Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Städtebauliches Konzept zum Niederurseler Hang
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M
213 Betreff:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier:
Städtebauliches Konzept zum Niederurseler Hang Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.12.2002,
§ 4290 (M 182) I.1 Das städtebauliche Konzept
zum Quartier "Niederurseler Hang" am Riedberg (Anlage 1) wird zur Kenntnis
genommen. I.2 Der Magistrat wird beauftragt,
auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes das
Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 803 Ä6 "Am Riedberg - Niederurseler Hang"
weiter voranzutreiben. I.3 Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage
des vorgelegten städtebaulichen Konzepts beim Regionalverband
FrankfurtRheinMain zum gegebenen Zeitpunkt ein Änderungsverfahren zum
rechtswirksamen Regionalen Flächennutzungsplan einzuleiten. II. Das Ergebnis eines architektonischen
Gutachterverfahrens zu geplanten Vorhaben der Nassauischen Heimstätte und der
GWH Wohnungsgesellschaft mbH im Quartier Niederurseler Hang (Anlage 3) wird zur
Kenntnis genommen. Begründung: Anlass der Planung Im Zuge der schrittweisen Entwicklung des Stadtteils
Riedberg wird abschließend der letzte Teilbereich - das Quartier Niederurseler
Hang - planerisch weiterentwickelt. Für diesen Bereich besteht zwar über den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 803 aus dem Jahre 2000 Planungsrecht,
allerdings werden die dort festgesetzten Sondergebiete Universität nicht mehr
benötigt. Das Land Hessen hat in seiner strategischen Liegenschaftsplanung zur
Goethe-Universität den Bedarf an weiteren Flächen für den Standort Riedberg
verneint. Darunter fallen auch die zunächst für universitäre Nutzungen
vorgesehenen Flächen südlich der Konrad-Zuse-Straße. Insbesondere aus diesem
Grund war eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts für den Niederurseler
Hang erforderlich. Lage Das Quartier Niederurseler Hang schließt über den
nord-südlich verlaufenden Grünzug "Römische Straße" westlich an die Quartiere
"Altkönigblick" und "Mitte" an. Im Westen wird das Plangebiet durch die
Bundesautobahn BAB A5 und dem vorgelagerten Lärmschutzwall begrenzt. Hier
befindet sich auch eine die Verkehrstrasse Autobahn begleitende
Hochspannungsleitung. Im Süden findet das Quartier seinen Abschluss an der
Rosa-Luxemburg-Straße und vorgelagerten Acker- und Gehölzflächen, die wiederum
von einem asphaltierten Wirtschaftsweg begrenzt werden. Wie der Quartiersname
widerspiegelt, ist das Plangebiet durch eine leicht bewegte Topographie mit
einem maximalen Höhenunterschied von sechs Metern gekennzeichnet. Klimaökologische Rahmenbedingungen Bereits zu Beginn der Planungen zum
Stadtteil Riedberg wurde eine Studie zur Ermittlung der im Einflussbereich des
Riedbergs auftretenden Frisch- und Kaltluftströmungen, der bedeutenden
Leitbahnen und die Wirksamkeit der Strömungen auf die angrenzenden Stadtteile
erarbeitet. Im Ergebnis wurde die Bedeutung des Niddatals, des Urselbach- und
Kalbachtals und der Kätcheslachmulde als Kaltluftleitbahnen herausgestellt.
