Innenstadt Konzept
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Innenstadtkonzept wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Teilbereich "zwischen Zeil und Berliner Straße In diesem Teilbereich wird als weiteres Planungsziel die Umgestaltung und Weiterentwicklung der Hinterhöfe im südlichen Teil "An der Kleinmarkthalle" aufgenommen. Ziel soll sein, die heutigen Garagen durch eine Wohnnachverdichtung und ggf. Einzelhandelsnutzung zu ersetzen.
- Teilbereich "Rathenauplatz /Goetheplatz /Rossmarkt Hier wird als weiteres Planungsziel die Umsiedlung des Schillerdenkmals auf die Hauptwache definiert.
- Teilbereich "Allerheiligenviertel" Für das Allerheiligenviertel wird über die beschriebenen Planungsziele hinaus die Entwicklung von Gastronomie, insbesondere entlang der Zeil, als Planungsziel definiert.
- Teilbereich "ehemaliger Bundesrechnungshof" Für diesen Teilbereich ist als Ziel beschrieben die Narben der Nachkriegszeit durch eindeutige Raumkanten und Stadträume zu korrigieren. Da dies die aktuelle Planung am Bundesrechnungshof auf Basis der denkmalgeschützten Bausubstanz nicht leistet, wird die Beschlussfassung über dieses konkreten Bereich nur vorbehaltlich der Entwicklungen der nächsten Monate beschlossen.
- Planungsziel Sicherheit und Transparenz Bei allen Planungsteilbereichen, insbesondere dort wo Wohnraumnachverdichtungen geplant sind, wird als übergeordnetes ergänzendes Planungsziel die Sicherheit und Transparenz der Wohngebiete und damit einhergehend die Beseitigung von so genannten Angsträumen beschrieben.
- Transparentes Verfahren Alle Stadtverordneten werden über die geplanten Termine für die Runden Tische ausreichend im Vorfeld informiert, um deren Beteiligung zu ermöglichen. Begründung: Das Innenstadtkonzept ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte aber an einigen Stellen nachgebessert bzw. korrigiert werden. Im Rahmen des Wettbewerbes um die Kleinmarkthalle wurde richtigerweise auch die daran anschließende südliche Wohnbebauung betrachtet. Die heutige Hinterhofsituation durch den Garagenbestand kann langfristig nicht hingenommen werden, insbesondere bei einer geplanten Sanierung der Kleinmarkhalle. Hier ist planerische Voraussetzung zu schaffen, die bestehenden Garagen durch Wohnnachverdichtung und ggf. Einzelhandel im EG-Bereich zu ersetzen. Das Schillerdenkmal gehört auf die Hauptwache. Hierfür gibt es in der Stadt eine gesellschaftliche Mehrheit. Dies sollte auch im Innenstadtkonzept verdeutlicht werden. Da die Entwicklung des Gerichtsviertel für den Bereich Justiz im Innenstadtkonzept richtigerweise festgeschrieben ist, ist es sinnvoll, das daran im Süden anschließende Allerheiligenviertel mit der für den Gerichtsbereich benötigten Gastronomie auszustatten. Die planerischen Grundlagen sind hier zu schaffen. Der Bundesrechnungshof steht zum x-ten male kurz vor der Versteigerung. Sollte auch dieses Mal die Versteigerung nicht erfolgreich sein, ist grundsätzlich eine neue Konzeption für dieses städtebaulich so wichtige Areal zu diskutieren. Daher sollten hier die Planungen unter Vorbehalt stehen. Sicherheit der Nutzer und Bewohner sollte für alle Wohnbereiche ein oberstes Planungsziel sein. Angsträume gerade in Wohnvierteln dürfen nicht entstehen bzw. bestehende Angsträume müssen abgebaut werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.01.2010, NR 1714 Betreff: Innenstadt Konzept Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Das Innenstadtkonzept wird mit
folgenden Änderungen beschlossen: 1. Teilbereich "zwischen Zeil und Berliner
Straße In diesem Teilbereich
wird als weiteres Planungsziel die Umgestaltung und Weiterentwicklung der
Hinterhöfe im südlichen Teil "An der Kleinmarkthalle" aufgenommen. Ziel soll
sein, die heutigen Garagen durch eine Wohnnachverdichtung und ggf.
