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Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 231

Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch I. Für das Gebiet - Altstadt / Innenstadt - in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebieten der Altstadt und der Innenstadt soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise, bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile - Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen. Für das Gebiet des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung Nr. 54 - Altstadt / Innenstadt deutet sich die Verdrängung der ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden, wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 54 - Altstadt / Innenstadt umfasst die beiden Stadtteile Altstadt und Innenstadt, da die Bebauungsstruktur beider Stadtteile große Gemeinsamkeiten aufweisen. Die Wohngebäude stammen größtenteils aus den 1950er und 1960er Jahren. Der Wohnungsbestand hat bauzeitbedingt eine ähnliche Ausstattung. Die Struktur der Wohnungsbestände variiert hinsichtlich der Wohnungsgrößen. In einer ersten überschlägigen Abschätzung wird davon ausgegangen, dass aufgrund des bauzeitlichen Zuschnitts und der Ausstattung der Wohnungen überwiegend noch ein günstiges Mietniveau besteht. Der Geltungsbereich umfasst die Gebiete, in denen sich überwiegend oder ausschließlich Wohngebäude oder Wohn- und Geschäftshäuser befinden. Sie liegen in der östlichen und nordöstlichen Innenstadt sowie in weiten Teilen der Altstadt. Quartiere mit einem sehr geringen Wohnanteil und Gebiete, die keine Wohnnutzung aufweisen sind ausgenommen. Hierzu zählen weite Teile der westlichen Innenstadt, wie unter anderem das Bankenviertel und das zentrale Geschäftsviertel an der Hauptwache sowie das Justizviertel im Osten. Wenngleich sich innerhalb der Abgrenzung auch Bereiche befinden, die durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, soll der Geltungsbereich dennoch zusammenhängend bleiben. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wird für den Bereich Altstadt / Innenstadt eine vertiefende sozialräumliche Studie erstellt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand erhoben. Auf dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche Untersuchung ausgewertet ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Altstadt / Innenstadt zum Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_54 (ca. 3,9 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2015, NR 1125 Antrag vom 18.01.2015, OF 577/1

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 36
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 23
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 231 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Sitzung 38
OBR 1
TO I, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
1. Der Vorlage M 231 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 577/1 wurde zurückgezogen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke Freie Wähler
Ablehnung:
FDP
Sitzung 37
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 231 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Sitzung 37
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Römer
Sitzung 38
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Römer
Ablehnung:
FDP Piraten
Enthaltung:
Freie Wähler
Sitzung 39
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Römer Piraten ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Freie Wähler

Verknüpfte Vorlagen