Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.
Begründung
Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 "Riedberg-Niederurseler Hang" Vorgang: M 213/12 Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 ist zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der A 5 ein Baukörperriegel einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 m zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 m zur Starkstromleitung ein. Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5, wird nun vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Uni für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Der Abstand der Wohnbebauung zur A 5 würde damit deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:
- Mit welchen aktuellen schalltechnischen Untersuchungen die Abkehr von der bisherigen Bebauungsplanfestsetzung, mit einer aus Gründen der Lärmbelastung getroffenen Ausweisung einer Baufläche entlang der Autobahn A 5 für gewerbliche und universitäre Nutzungen, gerechtfertigt wird.
- Inwieweit die aus einer schalltechnischen Untersuchung resultierenden Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 803 (M 37/2000), dass in den Bauflächen entlang der Autobahn A 5 die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung deutlich über- schritten werden, heute nicht mehr zutreffen.
- Warum das städtebauliche Konzept der M 213 vom 28.9.2012, mit zusätzlichen Wohnbauflächen und erhöhten Geschosszahlen entlang der A 5, vereinbar ist mit der Aussage der früheren schalltechnischen Untersuchung, dass Gebäude mit einer Höhe von 9 m (erreichbar bei drei und vier Geschossen) in den Einwirkungsbereich hoher Lärmwerte geraten, die Wohnkriterien nicht mehr erfüllen.
- Ob die Annäherung der Wohnbebauung an die A 5, im Hinblick auf die Aussage des Straßen- und Verkehrsmanagements Hessen Mobil, dass derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag und in der Nacht trotz Lärmschutzwall deutlich überschritten werden und auch mit einer Erhöhung des Lärmschutzwalls keine signifikante Verbesserung der Lärmschutzwirkung erreichbar ist, mit den städtischen Zielsetzungen der Lärmvorsorge und Lärmminderungsplanung vereinbar ist.