Einzelhandelsnutzung zu ersetzen. 2. Teilbereich "Rathenauplatz /Goetheplatz
/Rossmarkt Hier wird als
weiteres Planungsziel die Umsiedlung des Schillerdenkmals auf die Hauptwache
definiert. 3. Teilbereich
"Allerheiligenviertel" Für
das Allerheiligenviertel wird über die beschriebenen Planungsziele hinaus die
Entwicklung von Gastronomie, insbesondere entlang der Zeil, als Planungsziel
definiert. 4. Teilbereich "ehemaliger
Bundesrechnungshof" Für
diesen Teilbereich ist als Ziel beschrieben die Narben der Nachkriegszeit durch
eindeutige Raumkanten und Stadträume zu korrigieren. Da dies die aktuelle
Planung am Bundesrechnungshof auf Basis der denkmalgeschützten Bausubstanz
nicht leistet, wird die Beschlussfassung über dieses konkreten Bereich nur
vorbehaltlich der Entwicklungen der nächsten Monate beschlossen. 5. Planungsziel Sicherheit und Transparenz Bei allen Planungsteilbereichen,
insbesondere dort wo Wohnraumnachverdichtungen geplant sind, wird als
übergeordnetes ergänzendes Planungsziel die Sicherheit und Transparenz der
Wohngebiete und damit einhergehend die Beseitigung von so genannten Angsträumen
beschrieben. 6. Transparentes Verfahren Alle Stadtverordneten werden über
die geplanten Termine für die Runden Tische ausreichend im Vorfeld informiert,
um deren Beteiligung zu ermöglichen. Begründung: Das Innenstadtkonzept ist
grundsätzlich zu begrüßen, sollte aber an einigen Stellen nachgebessert bzw.
korrigiert werden. Im Rahmen des Wettbewerbes um die Kleinmarkthalle
wurde richtigerweise auch die daran anschließende südliche Wohnbebauung
betrachtet. Die heutige Hinterhofsituation durch den Garagenbestand kann
langfristig nicht hingenommen werden, insbesondere bei einer geplanten
Sanierung der Kleinmarkhalle. Hier ist planerische Voraussetzung zu schaffen,
die bestehenden Garagen durch Wohnnachverdichtung und ggf. Einzelhandel im
EG-Bereich zu ersetzen. Das Schillerdenkmal gehört auf die Hauptwache.
Hierfür gibt es in der Stadt eine gesellschaftliche Mehrheit. Dies sollte auch
im Innenstadtkonzept verdeutlicht werden. Da die Entwicklung des Gerichtsviertel für den
Bereich Justiz im Innenstadtkonzept richtigerweise festgeschrieben ist, ist es
sinnvoll, das daran im Süden anschließende Allerheiligenviertel mit der für den
Gerichtsbereich benötigten Gastronomie auszustatten. Die planerischen
Grundlagen sind hier zu schaffen. Der Bundesrechnungshof steht zum x-ten male kurz vor
der Versteigerung. Sollte auch dieses Mal die Versteigerung nicht erfolgreich
sein, ist grundsätzlich eine neue Konzeption für dieses städtebaulich so
wichtige Areal zu diskutieren. Daher sollten hier die Planungen unter Vorbehalt
stehen. Sicherheit der Nutzer und Bewohner
sollte für alle Wohnbereiche ein oberstes Planungsziel sein. Angsträume gerade
in Wohnvierteln dürfen nicht entstehen bzw. bestehende Angsträume müssen
abgebaut werden. Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Elke
Tafel-Stein Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.12.2009, M 240
Nebenvorlage:
Antrag vom 15.03.2010, NR 1765
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 03.02.2010 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP
12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 1714);
LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Freie Wähler (M 240 =
Annahme) NPD (M 240 = Enthaltung) 38. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 09.02.2010, TO I, TOP 11
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1714); SPD, LINKE.
und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Freie Wähler (M 240 =
Annahme) NPD (M 240 = Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 1
am 09.02.2010, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR
1714 dient zur Kenntnis. Abstimmung:
Annahme bei
Enthaltung GRÜNE und LINKE. 41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 240 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1749 zugestimmt.
2.
Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3.
Der
Vorlage NR 1749 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im
Rahmen der Vorlage NR 1714) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine
Überbauung öffentlicher Flächen erfolgt) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; LINKE.
(= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
REP (M 240 und NR 1749 = Annahme) NPD (M 240 und NR 1749 =
Enthaltung) 41. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 240 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1749 zugestimmt.
2.
Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3.
a)
Der Vorlage NR 1749 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Sautner, Volpp,
Majer und Dr. von Beckh sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im
Rahmen der Vorlage NR 1714) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine
Überbauung öffentlicher Flächen erfolgt) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
zu 3.
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler;
LINKE. (= Enthaltung) 39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP
36 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1714
zurückgezogen hat.
2. Es dient zur Kenntnis, dass die
antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1765 zurückgezogen hat.
39. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.03.2010, TO I, TOP 17
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1714
zurückgezogen hat.
2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss
für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage NR 1765 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1714
zurückgezogen hat.
2. Die Vorlage NR 1765 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 2. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
NPD (NR 1765 = Prüfung und Berichterstattung) REP und ÖkoLinX-ARL (NR
1765 = Annahme) 42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 4 Beschluss: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1714
zurückgezogen hat.
2. Die Vorlage NR 1765 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 2. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE
WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 7687, 41. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 § 7840, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 61 0