Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B
91 Betreff:
Änderungsverfahren des
Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 "Riedberg-Niederurseler Hang" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2395 Ziff.
2 - OA 283/12 OBR 12 -
Zu 2a), b) und c): Bedingt durch die Änderung der
langfristigen strategischen Liegenschaftsplanung der Universität am Riedberg
entlang des Lärmschutzwalls zur Bundesautobahn (BAB) 5 werden dort in einem ca.
110 m breiten Streifen überbaubare Flächen verfügbar, die einer neuen
Nutzung zugeführt werden können. Da weder für universitätsaffine noch für
gewerbliche Nutzungen dort eine Nachfrage besteht, wurde die Konzeptentwicklung
im Sinne einer Schaffung von im Stadtgebiet dringend erforderlichem
zusätzlichen Wohnraum auf diesen Flächen vorangetrieben. Parallel zur Erarbeitung des städtebaulichen
Konzeptes ist dazu die schalltechnische Untersuchung für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - der das
städtebauliche Konzept planungsrechtlich umsetzen wird, aktualisiert worden
(Gutachten Nr. L 7293 vom TÜV Süd). Das lärmbezogene Belastungsbild wurde dabei auf der
Grundlage der geänderten Erschließungsplanung und hochbaulichen Tektonik aus
dem städtebaulichen Entwurf erstellt. Die Parameter zur Verkehrsbelastung auf
Straßen und Schienen wurden im Hinblick auf eine mögliche Mehrbelastungen durch
Verbreiterungen der BAB 5 aktualisiert. Auf diesen Faktoren aufbauend ist ein
Prognoseszenario bis 2020 errechnet worden. Maßgeblich für die Beurteilung von Lärmbelastungen
sind die Orientierungswerte der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau". Die
Grenzwerte der 16. BImSchVO ("Verkehrslärmschutzverordnung") geben aber darüber
hinaus Anhaltspunkte für eine Bewertung der jeweiligen Gebietsbelastung und
können deshalb als zusätzliches Beurteilungskriterium angewandt werden.
Für das Gesamtgebiet des Stadtteils
Riedberg wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 803 - Am Riedberg - im
Jahr 1999 durch das Büro Dr. Gruschka eine schalltechnische Untersuchung
erstellt. Aus der Untersuchung ergab sich, dass die in der 16. BImSchVO
(Verkehrslärmverordnung) genannten Werte in den zentralen Gebietsteilen für
allgemeine Wohngebiete unterschritten werden. In den Randzonen des Stadtteils -
und dazu gehört ein maßgeblicher Anteil des Plangebietes Niederurseler
Hang - wurden für die festgesetzten allgemeinen Wohngebiete Überschreitungen
tagsüber und nachts errechnet. Für die östliche Straßenseite der
Graf-von-Stauffenbergallee ergaben sich aus der Berechnung der auf die Fläche
bezogenen Schallausbreitung tagsüber in der Erdgeschosszone bis zu 65 dB(A) und
nachts bis zu 60 dB(A). In 9 m Höhe wurden ebenfalls Maximalwerte von bis zu 65
dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts ermittelt. Aus diesen Ergebnissen wurde schon damals deutlich,
dass eine vollständige Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen bei den am
Riedberg vorhandenen Lagebedingungen nicht möglich ist. Vielmehr ging man schon
im Ursprungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg - davon aus,
dass in den Randbereichen des Stadtteils, im Norden und Südwesten, nach
Ausschöpfung aktiver Lärmschutzmaßnahmen und städtebaulicher Festlegungen, die
zum Lärmschutz beitragen, auch passive bauliche Maßnahmen in und an den
Gebäuden zur Schaffung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen beitragen
müssen. Entsprechende Hinweise wurden in den Bebauungsplan Nr. 803 - Am
Riedberg - aufgenommen. Auch in der nachfolgenden planerischen Aktualisierung
durch die Teiländerungspläne Nr. 803 Ä1 - Ä5 in den Quartieren Riedberg-Schöne
Aussicht, Riedberg-Ginsterhöhe, Riedberg-Altkönigblick und Riedberg-Universität
wurde den Belangen des gebäudebezogenen Lärmschutzes durch entsprechende
Hinweise auf den Planzeichungen Rechnung getragen. Das Plangebiet
Riedberg-Niederurseler Hang, das durch den Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -
Riedberg-Niederurseler Hang - planerisch überarbeitet werden soll, beinhaltet
große Teile der durch den Autobahnlärm belasteten westlichen Randzone des
