Innenstadtkonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 04.12.2009, M
240 Betreff: Innenstadtkonzept
I. Der beigefügte Entwurf des
Innenstadtkonzeptes einschließlich der Erläuterungen wird zur Kenntnis
genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt,
a) zur Fortentwicklung und
Konkretisierung des Innenstadtkonzeptes einen offenen Planungsprozess nach
Maßgabe der Ausführungen in der Begründung dieses Magistratsvortrags
durchzuführen, und
b) der
Stadtverordnetenversammlung Schlussfolgerungen aus diesem offenen
Planungsprozess zur Entscheidung vorzulegen. Begründung: A) Zielsetzung Das Innenstadtkonzept soll dazu
beitragen, die städtebaulichen Weichen für die Entwicklung der Frankfurter
Innenstadt als lebendiges Zentrum für Handel, Dienstleistung, Wohnen, Kultur
und Freizeit zu stellen. Im globalen Wettbewerb der Städte untereinander wird
das Zentrum einer Stadt verstärkt wahrgenommen. Die Innenstadt gewinnt damit an
Bedeutung und verdient mehr Aufmerksamkeit. Die Entwicklung der Innenstadt ist von zahlreichen
neuen Bauvorhaben geprägt. Um die wirtschaftliche Dynamik zu lenken, ist ein
städtebauliches Gesamtkonzept geboten, das die bestehenden Planungen in einer
Gesamtschau zusammenfasst und weitergehende, zukunftsweisende Vorschläge
unterbreitet. Die Innenstadt bekommt auch als
Einzelhandelsstandort zunehmend Konkurrenz. Um bestehen zu können, muss die
Innenstadt weiterhin ein attraktiver Anziehungspunkt bleiben. Eine besondere
Rolle spielt dabei die Aufenthaltsqualität und Gestaltung des öffentlichen
Raumes. Der Schwerpunkt der Planung liegt in
der Darstellung eines stadträumlichen Konzepts im Sinne eines Rahmenplans.
Planungsgebiet Das Innenstadtkonzept beschäftigt
sich mit einem Gebiet, das durch die Wallanlagen und den Main eindeutig
begrenzt wird. Auf der gesamtstädtischen Ebene betrachtet übernehmen auch die
angrenzenden Stadtteile Funktionen der "Innenstadt" bzw. der "City". Bei der
Identifikation mit der Geschichte und in der Außenwahrnehmung der Frankfurter
Innenstadt spielt das Gebiet innerhalb der Wallanlagen jedoch eine starke
Rolle. Das Konzept soll daher darauf konzentriert werden. Städtebauliche Ziele Die im Folgenden
stichwortartig aufgelisteten Ziele werden in der Anlage ausführlich erläutert
und sollen als Diskussionsgrundlage für den beschriebenen Planungsprozess
dienen. Sie sind insofern vorläufig. - Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
verbessern - Baustruktur
punktuell behutsam umbauen - Nutzungsvielfalt auf Grundlage des Leitbilds
"europäische Stadt" ausbauen - Wohnen in der Innenstadt stärken und ergänzen
- Einzelhandel in der Innenstadt
fördern - Arbeitsort
Innenstadt entwickeln - Erreichbarkeit verbessern und Verkehrsnetz
punktuell umbauen -
Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen - Stadtklima stärken Planungsziele und Zeitablauf Das
Innenstadtkonzept ist eine informelle Planung, die - zum Teil Angebote für private Grundeigentümer
macht, - zum Teil Ziele
formuliert, die in Bebauungsplänen verankert werden müssen und - zum Teil Ziele für den öffentlichen
Raum und damit für städtische Investitionen formuliert, und daher in ihren verschiedenen Elementen
unterschiedliche "Zeitschienen" impliziert. B) Alternativen Die Alternative zum hier vorgeschlagenen Verfahren
besteht darin, das in der Anlage dargestellte Innenstadtkonzept unmittelbar in
die Beratungen der Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Dabei würde die
Chance reduziert, Anregungen der Bürgerschaft zu erarbeiten, zu erfahren und in
die städtische Beschlussfassung aufzunehmen. C) Lösung Der Magistrat hat mit der Arbeit an einem
Innenstadtkonzept begonnen. Es ist darauf angelegt, in einem offenen
Planungsprozess fortgeschrieben und ergänzt zu werden. Der Entwurf soll mit
möglichst vielen Beteiligten und Interessierten öffentlich diskutiert und
weiterentwickelt werden. Es ist ein vierteiliger Prozess vorgesehen, für
dessen Dauer maximal neun Monate nach Beschluss zu diesem Magistratsvortrag
vorgesehen werden:
1. Öffentliche Vorstellung des
Entwurfs des Innenstadtkonzepts, Berichte von externen Referenten aus anderen
Städten über ähnliche Planungen und Konzepte 2. Vertiefung der Diskussion und Erarbeitung von
Empfehlungen, indem mit Vertretern der jeweils einschlägigen Nutzer und
Immobilieneigentümer, Vertreter von Interessensverbänden und öffentlichen
Körperschaften sowie mit jeweils einschlägigen Fachleuten "Runde Tische"
gebildet werden. Dabei sollen "Runde Tische" zu den Themenfeldern: - Wohnen - Einzelhandel und Gastronomie - Kultur, Tourismus und
