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Innenstadt Konzept

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Innenstadtkonzept wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

  1. Teilbereich "zwischen Zeil und Berliner Straße In diesem Teilbereich wird als weiteres Planungsziel die Umgestaltung und Weiterentwicklung der Hinterhöfe im südlichen Teil "An der Kleinmarkthalle" aufgenommen. Ziel soll sein, die heutigen Garagen durch eine Wohnnachverdichtung und ggf. Einzelhandelsnutzung zu ersetzen.
  2. Teilbereich "Rathenauplatz /Goetheplatz /Rossmarkt Hier wird als weiteres Planungsziel die Umsiedlung des Schillerdenkmals auf die Hauptwache definiert.
  3. Teilbereich "Allerheiligenviertel" Für das Allerheiligenviertel wird über die beschriebenen Planungsziele hinaus die Entwicklung von Gastronomie, insbesondere entlang der Zeil, als Planungsziel definiert.
  4. Teilbereich "ehemaliger Bundesrechnungshof" Für diesen Teilbereich ist als Ziel beschrieben die Narben der Nachkriegszeit durch eindeutige Raumkanten und Stadträume zu korrigieren. Da dies die aktuelle Planung am Bundesrechnungshof auf Basis der denkmalgeschützten Bausubstanz nicht leistet, wird die Beschlussfassung über dieses konkreten Bereich nur vorbehaltlich der Entwicklungen der nächsten Monate beschlossen.
  5. Planungsziel Sicherheit und Transparenz Bei allen Planungsteilbereichen, insbesondere dort wo Wohnraumnachverdichtungen geplant sind, wird als übergeordnetes ergänzendes Planungsziel die Sicherheit und Transparenz der Wohngebiete und damit einhergehend die Beseitigung von so genannten Angsträumen beschrieben.
  6. Transparentes Verfahren Alle Stadtverordneten werden über die geplanten Termine für die Runden Tische ausreichend im Vorfeld informiert, um deren Beteiligung zu ermöglichen. Begründung: Das Innenstadtkonzept ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte aber an einigen Stellen nachgebessert bzw. korrigiert werden. Im Rahmen des Wettbewerbes um die Kleinmarkthalle wurde richtigerweise auch die daran anschließende südliche Wohnbebauung betrachtet. Die heutige Hinterhofsituation durch den Garagenbestand kann langfristig nicht hingenommen werden, insbesondere bei einer geplanten Sanierung der Kleinmarkhalle. Hier ist planerische Voraussetzung zu schaffen, die bestehenden Garagen durch Wohnnachverdichtung und ggf. Einzelhandel im EG-Bereich zu ersetzen. Das Schillerdenkmal gehört auf die Hauptwache. Hierfür gibt es in der Stadt eine gesellschaftliche Mehrheit. Dies sollte auch im Innenstadtkonzept verdeutlicht werden. Da die Entwicklung des Gerichtsviertel für den Bereich Justiz im Innenstadtkonzept richtigerweise festgeschrieben ist, ist es sinnvoll, das daran im Süden anschließende Allerheiligenviertel mit der für den Gerichtsbereich benötigten Gastronomie auszustatten. Die planerischen Grundlagen sind hier zu schaffen. Der Bundesrechnungshof steht zum x-ten male kurz vor der Versteigerung. Sollte auch dieses Mal die Versteigerung nicht erfolgreich sein, ist grundsätzlich eine neue Konzeption für dieses städtebaulich so wichtige Areal zu diskutieren. Daher sollten hier die Planungen unter Vorbehalt stehen. Sicherheit der Nutzer und Bewohner sollte für alle Wohnbereiche ein oberstes Planungsziel sein. Angsträume gerade in Wohnvierteln dürfen nicht entstehen bzw. bestehende Angsträume müssen abgebaut werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2010, NR 1714 Betreff: Innenstadt Konzept Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Innenstadtkonzept wird mit folgenden Änderungen beschlossen: 1. Teilbereich "zwischen Zeil und Berliner Straße In diesem Teilbereich wird als weiteres Planungsziel die Umgestaltung und Weiterentwicklung der Hinterhöfe im südlichen Teil "An der Kleinmarkthalle" aufgenommen. Ziel soll sein, die heutigen Garagen durch eine Wohnnachverdichtung und ggf. Einzelhandelsnutzung zu ersetzen. 2. Teilbereich "Rathenauplatz /Goetheplatz /Rossmarkt Hier wird als weiteres Planungsziel die Umsiedlung des Schillerdenkmals auf die Hauptwache definiert. 3. Teilbereich "Allerheiligenviertel" Für das Allerheiligenviertel wird über die beschriebenen Planungsziele hinaus die Entwicklung von Gastronomie, insbesondere entlang der Zeil, als Planungsziel definiert. 4. Teilbereich "ehemaliger Bundesrechnungshof" Für diesen Teilbereich ist als Ziel beschrieben die Narben der Nachkriegszeit durch eindeutige Raumkanten und Stadträume zu korrigieren. Da dies die aktuelle Planung am Bundesrechnungshof auf Basis der denkmalgeschützten Bausubstanz nicht leistet, wird die Beschlussfassung über dieses konkreten Bereich nur vorbehaltlich der Entwicklungen der nächsten Monate beschlossen. 