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Mehrkosten

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 13.12.2018, A 423 Betreff: Mehrkosten Mit der Vorlage M 222 vom 16.11.2018 - Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen / hier: Mehrkostenvorlage - beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bewilligung von Mitteln in Höhe von ca. € 2,69 Mio. Hierzu führt der Magistrat in seiner Vorlage aus, dass für die Baumaßnahme "Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen", hier: 51 Bushaltestellen der Akutmaßnahmen (Los 2), Buslinie 32, Buslinie 36 (Los 1) und Buslinie 78 (Los 1) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013, § 3232 (M 56), ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.920 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 bewilligt und freigegeben wurde; davon stehen noch rd. 1.737 T€ zur Verfügung, bisher in ersten Bauabschnitten 31 Bushaltestellen umgebaut wurden und im Zuge der fortgeführten Planungen fünf Bushaltestellen entfallen sind, die zur Verfügung stehenden Mittel für Ausschreibung, Vergabe und Ausbau von weiteren 15 Bushaltestellen nicht ausreichend sind und zusätzliche Mittel in Höhe von 2.691 T€ benötigt werden. Hierdurch erhöht sich der Gesamtinvestitionsbedarf auf 6.611 T€. Weiterhin wird ausgeführt, dass nach Erhalt der Bewilligungsbescheide zu den Förderanträgen der Maßnahmen Bus 32, Bus 36/Los 1, Bus 78/Los 1 und Akutmaßnahmen/Los 2 im Dezember 2012 in 2013 die Sammelvorlage M 56 erstellt und, um Fristen aus zuwendungstechnischen Gründen zu wahren, zeitnah mit dem Bau der Maßnahmen begonnen wurde. Da die Ausführungsplanungen zum Umbau der Lichtsignalanlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibungen an zahlreichen Haltestellen im Bereich der angrenzenden Fußgängerüberwege und Knotenpunkte nicht fertiggestellt waren, wurden in vier ersten Baulosen die Haltestellen ohne geplanten Umbau der Signalanlagen realisiert. Zwei Baulose mit Haltestellen und der notwendigen Um-bau der Signalanlagen wurden bis zur Fertigstellung der Planungen auf einen späteren Zeitraum verschoben. Los 1 der Buslinie 36 und 78 sind hergestellt. Von der Buslinie 32 und den Akutmaßnahmen/Los 2 wurden bisher in ersten Bauabschnitten nur die Haltestellen, die nicht einen Umbau der Lichtsignalanlage erfordern, realisiert. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2018, § 3232 (M 56), waren für den barrierefreien Umbau 51 Bestandsbushaltestellen vorgesehen, von denen seit 2013 bis dato 31 Bushaltestellen baulich umgesetzt wurden. Fünf Bushaltestellen sind entfallen. Nachdem die Planungen der Lichtsignalanlagen abgeschlossen werden konnten, zeichneten sich Kostensteigerungen gegenüber den veranschlagten Kosten gemäß Magistratsvortrag M 56 ab. Durch die zeitliche Verzögerung mussten in den Haltestellenplanungen neue Vorgaben hinsichtlich der Förderrichtlinien berücksichtigt werden. Dies führte zu weiteren Kostensteigerungen. Unklar ist, aus welchen Gründen sich bei den Lichtsignalanlagen Kostensteigerungen gegenüber den ursprünglich veranschlagten Kosten ergaben und welche neuen Förderrichtlinien zu weiteren Kostensteigerungen geführt haben. Nach Abrechnung der bereits realisierten Baumaßnahmen (Bus 36/Los 1, 78/Los 1, Bus 32/1.BA und Akutmaßnahmen Los 2/1.BA) und nach Fortführung der Ausführungsplanung zur Buslinie 32/2.BA und Akutmaßnahmen/Los 2/2.BA sowie der Ausführungsplanungen der zahlreichen Lichtsignalanlagen ist es zu Mehrkosten gekommen, die den weiteren Fortgang der Projekte behindern, da die benötigten Mittel nicht verfügbar sind. Unklar ist, warum es nach Fortführung der Ausführungsplanung zur Buslinie 32/2.BA und Akutmaßnahmen/Los 2/2.BA sowie der Ausführungsplanungen der zahlreichen Lichtsignalanlagen zu Mehrkosten gekommen ist und in welcher Höhe diese Mehrkosten entstanden sind. Die beiden Bushaltestellen Holzhausenstraße, die Bestandteil der Akutmaßnahme Los 2 sind, wurden ohne den Umbau der Lichtsignalanlagen des Knotens Eschersheimer Landstraße/ Holzhausenstraße ausgebaut. Der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes Holzhausenstraße/Eschersheimer Landstraße erfolgt im zweiten Bauabschnitt. Die Gründe der Kostenerhöhung für die Lichtsignalanlagen liegen in der nun vorliegenden Ausführungsplanung zu den Lichtsignalanlagen. Im Zuge der Erstellung der Kostenberechnungen zum Magistratsvortrag M 56 wurden zum damaligen Zeitpunkt wegen des engen Terminplanes bei den damaligen GVFG-Antragsstellungen Pauschalen angesetzt, die sich als nicht auskömmlich zeigten. Nicht dargestellt wird, aus welchen Gründen