Mehrkosten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 08.03.2019, B 90 Betreff: Mehrkosten Vorgang:
A 423/18 AfD Zu 1.:
Derzeit finden
keine Bautätigkeiten statt, beziehungsweise es befinden sich keine Haltestellen
im Umbau. Folgende Haltestellen sind bereits umgebaut, entfallen oder in
Planung: Akutmaßnahmen, Los 2 (19
Haltestellen): 1. Dunantring Richtung Sossenheimer Bahnhof
umgebaut
2.
Heusingerstraße Richtung Nidda-Kampfbahn in Planung
3. Heusingerstraße
Richtung Neumarkt
in Planung
4. Krankenhaus
Nordwest Richtung Schönberger Weg umgebaut
5. Hausen Richtung Ellerfeld umgebaut
6. Hausen Richtung Geiselwiesen
in Planung
7. Praunheimer Brücke
Richtung Graebestraße
umgebaut
8. Waldschulstraße Richtung Platanenstraße
entfallen
9. Pflanzländer Richtung Geiselwiesen
entfallen
10. Pflanzländer Richtung Praunheimer Brücke
in Planung
11. Oberfeldstraße Richtung Krankenhaus Nordwest
entfallen
12. Geiselwiesen Richtung Hausen in Planung 13. Geiselwiesen Richtung Pflanzländer in Planung 14. Holzhausenstraße Richtung Holzhausenpark umgebaut 15. Holzhausenstraße Richtung Lessing Gymnasium umgebaut ohne Lichtsignalanlage 16. Knoten Eschersheimer Landstraße
/ Holzhausenstraße in Planung
17. Max-Eyth-Straße
Richtung Jakobsbrunnenstraße
umgebaut
18. Jakobsbrunnenstraße
Richtung Alt Fechenheim
umgebaut
19. Rhonestraße Richtung Lyoner Straße
umgebaut
20. Rhonestraße Richtung Bürostadt Niederrad
umgebaut
Buslinie 32 (16 Haltestellen): 1. Senckenberganlage
Richtung Festhalle/Messe
entfallen
2.
Senckenberganlage Richtung Bockenheimer Warte entfallen
3. Ditmarstraße Richtung Bockenheimer Warte
in Planung
4. Ditmarstraße
Richtung
Grüneburgpark umgebaut 5. Grüneburgpark Richtung Ditmarstraße
umgebaut
6. Grüneburgpark Richtung Miquel/Hansaallee
umgebaut
7. Deutsche
Nationalbib-liothek Richtung Richard-Wagner-Straße in Planung
8. Richard-Wagner-Straße
Richtung
Nibelungenplatz/FH in Planung 9. Nibelungenplatz/FH
Richtung Richard-Wagner-Straße
umgebaut
10.
Nibelungenplatz/FH Richtung Günthersburgallee
umgebaut
11. Günthersburgallee
Richtung Nibelungenplatz/FH
in Planung
12.
Günthersburgallee Richtung Höhenstraße in Planung
13.
Habsburger-/Wittelsbacherallee Richtung Höhenstraße in Planung
14.
Habsburger-/Wittelsbacherallee Habsburgerallee in Planung
15. Habsburgerallee
Richtung
Habsburger-/Wittelsbacherallee in Planung 16. Habsburgerallee Richtung Ostbahnhof/Danziger
Platz in Planung
Buslinie 36, Los 1 (6
Haltestellen): 1. Sachsenhäuser Warte
Richtung Hainer Weg
umgebaut
2. Alte Gasse
Richtung Konstabler
Wache umgebaut
3.
Scheffeleck Richtung Eschenheimer Tor
umgebaut
4. Hynspergstraße
Richtung Adlerflychtplatz
umgebaut
5.
Hynspergstraße Richtung Holzhausenpark umgebaut
6. Holzhausen-Park
Richtung
Hynspergstraße umgebaut Buslinie 78, Los 1 (10 Haltestellen): 1. Achenbachstraße
Richtung
Burnitzstraße umgebaut 2. Achenbachstraße Richtung Holbeinschule
umgebaut
3. Burnitzstraße Richtung Achenbachstraße
umgebaut
4. Burnitzstraße Richtung S-Bahnstation
Stresemannallee umgebaut 5. Heizkraftwerk Niederrad
Richtung Hahnstraße
umgebaut
6. Morgenzeile
Richtung
Goldsteinstraße umgebaut 7. Sonnenweg Richtung Tränkweg umgebaut
8. Sonnenweg
Richtung Morgenzeile
umgebaut
9. Tränkweg
Richtung Sonnenweg
umgebaut
10.Tränkweg Richtung Tannenkopfweg
umgebaut
Zu 2., 5. und 7.: Die Kosten für die
Realisierung der Lichtsignalanlagen setzen sich zusammen aus Kosten für den
Tiefbau der Anlagen, der Signaltechnik und der Planung (Verordnung über die
Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)). Die ursprünglich
veranschlagten Kosten wurden im Jahr 2012 kalkuliert. Die signaltechnische
Planung wurde beibehalten. Die während der Planungsphase im Jahr 2013 in Kraft
getretene neue HOAI enthält eine deutliche Erhöhung des Honoraransatzes.
