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Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 91 Betreff: Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 "Riedberg-Niederurseler Hang" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2395 Ziff. 2 - OA 283/12 OBR 12 - Zu 2a), b) und c): Bedingt durch die Änderung der langfristigen strategischen Liegenschaftsplanung der Universität am Riedberg entlang des Lärmschutzwalls zur Bundesautobahn (BAB) 5 werden dort in einem ca. 110 m breiten Streifen überbaubare Flächen verfügbar, die einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Da weder für universitätsaffine noch für gewerbliche Nutzungen dort eine Nachfrage besteht, wurde die Konzeptentwicklung im Sinne einer Schaffung von im Stadtgebiet dringend erforderlichem zusätzlichen Wohnraum auf diesen Flächen vorangetrieben. Parallel zur Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ist dazu die schalltechnische Untersuchung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - der das städtebauliche Konzept planungsrechtlich umsetzen wird, aktualisiert worden (Gutachten Nr. L 7293 vom TÜV Süd). Das lärmbezogene Belastungsbild wurde dabei auf der Grundlage der geänderten Erschließungsplanung und hochbaulichen Tektonik aus dem städtebaulichen Entwurf erstellt. Die Parameter zur Verkehrsbelastung auf Straßen und Schienen wurden im Hinblick auf eine mögliche Mehrbelastungen durch Verbreiterungen der BAB 5 aktualisiert. Auf diesen Faktoren aufbauend ist ein Prognoseszenario bis 2020 errechnet worden. Maßgeblich für die Beurteilung von Lärmbelastungen sind die Orientierungswerte der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau". Die Grenzwerte der 16. BImSchVO ("Verkehrslärmschutzverordnung") geben aber darüber hinaus Anhaltspunkte für eine Bewertung der jeweiligen Gebietsbelastung und können deshalb als zusätzliches Beurteilungskriterium angewandt werden. Für das Gesamtgebiet des Stadtteils Riedberg wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 803 - Am Riedberg - im Jahr 1999 durch das Büro Dr. Gruschka eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Aus der Untersuchung ergab sich, dass die in der 16. BImSchVO (Verkehrslärmverordnung) genannten Werte in den zentralen Gebietsteilen für allgemeine Wohngebiete unterschritten werden. In den Randzonen des Stadtteils - und dazu gehört ein maßgeblicher Anteil des Plangebietes Niederurseler Hang - wurden für die festgesetzten allgemeinen Wohngebiete Überschreitungen tagsüber und nachts errechnet. Für die östliche Straßenseite der Graf-von-Stauffenbergallee ergaben sich aus der Berechnung der auf die Fläche bezogenen Schallausbreitung tagsüber in der Erdgeschosszone bis zu 65 dB(A) und nachts bis zu 60 dB(A). In 9 m Höhe wurden ebenfalls Maximalwerte von bis zu 65 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts ermittelt. Aus diesen Ergebnissen wurde schon damals deutlich, dass eine vollständige Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen bei den am Riedberg vorhandenen Lagebedingungen nicht möglich ist. Vielmehr ging man schon im Ursprungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg - davon aus, dass in den Randbereichen des Stadtteils, im Norden und Südwesten, nach Ausschöpfung aktiver Lärmschutzmaßnahmen und städtebaulicher Festlegungen, die zum Lärmschutz beitragen, auch passive bauliche Maßnahmen in und an den Gebäuden zur Schaffung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen beitragen müssen. Entsprechende Hinweise wurden in den Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg - aufgenommen. Auch in der nachfolgenden planerischen Aktualisierung durch die Teiländerungspläne Nr. 803 Ä1 - Ä5 in den Quartieren Riedberg-Schöne Aussicht, Riedberg-Ginsterhöhe, Riedberg-Altkönigblick und Riedberg-Universität wurde den Belangen des gebäudebezogenen Lärmschutzes durch entsprechende Hinweise auf den Planzeichungen Rechnung getragen. Das Plangebiet Riedberg-Niederurseler Hang, das durch den Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - planerisch überarbeitet werden soll, beinhaltet große Teile der durch den Autobahnlärm belasteten westlichen Randzone des Stadtteils. Da für gewerbliche oder universitätsbezogene Nutzungen keine Nachfrage besteht, wurde parallel zur städtebaulichen Überarbeitung durch die schalltechnische Untersuchung überprüft, inwieweit ein Heranrücken an die BAB 5 und eine Erhöhung der Wohnbebauung auch aus Sicht des Lärmschutzes heraus vertretbar sein können. Es hat sich in diesem Zusammenhang als sinnvoll erwiesen, die Graf-von-Stauffenbergallee an die Westseite der Bebauung zu verlegen, da so bei der ersten westlichen Gebäudereihe eine ruhige den Straßen abgewandte Gebäudeseite realisieren werden kann. Dabei rückt der Westrand der Wohnbebauung von ca. 220 m Entfernung bis auf 140 m Luftlinie an die BAB heran. Der Abstand von 60 m zur BAB, der ursprünglich bei den als Sondergebiet festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen vorgesehen war, wird damit deutlich vergrößert. Die schalltechnische Untersuchung dieses Ansatzes hat auf der Lärmseite in der Erdgeschosszone tagsüber Schallpegel von bis zu 62 dB(A) und nachts von bis zu 56 dB(A) ergeben. In 14 m Höhe wurden Maximalwerte von bis zu 65 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts ermittelt. Mit dem städtebaulichen Konzept nimmt die Lärmbelastung der betroffenen Wohneinheiten trotz geänderte Lage und Höhe gegenüber der Ursprungsplanung nicht zu. Zu 2d) Die Umsetzung von Lärmvorsorge und Lärmminderung wurde von Anfang an in der räumlichen Planung für den Stadtteil Riedberg als mehrstufiges Konzept realisiert, um unter den gegeben Randbedingungen dem Auftrag der Schaffung von Wohnraum nachkommen zu können. Das übergeordnete Ziel der Konzentration der verkehrlichen und damit lärmbezogenen Belastung auf die Hauptstraßen, zugunsten einer Entlastung der dahinterliegenden Nebenstraßen, führt auch in einem Großteil des Plangebietes Niederurseler Hang zu guten bis sehr guten Wohnverhältnissen, ohne dass von den besonderen Mitteln des passiven Schallschutzes Gebrauch gemacht werden muss. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 15.03.2013, OA 349 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.11.2012, OA 283 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12 Versandpaket: 20.02.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 07.03.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 349 2013 a) Die Vorlage B 91 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 349 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 349 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 91 = Kenntnis, OA 349 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 91 = Zurückweisung, OA 349 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) NPD (B 91 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 349 = Annahme) REP (B 91 = Kenntnis, OA 349 = vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 349 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 349 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen Piraten, RÖMER und NPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme) sowie FDP und REP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (B 91 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 349 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 91 = Zurückweisung, OA 349 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3101, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013 Aktenzeichen: 61 00