Genehmigung Modellflächenplan für Grundschulen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B
309 Betreff:
Genehmigung Modellflächenplan für Grundschulen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, §
4065 (M 38) - OA 409/19 OBR 3
- Neue Grundschulen in Frankfurt
werden grundsätzlich als Ganztagsschulen konzipiert. Hier wird es sowohl
gebundene als auch offene Formen geben. Aktuell erarbeitet der Magistrat in
einem breit angelegten Beteiligungsprozess ein Gesamtkonzept für ganztägige
Schulen, um die Vielfalt der Angebote zu bündeln und zu strukturieren.
Mit dem Planungsrahmen Grundschule sind grundlegende
Entwicklungsziele und Leitlinien für den Neubau von Grundschulen im Stadtgebiet
beschlossen. Der Planungsrahmen Grundschule definiert dabei im Sinne eines
Entwicklungskorridors qualitative und quantitative Festsetzungen zur
Investitionsabsicherung aber keine Standards. Für jedes Neubauprojekt gilt es,
den Planungsrahmen anhand der konkreten Anforderungen vor Ort im Rahmen einer
Bedarfsplanung (Planungsphase Null) zu präzisieren. Die Planungsphase Null verfolgt die Idee, im
Zusammenwirken der an Schule beteiligten Akteure ein breit getragenes,
maßgeschneidertes und zukunftsweisendes Konzept für die jeweilige Schule zu
erarbeiten. Sowohl die pädagogisch-räumlichen Bedarfe als auch die Kooperation
und Vernetzung der Schule und des Stadtteils werden in den Blick genommen und
von den Akteuren bearbeitet. Die Ergebnisse der Planungsphase Null werden in
einem Bericht dokumentiert und bilden die Grundlage für den architektonischen
Wettbewerb. Bei Planung und Neubau von
Schulsporthallen werden grundsätzlich Zugänge getrennt vom Schulgebäude für die
außerschulische Nutzung berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2019, M 38
Anregung vom
16.05.2019, OA 409
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 28.10.2019, TO I, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP
39 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration)
Beschlussausfertigung(en): § 4702, 34. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 28.10.2019 Aktenzeichen: 40 2