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Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen hier: Mehrkostenvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.11.2018, M 222 Betreff: Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3232 (M 56) 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme "Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen", hier: 51 Bushaltestellen der Akutmaßnahmen (Los 2), Buslinie 32, Buslinie 36 (Los 1) und Buslinie 78 (Los 1) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013, § 3232 (M 56), ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.920 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 bewilligt und freigegeben wurde; davon stehen noch rd. 1.737 T€ zur Verfügung (PSP-Elemente: 5.001098.500.106 - 109 und 121 - 122), b) bisher in ersten Bauabschnitten 31 Bushaltestellen umgebaut wurden und im Zuge der fortgeführten Planungen fünf Bushaltestellen entfallen sind, c) die zur Verfügung stehenden Mittel für Ausschreibung, Vergabe und Ausbau von weiteren 15 Bushaltestellen nicht ausreichend sind und zusätzliche Mittel in Höhe von 2.691 T€ benötigt werden. Hierdurch erhöht sich der Gesamtinvestitionsbedarf auf 6.611 T€. 2. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 2.691 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 2.647 T€ erforderlichen Mittel stehen in der Projektgruppe 16.11 - Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, Projektdefinition 5.001098 - barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen, zur Verfügung. 4. Die zur Deckung der Mehrkosten für die zusätzliche Herstellung der Radverkehrsmaßnahme in Höhe von 44 T€ erforderlichen Mittel stehen in der Projektgruppe 16. 3 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.007005 - Radverkehr, zur Verfügung. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die Stadt Frankfurt am Main einen erneuten Antrag auf Fördermittel des Landes nach GVFG und FAG gestellt hat. Anteilig der Mehrkosten werden zusätzliche Fördermittel i. H. v. 901 T€ erwartet. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich aus dem zu erwartenden Förderbescheid. Das Land hat bereits eine Zusage für die Bescheiderteilung in 2018 zugesagt, b) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel verwendet werden sollen, deren Höhe derzeit geprüft wird. c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, d) die aufgrund der Mehrkosten um rd. 216 T€ erhöhten Jahresfolgekosten sichergestellt sind und diesen erhöhten Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 30 T€ gegenüberstehen. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) sind die Verkehrsträger durch die Gesetzgebung aufgefordert, im öffentlichen Verkehrsraum die Barrierefreiheit herzustellen und bei Neubauten die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen wird ein optimierter, mobilitäts- und sehbehindertengerechter Ein- und Ausstieg erreicht. Die Bauvorhaben dienen der zeitgemäßen Umgestaltung, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nahverkehrs. Nach Erhalt der Bewilligungsbescheide zu den Förderanträgen der Maßnahmen Bus 32, Bus 36/Los 1, Bus 78/Los 1 und Akutmaßnahmen/Los 2 im Dezember 2012 wurde in 2013 die Sammelvorlage M 56 erstellt und, um Fristen aus zuwendungstechnischen Gründen zu wahren, zeitnah mit dem Bau der Maßnahmen begonnen. Da die Ausführungsplanungen zum Umbau der Lichtsignalanlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibungen an zahlreichen Haltestellen im Bereich der angrenzenden Fußgängerüberwege und Knotenpunkte nicht fertiggestellt waren, wurden in vier ersten Baulosen die Haltestellen ohne geplanten Umbau der Signalanlagen realisiert. Zwei Baulose mit Haltestellen und der notwendigen Umbau der Signalanlagen wurden bis zur Fertigstellung der Planungen auf einen späteren Zeitraum verschoben. Los 1 der Buslinie 36 und 78 sind hergestellt. Von der Buslinie 32 und den Akutmaßnahmen/Los 2 wurden bisher in ersten Bauabschnitten nur die Haltestellen, die nicht einen Umbaus der Lichtsignalanlage erfordern, realisiert. