Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M
163 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1)
BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6368 (M 113)
Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom
17.10.2019 I. Es dient zur
Kenntnis, dass:
- die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 03.06.2003 und erneut am 31.10.2006
stattgefunden hat, - die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren
nach § 3 (2) BauGB vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 durchgeführt wurde. II. Der vorgelegte Bebauungsplan-Entwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB alte Fassung in Verbindung mit § 245c (1)
BauGB erneut öffentlich auszulegen, da die Ziele und Zwecke der Planung sich
inzwischen geändert haben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1)
BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c
(1) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB.
III. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1)
BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3)
a.F. und § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB öffentlich
auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die
Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und
Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag
des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder
Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_BBPL (ca.
6,8 MB) Anlage
2_Textteil_BBPL (ca.
235 KB) Anlage
3_Begruendung (ca. 4,2 MB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2009, M 113
Antrag vom
08.11.2019, OF
420/7
Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket:
16.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7
am 22.10.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP
53 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage M 163 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO II, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 53
Beschluss: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
37. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 3 GRÜNE und 1
LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Beschlussausfertigung(en): § 4847, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 00