Mehrkosten
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 13.12.2018, A 423 Betreff: Mehrkosten Mit der Vorlage M 222 vom 16.11.2018
- Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen / hier: Mehrkostenvorlage -
beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur
Bewilligung von Mitteln in Höhe von ca. € 2,69 Mio. Hierzu führt der Magistrat in seiner Vorlage aus,
dass für die Baumaßnahme "Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen", hier: 51
Bushaltestellen der Akutmaßnahmen (Los 2), Buslinie 32, Buslinie 36 (Los 1) und
Buslinie 78 (Los 1) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
06.06.2013, § 3232 (M 56), ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.920 T€ aus der
Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 bewilligt und freigegeben
wurde; davon stehen noch rd. 1.737 T€ zur Verfügung, bisher in ersten
Bauabschnitten 31 Bushaltestellen umgebaut wurden und im Zuge der fortgeführten
Planungen fünf Bushaltestellen entfallen sind, die zur Verfügung stehenden
Mittel für Ausschreibung, Vergabe und Ausbau von weiteren 15 Bushaltestellen
nicht ausreichend sind und zusätzliche Mittel in Höhe von 2.691 T€
benötigt werden. Hierdurch erhöht sich der Gesamtinvestitionsbedarf auf 6.611
T€. Weiterhin wird ausgeführt, dass nach
Erhalt der Bewilligungsbescheide zu den Förderanträgen der Maßnahmen Bus 32,
Bus 36/Los 1, Bus 78/Los 1 und Akutmaßnahmen/Los 2 im Dezember 2012 in 2013 die
Sammelvorlage M 56 erstellt und, um Fristen aus zuwendungstechnischen Gründen
zu wahren, zeitnah mit dem Bau der Maßnahmen begonnen wurde. Da die
Ausführungsplanungen zum Umbau der Lichtsignalanlagen zum Zeitpunkt der
Ausschreibungen an zahlreichen Haltestellen im Bereich der angrenzenden
Fußgängerüberwege und Knotenpunkte nicht fertiggestellt waren, wurden in vier
ersten Baulosen die Haltestellen ohne geplanten Umbau der Signalanlagen
realisiert. Zwei Baulose mit Haltestellen und der notwendigen Um-bau der
Signalanlagen wurden bis zur Fertigstellung der Planungen auf einen späteren
Zeitraum verschoben. Los 1 der Buslinie 36 und 78 sind hergestellt. Von der
Buslinie 32 und den Akutmaßnahmen/Los 2 wurden bisher in ersten Bauabschnitten
nur die Haltestellen, die nicht einen Umbau der Lichtsignalanlage erfordern,
realisiert. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2018, §
3232 (M 56), waren für den barrierefreien Umbau 51 Bestandsbushaltestellen
vorgesehen, von denen seit 2013 bis dato 31 Bushaltestellen baulich umgesetzt
wurden. Fünf Bushaltestellen sind entfallen. Nachdem die Planungen der Lichtsignalanlagen
abgeschlossen werden konnten, zeichneten sich Kostensteigerungen gegenüber den
veranschlagten Kosten gemäß Magistratsvortrag M 56 ab. Durch die zeitliche
Verzögerung mussten in den Haltestellenplanungen neue Vorgaben hinsichtlich der
Förderrichtlinien berücksichtigt werden. Dies führte zu weiteren
Kostensteigerungen. Unklar ist, aus welchen Gründen sich bei den
Lichtsignalanlagen Kostensteigerungen gegenüber den ursprünglich veranschlagten
Kosten ergaben und welche neuen Förderrichtlinien zu weiteren
Kostensteigerungen geführt haben. Nach Abrechnung der bereits realisierten Baumaßnahmen
(Bus 36/Los 1, 78/Los 1, Bus 32/1.BA und Akutmaßnahmen Los 2/1.BA) und nach
Fortführung der Ausführungsplanung zur Buslinie 32/2.BA und Akutmaßnahmen/Los
2/2.BA sowie der Ausführungsplanungen der zahlreichen Lichtsignalanlagen ist es
zu Mehrkosten gekommen, die den weiteren Fortgang der Projekte behindern, da
die benötigten Mittel nicht verfügbar sind. Unklar ist, warum es nach
Fortführung der Ausführungsplanung zur Buslinie 32/2.BA und Akutmaßnahmen/Los
2/2.BA sowie der Ausführungsplanungen der zahlreichen Lichtsignalanlagen zu
Mehrkosten gekommen ist und in welcher Höhe diese Mehrkosten entstanden
sind. Die beiden Bushaltestellen
Holzhausenstraße, die Bestandteil der Akutmaßnahme Los 2 sind, wurden ohne den
Umbau der Lichtsignalanlagen des Knotens Eschersheimer Landstraße/
Holzhausenstraße ausgebaut. Der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes
Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße erfolgt im zweiten Bauabschnitt.
