Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
-Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Eine Verbindung des zukünftigen Wohngebietes entlang der öffentlichen Grünflächen ÖM11a und ÖR zur Straße "Kreuzerhohl" ist für Kraftfahrzeuge weiterhin ausgeschlossen. Begründung: Im Zuge der Bebauung des Riedbergs wurde eine Zufahrt nach Niederursel für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen, da dies wieder Durchgangsverkehr in den alten und engen Ortskern von Niederursel leiten würde. Dieser bewährte Status Quo soll auch nach der Bebauung und Erschließung des Quartiers "Niederurseler Hang" weiterhin bestand haben.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 375/8
Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6
-Riedberg-Niederurseler Hang- hier: Zukünftige Wegeverbindungen Richtung
Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Eine Verbindung
des zukünftigen Wohngebietes entlang der öffentlichen Grünflächen ÖM11a und ÖR
zur Straße "Kreuzerhohl" ist für Kraftfahrzeuge weiterhin ausgeschlossen.
Begründung: Im Zuge der Bebauung des Riedbergs wurde eine
Zufahrt nach Niederursel für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen, da dies wieder
Durchgangsverkehr in den alten und engen Ortskern von Niederursel leiten würde.
Dieser bewährte Status Quo soll auch nach der Bebauung und Erschließung des
Quartiers "Niederurseler Hang" weiterhin bestand haben. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.09.2013, M 159 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8
am 31.10.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 433 2013
1.
Die Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 2. Die Vorlage OF 375/8 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. Abstimmung:
zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) zu 2. Annahme bei
Enthaltung FREIE WÄHLER