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Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

-Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Eine Verbindung des zukünftigen Wohngebietes entlang der öffentlichen Grünflächen ÖM11a und ÖR zur Straße "Kreuzerhohl" ist für Kraftfahrzeuge weiterhin ausgeschlossen. Begründung: Im Zuge der Bebauung des Riedbergs wurde eine Zufahrt nach Niederursel für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen, da dies wieder Durchgangsverkehr in den alten und engen Ortskern von Niederursel leiten würde. Dieser bewährte Status Quo soll auch nach der Bebauung und Erschließung des Quartiers "Niederurseler Hang" weiterhin bestand haben.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 375/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Eine Verbindung des zukünftigen Wohngebietes entlang der öffentlichen Grünflächen ÖM11a und ÖR zur Straße "Kreuzerhohl" ist für Kraftfahrzeuge weiterhin ausgeschlossen. Begründung: Im Zuge der Bebauung des Riedbergs wurde eine Zufahrt nach Niederursel für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen, da dies wieder Durchgangsverkehr in den alten und engen Ortskern von Niederursel leiten würde. Dieser bewährte Status Quo soll auch nach der Bebauung und Erschließung des Quartiers "Niederurseler Hang" weiterhin bestand haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.09.2013, M 159 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 433 2013 1. Die Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 375/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER