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Mehrkosten

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 90

Betreff: Mehrkosten Vorgang: A 423/18 AfD Zu

  1. :


    Derzeit finden keine Bautätigkeiten statt, beziehungsweise es befinden sich keine Haltestellen im Umbau. Folgende Haltestellen sind bereits umgebaut, entfallen oder in Planung: Akutmaßnahmen, Los 2 (19 Haltestellen):

  2. Dunantring Richtung Sossenheimer Bahnhof umgebaut

  3. Heusingerstraße Richtung Nidda-Kampfbahn in Planung

  4. Heusingerstraße Richtung Neumarkt in Planung

  5. Krankenhaus Nordwest Richtung Schönberger Weg umgebaut

  6. Hausen Richtung Ellerfeld umgebaut

  7. Hausen Richtung Geiselwiesen in Planung

  8. Praunheimer Brücke Richtung Graebestraße umgebaut

  9. Waldschulstraße Richtung Platanenstraße entfallen

  10. Pflanzländer Richtung Geiselwiesen entfallen

  11. Pflanzländer Richtung Praunheimer Brücke in Planung

  12. Oberfeldstraße Richtung Krankenhaus Nordwest entfallen

  13. Geiselwiesen Richtung Hausen in Planung

  14. Geiselwiesen Richtung Pflanzländer in Planung

  15. Holzhausenstraße Richtung Holzhausenpark umgebaut

  16. Holzhausenstraße Richtung Lessing Gymnasium umgebaut ohne Lichtsignalanlage

  17. Knoten Eschersheimer Landstraße / Holzhausenstraße in Planung

  18. Max-Eyth-Straße Richtung Jakobsbrunnenstraße umgebaut

  19. Jakobsbrunnenstraße Richtung Alt Fechenheim umgebaut

  20. Rhonestraße Richtung Lyoner Straße umgebaut

  21. Rhonestraße Richtung Bürostadt Niederrad umgebaut Buslinie 32 (16 Haltestellen):

  22. Senckenberganlage Richtung Festhalle/Messe entfallen

  23. Senckenberganlage Richtung Bockenheimer Warte entfallen

  24. Ditmarstraße Richtung Bockenheimer Warte in Planung

  25. Ditmarstraße Richtung Grüneburgpark umgebaut

  26. Grüneburgpark Richtung Ditmarstraße umgebaut

  27. Grüneburgpark Richtung Miquel/Hansaallee umgebaut

  28. Deutsche Nationalbib-liothek Richtung Richard-Wagner-Straße in Planung

  29. Richard-Wagner-Straße Richtung Nibelungenplatz/FH in Planung

  30. Nibelungenplatz/FH Richtung Richard-Wagner-Straße umgebaut

  31. Nibelungenplatz/FH Richtung Günthersburgallee umgebaut

  32. Günthersburgallee Richtung Nibelungenplatz/FH in Planung

  33. Günthersburgallee Richtung Höhenstraße in Planung

  34. Habsburger-/Wittelsbacherallee Richtung Höhenstraße in Planung

  35. Habsburger-/Wittelsbacherallee Habsburgerallee in Planung

  36. Habsburgerallee Richtung Habsburger-/Wittelsbacherallee in Planung

  37. Habsburgerallee Richtung Ostbahnhof/Danziger Platz in Planung Buslinie 36, Los 1 (6 Haltestellen):

  38. Sachsenhäuser Warte Richtung Hainer Weg umgebaut

  39. Alte Gasse Richtung Konstabler Wache umgebaut

  40. Scheffeleck Richtung Eschenheimer Tor umgebaut

  41. Hynspergstraße Richtung Adlerflychtplatz umgebaut

  42. Hynspergstraße Richtung Holzhausenpark umgebaut

  43. Holzhausen-Park Richtung Hynspergstraße umgebaut Buslinie 78, Los 1 (10 Haltestellen):

  44. Achenbachstraße Richtung Burnitzstraße umgebaut

  45. Achenbachstraße Richtung Holbeinschule umgebaut

  46. Burnitzstraße Richtung Achenbachstraße umgebaut

  47. Burnitzstraße Richtung S-Bahnstation Stresemannallee umgebaut

  48. Heizkraftwerk Niederrad Richtung Hahnstraße umgebaut

  49. Morgenzeile Richtung Goldsteinstraße umgebaut

  50. Sonnenweg Richtung Tränkweg umgebaut

  51. Sonnenweg Richtung Morgenzeile umgebaut

  52. Tränkweg Richtung Sonnenweg umgebaut 10.Tränkweg Richtung Tannenkopfweg umgebaut Zu 2.,