Hotelgewerbe -
Büronutzung - Umwelt - Öffentlicher Raum (Nutzung,
Gestaltung und Sicherheit) gebildet werden. Die "Runden Tische" sollen ein- bis
maximal dreimal tagen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des
Innenstadtkonzepts formulieren. Zu den "Runden Tischen" wird der Magistrat
öffentlich einladen. 3. Empfehlungen aus den öffentlichen Diskussionen
(siehe 1.) und aus den Beratungen der "Runden Tische" (siehe 2.) werden
voraussichtlich zur Notwendigkeit führen, den Entwurf des Innenstadtkonzepts
fortzuschreiben und dieses zu konkretisieren. In Abhängigkeit vom Umfang des
Fortschreibungs- und Konkretisierungsaufwands wird der Magistrat sich dazu der
Unterstützung durch freie Planungsbüros bedienen. 4. Das fortgeschriebene und konkretisierte
Innenstadtkonzept soll erneut öffentlich vorgestellt werden. Anschließend wird
der Magistrat das Innenstadtkonzept der Stadtverordnetenversammlung zur
Entscheidung vorlegen. Der Erörterungs- und Planungsprozess soll mit einem
geeigneten Moderator/Moderatorin konzipiert und durchgeführt werden. D) Kosten Aus der Durchführung der Planungen und Erörterungen
resultieren unmittelbar keine Handlungszwänge, deren Abarbeitung mit weiteren
Planungs- und / oder Investitionskosten verbunden ist. Für die Durchführung des
offenen Planungsprozesses entstehen - über die Kosten des Personals der
Stadtverwaltung hinaus - Kosten für die Beauftragung externer Referenten,
Moderatoren und Planungsteams sowie Nebenkosten für die Anmietung von Räumen
und für Bewirtung. Die Höhe der dafür aufzuwendenden Kosten ist zum Teil
abhängig von der Intensität und Länge der Erörterungen sowie von dem Umfang des
Korrektur- und Konkretisierungsbedarfs des vorliegenden Innenstadtkonzepts.
Eine Obergrenze der Kosten sieht der Magistrat bei 100.000,00 Euro. Die
Finanzierung dafür ist im Budget des Stadtplanungsamtes gesichert. Anlage 1 (ca.
5,7 MB) Anlage 2 (ca.
1,2 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
29.01.2010, NR 1714
Antrag vom
23.02.2010, NR 1749
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 153
Antrag vom
21.07.2020, OF
1345/1 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 09.12.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2010, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 240 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
40. Sitzung des
OBR 1 am 19.01.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.01.2010, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 240 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
40. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO II, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 240 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP
12 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme im Rahmen
NR 1714); LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Freie Wähler (M 240 = Annahme) NPD (M 240 = Enthaltung)
38. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 09.02.2010, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1714);
SPD, LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Freie Wähler (M 240 = Annahme) NPD (M 240 = Enthaltung)
41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO I, TOP 17
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 1749 zugestimmt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Der Vorlage NR 1749 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. (=
Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1714) sowie
FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine Überbauung öffentlicher Flächen
erfolgt) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; LINKE.
(= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 240 und NR 1749 = Annahme)
NPD (M 240 und NR 1749 = Enthaltung) 41. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 240 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1749 zugestimmt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. a) Der Vorlage NR 1749 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann,
Tafel-Stein, Sautner, Volpp, Majer und Dr. von Beckh sowie von Stadtrat
Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. (=
Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1714) sowie
FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine Überbauung öffentlicher Flächen
erfolgt) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler;
LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7687, 41. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 Aktenzeichen: 61 0