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Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M 163 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6368 (M 113) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 17.10.2019 I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 03.06.2003 und erneut am 31.10.2006 stattgefunden hat, - die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 durchgeführt wurde. II. Der vorgelegte Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB alte Fassung in Verbindung mit § 245c (1) BauGB erneut öffentlich auszulegen, da die Ziele und Zwecke der Planung sich inzwischen geändert haben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) a.F. und § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BBPL (ca. 6,8 MB) Anlage 2_Textteil_BBPL (ca. 235 KB) Anlage 3_Begruendung (ca. 4,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113 Antrag vom 08.11.2019, OF 420/7 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket: 16.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO II, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 3 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE Beschlussausfertigung(en): § 4847, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00

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