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2018, § 3232 (M 56), waren für den barrierefreien Umbau 51 Bestandsbushaltestellen vorgesehen, von denen seit 2013 bis dato 31 Bushaltestellen baulich umgesetzt wurden. Fünf Bushaltestellen sind entfallen. Nachdem die Planungen der Lichtsignalanlagen abgeschlossen werden konnten, zeichneten sich Kostensteigerungen gegenüber den veranschlagten Kosten gemäß Magistratsvortrag M 56 ab. Durch die zeitliche Verzögerung mussten in den Haltestellenplanungen neue Vorgaben hinsichtlich der Förderrichtlinien berücksichtigt werden. Dies führte zu weiteren Kostensteigerungen. Nach Abrechnung der bereits realisierten Baumaßnahmen (Bus 36/Los 1, 78/Los 1, Bus 32/1.BA und Akutmaßnahmen Los 2/1.BA) und nach Fortführung der Ausführungsplanung zur Buslinie 32/2.BA und Akutmaßnahmen/Los 2/2.BA sowie der Ausführungsplanungen der zahlreichen Lichtsignalanlagen ist es zu Mehrkosten gekommen, die den weiteren Fortgang der Projekte behindern, da die benötigten Mittel nicht verfügbar sind. Die beiden Bushaltestellen Holzhausenstraße, die Bestandteil der Akutmaßnahme Los 2 sind, wurden ohne den Umbau der Lichtsignalanlagen des Knotens Eschersheimer Landstraße/ Holzhausenstraße ausgebaut. Der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße erfolgt im zweiten Bauabschnitt. Die Gründe der Kostenerhöhung für die Lichtsignalanlagen liegen in der nun vorliegenden Ausführungsplanung zu den Lichtsignalanlagen. Im Zuge der Erstellung der Kostenberechnungen zum Magistratsvortrag M 56 wurden zum damaligen Zeitpunkt wegen des engen Terminplanes bei den damaligen GVFG-Antragsstellungen Pauschalen angesetzt, die sich als nicht auskömmlich zeigten. Des Weiteren wurden bei der neuen Antragstellung für die Planung der Bushaltestellen neue Zuwendungskriterien und Anforderungen der Bussonderborde berücksichtigt. So wurde der Vorstand der Bussonderborde von ehemals +18 cm auf +22 cm Vorstand erhöht, bedingt dadurch werden in den Haltestellenbereichen halbstarre Decken vorgesehen, die das Entstehen von Spurrillen verhindern sollen. Höhere Planungskosten haben sich im Wesentlichen durch Planänderungen wegen der neuen Bussonderborde und Planung der halbstarren Decken sowie wegen der höherer Baukosten bzw. anrechenbarer Kosten für die Ermittlung der Ingenieurhonorare ergeben. Durch die Trennung der Baumaßnahmen Bus 32 und Akutmaßnahmen in mehrere Bauabschnitte bzw. zusätzliche Ausschreibungen haben sich weitere Planungskostensteigerungen wegen notwendiger Mehrleistungen und weiterführende Untersuchungen und Gutachten (Wiederholungen die Bodenanalysen, Kampfmittelsondierungen, Wiederholen von Planungsleistungen, Baumgutachten) ergeben. Bei der Beleuchtung haben sich die Kosten wegen detaillierterer Planungen erhöht. Die Bushaltestelle Miquel-/Hansaallee (Buslinie 32, Ri. Polizeipräsidium) ist zuwendungstechnisch Bestandteil des GVFG-Antrages der Buslinie 32 wurde jedoch aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen im Zuge der Erschließung des Universitätsgeländes hergestellt und vorfinanziert. Der Betrag ist ausgeglichen. In 2017 wurden für die geplanten Umbaumaßnahmen neue Förderanträge gestellt. Der Zuwendungsgeber hat die Zuwendungsfähigkeit der Lichtsignalanlagen und der Verkehrsflächen im Bereich der Knotenpunkte nicht abschließend geprüft. Durch die höheren Investitionskosten und größeren auszubauenden Verkehrsflächen haben sich die Jahresfolgekosten um rd. 160 T € erhöht. Durch das Entfallen von einzelnen Bushaltestellen und Umplanungen von Lichtsignalanlagen ergeben sich geringere Mehrkosten. Die beiden korrespondierenden Haltestellen Senckenberganlage sind entfallen, diese werden wegen Linienwegsänderungen der Buslinie 32 von dieser Buslinie nicht mehr angefahren. Der Umbau der Lichtsignalanlage an der Bushaltestelle Deutsche Nationalbibliothek erfolgte im Zuge des Umbaus der Station der U 5. Die Bushaltestellen Waldschulstraße und Pflanzländer (Ri. Geiselwiesen) sind aus den Akutmaßnahmen/Los 2 entfallen. Für den Knoten Waldschulstraße/Mainzer Landstraße mit allen im Nahbereich liegenden Bushaltestellen soll ein umfängliche Neuplanung zur Herstellung der Barrierefreiheit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Bushaltestelle Pflanzländer ist entfallen, weil auf der Linie 72/73 ab Dezember 2017 wegen Kapazitätsengpässen Gelenkbusse im Einsatz sind und die Örtlichkeit der vorhandenen Haltestelle keine bauliche Haltestellenverlängerung für Gelenkbusse zulässt. Diese Haltestelle wird im Zuge eines neuen Projektes neu geplant. Die Bushaltestelle