Innerhalb des Plangebietes wurden die, an die Kätcheslachmulde angrenzenden
Flächen, als Kaltluftentstehungsgebiet mit klimaökologischer Bedeutung
eingestuft. Diese Flächen und die Kätcheslachmulde wurden in der Konsequenz von
Bebauung freigehalten, auch um negative Wirkungen auf die angrenzenden
Stadtteile auszuschließen. Der Bereich des Niederurseler Hangs wird in der
Studie als "ohne besondere klimaökologische Bedeutung" dargestellt. Die
Bebauung, ebenso wie die jetzt geplante Veränderung kann vor diesem Hintergrund
als unkritisch eingestuft werden. Zur Minderung der Wärmeeffekte innerhalb der
entstehenden Bebauung werden öffentliche Grünflächen, Baumpflanzungen entlang
der Straßen und Festsetzungen zur Begrünung auf den privaten Grundstücken
vorgesehen. Die Struktur der Grünflächen auf dem Riedberg insgesamt wurde in
Hinblick auf eine grünplanerische Vernetzung konzipiert, die Faktoren, wie die
Durchlüftung mit berücksichtigt. Städtebauliches Konzept Im Zuge der notwendig gewordenen Überarbeitung wurde
für das Quartier Niederurseler Hang bewusst ein weiter entwickelter Ansatz der
städtebaulichen Planung gewählt als bei den anderen Quartieren. So wird hier
das weitgehend orthogonal geprägte Straßen- und Wegesystem, welches am Riedberg
vorherrscht, verlassen. Für den überwiegenden Teil der Straßen und Wege wird
eine geschwungene Form vorgeschlagen. Nur für einige Straßenverläufe wird,
wegen bereits verlegter Versorgungsleitungen eine gerade Führung beibehalten,
was dem neuen Quartierskonzept aber nicht entgegensteht. Die veränderte Straßen- und Wegeführung wird nicht
nur eine Alternative im Hinblick auf die Wahrnehmung der öffentlichen Räume
darstellen, sondern auch eine Entschleunigung des motorisierten Verkehrs
bewirken. Insbesondere bei den vormals gradlinig geplanten
Haupterschließungsstraßen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Am Zehntenreis (als
Verlängerung der Riedbergallee) wurde konsequent auf geschwungene Linienführung
geachtet. Die genannten Straßenzüge dürfen mit maximal Tempo 50 befahren
werden. Auf allen anderen Straßen und im Bereich vor der Grundschule wird die
maximale Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzt. Der öffentliche
Personennahverkehr erfolgt durch Busse, die auf den Haupterschließungsstraßen
verkehren. Die Bebauungsstudie (Anlage 2), die
auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts für den Niederurseler Hang
(Anlage 1) erarbeitet wurde, ist nicht Gegenstand des Beschlusses. Die Studie
ist als exemplarisch tragfähiger Entwurf zu verstehen, der das Grundkonzept der
beabsichtigten Quartiersentwicklung verdeutlichen soll. Details zur Körnigkeit
der Bebauung, zu Bauformen, zur Ausgestaltung der Straßenräume und Knotenpunkte
oder auch der Grünflächen werden hiermit nicht abschließend definiert. Diese
sind im Rahmen der anstehenden Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 803 Ä6 und
der Ausführungsplanungen zur Erschließung des Quartiers zu konkretisieren. Der
vorgelegte Plan umfasst ca. 1.400 Wohneinheiten und zeigt bezüglich der Gebäude
lediglich beispielhaft, welche Strukturen am Niederurseler Hang künftig
gewünscht sind bzw. wie eine Bebauung auf das neue Erschließungskonzept
angemessen reagieren kann. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung können durch
den Verzicht auf weitere Universitätsflächen im Westen des Plangebietes
zusätzliche Wohneinheiten realisiert werden. Nach dem neuen städtebaulichen
Konzept werden ca. 1050 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und ca. 350
Einheiten für Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser ausgewiesen. Der
Anteil des Geschosswohnungsbaus wurde im Vergleich zur Ursprungsplanung
geringfügig erhöht. Das angestrebte Mischungsverhältnis gewährleistet dabei ein
ausgewogenes, sozial verträgliches Angebot der verschiedenen Wohnformen.
