Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen hier: Mehrkostenvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 16.11.2018, M
222 Betreff:
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen hier: Mehrkostenvorlage
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3232 (M 56) 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme "Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen", hier: 51 Bushaltestellen der Akutmaßnahmen (Los 2), Buslinie
32, Buslinie 36 (Los 1) und Buslinie 78 (Los 1) mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013, § 3232 (M 56), ein Gesamtbetrag in
Höhe von 3.920 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098
bewilligt und freigegeben wurde; davon stehen noch rd. 1.737 T€ zur
Verfügung (PSP-Elemente: 5.001098.500.106 - 109 und 121 - 122), b) bisher in ersten Bauabschnitten 31 Bushaltestellen
umgebaut wurden und im Zuge der fortgeführten Planungen fünf Bushaltestellen
entfallen sind,
c) die zur Verfügung stehenden
Mittel für Ausschreibung, Vergabe und Ausbau von weiteren 15 Bushaltestellen
nicht ausreichend sind und zusätzliche Mittel in Höhe von 2.691 T€
benötigt werden. Hierdurch erhöht sich der Gesamtinvestitionsbedarf auf 6.611
T€. 2. Die zusätzlichen Mittel in Höhe
von 2.691 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 2.647
T€ erforderlichen Mittel stehen in der Projektgruppe 16.11 - Förderung des
öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.001098 - barrierefreie
Ausstattung von Bushaltestellen, zur Verfügung. 4. Die zur Deckung der Mehrkosten für die zusätzliche
Herstellung der Radverkehrsmaßnahme in Höhe von 44 T€ erforderlichen
Mittel stehen in der Projektgruppe 16. 3 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition
5.007005 - Radverkehr, zur Verfügung. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die Stadt Frankfurt am Main einen erneuten Antrag
auf Fördermittel des Landes nach GVFG und FAG gestellt hat. Anteilig der
Mehrkosten werden zusätzliche Fördermittel i. H. v. 901 T€ erwartet. Die
endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem zu erwartenden
Förderbescheid. Das Land hat bereits eine Zusage für die Bescheiderteilung in
2018 zugesagt, b) im Rahmen des Projektes
Stellplatzablösemittel verwendet werden sollen, deren Höhe derzeit geprüft
wird. c) die Maßnahme über eine in der
Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die
bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, d) die aufgrund der Mehrkosten um rd. 216
T€ erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind und diesen
erhöhten Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 30 T€
gegenüberstehen. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) sind die
Verkehrsträger durch die Gesetzgebung aufgefordert, im öffentlichen
Verkehrsraum die Barrierefreiheit herzustellen und bei Neubauten die
Barrierefreiheit zu gewährleisten. Mit dem barrierefreien Ausbau der
Bushaltestellen wird ein optimierter, mobilitäts- und sehbehindertengerechter
Ein- und Ausstieg erreicht. Die Bauvorhaben dienen der zeitgemäßen
Umgestaltung, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der
Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nahverkehrs. Nach Erhalt der Bewilligungsbescheide zu den
Förderanträgen der Maßnahmen Bus 32, Bus 36/Los 1, Bus 78/Los 1 und
Akutmaßnahmen/Los 2 im Dezember 2012 wurde in 2013 die Sammelvorlage M 56
erstellt und, um Fristen aus zuwendungstechnischen Gründen zu wahren, zeitnah
mit dem Bau der Maßnahmen begonnen. Da die Ausführungsplanungen zum Umbau der
Lichtsignalanlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibungen an zahlreichen
