BW 123/16 Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den Erich-Ollenhauer-Ring hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M
186 Betreff:
BW 123/16 Ersatzneubau Heddernheimer Steg, Fußgängerbrücke über den
Erich-Ollenhauer-Ring hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
16.07.2015, § 6148 (M 61) 1. Dem Ersatzneubau der Fußgängerbrücke über den
Erich-Ollenhauer-Ring BW 123/16 wird nach Maßgabe der vorgelegten
Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.046.310 € (brutto) werden bewilligt
und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der
Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms
2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des schlechten
Bauwerkszustandes (Zustandsnote 3,5 ) hohe Priorität hat; b) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.046.310
€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663 "Programm Abbau
Sanierungsstau Ingenieurbauwerke", zur Verfügung stehen; c) für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in
Höhe von 44.042,25 € brutto verausgabt wurden; d) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03
neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten
Mittel sind entsprechend zuzuordnen; e) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von
rd. 40. T€ sichergestellt ist; f) das Brückenbauwerk zum 31.12.2017 einen
voraussichtlichen Restbuchwert von 51.715,00 € aufweist, der infolge des
Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des
Restbuchwertes verursacht; g) die Baumaßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nicht förderfähig ist. 4. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass im Zuge des
Brückenbaus ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Es sind
insgesamt 3 Bäume zu fällen (siehe auch Bauwerksplan Blatt 1), die jedoch gemäß
Stellungnahme des Umweltamtes vom 15.12.2016 nicht unter die Baumschutzsatzung
der Stadt Frankfurt am Main fallen. 5. Der Baumfällung von drei betroffenen Bäumen auf
der Seite der Nordweststadt wird zugestimmt. Begründung: A) Zielsetzung Das Bauwerk BW 123/16 über den Erich-Ollenhauer-Ring
dient als wichtige fußläufige Verbindung zwischen Nordwestzentrum und den
östlich gelegenen Wohngebieten. Das betroffene Überführungsbauwerk ist als
Fußgängerbrücke in Spannbetonbauweise errichtet worden. Die im Jahr 1968
erbaute und schon 1985 instand gesetzte Brücke soll wegen des relativ
schlechten Gesamtzustandes der Bausubstanz (Zustandsnote 3,5) abgebrochen und
ersetzt werden.
Ziel des Ersatzneubaues ist es,
ein Bauwerk herzustellen, das den heutigen und den zu erwartenden
Verkehrsverhältnissen gerecht wird. Des Weiteren soll die Konstruktion
dauerhaft und wartungsarm ausgeführt werden. B) Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes gibt es
zum Ersatzneubau keine Alternative. C) Lösung Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des Überbaus und
der zugehörigen Stahlbetonstützen. Des Weiteren werden die vorhandene
Stufenrampe und die Treppe am Treppenturm abgebrochen. Der Ersatzneubau des
Überbaus wird als Stahlkonstruktion ausgebildet. Die neuen Stützen werden als
Verbundstützen hergestellt. Die vorhandene Flachgründung der Brücke und der
Treppenturm bleiben erhalten bzw. werden im Zuge der Baumaßnahme instand
gesetzt. Die Einzelstützweiten der Brücke
werden nicht verändert und entsprechen somit dem Bestand. Der neue Überbau wird
in Stahlbauweise mit zweistegigem, offenem Querschnitt ausgeführt. Der Überbau
und die Treppe erhalten einen reaktionsharzgebundenen Dünnbelag (RHD-Belag).
Die Geländer, insbesondere die Füllstäbe und Handläufe, werden in Anlehnung an
den Bestand aus Hohlprofilen hergestellt. Wesentliche Abmessungen:
Einzelstützweiten:
15,682 m - 22,396
m 6,316 m Gesamtlänge zw. Endauflagern: 44,394 m
Kleinste lichte Höhe:
4,21 m und 4,70 m
Kreuzungswinkel:
100 gon
Breite zw.