Oberfeldstraße (Bus 72/73) Ri. Krankenhaus Nordwest ist entfallen. Für den Umbau des Knotenpunktes Praunheimer Weg/Am Stockborn inklusive der Bushaltestelle wird wegen einer Neubebauung des angrenzenden Grundstücks ein Gesamtkonzept zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Die anstehende Maßnahme wird dazu genutzt, die dringend erforderliche Verbesserung hinsichtlich der Nahmobilitätsverbindung herbeizuführen. Bisher war es für den Radverkehr nicht möglich, legal und ohne Absteigen im Zuge der Rhönstraße die Habsburgerallee zu queren. Aufgrund der begrüßenswerten Entwicklung, dass immer mehr Bürger das Fahrrad benutzen, sehen wir hier dringenden Handlungsbedarf, eine radfahrtaugliche Querung zu schaffen. Diese Verbesserungen können am wirtschaftlichsten im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen ausgeführt werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Notwendigkeit der in der Zielsetzung genannten Mehraufwendungen zum Ausbau von 15 Bushaltestellen inklusive der LSA-Umbauten für die barrierefreie Zuwegung führt zu erhöhten Ausgabeansätzen. D. Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die veranschlagten Kosten für den Straßenbau um 25% erhöht. 1. Investitionsbedarf: Straßenbau 1.449.171,64 € Beleuchtung 56.381,11 € Verkehrssignalanlagen 1.140.005,42 € Landschaftsgärtnerische Arbeiten 45.232,16 € Summe des zusätzlichen Investitionsbedarfs 2.690.790,33 € Die Mehrkosten der vier Maßnahmen belaufen sich auf Grundlage der vorliegenden Planung auf gerundet 2.691 T€ 2.691.000,00 € Mit einer Förderung der Umbaumaßnahme nach GVFG/FAAG ist in Höhe von zu rechnen rd. 901 T€ 901.463,63 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2019 800.000,00 € 2020 1.891.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: 4. Jahresfolgekosten: 4.1) Persönliche Ausgaben 4.2) Sachkosten a) Bauunterhaltungskosten b) Straßenbau 1.499,46 m2 1,30 €/ m2 1.949,30 € c) Beleuchtung 357,96 € d) Verkehrssignalanlagen 57.000,27 € e) Grün- und Freiflächen 2.261,61 € Summe Sachkosten 61.569,14 € 4.3) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung von (2.690.790,33 € -901.463,63 €) /2* 2,75% 24.603,24 € Summe Kapitalkosten 24.603,24 € 2. Abschreibung Straßenbau BND* 30 Jahre 1/30 48.305,72 € Beleuchtung BND* 20 Jahre 1/20 2.819,06 € Verkehrssignalanlagen BND* 15 Jahre 1/15 76.000,36 € * BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle Grün- und Freiflächen BND* 15 Jahre 1/15 3.015,48 € Summe Abschreibung 130.140,62 € Summe Jahresfolgekosten Gerundet 216 T€ 216.313,00 € 5. Jahreserträge: Gebühren, Entgelt und dgl. Auflösung von Sonderposten 901.463,63 € / 30 Jahre 0,00 € 30.048,79 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach GVFG 841.366,06,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 60.097,58 € Summe Leistungen Dritter 901.463,63 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 € 8. Sonstiges: 0,00 € Anlage 01_Uebersichtslageplan_S_1 (ca. 701 KB) Anlage 02_Uebersichtslageplan_S_2 (ca. 668 KB) Anlage 03_Uebersichtslageplan_S_3 (ca. 509 KB) Anlage 04_Uebersichtslageplan_Bulslinie32 (ca. 757 KB) Anlage 05_Heusingerstrasse (ca. 1,4 MB) Anlage 06_Kreuzung_Holzhausenstrasse (ca. 1,3 MB) Anlage 07_Hausen (ca. 1,3 MB) Anlage 08_Geiselwiesen (ca. 1,2 MB) Anlage 09_Pflanzlaender (ca. 1,2 MB) Anlage 10_Ditmarstrasse (ca. 1,5 MB) Anlage 11_Deutsche_Nationalbibliothek (ca. 1 MB) Anlage 12_Richard-Wagner-Strasse (ca. 1,9 MB) Anlage 13_Guenthersburgallee_Ri_Nibelungenplatz (ca. 1,4 MB) Anlage 14_Habsb-Wittelsb_Allee_Ri_Hoehenstr (ca. 1,7 MB) Anlage 15_Habsb_Wittelsb_Allee_Ri_Habsburgerallee (ca. 1,8 MB) Anlage 16_HabsburgerAllee_Ri_Habsburgerallee (ca. 1,2 MB) Anlage 17_HabsburgerAllee_Ri_Ostbhf (ca. 1,5 MB) Anlage 18_Guenthersburgallee_Ri_Hoehenstrasse (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2013, M 56 Anfrage vom 13.12.2018, A 423 Antrag vom 01.02.2019, OF 754/2 Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11 Versandpaket: 21.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage M 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird unter Hinweis auf die fehlerhafte Darstellung der Summe unter Ziffer D. 6. "Zuwendungen des Bundes nach GVFG" zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3646, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 92 13