.046.310 € (brutto) werden bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes (Zustandsnote 3,5 ) hohe Priorität hat; b) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.046.310 € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", zur Verfügung stehen; c) für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von 44.042,25 € brutto verausgabt wurden; d) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; e) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 40. T€ sichergestellt ist; f) das Brückenbauwerk zum 31.12.2017 einen voraussichtlichen Restbuchwert von 51.715,00 € aufweist, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht; g) die Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderfähig ist. 4. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass im Zuge des Brückenbaus ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es sind insgesamt 3 Bäume zu fällen (siehe auch Bauwerksplan Blatt 1), die jedoch gemäß Stellungnahme des Umweltamtes vom 15.12.2016 nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main fallen. 5. Der Baumfällung von drei betroffenen Bäumen auf der Seite der Nordweststadt wird zugestimmt. Begründung: A) Zielsetzung Das Bauwerk BW 123/16 über den Erich-Ollenhauer-Ring dient als wichtige fußläufige Verbindung zwischen Nordwestzentrum und den östlich gelegenen Wohngebieten. Das betroffene Überführungsbauwerk ist als Fußgängerbrücke in Spannbetonbauweise errichtet worden. Die im Jahr 1968 erbaute und schon 1985 instand gesetzte Brücke soll wegen des relativ schlechten Gesamtzustandes der Bausubstanz (Zustandsnote 3,5) abgebrochen und ersetzt werden. Ziel des Ersatzneubaues ist es, ein Bauwerk herzustellen, das den heutigen und den zu erwartenden Verkehrsverhältnissen gerecht wird. Des Weiteren soll die Konstruktion dauerhaft und wartungsarm ausgeführt werden. B) Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative. C) Lösung Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des Überbaus und der zugehörigen Stahlbetonstützen. Des Weiteren werden die vorhandene Stufenrampe und die Treppe am Treppenturm abgebrochen. Der Ersatzneubau des Überbaus wird als Stahlkonstruktion ausgebildet. Die neuen Stützen werden als Verbundstützen hergestellt. Die vorhandene Flachgründung der Brücke und der Treppenturm bleiben erhalten bzw. werden im Zuge der Baumaßnahme instand gesetzt. Die Einzelstützweiten der Brücke werden nicht verändert und entsprechen somit dem Bestand. Der neue Überbau wird in Stahlbauweise mit zweistegigem, offenem Querschnitt ausgeführt. Der Überbau und die Treppe erhalten einen reaktionsharzgebundenen Dünnbelag (RHD-Belag). Die Geländer, insbesondere die Füllstäbe und Handläufe, werden in Anlehnung an den Bestand aus Hohlprofilen hergestellt. Wesentliche Abmessungen: Einzelstützweiten: 15,682 m - 22,396 m 6,316 m Gesamtlänge zw. Endauflagern: 44,394 m Kleinste lichte Höhe: 4,21 m und 4,70 m Kreuzungswinkel: 100 gon Breite zw. Geländern: 3,50 m Brückenfläche: 155,37 m2 Die neue Treppenanlage wird auch in Stahlbauweise errichtet. Sie wird durch Stahlstützen mit horizontaler Aussteifung (Windverband) getragen und mittels Einzelfundamenten gegründet. Die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können. Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden neben der Treppenanlage 20 überdachte Fahrradabstellplätze hergerichtet. Analog zum Bestand werden auf dem neuen Brückenüberbau vier Leuchten angeordnet. Des Weiteren ist eine Beleuchtung am unteren Treppenbeginn vor dem Aufzug vorgesehen. Alle zugehörigen Versorgungsleitungen werden an der Unterseite des Brückenüberbaus sowie an den vertikalen Stützen der Treppenanlage mitgeführt. Für die Abbrucharbeiten und Tätigkeiten zum Ersatzneubau wird eine bauzeitliche Verkehrsführung notwendig. Während der Bauzeit können die Fußgänger in Höhe der Busausfahrt des Nordwestzentrums mit einer bedarfsgesteuerten Lichtsignalanlage barrierefrei das Nordwestzentrum erreichen. Je nach Tätigkeit und Bauphase werden Voll- und Teilsperrungen erforderlich. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung werden die Arbeiten unter Vollsperrung nur am Wochenende mit Nachteinsätzen zwischen Samstagabend und Montagmorgen durchgeführt. Das Verkehrskonzept wurde mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt. Für die Umsetzung des Ersatzneubaues ist keine temporäre Inanspruchnahme bzw. dauerhafter Grunderwerb erforderlich. Die erforderliche Bauzeit wird mit 6 Monaten veranschlagt. Die Bauzeit ist von April 2018 bis Oktober 2018 vorgesehen. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Ersatzneubau verursacht Ausgaben in Höhe von 1.046.310 € Kostenübersicht: Zusammenfassung der Ausgaben nach Gruppen: Brückenbauarbeiten 809.054 € Beleuchtung 38.447 € Grün- und Freiflächen 18.194 € Baunebenkosten 180.615 € Summe Baukosten (Brutto) 1.046.310 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Folgende Mittel wurden aus der Projektdefinition 5.002663.500.119.730 bereits verausgabt: bis Mai 2017 (Planung, Bauvorbereitung) 44.042,25 € Weiterhin sind folgende Ausgaben ab Juni 207 vorgesehen: 2017 (Planung) 50.000,00 € 2018 (bauliche Ausführung) 952.267,75 € 3. Folgeinvestitionen: -keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben -keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Brückenbau 980.638,25 € x 1,00% = 9.806,38 € Beleuchtung 42.059,30 € x 1,00% = 420,59 € Grün- u. Freiflächen 23.612,45 € x 5,00% = 1.180,62 € Summe Bauunterhaltungskosten: 11.407,59 € 2. Abschreibung (jährlich) Brückenbau BND * 80 Jahre*2 1/80 von 980.638,25 € 12.257,98 € Beleuchtung BND * 35 Jahre*2 1/35 von 42.059,30 € 1.201,69 € Grün- u. Freiflächen BND * 30 Jahre*2 1/30 von 23.612,45 € 787,08 € BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung: 14.246,75 € *2 AfA-Tabellen der Stadt Frankfurt c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% / 2 * 1.046.310 € 14.386,76 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2017 vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten insgesamt: 40.041,10 € Jahresfolgekosten gerundet: 40.000,00 € 5. Jahreserträge: -keine- 6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage _Bauwerksplan_Blatt_1 (ca. 3,3 MB) Anlage _Bauwerksplan_Blatt_2 (ca. 2,5 MB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 197 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 206/8 Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Vortrag des Magistrats vom 07.06.2019, M 86 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 3 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 47 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 27.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.11.2017, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 186 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die drei zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die drei zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die drei zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 186 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die drei zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 CDU, FDP, BFF, REP, FREIE WÄHLER gegen 2 CDU (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. Beschlussausfertigung(en): § 2260, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 66 6

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