Geländern: 3,50 m Brückenfläche: 155,37 m2
Die neue Treppenanlage wird auch in Stahlbauweise
errichtet. Sie wird durch Stahlstützen mit horizontaler Aussteifung
(Windverband) getragen und mittels Einzelfundamenten gegründet. Die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite
zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können. Im
Zuge der Gesamtmaßnahme werden neben der Treppenanlage 20 überdachte
Fahrradabstellplätze hergerichtet. Analog zum Bestand werden auf dem neuen
Brückenüberbau vier Leuchten angeordnet. Des Weiteren ist eine Beleuchtung am
unteren Treppenbeginn vor dem Aufzug vorgesehen. Alle zugehörigen
Versorgungsleitungen werden an der Unterseite des Brückenüberbaus sowie an den
vertikalen Stützen der Treppenanlage mitgeführt. Für die Abbrucharbeiten und Tätigkeiten zum
Ersatzneubau wird eine bauzeitliche Verkehrsführung notwendig. Während der
Bauzeit können die Fußgänger in Höhe der Busausfahrt des Nordwestzentrums mit
einer bedarfsgesteuerten Lichtsignalanlage barrierefrei das Nordwestzentrum
erreichen. Je nach Tätigkeit und Bauphase werden Voll- und Teilsperrungen
erforderlich. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung werden die Arbeiten unter
Vollsperrung nur am Wochenende mit Nachteinsätzen zwischen Samstagabend und
Montagmorgen durchgeführt. Das Verkehrskonzept wurde mit dem Straßenverkehrsamt
abgestimmt. Für die Umsetzung des Ersatzneubaues
ist keine temporäre Inanspruchnahme bzw. dauerhafter Grunderwerb
erforderlich. Die erforderliche Bauzeit wird mit 6
Monaten veranschlagt. Die Bauzeit ist von April 2018 bis Oktober 2018
vorgesehen. D)
Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Ersatzneubau verursacht
Ausgaben in Höhe von 1.046.310 €
Kostenübersicht:
Zusammenfassung der Ausgaben nach Gruppen:
Brückenbauarbeiten 809.054
€ Beleuchtung
38.447 € Grün- und Freiflächen 18.194
€ Baunebenkosten 180.615 € Summe Baukosten (Brutto) 1.046.310 €
2.
Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Folgende Mittel wurden
aus der Projektdefinition 5.002663.500.119.730 bereits verausgabt:
bis Mai 2017 (Planung,
Bauvorbereitung)
44.042,25 €
Weiterhin sind folgende Ausgaben ab Juni 207
vorgesehen: 2017 (Planung)
50.000,00 €
2018 (bauliche Ausführung)
952.267,75 €
3. Folgeinvestitionen: -keine-
4.
Jahresfolgekosten: a) Persönliche
Ausgaben -keine-
b) Sachkosten
1. Bauunterhaltungskosten
Brückenbau 980.638,25 € x 1,00% =
9.806,38 €
Beleuchtung
42.059,30 € x 1,00% =
420,59 €
Grün- u. Freiflächen
23.612,45 € x 5,00% =
1.180,62 €
Summe Bauunterhaltungskosten: 11.407,59 €
2. Abschreibung (jährlich)
Brückenbau
BND * 80 Jahre*2
1/80 von
980.638,25 € 12.257,98 €
Beleuchtung BND * 35 Jahre*2 1/35 von 42.059,30
€ 1.201,69 €
Grün- u.
Freiflächen
BND * 30 Jahre*2 1/30 von 23.612,45 €
787,08 €
BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Summe Abschreibung: 14.246,75 €
*2 AfA-Tabellen der
Stadt Frankfurt
c) Kapitalkosten Kalkulatorische
Verzinsung 2,75% / 2 * 1.046.310 €
14.386,76 €
*) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2017 vom
25.11.2015
Jahresfolgekosten
insgesamt: 40.041,10 €
Jahresfolgekosten gerundet:
40.000,00 €
5. Jahreserträge: -keine- 6. Leistungen Dritter: -keine- 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- 8. Sonstiges: -keine- Anlage
_Bauwerksplan_Blatt_1 (ca.
3,3 MB) Anlage
_Bauwerksplan_Blatt_2 (ca.
2,5 MB) Anlage
_Uebersichtslageplan (ca.
197 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
16.10.2017, OF
206/8
Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.04.2015, M 61
Vortrag des
Magistrats vom 07.06.2019, M 86
Vortrag des
Magistrats vom 11.01.2021, M 3
Vortrag des Magistrats vom
25.03.2022, M 47
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
27.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
16. Sitzung des OBR 8
am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017
1. a) Die
Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt.
3. Die Vorlage
OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei
Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme
zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (=
Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF 15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
17. Sitzung des
OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.11.2017, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 186 auf den
Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO II, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 186 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 186 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass für die drei zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen
vorzunehmen sind.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 186 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass für die drei zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen
vorzunehmen sind.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
18. Sitzung des OBR 8
am 25.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO II, TOP 2
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 186 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass für die drei zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen
vorzunehmen sind.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
20. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 20
Beschluss: Der Vorlage M 186 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass für die drei zu fällenden Bäume Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
19. Sitzung des OBR 8
am 15.02.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8
am 08.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8
am 19.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 186 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD, 3 CDU, FDP, BFF, REP, FREIE WÄHLER gegen 2 CDU
(= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Beschlussausfertigung(en):
§ 2260, 20. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 66 6