Anmietung der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164, 60437 Frankfurt am Main, zur Nutzung für schulische Zwecke
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Betreff: Anmietung der Liegenschaft
Ben-Gurion-Ring 158-164, 60437 Frankfurt am Main, zur Nutzung für schulische
Zwecke Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2478 (NR
523) Auf Antrag des Magistrats vom
26.02.2021 Die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164, 60437
Frankfurt am Main wird zur Nutzung für schulische Zwecke zu folgenden
Bedingungen angemietet: Vermieter: Eisele GmbH & Co.
KG, Robert-Koch-Straße 26, 82031 Grünwald,
vertreten durch die Eisele Beteiligungs-GmbH,
ebenda diese vertreten durch ihren
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Michael Eisele
Mietfläche:
Bürofläche 15.996,40 m2
Lagerfläche 1.030,00 m2
Kantine 614,00 m2
Pkw
Stellplätze außen, 25 Stück Pkw Stellplätze TG, 210 Stück
Möglichkeit
der Anmietung von weiteren 17 39,00 m2 Bürofläche und
40,00 m2 Lagerfläche bei Auszug der derzeitigen Mieter.
Mietzeitraum:
20 Jahre (spätestens ab 01.09.2021);
zwei Verlängerungsoptionen zu je 5 Jahren;
Miete:
- 81.369,60
€/Monat (≙
4,00 €/m2 für Büroflächen; 2,50 €/m2 für Lagerflächen und 6,00
€/m2 für Kantinenflächen) - PKW-Stellplätze innen: 50,00
€/Stellplatz - PKW-Stellplätze außen: 25,00
€/Stellplatz m2; Stück
€/Monat
€/Jahr Büroflächen 15.996,40 63.985,60 767.827,20
Lagerflächen 1.030,00 2.575,00 30.900,00
Kantine 614 3.684,00 44.208,00
Summe Flächen
17.640,40
70.244,60
842.935,20
TG - Plätze 210 10.500,00 126.000,00
Außen-SP 25 625,00 7.500,00
Summe Stellplätze
11.125,00
133.500,00
Gesamtmiete
81.369,60 976.435,20
Nebenkosten- vorauszahlungen: 54.000,00 €/Monat ≙ 3,06 €/m2
Wertsicherung:
Indexierung nach VPI alle 4
Jahre; erstmalig in 2025 Beprobung:
Zum Zwecke der Überprüfung der
Mietsache auf Geeignetheit als Schulgebäude und zur Vorbereitung der
notwendigen Umbaumaßnahmen - Dauer 6 Monate (voraussichtlich 01.03. bis
31.08.2021) Kosten der Beprobungsphase:
- 180.000,- € (6x 30.000,- /Monat)
Kostenersatz laufende Kosten an Vermieter - 244.108,80 € (6x40.684,80
€/Monat entspricht hälftigem Mietzins) Nutzungsentgelt ab positivem
Beschluss des Magistrats. - 250.000,- € Kosten
Fremdbeauftragungen - Zahlungspflicht gegenüber
Vermieter endet zum 31.03.2021 bei Ausfall der Bedingung
(s. Wirksamkeit). Umbaukosten:
Ca. 33 Mio. Euro brutto,
zu zahlen von der Stadt Frankfurt am Main Dingliche
Sicherung: Mieterdienstbarkeit Vorkaufsrecht:
Zum Verkehrswert
abzüglich der Werterhöhung durch Investitionen der Stadt Frankfurt a. M.,
mindestens jedoch Kaufpreis des Ersterwerbs durch den Verkäufer zuzüglich
Indexierung Wirksamkeit:
Der Mietvertrag wird
notariell beurkundet und ist schwebend unwirksam bis zur Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung (aufschiebende Bedingung). Stimmt die
Stadtverordnetenversammlung der Anmietung nicht bis zum 12.03.2021 zu, ist
die Bedingung ausgefallen und der Vertrag endgültig unwirksam.
Rücktrittsrecht: Die Stadt Frankfurt a. M. kann von
diesem Vertrag bis zum letzten Tag der Beprobungsphase zurücktreten, wenn
aufgrund der Erheblichkeit der im Zuge der Due Diligence identifizierten
Mängel das Vorhaben für die Stadt Frankfurt a. M. unwirtschaftlich ist.
Begründung: A. Zielsetzung: Der Stadtteil Bonames und die Siedlung "Am Bügel"
waren in der Vergangenheit mit unterschiedlichen Problemlagen konfrontiert, die
sich im Laufe der vergangenen Jahre deutlich verbessert haben. Zu verdanken ist
das engagierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, dem Ortsbeirat 10 und dem
Ortsbeirat 15 und dem Magistrat, die alle auf vielfältige Weise zur
strukturellen Weiterentwicklung in der Siedlung beigetragen und zu einer
höheren Lebensqualität vor Ort geführt haben. Um diese positive Entwicklung
fortzusetzen, werden derzeit vom Stadtplanungsamt im Rahmen des
Bund-Länder-Programms diverse weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Infrastruktur initiiert. Auf dieser Grundlage soll im Stadtteil Bonames eine
weiterführende Schule etabliert werden, wobei die Räumlichkeiten in Teilen
auch durch den Stadtteil genutzt werden können. B. Alternativen: Errichtung eines allgemeinen Auslagerungsstandortes
auf einer noch zu identifizierenden Liegenschaft. C. Lösung: Mit der Anmietung der Liegenschaft Ben-Gurion-Ring
158-164 können die benannten Flächenanforderungen abgebildet werden. Die
Laufzeit des Mietvertrages über 20 Jahre mit einer Option auf weitere 10 Jahre
sichert den Standort langfristig für schulische Zwecke. D. Kosten: Die Ansätze für Miete und Mietnebenkosten werden im
sog. vollbudgetierten Bereich (BGM 10) zur Verfügung gestellt. Mehraufwendungen
bei den Sachkonten 6700 0000 und 6700 1000 werden durch Minderaufwendungen
und/oder Mehrerträge im vollbudgetierten Bereich gedeckt. Das Sachkonto für
Anmietung wird im ABI verwaltet. Die Kostenstelle lautet 400 686, PC 2001
07. Im Investitionsprogramm
zum Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 sind insgesamt 40
Millionen für den Umbau der Liegenschaft eingestellt. Die Umbaukosten stehen,
vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung, im
Budget des Stadtschulamtes zur Verfügung. Anlage _Lageplan (ca. 82 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
17.01.2018, NR 523
Antrag vom
26.04.2021, OF 3/12
Anregung an
den Magistrat vom 07.05.2021, OM 119
Zuständige Ausschüsse:
Ältestenausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
03.03.2021 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 38
Beschluss: nicht auf TO
Die Entscheidung über die Vorlage M 37 wird auf den
Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
52. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 72
Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage M 37 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP,
BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (=
Enthaltung) 49. Sitzung des
Ältestenausschusses am 04.03.2021, TO I, TOP 5
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die
Aufnahme der Vorlage M 37 auf die Tagesordnung II der 52. Plenarsitzung
beschlossen hat. b) Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP,
BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE. und FRAKTION; FDP und BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 10
am 04.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen
FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7330, 52. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 40 4
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
47
47. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF FRAKTION
52
52. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER; FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Enthaltung:
FDP BFF ÖkoLinX-ARL
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FRAKTION FRANKFURTER