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Innenstadtkonzept

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.12.2009, M 240 Betreff: Innenstadtkonzept I. Der beigefügte Entwurf des Innenstadtkonzeptes einschließlich der Erläuterungen wird zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) zur Fortentwicklung und Konkretisierung des Innenstadtkonzeptes einen offenen Planungsprozess nach Maßgabe der Ausführungen in der Begründung dieses Magistratsvortrags durchzuführen, und b) der Stadtverordnetenversammlung Schlussfolgerungen aus diesem offenen Planungsprozess zur Entscheidung vorzulegen. Begründung: A) Zielsetzung Das Innenstadtkonzept soll dazu beitragen, die städtebaulichen Weichen für die Entwicklung der Frankfurter Innenstadt als lebendiges Zentrum für Handel, Dienstleistung, Wohnen, Kultur und Freizeit zu stellen. Im globalen Wettbewerb der Städte untereinander wird das Zentrum einer Stadt verstärkt wahrgenommen. Die Innenstadt gewinnt damit an Bedeutung und verdient mehr Aufmerksamkeit. Die Entwicklung der Innenstadt ist von zahlreichen neuen Bauvorhaben geprägt. Um die wirtschaftliche Dynamik zu lenken, ist ein städtebauliches Gesamtkonzept geboten, das die bestehenden Planungen in einer Gesamtschau zusammenfasst und weitergehende, zukunftsweisende Vorschläge unterbreitet. Die Innenstadt bekommt auch als Einzelhandelsstandort zunehmend Konkurrenz. Um bestehen zu können, muss die Innenstadt weiterhin ein attraktiver Anziehungspunkt bleiben. Eine besondere Rolle spielt dabei die Aufenthaltsqualität und Gestaltung des öffentlichen Raumes. Der Schwerpunkt der Planung liegt in der Darstellung eines stadträumlichen Konzepts im Sinne eines Rahmenplans. Planungsgebiet Das Innenstadtkonzept beschäftigt sich mit einem Gebiet, das durch die Wallanlagen und den Main eindeutig begrenzt wird. Auf der gesamtstädtischen Ebene betrachtet übernehmen auch die angrenzenden Stadtteile Funktionen der "Innenstadt" bzw. der "City". Bei der Identifikation mit der Geschichte und in der Außenwahrnehmung der Frankfurter Innenstadt spielt das Gebiet innerhalb der Wallanlagen jedoch eine starke Rolle. Das Konzept soll daher darauf konzentriert werden. Städtebauliche Ziele Die im Folgenden stichwortartig aufgelisteten Ziele werden in der Anlage ausführlich erläutert und sollen als Diskussionsgrundlage für den beschriebenen Planungsprozess dienen. Sie sind insofern vorläufig. - Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern - Baustruktur punktuell behutsam umbauen - Nutzungsvielfalt auf Grundlage des Leitbilds "europäische Stadt" ausbauen - Wohnen in der Innenstadt stärken und ergänzen - Einzelhandel in der Innenstadt fördern - Arbeitsort Innenstadt entwickeln - Erreichbarkeit verbessern und Verkehrsnetz punktuell umbauen - Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen - Stadtklima stärken Planungsziele und Zeitablauf Das Innenstadtkonzept ist eine informelle Planung, die - zum Teil Angebote für private Grundeigentümer macht, - zum Teil Ziele formuliert, die in Bebauungsplänen verankert werden müssen und - zum Teil Ziele für den öffentlichen Raum und damit für städtische Investitionen formuliert, und daher in ihren verschiedenen Elementen unterschiedliche "Zeitschienen" impliziert. B) Alternativen Die Alternative zum hier vorgeschlagenen Verfahren besteht darin, das in der Anlage dargestellte Innenstadtkonzept unmittelbar in die Beratungen der Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Dabei würde die Chance reduziert, Anregungen der Bürgerschaft zu erarbeiten, zu erfahren und in die städtische Beschlussfassung aufzunehmen. C) Lösung Der Magistrat hat mit der Arbeit an einem Innenstadtkonzept begonnen. Es ist darauf angelegt, in einem offenen Planungsprozess fortgeschrieben und ergänzt zu werden. Der Entwurf soll mit möglichst vielen Beteiligten und Interessierten öffentlich diskutiert und weiterentwickelt werden. Es ist ein vierteiliger Prozess vorgesehen, für dessen Dauer maximal neun Monate nach Beschluss zu diesem Magistratsvortrag vorgesehen werden: 1. Öffentliche Vorstellung des Entwurfs des Innenstadtkonzepts, Berichte von externen Referenten aus anderen Städten über ähnliche Planungen und