Haltestellen im Bereich der angrenzenden Fußgängerüberwege und Knotenpunkte
nicht fertiggestellt waren, wurden in vier ersten Baulosen die Haltestellen
ohne geplanten Umbau der Signalanlagen realisiert. Zwei Baulose mit
Haltestellen und der notwendigen Umbau der Signalanlagen wurden bis zur
Fertigstellung der Planungen auf einen späteren Zeitraum verschoben. Los 1 der Buslinie 36 und 78 sind hergestellt. Von
der Buslinie 32 und den Akutmaßnahmen/Los 2 wurden bisher in ersten
Bauabschnitten nur die Haltestellen, die nicht einen Umbaus der
Lichtsignalanlage erfordern, realisiert. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
06.06.2018, § 3232 (M 56), waren für den barrierefreien Umbau 51
Bestandsbushaltestellen vorgesehen, von denen seit 2013 bis dato 31
Bushaltestellen baulich umgesetzt wurden. Fünf Bushaltestellen sind
entfallen. Nachdem die Planungen der
Lichtsignalanlagen abgeschlossen werden konnten, zeichneten sich
Kostensteigerungen gegenüber den veranschlagten Kosten gemäß Magistratsvortrag
M 56 ab. Durch die zeitliche Verzögerung mussten in den Haltestellenplanungen
neue Vorgaben hinsichtlich der Förderrichtlinien berücksichtigt werden. Dies
führte zu weiteren Kostensteigerungen. Nach Abrechnung der bereits realisierten Baumaßnahmen
(Bus 36/Los 1, 78/Los 1, Bus 32/1.BA und Akutmaßnahmen Los 2/1.BA) und nach
Fortführung der Ausführungsplanung zur Buslinie 32/2.BA und Akutmaßnahmen/Los
2/2.BA sowie der Ausführungsplanungen der zahlreichen Lichtsignalanlagen ist es
zu Mehrkosten gekommen, die den weiteren Fortgang der Projekte behindern, da
die benötigten Mittel nicht verfügbar sind. Die beiden Bushaltestellen Holzhausenstraße, die
Bestandteil der Akutmaßnahme Los 2 sind, wurden ohne den Umbau der
Lichtsignalanlagen des Knotens Eschersheimer Landstraße/ Holzhausenstraße
ausgebaut. Der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes
Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße erfolgt im zweiten Bauabschnitt.
Die Gründe der Kostenerhöhung für die
Lichtsignalanlagen liegen in der nun vorliegenden Ausführungsplanung zu den
Lichtsignalanlagen. Im Zuge der Erstellung der Kostenberechnungen zum
Magistratsvortrag M 56 wurden zum damaligen Zeitpunkt wegen des engen
Terminplanes bei den damaligen GVFG-Antragsstellungen Pauschalen angesetzt, die
sich als nicht auskömmlich zeigten. Des Weiteren wurden bei der neuen Antragstellung für
die Planung der Bushaltestellen neue Zuwendungskriterien und Anforderungen der
Bussonderborde berücksichtigt. So wurde der Vorstand der Bussonderborde von
ehemals +18 cm auf +22 cm Vorstand erhöht, bedingt dadurch werden in den
Haltestellenbereichen halbstarre Decken vorgesehen, die das Entstehen von
Spurrillen verhindern sollen. Höhere Planungskosten haben sich im Wesentlichen
durch Planänderungen wegen der neuen Bussonderborde und Planung der halbstarren
Decken sowie wegen der höherer Baukosten bzw. anrechenbarer Kosten für die
Ermittlung der Ingenieurhonorare ergeben. Durch die Trennung der Baumaßnahmen
Bus 32 und Akutmaßnahmen in mehrere Bauabschnitte bzw. zusätzliche
Ausschreibungen haben sich weitere Planungskostensteigerungen wegen notwendiger
Mehrleistungen und weiterführende Untersuchungen und Gutachten (Wiederholungen
die Bodenanalysen, Kampfmittelsondierungen, Wiederholen von
Planungsleistungen, Baumgutachten) ergeben. Bei der Beleuchtung haben sich die Kosten wegen
detaillierterer Planungen erhöht. Die Bushaltestelle Miquel-/Hansaallee (Buslinie 32,
Ri. Polizeipräsidium) ist zuwendungstechnisch Bestandteil des GVFG-Antrages der
Buslinie 32 wurde jedoch aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen im
Zuge der Erschließung des Universitätsgeländes hergestellt und vorfinanziert.
