Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M 163

Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6368 (M 113) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 17.10.2019 I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 03.06.2003 und erneut am 31.10.2006 stattgefunden hat, - die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 durchgeführt wurde. II. Der vorgelegte Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB alte Fassung in Verbindung mit § 245c (1) BauGB erneut öffentlich auszulegen, da die Ziele und Zwecke der Planung sich inzwischen geändert haben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) a.F. und § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BBPL (ca. 6,8 MB) Anlage 2_Textteil_BBPL (ca. 235 KB) Anlage 3_Begruendung (ca. 4,2 MB)

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 35
OBR 7
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke Frankfurter FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 35
OBR 2
TO I, TOP 42
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 35
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke Frankfurter
Sitzung 37
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 53
Angenommen
Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 37
OBR 2
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF Piraten

Verknüpfte Vorlagen