sich die angesetzten Pauschalen als nicht auskömmlich gezeigt haben. Des Weiteren wurden bei der neuen Antragstellung für die Planung der Bushaltestellen neue Zuwendungskriterien und Anforderungen der Bussonderborde berücksichtigt. So wurde der Vorstand der Bussonderborde von ehemals +18 cm auf +22 cm Vorstand erhöht, bedingt dadurch werden in den Haltestellenbereichen halbstarre Decken vorgesehen, die das Entstehen von Spurrillen verhindern sollen. Unklar ist dabei, welche neuen Zuwendungskriterien und Anforderungen der Bussonderborde zu berücksichtigen waren und aus welchen Gründen diese nicht bereits in der ursprünglichen Planung berücksichtigt wurden. Höhere Planungskosten haben sich im Wesentlichen durch Planänderungen wegen der neuen Bussonderborde und Planung der halbstarren Decken sowie wegen der höherer Baukosten bzw. anrechenbarer Kosten für die Ermittlung der Ingenieurhonorare ergeben. Durch die Trennung der Baumaßnahmen Bus 32 und Akutmaßnahmen in mehrere Bauabschnitte bzw. zusätzliche Ausschreibungen haben sich weitere Planungskostensteigerungen wegen notwendiger Mehrleistungen und weiterführende Untersuchungen und Gutachten (Wiederholungen die Bodenanalysen, Kampfmittelsondierungen, Wiederholen von Planungsleistungen, Baumgutachten) ergeben. Der Magistrat führt hier jedoch nicht aus, ob diese Mehrkosten nicht dadurch vermeidbar gewesen wären, dass die Planänderungen unterblieben wären bzw. - soweit dies nicht möglich war - bereits in der ursprünglichen Planung berücksichtigt worden wären. Bei der Beleuchtung haben sich die Kosten wegen detaillierterer Planungen erhöht. Die Bushaltestelle Miquel-/Hansaallee (Buslinie 32, Ri. Polizeipräsidium) ist zuwendungstechnisch Bestandteil des GVFG-Antrages der Buslinie 32 wurde jedoch aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen im Zuge der Erschließung des Universitätsgeländes hergestellt und vorfinanziert. Der Betrag ist ausgeglichen. Unklar ist, aus welchen Gründen sich Mehrkosten durch eine detailliertere Planung ergeben haben. In 2017 wurden für die geplanten Umbaumaßnahmen neue Förderanträge gestellt. Der Zuwendungsgeber hat die Zuwendungsfähigkeit der Lichtsignalanlagen und der Verkehrsflächen im Bereich der Knotenpunkte nicht abschließend geprüft. Der Magistrat führt hier nicht aus, warum neue Förderanträge gestellt wurden und welche Konsequenzen die bislang nicht abgeschlossene Prüfung auf die Kosten bzw. eventuelle weitere Mehrkosten haben können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche der ursprünglich von geplanten Umbaumaßnahmen betroffenen Haltestellen sind zwischenzeitlich vollständig fertiggestellt und welche derzeit noch in Planung bzw. im Umbau? 2. Aus welchen Gründen haben sich bei den Lichtsignalanlagen Kostensteigerungen gegenüber den ursprünglich veranschlagten Kosten ergeben ? 3. Aus welchen Gründen haben neue Förderrichtlinien zu weiteren Kostensteigerungen geführt? 4. Um welche Förderrichtlinien handelt es sich dabei konkret? 5. Warum ist es nach Fortführung der Ausführungsplanung zur Buslinie 32/2.BA und Akutmaßnahmen/Los 2/2.BA sowie der Ausführungsplanungen der zahlreichen Lichtsignalanlagen zu Mehrkosten gekommen? 6. In welcher Höhe sind die unter 5. aufgeführten Mehrkosten entstanden? 7. Aus welchen Gründen haben sich die für die Lichtsignalanlagen angesetzten Pauschalen als nicht auskömmlich gezeigt? 8. Welche neuen Zuwendungskriterien und Anforderungen der Bussonderborde waren zu berücksichtigen? 9. Aus welchen Gründen wurden die unter 8. genannten neuen Anforderungen nicht bereits in der ursprünglichen Planung berücksichtigt? 10. Wären die Mehrkosten im Zusammenhang mit Planänderungen nicht dadurch vermeidbar gewesen wären, dass die Planänderungen unterblieben wären bzw. - soweit dies nicht möglich war - bereits in der ursprünglichen Planung berücksichtigt worden wären? 11. Aus welchen Gründen haben sich Mehrkosten durch eine detailliertere Planung der Beleuchtung ergeben? 12. Aus welchen Gründen wurden neue Förderanträge gestellt? 13. Welche Konsequenzen haben die bislang nicht abgeschlossenen Prüfungen der Förderungsfähigkeit auf die Kosten bzw. eventuelle weitere Mehrkosten? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Helmut Alt Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Hildegard Hübner Stadtv. Monika Krause Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Horst Reschke Stadtv. Reinhard Stammwitz Stadtv. Oliver Wurtz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.11.2018, M 222 Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 90 Versandpaket: 19.12.2018 Aktenzeichen: 92 1