5. Planungsziel Sicherheit und Transparenz Bei allen Planungsteilbereichen, insbesondere dort wo Wohnraumnachverdichtungen geplant sind, wird als übergeordnetes ergänzendes Planungsziel die Sicherheit und Transparenz der Wohngebiete und damit einhergehend die Beseitigung von so genannten Angsträumen beschrieben. 6. Transparentes Verfahren Alle Stadtverordneten werden über die geplanten Termine für die Runden Tische ausreichend im Vorfeld informiert, um deren Beteiligung zu ermöglichen. Begründung: Das Innenstadtkonzept ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte aber an einigen Stellen nachgebessert bzw. korrigiert werden. Im Rahmen des Wettbewerbes um die Kleinmarkthalle wurde richtigerweise auch die daran anschließende südliche Wohnbebauung betrachtet. Die heutige Hinterhofsituation durch den Garagenbestand kann langfristig nicht hingenommen werden, insbesondere bei einer geplanten Sanierung der Kleinmarkhalle. Hier ist planerische Voraussetzung zu schaffen, die bestehenden Garagen durch Wohnnachverdichtung und ggf. Einzelhandel im EG-Bereich zu ersetzen. Das Schillerdenkmal gehört auf die Hauptwache. Hierfür gibt es in der Stadt eine gesellschaftliche Mehrheit. Dies sollte auch im Innenstadtkonzept verdeutlicht werden. Da die Entwicklung des Gerichtsviertel für den Bereich Justiz im Innenstadtkonzept richtigerweise festgeschrieben ist, ist es sinnvoll, das daran im Süden anschließende Allerheiligenviertel mit der für den Gerichtsbereich benötigten Gastronomie auszustatten. Die planerischen Grundlagen sind hier zu schaffen. Der Bundesrechnungshof steht zum x-ten male kurz vor der Versteigerung. Sollte auch dieses Mal die Versteigerung nicht erfolgreich sein, ist grundsätzlich eine neue Konzeption für dieses städtebaulich so wichtige Areal zu diskutieren. Daher sollten hier die Planungen unter Vorbehalt stehen. Sicherheit der Nutzer und Bewohner sollte für alle Wohnbereiche ein oberstes Planungsziel sein. Angsträume gerade in Wohnvierteln dürfen nicht entstehen bzw. bestehende Angsträume müssen abgebaut werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Elke Tafel-Stein Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.12.2009, M 240 Nebenvorlage: Antrag vom 15.03.2010, NR 1765 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 03.02.2010 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.02.2010, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 1714); LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Freie Wähler (M 240 = Annahme) NPD (M 240 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 09.02.2010, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1714); SPD, LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Freie Wähler (M 240 = Annahme) NPD (M 240 = Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 1 am 09.02.2010, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1714 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 240 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1749 zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Der Vorlage NR 1749 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1714) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine Überbauung öffentlicher Flächen erfolgt) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 240 und NR 1749 = Annahme) NPD (M 240 und NR 1749 = Enthaltung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 240 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1749 zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1714 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Der Vorlage NR 1749 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Tafel-Stein, Sautner, Volpp, Majer und Dr. von Beckh sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1714) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass keine Überbauung öffentlicher Flächen erfolgt) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; LINKE. (= Enthaltung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1714 zurückgezogen hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1765 zurückgezogen hat. 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.03.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1714 zurückgezogen hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage NR 1765 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1714 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 1765 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (NR 1765 = Prüfung und Berichterstattung) REP und ÖkoLinX-ARL (NR 1765 = Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1714 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 1765 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 7687, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2010 § 7840, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 61 0