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Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang. Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 02.11.2012, OA 283 entstanden aus Vorlage: OF 184/12 vom 02.11.2012

Betreff: Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 "Riedberg-Niederurseler Hang" Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213 Vorgang: M 37/00 Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 ist zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der A 5 ein Baukörperriegel mit einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 Metern zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 Metern zur Starkstromleitung ein. Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5 wird nun vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Universität für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Der Abstand der Wohnbebauung zur A 5 würde damit deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,

  1. mit welchen aktuellen schalltechnischen Untersuchungen die Abkehr von der bisherigen Bebauungsplanfestsetzung mit einer aus Gründen der Lärmbelastung getroffenen Ausweisung einer Baufläche entlang der Autobahn A 5 für gewerbliche und universitäre Nutzungen gerechtfertigt wird;

  2. inwieweit die aus einer schalltechnischen Untersuchung resultierenden Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 803 (M 37), dass in den Bauflächen entlang der Autobahn A 5 die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung deutlich überschritten werden, heute nicht mehr zutreffen;

  3. warum das städtebauliche Konzept der Vorlage M 213, mit zusätzlichen Wohnbauflächen und erhöhten Geschosszahlen entlang der A 5, mit der Aussage der früheren schalltechnischen Untersuchung vereinbar ist, dass Gebäude mit einer Höhe von 9 Metern (erreichbar bei drei und vier Geschossen) in den Einwirkungsbereich hoher Lärmwerte geraten und die Wohnkriterien nicht mehr erfüllen;

  4. ob die Annäherung der Wohnbebauung an die A 5, im Hinblick auf die Aussage von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagements, dass derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht trotz eines Lärmschutzwalls deutlich überschritten werden und auch mit einer Erhöhung des Lärmschutzwalls keine signifikante Verbesserung der Lärmschutzwirkung erreichbar ist, mit den städtischen Zielsetzungen der Lärmvorsorge und Lärmminderungsplanung vereinbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213