Neben dem Straßen- und Wegesystem sollte sich auch
die zukünftige Bebauung des Niederurseler Hangs von den bislang umgesetzten
Bebauungskonzepten des Riedbergs abheben, ohne den nach wie vor geltenden
Grundsatz nach Bildung klarer Raumkanten zu verlassen. Angestrebt wir ein
eigenständiger Charakter, der insbesondere über die Aufweichung der streng
orthogonalen Struktur erreicht werden soll. Die Neuplanung zum Niederurseler Hang lässt sich in
sieben Teilbereiche aufsplitten. Die Teilbereiche, die vorrangig für das Wohnen
vorgesehen sind und sich südlich der Grundschule II befinden, sollen jeweils
als ein städtebauliches Ensemble in Erscheinung treten. Entsprechende Maßgaben,
die für die Bildung der Ensembles nötig sind, werden entweder über den noch
aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 festgesetzt oder über Verträge mit den
zukünftigen Investoren und Bauträgern gesichert. Teilbereich A Die Dreiecksfläche nördlich der
Graf-von-Stauffenberg-Allee und westlich der bereits mit dem in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Altkönigblick - überplanten Baufläche
soll einer gemischten Nutzung zugeführt werden. Unter anderem ist hier der Bau
einer gewerblich betriebenen Kletterhalle vorgesehen. Teilbereich B Die im Übersichtsplan mit "B" gekennzeichnete Fläche
wird in naher Zukunft zum überwiegenden Teil mit der Grundschule II nebst Turn-
und Schwimmhalle sowie einer Kindertagesstätte bebaut. Die westliche Spitze
dieser Fläche bleibt dem Wohnungsbau vorbehalten. Hier ist ein Standort für ein
viergeschossiges Wohngebäude als "Plusenergiehaus" in Vorbereitung. Teilbereich C Die Quartiersränder werden zum Grünzug Römische
Straße auf der einen und zum Grünzug entlang der BAB A5 auf der anderen Seite
mit drei- bis viergeschossigen Wohnhäusern besetzt. Südlich der Grundschule II
werden diese Motive mit gleich hohen Geschosswohnungsbauten zu einem Ensemble
zusammengebunden, so dass gleichsam ein "schützender Mantel" zum
Quartiersinnenbereich ausgebildet wird. Für Flächen im Nordwesten des Teilbereiches C wurde
bereits ein konkurrierendes Gutachterverfahren mit fünf Architekturbüros
durchgeführt. Die Arbeit des Büros Stefan Forster Architekten (Anlage 3) wurde
dabei zur weiteren Beauftragung empfohlen. Für die drei Bauflächen mit unmittelbarem Bezug zum
westlichen Ende des Grünzugs "Kätcheslachpark" soll entsprechend ihrer
besonderen stadträumlichen Bedeutung ein weiteres konkurrierendes
Planungsverfahren unter Beteiligung von Vertretern des Ortsbeirates und der
Stadtverordnetenversammlung durchgeführt werden. Teilbereich D Für den von Geschosswohnungsbauten umsäumten, innen
liegenden Quartiersbereich wird eine Wohnbebauung mit einer Mischung aus
Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäusern mit maximal zwei
Vollgeschossen vorgeschlagen. Durch die geschwungene Führung der Straßen und
Wege ergeben sich stetig ändernde Zuschnitte der Bauflächen, auf die eine
Grundsstücksparzellierung und schlussendlich auch die Bebauung immer neu
reagieren muss. Erwartet wird dadurch eine breite Vielfalt an Haustypen.
An einzelnen städtebaulich bedeutenden Stellen
innerhalb dieses Teilbereiches werden auch im Sinne einer gewünschten
Durchmischung der Wohnformen, Geschosswohnungsbauten mit maximal drei
Vollgeschossen angeordnet. Im Schwerpunkt des Innenbereichs ist ein Standort für
ein multifunktionales Gebäude vorgesehen, welches vornehmlich eine
Kindertagesstätte, aber auch andere soziale Einrichtungen oder auch
gastronomische Nutzungen aufnehmen soll. Südlich dieses Standorts ist ein
großzügiger Spielplatz angedacht. Teilbereiche E-G Südlich der ost-westlich verlaufenden
Haupterschließungsstraße Am Zehntenreis wird mit drei inselförmig angelegten
Villengebieten der vorhandenen Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken
nachgekommen. 23-30 Einfamilienhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen
gruppieren sich jeweils um eine der drei ringförmig angelegten
Mischverkehrsflächen. Energiestandards Gemäß der aktuellen Beschlusslage zu den
energetischen Standards (§ 3024 STVV vom 15.11.2007) sollen alle Neubauten im
Stadtteil Riedberg im Passivhausstandard errichtet werden oder aber die jeweils
aktuelle Energieeinsparverordnung um mindestens 30% unterschreiten.