Die Gründe der Kostenerhöhung für die
Lichtsignalanlagen liegen in der nun vorliegenden Ausführungsplanung zu den
Lichtsignalanlagen. Im Zuge der Erstellung der Kostenberechnungen zum
Magistratsvortrag M 56 wurden zum damaligen Zeitpunkt wegen des engen
Terminplanes bei den damaligen GVFG-Antragsstellungen Pauschalen angesetzt, die
sich als nicht auskömmlich zeigten. Nicht dargestellt wird, aus welchen Gründen
sich die angesetzten Pauschalen als nicht auskömmlich gezeigt haben. Des Weiteren wurden bei der neuen Antragstellung für
die Planung der Bushaltestellen neue Zuwendungskriterien und Anforderungen der
Bussonderborde berücksichtigt. So wurde der Vorstand der Bussonderborde von
ehemals +18 cm auf +22 cm Vorstand erhöht, bedingt dadurch werden in den
Haltestellenbereichen halbstarre Decken vorgesehen, die das Entstehen von
Spurrillen verhindern sollen. Unklar ist dabei, welche neuen
Zuwendungskriterien und Anforderungen der Bussonderborde zu berücksichtigen
waren und aus welchen Gründen diese nicht bereits in der ursprünglichen Planung
berücksichtigt wurden. Höhere Planungskosten haben sich im Wesentlichen
durch Planänderungen wegen der neuen Bussonderborde und Planung der halbstarren
Decken sowie wegen der höherer Baukosten bzw. anrechenbarer Kosten für die
Ermittlung der Ingenieurhonorare ergeben. Durch die Trennung der Baumaßnahmen
Bus 32 und Akutmaßnahmen in mehrere Bauabschnitte bzw. zusätzliche
Ausschreibungen haben sich weitere Planungskostensteigerungen wegen notwendiger
Mehrleistungen und weiterführende Untersuchungen und Gutachten (Wiederholungen
die Bodenanalysen, Kampfmittelsondierungen, Wiederholen von Planungsleistungen,
Baumgutachten) ergeben. Der Magistrat führt hier jedoch nicht aus, ob diese
Mehrkosten nicht dadurch vermeidbar gewesen wären, dass die Planänderungen
unterblieben wären bzw. - soweit dies nicht möglich war - bereits in der
ursprünglichen Planung berücksichtigt worden wären. Bei der Beleuchtung haben sich die Kosten wegen
detaillierterer Planungen erhöht. Die Bushaltestelle Miquel-/Hansaallee
(Buslinie 32, Ri. Polizeipräsidium) ist zuwendungstechnisch Bestandteil des
GVFG-Antrages der Buslinie 32 wurde jedoch aus wirtschaftlichen und
bautechnischen Gründen im Zuge der Erschließung des Universitätsgeländes
hergestellt und vorfinanziert. Der Betrag ist ausgeglichen. Unklar ist, aus
welchen Gründen sich Mehrkosten durch eine detailliertere Planung ergeben
haben. In 2017 wurden für die geplanten
Umbaumaßnahmen neue Förderanträge gestellt. Der Zuwendungsgeber hat die
Zuwendungsfähigkeit der Lichtsignalanlagen und der Verkehrsflächen im Bereich
der Knotenpunkte nicht abschließend geprüft. Der Magistrat führt hier nicht
aus, warum neue Förderanträge gestellt wurden und welche Konsequenzen die
bislang nicht abgeschlossene Prüfung auf die Kosten bzw. eventuelle weitere
Mehrkosten haben können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Welche der ursprünglich von geplanten
Umbaumaßnahmen betroffenen Haltestellen sind zwischenzeitlich vollständig
fertiggestellt und welche derzeit noch in Planung bzw. im Umbau? 2. Aus welchen Gründen haben sich bei
den Lichtsignalanlagen Kostensteigerungen gegenüber den ursprünglich
veranschlagten Kosten ergeben ? 3. Aus welchen Gründen haben neue Förderrichtlinien
zu weiteren Kostensteigerungen geführt? 4. Um welche Förderrichtlinien handelt es sich dabei
konkret? 5. Warum ist es nach
Fortführung der Ausführungsplanung zur Buslinie 32/2.BA und Akutmaßnahmen/Los
2/2.BA sowie der Ausführungsplanungen der zahlreichen Lichtsignalanlagen zu
Mehrkosten gekommen? 6. In
welcher Höhe sind die unter 5. aufgeführten Mehrkosten entstanden? 7. Aus welchen Gründen haben sich die
für die Lichtsignalanlagen angesetzten Pauschalen als nicht auskömmlich
gezeigt? 8. Welche neuen
Zuwendungskriterien und Anforderungen der Bussonderborde waren zu
berücksichtigen? 9. Aus
welchen Gründen wurden die unter 8. genannten neuen Anforderungen nicht bereits
in der ursprünglichen Planung berücksichtigt? 10. Wären die Mehrkosten im Zusammenhang mit
Planänderungen nicht dadurch vermeidbar gewesen wären, dass die Planänderungen
unterblieben wären bzw. - soweit dies nicht möglich war - bereits in der
ursprünglichen Planung berücksichtigt worden wären? 11. Aus welchen Gründen haben sich Mehrkosten durch
eine detailliertere Planung der Beleuchtung ergeben? 12. Aus welchen Gründen wurden neue Förderanträge
gestellt? 13. Welche
Konsequenzen haben die bislang nicht abgeschlossenen Prüfungen der
Förderungsfähigkeit auf die Kosten bzw. eventuelle weitere Mehrkosten? Antragsteller:
AfD
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Helmut
Alt Stadtv.
Markus Fuchs
Stadtv. Hildegard Hübner
Stadtv. Monika
Krause
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Horst
Reschke
Stadtv. Reinhard Stammwitz
Stadtv. Oliver
Wurtz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.11.2018, M 222
Bericht des
Magistrats vom 08.03.2019, B 90
Versandpaket: 19.12.2018 Aktenzeichen: 92 1