Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.09.2013, M
159 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang hier:
Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen
Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2395 (M
213) I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 803 Ä6 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 23.07.2013
dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 803 - Am
Riedberg sollen entlang der Bundesautobahn A5 in größerem Umfang
Universitätsflächen neuen Nutzungen zugeführt werden. Das Straßen- und
Wegesystem soll in dem Zusammenhang neu ausgerichtet und die vorgegebene
Dichte- und Nutzungsverteilung an die geänderte Nachfrage am Wohnungsmarkt
angepasst werden. Darüber
hinaus ist es erforderlich, die Flächen südlich der Grenze des
Entwicklungsbereiches in den Geltungsbereich aufzunehmen und die dort
vorhandenen Bestandsnutzungen festzuschreiben. II. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB am 02.11.2012 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der
Zeit vom 16.08.2012 bis 17.09.2012 durchgeführt worden sind. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem
Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte (nicht maßstäblich,
dient nur zur Information)
Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich wird gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss vom 19.12.2002, § 4290, nach Süden und Südwesten
erweitert, um die Freiflächen, die zwischen der bereits bestehenden südlichen
Baugebietsgrenze und den Verkehrsflächen der Rosa-Luxemburg-Straße liegen, im
Bestand zu sichern. Der Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 -
Riedberg-Niederurseler Hang - ersetzt für seinen Geltungsbereich die
Bebauungspläne Nr. 803 - Am Riedberg - und Nr. 196 sowie am
östlichen Rand des Geltungsbereiches Flächenränder der Bebauungspläne Nr. 803
Ä1 - Riedberg-Mitte - und Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick -. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen, Lösung
sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3
(2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan_Blatt1 (ca. 6,5 MB) Anlage
1_BPlan_Blatt2 (ca. 6,7 MB)
Anlage 2_Textteil (ca. 28 KB) Anlage 3_Begr
(ca. 2 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
14.10.2013, OF
375/8 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2002, M 182
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2012, M 213
Anregung vom
31.10.2013, OA 433
Vortrag des
Magistrats vom 12.12.2014, M 221
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8, 12
Versandpaket: 11.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8
am 26.09.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage M 159 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
12 am 27.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 159 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen GRÜNE
(= Ablehnung) 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 159 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (=
Annahme) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 31
Beschluss: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
24. Sitzung des OBR 8
am 31.10.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 433 2013
1. Die Vorlage
M 159 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Die Vorlage
OF 375/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER
(= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Beschlussausfertigung(en): § 3794, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 00