Konzepte 2. Vertiefung der Diskussion und Erarbeitung von Empfehlungen, indem mit Vertretern der jeweils einschlägigen Nutzer und Immobilieneigentümer, Vertreter von Interessensverbänden und öffentlichen Körperschaften sowie mit jeweils einschlägigen Fachleuten "Runde Tische" gebildet werden. Dabei sollen "Runde Tische" zu den Themenfeldern: - Wohnen - Einzelhandel und Gastronomie - Kultur, Tourismus und Hotelgewerbe - Büronutzung - Umwelt - Öffentlicher Raum (Nutzung, Gestaltung und Sicherheit) gebildet werden. Die "Runden Tische" sollen ein- bis maximal dreimal tagen und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Innenstadtkonzepts formulieren. Zu den "Runden Tischen" wird der Magistrat öffentlich einladen. 3. Empfehlungen aus den öffentlichen Diskussionen (siehe 1.) und aus den Beratungen der "Runden Tische" (siehe 2.) werden voraussichtlich zur Notwendigkeit führen, den Entwurf des Innenstadtkonzepts fortzuschreiben und dieses zu konkretisieren. In Abhängigkeit vom Umfang des Fortschreibungs- und Konkretisierungsaufwands wird der Magistrat sich dazu der Unterstützung durch freie Planungsbüros bedienen. 4. Das fortgeschriebene und konkretisierte Innenstadtkonzept soll erneut öffentlich vorgestellt werden. Anschließend wird der Magistrat das Innenstadtkonzept der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorlegen. Der Erörterungs- und Planungsprozess soll mit einem geeigneten Moderator/Moderatorin konzipiert und durchgeführt werden. D) Kosten Aus der Durchführung der Planungen und Erörterungen resultieren unmittelbar keine Handlungszwänge, deren Abarbeitung mit weiteren Planungs- und / oder Investitionskosten verbunden ist. Für die Durchführung des offenen Planungsprozesses entstehen - über die Kosten des Personals der Stadtverwaltung hinaus - Kosten für die Beauftragung externer Referenten, Moderatoren und Planungsteams sowie Nebenkosten für die Anmietung von Räumen und für Bewirtung. Die Höhe der dafür aufzuwendenden Kosten ist zum Teil abhängig von der Intensität und Länge der Erörterungen sowie von dem Umfang des Korrektur- und Konkretisierungsbedarfs des vorliegenden Innenstadtkonzepts. Eine Obergrenze der Kosten sieht der Magistrat bei 100.000,00 Euro. Die Finanzierung dafür ist im Budget des Stadtplanungsamtes gesichert. Anlage 1 (ca. 5,7 MB) Anlage 2 (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.01.2010, NR 1714 Antrag vom 23.02.2010, NR 1749 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 153 Antrag vom 21.07.2020, OF 1345/1 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.12.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2010, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 40. Sitzung des OBR 1 am 19.01.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 240 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.01.2010, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 1714); LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Freie Wähler (M 240 = Annahme) NPD (M 240 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 09.02.2010, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1714); SPD, LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Freie Wähler (M 240 = Annahme) NPD (M 240 = Enthaltung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1749 zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Der Vorlage NR 1749 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1714) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine Überbauung öffentlicher Flächen erfolgt) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 240 und NR 1749 = Annahme) NPD (M 240 und NR 1749 = Enthaltung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 240 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1749 zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Vorlage NR 1749 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Sautner, Volpp, Majer und Dr. von Beckh sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1714) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine Überbauung öffentlicher Flächen erfolgt) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7687, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 Aktenzeichen: 61 0