Genehmigung Modellflächenplan für Grundschulen
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Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 309
Betreff: Genehmigung Modellflächenplan für Grundschulen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 4065 (M 38) - OA 409/19 OBR 3 - Neue Grundschulen in Frankfurt werden grundsätzlich als Ganztagsschulen konzipiert. Hier wird es sowohl gebundene als auch offene Formen geben. Aktuell erarbeitet der Magistrat in einem breit angelegten Beteiligungsprozess ein Gesamtkonzept für ganztägige Schulen, um die Vielfalt der Angebote zu bündeln und zu strukturieren. Mit dem Planungsrahmen Grundschule sind grundlegende Entwicklungsziele und Leitlinien für den Neubau von Grundschulen im Stadtgebiet beschlossen. Der Planungsrahmen Grundschule definiert dabei im Sinne eines Entwicklungskorridors qualitative und quantitative Festsetzungen zur Investitionsabsicherung aber keine Standards. Für jedes Neubauprojekt gilt es, den Planungsrahmen anhand der konkreten Anforderungen vor Ort im Rahmen einer Bedarfsplanung (Planungsphase Null) zu präzisieren. Die Planungsphase Null verfolgt die Idee, im Zusammenwirken der an Schule beteiligten Akteure ein breit getragenes, maßgeschneidertes und zukunftsweisendes Konzept für die jeweilige Schule zu erarbeiten. Sowohl die pädagogisch-räumlichen Bedarfe als auch die Kooperation und Vernetzung der Schule und des Stadtteils werden in den Blick genommen und von den Akteuren bearbeitet. Die Ergebnisse der Planungsphase Null werden in einem Bericht dokumentiert und bilden die Grundlage für den architektonischen Wettbewerb. Bei Planung und Neubau von Schulsporthallen werden grundsätzlich Zugänge getrennt vom Schulgebäude für die außerschulische Nutzung berücksichtigt.