Der Betrag ist ausgeglichen. In 2017 wurden für die geplanten Umbaumaßnahmen neue
Förderanträge gestellt. Der Zuwendungsgeber hat die Zuwendungsfähigkeit der
Lichtsignalanlagen und der Verkehrsflächen im Bereich der Knotenpunkte nicht
abschließend geprüft. Durch die höheren Investitionskosten und größeren
auszubauenden Verkehrsflächen haben sich die Jahresfolgekosten um rd. 160 T
€ erhöht. Durch das Entfallen von einzelnen
Bushaltestellen und Umplanungen von Lichtsignalanlagen ergeben sich geringere
Mehrkosten. Die beiden korrespondierenden
Haltestellen Senckenberganlage sind entfallen, diese werden wegen
Linienwegsänderungen der Buslinie 32 von dieser Buslinie nicht mehr angefahren.
Der Umbau der Lichtsignalanlage an
der Bushaltestelle Deutsche Nationalbibliothek erfolgte im Zuge des Umbaus der
Station der U 5.
Die Bushaltestellen
Waldschulstraße und Pflanzländer (Ri. Geiselwiesen) sind aus den
Akutmaßnahmen/Los 2 entfallen. Für den Knoten Waldschulstraße/Mainzer
Landstraße mit allen im Nahbereich liegenden Bushaltestellen soll ein
umfängliche Neuplanung zur Herstellung der Barrierefreiheit zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen. Die Bushaltestelle Pflanzländer ist entfallen, weil
auf der Linie 72/73 ab Dezember 2017 wegen Kapazitätsengpässen Gelenkbusse im
Einsatz sind und die Örtlichkeit der vorhandenen Haltestelle keine bauliche
Haltestellenverlängerung für Gelenkbusse zulässt. Diese Haltestelle wird im
Zuge eines neuen Projektes neu geplant. Die Bushaltestelle Oberfeldstraße (Bus 72/73) Ri.
Krankenhaus Nordwest ist entfallen. Für den Umbau des Knotenpunktes Praunheimer
Weg/Am Stockborn inklusive der Bushaltestelle wird wegen einer Neubebauung des
angrenzenden Grundstücks ein Gesamtkonzept zu einem späteren Zeitpunkt
erstellt. Die anstehende Maßnahme wird dazu
genutzt, die dringend erforderliche Verbesserung hinsichtlich der
Nahmobilitätsverbindung herbeizuführen. Bisher war es für den Radverkehr nicht
möglich, legal und ohne Absteigen im Zuge der Rhönstraße die Habsburgerallee zu
queren. Aufgrund der begrüßenswerten Entwicklung, dass immer mehr Bürger das
Fahrrad benutzen, sehen wir hier dringenden Handlungsbedarf, eine
radfahrtaugliche Querung zu schaffen. Diese Verbesserungen können am
wirtschaftlichsten im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen ausgeführt werden.
B. Alternativen Keine C. Lösung Die Notwendigkeit der in der Zielsetzung genannten
Mehraufwendungen zum Ausbau von 15 Bushaltestellen inklusive der LSA-Umbauten
für die barrierefreie Zuwegung führt zu erhöhten Ausgabeansätzen.
D. Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen)
Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den
ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die
veranschlagten Kosten für den Straßenbau um 25% erhöht. 1. Investitionsbedarf:
Straßenbau 1.449.171,64 €
Beleuchtung
56.381,11 €
Verkehrssignalanlagen 1.140.005,42 €
Landschaftsgärtnerische Arbeiten 45.232,16 €
Summe des
zusätzlichen Investitionsbedarfs 2.690.790,33
€
Die Mehrkosten der vier
Maßnahmen belaufen sich auf
Grundlage der vorliegenden Planung auf gerundet 2.691
T€ 2.691.000,00 €
Mit einer Förderung
der Umbaumaßnahme nach GVFG/FAAG ist in Höhe von zu rechnen rd.