Ingenieurhonorare sind nicht zuschussfähig. Höhere Kosten ergeben sich auch
durch Kostensteigerungen in der Baubranche, insbesondere die historische
Inflation für die Jahre 2012 bis 2017 sowie steigende Baukosten in Höhe von 25
Prozent für das Jahr 2018. Zu 3.: Für die zur Realisierung
anstehenden Bushaltestellen wurden im Jahr 2017 neue Anträge nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit
den in 2017 geltenden Förderrichtlinien gestellt. Die ursprünglichen GVFG-
Anträge aus dem Jahr 2009 wurden auf Grundlage der damals geltenden
Förderrichtlinien gestellt. Zu 4.: Es handelt sich um folgende
Förderkriterien: -
Informationsblatt für Haltestellen von Hessen Mobil, Aktualisierung der
Regelungen für Förderanträge - Zentrales Handbuch von Hessen Mobil zu
Verkehrsinfrastrukturförderung. Zu 6.: Die Mehrkosten betragen 2.691 Tausend Euro. Zu 8.: Im Zuge der neuen Antragstellung im Jahr 2017 wurden
für die Fortführung der Planung der Bushaltestellen neue Zuwendungskriterien
und Anforderungen der Bussonderborde berücksichtigt. So wurde der Vorstand der
Bussonderborde von ehemals plus 18 Zentimeter auf plus 22 Zentimeter Vorstand
erhöht. Dadurch bedingt werden in den Haltestellenbereichen in den Fahrbahnen
halbstarre Decken vorgesehen. Diese sollen verhindern, dass Spurrinnen
entstehen. Zu 9.: Die neuen Zuwendungskriterien aus dem Jahr 2017
konnten nicht berücksichtigt werden. Diese waren bei der ersten Antragsstellung
im Jahr 2009 noch nicht bekannt. Zu 10.: Die Planänderungen sind den neuen Förderrichtlinien
und dem Stand der Technik geschuldet. Diese waren bei Antragsstellung in den
Jahren 2009 beziehungsweise 2013 vor Beschlussfassung der M 56/2013 nicht
bekannt. Die Mehrkosten hätten nur dann
vermieden werden können, wenn Planänderungen nicht erforderlich gewesen wären
und die ursprünglichen Planungen hätten realisiert werden können. Zu 11.: Bei der Haltestelle Günthersburgallee in Richtung
Nibelungenplatz/FH ist eine neue Fußgängerüberweg-Beleuchtung hinzugekommen. An
der gegenüberliegenden Haltestelle in Richtung Höhenstraße werden zusätzliche
Masten versetzt.
Zu 12.: Neue Anträge wurden gestellt, um auf Grundlage
höherer anrechenbarer Kosten höhere Fördermittel beantragen zu können und die
fertiggestellten Maßnahmen zuwendungstechnisch abrechnen zu können. Zu 13.: Eine nicht abgeschlossene Prüfung der Anträge wirkt
sich nicht auf die Gesamtkosten oder weitere Mehrkosten aus. Nach Prüfung
beziehungsweise Bewilligung können die Fördermittel höher oder geringer als
ursprünglich beantragt und erwartet ausfallen, beziehungsweise ändern sich die
Einnahmen aus Fördermitteln. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
13.12.2018, A 423
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11 Versandpaket: 13.03.2019
Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5
am 22.03.2019, TO I, TOP 89 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2
am 25.03.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF
(= Zurückweisung) 30. Sitzung des OBR 6
am 26.03.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3
am 28.03.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage B 90 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1
am 07.05.2019, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4
am 07.05.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8
am 08.05.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
11 am 13.05.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (=
Zurückweisung) 31. Sitzung des OBR 7
am 14.05.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3
am 16.05.2019, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 50
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 90 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 4097, 31. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 92 13