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Genehmigung Modellflächenplan für Grundschulen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 309 Betreff: Genehmigung Modellflächenplan für Grundschulen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2019, § 4065 (M 38) - OA 409/19 OBR 3 - Neue Grundschulen in Frankfurt werden grundsätzlich als Ganztagsschulen konzipiert. Hier wird es sowohl gebundene als auch offene Formen geben. Aktuell erarbeitet der Magistrat in einem breit angelegten Beteiligungsprozess ein Gesamtkonzept für ganztägige Schulen, um die Vielfalt der Angebote zu bündeln und zu strukturieren. Mit dem Planungsrahmen Grundschule sind grundlegende Entwicklungsziele und Leitlinien für den Neubau von Grundschulen im Stadtgebiet beschlossen. Der Planungsrahmen Grundschule definiert dabei im Sinne eines Entwicklungskorridors qualitative und quantitative Festsetzungen zur Investitionsabsicherung aber keine Standards. Für jedes Neubauprojekt gilt es, den Planungsrahmen anhand der konkreten Anforderungen vor Ort im Rahmen einer Bedarfsplanung (Planungsphase Null) zu präzisieren. Die Planungsphase Null verfolgt die Idee, im Zusammenwirken der an Schule beteiligten Akteure ein breit getragenes, maßgeschneidertes und zukunftsweisendes Konzept für die jeweilige Schule zu erarbeiten. Sowohl die pädagogisch-räumlichen Bedarfe als auch die Kooperation und Vernetzung der Schule und des Stadtteils werden in den Blick genommen und von den Akteuren bearbeitet. Die Ergebnisse der Planungsphase Null werden in einem Bericht dokumentiert und bilden die Grundlage für den architektonischen Wettbewerb. Bei Planung und Neubau von Schulsporthallen werden grundsätzlich Zugänge getrennt vom Schulgebäude für die außerschulische Nutzung berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Anregung vom 16.05.2019, OA 409 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 28.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) Beschlussausfertigung(en): § 4702, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 28.10.2019 Aktenzeichen: 40 2