901 T€
901.463,63 €
2.
Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2019 800.000,00 €
2020
1.891.000,00 €
3. Zugehörige
Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
4. Jahresfolgekosten:
4.1) Persönliche Ausgaben
4.2) Sachkosten
a) Bauunterhaltungskosten
b) Straßenbau
1.499,46 m2
1,30 €/ m2 1.949,30 €
c)
Beleuchtung 357,96 €
d)
Verkehrssignalanlagen 57.000,27 €
e) Grün- und
Freiflächen 2.261,61 €
Summe
Sachkosten 61.569,14 €
4.3)
Kapitalkosten
1. Kalkulatorische Verzinsung
von (2.690.790,33 €
-901.463,63 €) /2* 2,75% 24.603,24 €
Summe
Kapitalkosten 24.603,24 €
2. Abschreibung Straßenbau
BND* 30 Jahre 1/30
48.305,72 €
Beleuchtung
BND* 20 Jahre 1/20 2.819,06 €
Verkehrssignalanlagen BND* 15
Jahre 1/15 76.000,36 €
* BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle Grün- und Freiflächen BND* 15 Jahre
1/15 3.015,48 €
Summe Abschreibung 130.140,62 €
Summe Jahresfolgekosten Gerundet
216 T€ 216.313,00 €
5. Jahreserträge:
Gebühren, Entgelt und
dgl. Auflösung von
Sonderposten 901.463,63 € / 30
Jahre 0,00
€ 30.048,79 €
6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen des Bundes
nach GVFG 841.366,06,00
€ Zuwendungen des Landes nach FAG 60.097,58 €
Summe Leistungen Dritter 901.463,63 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 €
8.
Sonstiges: 0,00 €
Anlage 01_Uebersichtslageplan_S_1 (ca. 701 KB) Anlage 02_Uebersichtslageplan_S_2 (ca. 668 KB) Anlage 03_Uebersichtslageplan_S_3 (ca. 509 KB) Anlage 04_Uebersichtslageplan_Bulslinie32 (ca. 757 KB) Anlage
05_Heusingerstrasse (ca.
1,4 MB) Anlage 06_Kreuzung_Holzhausenstrasse (ca. 1,3 MB) Anlage
07_Hausen (ca. 1,3 MB)
Anlage 08_Geiselwiesen (ca. 1,2 MB) Anlage
09_Pflanzlaender (ca.
1,2 MB) Anlage
10_Ditmarstrasse (ca.
1,5 MB) Anlage 11_Deutsche_Nationalbibliothek (ca. 1 MB) Anlage 12_Richard-Wagner-Strasse (ca. 1,9 MB) Anlage 13_Guenthersburgallee_Ri_Nibelungenplatz
(ca. 1,4 MB) Anlage 14_Habsb-Wittelsb_Allee_Ri_Hoehenstr (ca. 1,7 MB) Anlage 15_Habsb_Wittelsb_Allee_Ri_Habsburgerallee
(ca. 1,8 MB) Anlage 16_HabsburgerAllee_Ri_Habsburgerallee
(ca. 1,2 MB) Anlage 17_HabsburgerAllee_Ri_Ostbhf (ca. 1,5 MB) Anlage 18_Guenthersburgallee_Ri_Hoehenstrasse
(ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.04.2013, M 56
Anfrage vom
13.12.2018, A 423
Antrag vom
01.02.2019, OF
754/2
Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1163
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11
Versandpaket: 21.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3
am 29.11.2018, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage M 222 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR
11 am 03.12.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (=
Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 6
am 04.12.2018, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird unter Hinweis auf die
fehlerhafte Darstellung der Summe unter Ziffer D. 6. "Zuwendungen des
Bundes nach GVFG" zugestimmt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4
am 22.01.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7
am 22.01.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 222 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 8
am 24.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO II, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 222 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 222 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 3646, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 92 13