Mehrkosten
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 90
Betreff: Mehrkosten Vorgang: A 423/18 AfD Zu
- :
Derzeit finden keine Bautätigkeiten statt, beziehungsweise es befinden sich keine Haltestellen im Umbau. Folgende Haltestellen sind bereits umgebaut, entfallen oder in Planung: Akutmaßnahmen, Los 2 (19 Haltestellen): - Dunantring Richtung Sossenheimer Bahnhof umgebaut
- Heusingerstraße Richtung Nidda-Kampfbahn in Planung
- Heusingerstraße Richtung Neumarkt in Planung
- Krankenhaus Nordwest Richtung Schönberger Weg umgebaut
- Hausen Richtung Ellerfeld umgebaut
- Hausen Richtung Geiselwiesen in Planung
- Praunheimer Brücke Richtung Graebestraße umgebaut
- Waldschulstraße Richtung Platanenstraße entfallen
- Pflanzländer Richtung Geiselwiesen entfallen
- Pflanzländer Richtung Praunheimer Brücke in Planung
- Oberfeldstraße Richtung Krankenhaus Nordwest entfallen
- Geiselwiesen Richtung Hausen in Planung
- Geiselwiesen Richtung Pflanzländer in Planung
- Holzhausenstraße Richtung Holzhausenpark umgebaut
- Holzhausenstraße Richtung Lessing Gymnasium umgebaut ohne Lichtsignalanlage
- Knoten Eschersheimer Landstraße / Holzhausenstraße in Planung
- Max-Eyth-Straße Richtung Jakobsbrunnenstraße umgebaut
- Jakobsbrunnenstraße Richtung Alt Fechenheim umgebaut
- Rhonestraße Richtung Lyoner Straße umgebaut
- Rhonestraße Richtung Bürostadt Niederrad umgebaut Buslinie 32 (16 Haltestellen):
- Senckenberganlage Richtung Festhalle/Messe entfallen
- Senckenberganlage Richtung Bockenheimer Warte entfallen
- Ditmarstraße Richtung Bockenheimer Warte in Planung
- Ditmarstraße Richtung Grüneburgpark umgebaut
- Grüneburgpark Richtung Ditmarstraße umgebaut
- Grüneburgpark Richtung Miquel/Hansaallee umgebaut
- Deutsche Nationalbib-liothek Richtung Richard-Wagner-Straße in Planung
- Richard-Wagner-Straße Richtung Nibelungenplatz/FH in Planung
- Nibelungenplatz/FH Richtung Richard-Wagner-Straße umgebaut
- Nibelungenplatz/FH Richtung Günthersburgallee umgebaut
- Günthersburgallee Richtung Nibelungenplatz/FH in Planung
- Günthersburgallee Richtung Höhenstraße in Planung
- Habsburger-/Wittelsbacherallee Richtung Höhenstraße in Planung
- Habsburger-/Wittelsbacherallee Habsburgerallee in Planung
- Habsburgerallee Richtung Habsburger-/Wittelsbacherallee in Planung
- Habsburgerallee Richtung Ostbahnhof/Danziger Platz in Planung Buslinie 36, Los 1 (6 Haltestellen):
- Sachsenhäuser Warte Richtung Hainer Weg umgebaut
- Alte Gasse Richtung Konstabler Wache umgebaut
- Scheffeleck Richtung Eschenheimer Tor umgebaut
- Hynspergstraße Richtung Adlerflychtplatz umgebaut
- Hynspergstraße Richtung Holzhausenpark umgebaut
- Holzhausen-Park Richtung Hynspergstraße umgebaut Buslinie 78, Los 1 (10 Haltestellen):
- Achenbachstraße Richtung Burnitzstraße umgebaut
- Achenbachstraße Richtung Holbeinschule umgebaut
- Burnitzstraße Richtung Achenbachstraße umgebaut
- Burnitzstraße Richtung S-Bahnstation Stresemannallee umgebaut
- Heizkraftwerk Niederrad Richtung Hahnstraße umgebaut
- Morgenzeile Richtung Goldsteinstraße umgebaut
- Sonnenweg Richtung Tränkweg umgebaut
- Sonnenweg Richtung Morgenzeile umgebaut
- Tränkweg Richtung Sonnenweg umgebaut 10.Tränkweg Richtung Tannenkopfweg umgebaut Zu 2.,
- und 7.: Die Kosten für die Realisierung der Lichtsignalanlagen setzen sich zusammen aus Kosten für den Tiefbau der Anlagen, der Signaltechnik und der Planung (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)). Die ursprünglich veranschlagten Kosten wurden im Jahr 2012 kalkuliert. Die signaltechnische Planung wurde beibehalten. Die während der Planungsphase im Jahr 2013 in Kraft getretene neue HOAI enthält eine deutliche Erhöhung des Honoraransatzes. Ingenieurhonorare sind nicht zuschussfähig. Höhere Kosten ergeben sich auch durch Kostensteigerungen in der Baubranche, insbesondere die historische Inflation für die Jahre 2012 bis 2017 sowie steigende Baukosten in Höhe von 25 Prozent für das Jahr