Gleichzeitig besteht für den Stadtteil ein Anschlusszwang an das Fernwärmenetz,
der in der Fernwärmesatzung "Am Riedberg" (§ 6175 STVV vom 16.10.2003) geregelt
ist. Das Fernwärmenetz wird überwiegend von einer in unmittelbarer
Nachbarschaft liegenden Abfallverbrennungsanlage gespeist. Dadurch wird eine
nachhaltige Energieversorgung für den Stadtteil gewährleistet, die insbesondere
eine hervorragende CO2-Bilanz aufweist. In Verbindung mit dem Anschlusszwang an das
Fernwärmenetz kann die Energieeinsparverordnung bei jedem Gebäude mit
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand um mindestens 30% unterschritten werden.
Die am Niederurseler Hang geplanten
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur werden der Beschlusslage folgend im
Passivhausstandard geplant. Für die geplanten Wohnungsbauvorhaben der
Nassauischen Heimstätte und der GWH Wohnungsgesellschaft mbH, die Gegenstand
eines architektonischen Gutachterverfahrens waren (vgl. Anlage 3), ist
ebenfalls der Passivhausstandard vorgesehen. Soziale Infrastruktur Neben der Kindertagesstätte in unmittelbarer
Nachbarschaft zur Grundschule II (Teilbereich B) sind innerhalb des Plangebiets
drei weitere Standorte vorgesehen, wobei der Bedarf für die insgesamt 13.
Kindertagesstätte am Riedberg noch zu klären ist. Mit dem Bau der zweiten
Grundschule, die wie auch die erste Grundschule am Riedberg als Ganztagsschule
konzipiert ist, stehen ausreichend Grundschulplätze zur Verfügung. Grünflächen und Spielplätze Das Quartier Niederurseler Hang ist bereits über die
umliegenden öffentlichen Grünflächen gut versorgt. Somit sind im Plangebiet
selbst keine größeren Parkanlagen geplant. Die ost-westliche
Haupterschließungsstraße Am Zehntenreis und eine weitere Erschließungsstraße
werden von einem üppigen Straßenbegleitgrün flankiert, um die Bedeutung dieser
Straßen- und Wegebeziehung hervorzuheben. Neben den insgesamt drei noch
anzulegenden Spielplätzen im Grünzug "Römische Straße" wird das Quartier über
drei weitere noch zu planende Spielplatzanlagen mit unterschiedlicher Größe und
Ausstattung versorgt. Die Gestaltung der Grünfläche "Römische Straße"
einschließlich der sechs Spielplätze sowie die Ausgestaltung der genannten
straßenbegleitenden Grünzüge innerhalb des Quartiers sollen in einem
konkurrierenden Verfahren ermittelt werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen
ist alternativ vorstellbar, die Gestaltung des zentralen Spielplatzes im
Teilbereich D südlich der geplanten Kita im Dialog mit den Bewohnerinnen und
Bewohnern des Riedbergs zu entwickeln. Anlage 1_Staedtebauliches_Konzept (ca. 494 KB) Anlage
2_Bebauungsstudie (ca.
1 MB) Anlage 3_Ergebnis_Gutachterverfahren (ca. 7,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
02.11.2012, OA 283
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 15.03.1996, M 61
Antrag vom
02.11.2012, OF
184/12
Vortrag des Magistrats vom 06.09.2013, M 159
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR
12 am 02.11.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 213 dient unter Hinweis auf die
Vorlage OA 283 zur Kenntnis. Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung 1 SPD
14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 283 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: LINKE. (M 213 = Annahme im Rahmen NR 407, OA 283 = Annahme)
FDP und FREIE WÄHLER (M 213 und OA 283 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 213 =
Ablehnung, OA 283 = Annahme) 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO II, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 283 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 40
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Der Vorlage
OA 283 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 407) sowie ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO I,
TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 2395, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 0