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Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

am Main - Altstadt/Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt, M 231 / 2014 eine sofortige Veränderungssperre zu erlassen wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. Begründung: Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt Aufstellungsbeschluß M 231/2014 ist eine Veränderungssperre dringend notwendig. In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für das Gebiet von 7 Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte. "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur Qualifizierung der Stadtteile bei", erläutert Bürgermeister Cunitz. Um diesen Schutz sofort auch während der Aufstellungsphase gewährleisten zu können, ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB besonders dringlich.

Inhalt

Antrag vom 18.01.2015, OF 577/1

Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt, M 231 / 2014 eine sofortige Veränderungssperre zu erlassen wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. Begründung: Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt Aufstellungsbeschluß M 231/2014 ist eine Veränderungssperre dringend notwendig. In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für das Gebiet von 7 Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte. "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur Qualifizierung der Stadtteile bei", erläutert Bürgermeister Cunitz. Um diesen Schutz sofort auch während der Aufstellungsphase gewährleisten zu können, ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB besonders dringlich.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 231 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 38
OBR 1
TO I, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
1. Der Vorlage M 231 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 577/1 wurde zurückgezogen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke Freie Wähler
Ablehnung:
FDP