- Zu 3.: Für die zur Realisierung anstehenden Bushaltestellen wurden im Jahr 2017 neue Anträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit den in 2017 geltenden Förderrichtlinien gestellt. Die ursprünglichen GVFG- Anträge aus dem Jahr 2009 wurden auf Grundlage der damals geltenden Förderrichtlinien gestellt. Zu 4.: Es handelt sich um folgende Förderkriterien: - Informationsblatt für Haltestellen von Hessen Mobil, Aktualisierung der Regelungen für Förderanträge - Zentrales Handbuch von Hessen Mobil zu Verkehrsinfrastrukturförderung. Zu 6.: Die Mehrkosten betragen 2.691 Tausend Euro. Zu 8.: Im Zuge der neuen Antragstellung im Jahr 2017 wurden für die Fortführung der Planung der Bushaltestellen neue Zuwendungskriterien und Anforderungen der Bussonderborde berücksichtigt. So wurde der Vorstand der Bussonderborde von ehemals plus 18 Zentimeter auf plus 22 Zentimeter Vorstand erhöht. Dadurch bedingt werden in den Haltestellenbereichen in den Fahrbahnen halbstarre Decken vorgesehen. Diese sollen verhindern, dass Spurrinnen entstehen. Zu 9.: Die neuen Zuwendungskriterien aus dem Jahr 2017 konnten nicht berücksichtigt werden. Diese waren bei der ersten Antragsstellung im Jahr 2009 noch nicht bekannt. Zu 10.: Die Planänderungen sind den neuen Förderrichtlinien und dem Stand der Technik geschuldet. Diese waren bei Antragsstellung in den Jahren 2009 beziehungsweise 2013 vor Beschlussfassung der M 56/2013 nicht bekannt. Die Mehrkosten hätten nur dann vermieden werden können, wenn Planänderungen nicht erforderlich gewesen wären und die ursprünglichen Planungen hätten realisiert werden können. Zu 11.: Bei der Haltestelle Günthersburgallee in Richtung Nibelungenplatz/FH ist eine neue Fußgängerüberweg-Beleuchtung hinzugekommen. An der gegenüberliegenden Haltestelle in Richtung Höhenstraße werden zusätzliche Masten versetzt. Zu 12.: Neue Anträge wurden gestellt, um auf Grundlage höherer anrechenbarer Kosten höhere Fördermittel beantragen zu können und die fertiggestellten Maßnahmen zuwendungstechnisch abrechnen zu können. Zu 13.: Eine nicht abgeschlossene Prüfung der Anträge wirkt sich nicht auf die Gesamtkosten oder weitere Mehrkosten aus. Nach Prüfung beziehungsweise Bewilligung können die Fördermittel höher oder geringer als ursprünglich beantragt und erwartet ausfallen, beziehungsweise ändern sich die Einnahmen aus Fördermitteln.
Beratungsverlauf 11 Sitzungen
Sitzung
30
OBR 5
TO I, TOP 89
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
30
OBR 2
TO I, TOP 33
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke Piraten
Ablehnung:
BFF
Sitzung
30
OBR 6
TO I, TOP 57
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
30
OBR 3
TO I, TOP 44
a) Die Vorlage B 90 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 1
TO I, TOP 64
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 4
TO II, TOP 8
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 8
TO I, TOP 30
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR
11
TO II, TOP 3
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Linke BFF FDP
Ablehnung:
Grüne
Sitzung
31
OBR 7
TO II, TOP 3
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 3
TO II, TOP 60
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 50
nicht auf TO Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
BFF