  53. und 7.: Die Kosten für die Realisierung der Lichtsignalanlagen setzen sich zusammen aus Kosten für den Tiefbau der Anlagen, der Signaltechnik und der Planung (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)). Die ursprünglich veranschlagten Kosten wurden im Jahr 2012 kalkuliert. Die signaltechnische Planung wurde beibehalten. Die während der Planungsphase im Jahr 2013 in Kraft getretene neue HOAI enthält eine deutliche Erhöhung des Honoraransatzes. Ingenieurhonorare sind nicht zuschussfähig. Höhere Kosten ergeben sich auch durch Kostensteigerungen in der Baubranche, insbesondere die historische Inflation für die Jahre 2012 bis 2017 sowie steigende Baukosten in Höhe von 25 Prozent für das Jahr

  54. Zu 3.: Für die zur Realisierung anstehenden Bushaltestellen wurden im Jahr 2017 neue Anträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit den in 2017 geltenden Förderrichtlinien gestellt. Die ursprünglichen GVFG- Anträge aus dem Jahr 2009 wurden auf Grundlage der damals geltenden Förderrichtlinien gestellt. Zu 4.: Es handelt sich um folgende Förderkriterien: - Informationsblatt für Haltestellen von Hessen Mobil, Aktualisierung der Regelungen für Förderanträge - Zentrales Handbuch von Hessen Mobil zu Verkehrsinfrastrukturförderung. Zu 6.: Die Mehrkosten betragen 2.691 Tausend Euro. Zu 8.: Im Zuge der neuen Antragstellung im Jahr 2017 wurden für die Fortführung der Planung der Bushaltestellen neue Zuwendungskriterien und Anforderungen der Bussonderborde berücksichtigt. So wurde der Vorstand der Bussonderborde von ehemals plus 18 Zentimeter auf plus 22 Zentimeter Vorstand erhöht. Dadurch bedingt werden in den Haltestellenbereichen in den Fahrbahnen halbstarre Decken vorgesehen. Diese sollen verhindern, dass Spurrinnen entstehen. Zu 9.: Die neuen Zuwendungskriterien aus dem Jahr 2017 konnten nicht berücksichtigt werden. Diese waren bei der ersten Antragsstellung im Jahr 2009 noch nicht bekannt. Zu 10.: Die Planänderungen sind den neuen Förderrichtlinien und dem Stand der Technik geschuldet. Diese waren bei Antragsstellung in den Jahren 2009 beziehungsweise 2013 vor Beschlussfassung der M 56/2013 nicht bekannt. Die Mehrkosten hätten nur dann vermieden werden können, wenn Planänderungen nicht erforderlich gewesen wären und die ursprünglichen Planungen hätten realisiert werden können. Zu 11.: Bei der Haltestelle Günthersburgallee in Richtung Nibelungenplatz/FH ist eine neue Fußgängerüberweg-Beleuchtung hinzugekommen. An der gegenüberliegenden Haltestelle in Richtung Höhenstraße werden zusätzliche Masten versetzt. Zu 12.: Neue Anträge wurden gestellt, um auf Grundlage höherer anrechenbarer Kosten höhere Fördermittel beantragen zu können und die fertiggestellten Maßnahmen zuwendungstechnisch abrechnen zu können. Zu 13.: Eine nicht abgeschlossene Prüfung der Anträge wirkt sich nicht auf die Gesamtkosten oder weitere Mehrkosten aus. Nach Prüfung beziehungsweise Bewilligung können die Fördermittel höher oder geringer als ursprünglich beantragt und erwartet ausfallen, beziehungsweise ändern sich die Einnahmen aus Fördermitteln.

Beratungsverlauf 11 Sitzungen

Sitzung 30
OBR 5
TO I, TOP 89
Angenommen
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 2
TO I, TOP 33
Angenommen
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke Piraten
Ablehnung:
BFF
Sitzung 30
OBR 6
TO I, TOP 57
Angenommen
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 3
TO I, TOP 44
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 90 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 1
TO I, TOP 64
Angenommen
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 4
TO II, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 8
TO I, TOP 30
Angenommen
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 11
TO II, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Linke BFF FDP
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 31
OBR 7
TO II, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 3
TO II, TOP 60
Angenommen
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 50
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
BFF

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