Stadtteils. Da für gewerbliche oder universitätsbezogene Nutzungen keine
Nachfrage besteht, wurde parallel zur städtebaulichen Überarbeitung durch die
schalltechnische Untersuchung überprüft, inwieweit ein Heranrücken an die BAB 5
und eine Erhöhung der Wohnbebauung auch aus Sicht des Lärmschutzes heraus
vertretbar sein können. Es hat sich in diesem Zusammenhang als sinnvoll
erwiesen, die Graf-von-Stauffenbergallee an die Westseite der Bebauung zu
verlegen, da so bei der ersten westlichen Gebäudereihe eine ruhige den
Straßen abgewandte Gebäudeseite realisieren werden kann. Dabei rückt der
Westrand der Wohnbebauung von ca. 220 m Entfernung bis auf 140 m Luftlinie an
die BAB heran. Der Abstand von 60 m zur BAB, der ursprünglich bei den als
Sondergebiet festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen vorgesehen war, wird
damit deutlich vergrößert. Die schalltechnische Untersuchung dieses Ansatzes
hat auf der Lärmseite in der Erdgeschosszone tagsüber Schallpegel von bis zu 62
dB(A) und nachts von bis zu 56 dB(A) ergeben. In 14 m Höhe wurden Maximalwerte
von bis zu 65 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts ermittelt. Mit dem städtebaulichen Konzept nimmt die
Lärmbelastung der betroffenen Wohneinheiten trotz geänderte Lage und Höhe
gegenüber der Ursprungsplanung nicht zu. Zu 2d) Die Umsetzung von Lärmvorsorge und Lärmminderung
wurde von Anfang an in der räumlichen Planung für den Stadtteil Riedberg als
mehrstufiges Konzept realisiert, um unter den gegeben Randbedingungen dem
Auftrag der Schaffung von Wohnraum nachkommen zu können. Das übergeordnete Ziel
der Konzentration der verkehrlichen und damit lärmbezogenen Belastung auf
die Hauptstraßen, zugunsten einer Entlastung der dahinterliegenden
Nebenstraßen, führt auch in einem Großteil des Plangebietes Niederurseler Hang
zu guten bis sehr guten Wohnverhältnissen, ohne dass von den besonderen Mitteln
des passiven Schallschutzes Gebrauch gemacht werden muss. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
15.03.2013, OA 349
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
02.11.2012, OA 283
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12
Versandpaket: 20.02.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8
am 07.03.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 91
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR
12 am 15.03.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 349 2013
a) Die
Vorlage B 91 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als
Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP
25 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. 2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage OA 349 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der
Vorlage OA 349 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD
und FDP gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2.
a) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (=
vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 91 =
Kenntnis, OA 349 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 91 = Zurückweisung, OA 349 =
Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) NPD (B 91 = Kenntnis als
Zwischenbericht, OA 349 = Annahme) REP (B 91 = Kenntnis, OA 349 =
vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013, TO II, TOP 38 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. 2.
a)
Die Ziffer 1. der Vorlage OA 349 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der
Vorlage OA 349 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen Piraten, RÖMER und NPD (= Kenntnis als
Zwischenbericht)
zu 2. a) CDU und GRÜNE
gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und
NPD (= Annahme) sowie FDP und REP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU,
GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE
WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (B 91 = Kenntnis
als Zwischenbericht, OA 349 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 91 =
Zurückweisung, OA 349 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 3101, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013 Aktenzeichen: 61 00