Integrierter Schulentwicklungsplan - Errichtung eines Provisoriums für die IGS Kalbach-Riedberg zum Schuljahr 2017/18
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M
208 Betreff:
Integrierter Schulentwicklungsplan - Errichtung eines Provisoriums für die
IGS Kalbach-Riedberg zum Schuljahr 2017/18 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, §
6128 (M 93) - NR 1251/15 CDU
- 1. Gemäß dem integrierten Schulentwicklungsplan
(iSEP) wird der Errichtung eines vierzügigen Provisoriums für die Integrierte
Gesamtschule (IGS) Kalbach-Riedberg zugestimmt. 2. Das Provisorium ist erforderlich, da der Neubau
der Schule noch nicht begonnen und somit nicht zum Schuljahr 2017/18
fertiggestellt werden kann. Das Provisorium wird auf einem städtischen
Grundstück errichtet und nimmt zum Schuljahr 2017/18 den Betrieb auf. 3. Es dient zur Kenntnis, dass für das Provisorium
der IGS Kalbach-Riedberg die ursprünglich für die Kooperative Gesamtschule
(KGS) Niederrad vorgesehene und bewilligte Holzmodulanlage verwendet wird. Auf
Grund der Marktlage im vergangenen Jahr im Bereich der Modulbauten wurde daher
die Bau- und Finanzierungsvorlage vom Magistrat mit der Option bewilligt, die
für die KGS Niederrad vorgesehene Holzmodulanlage für einen anderen Standort zu
verwenden und dadurch ein ausreichendes Schulplatzangebot der Stadt Frankfurt
sicher zu stellen. Der Stadtverordnetenbeschluss § 6128 vom 16.07.2015 wird
dahingehend modifiziert. 4. Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass das hierfür
genehmigte und flexibel angesetzte Raumprogramm mittels geeigneter Maßnahmen
bei der internen Organisation, an die Bedürfnisse der IGS Kalbach-Riedberg
angepasst und für die IGS Kalbach-Riedberg genehmigt wird. 5. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass die
bewilligten Mittel für das Provisorium der KGS Niederrad in Höhe von 7.678.000
€ verwendet und durch haushaltsmäßige Beordnung dem Provisorium der IGS
Kalbach-Riedberg zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt über die
Projektdefinition 5.006888 und die Bewilligung wird auf die Summe abzüglich der
auf die Cafeteria entfallenden Mehrwertsteuer begrenzt. 6. Die erforderlichen Aufwendungen werden wie folgt
verrechnet:
Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element IGS Kalbach-Riedberg, Kauf Modulanlage
8078 2100 5.007252.511.999.300
IGS Kalbach Riedberg, sonst. Aufwendungen
8078 5100
5.007252.500.999.200-700
IGS Kalbach Riedberg, Cafeteria 8078 5100 5.007298.500.999.200-700
7. Es dient zur Kenntnis, dass durch diese Maßnahme
der Schulstart der KGS Niederrad nicht beeinflusst wird. Der Bedarf nach dieser
Schule hat sich auf das Schuljahr 2017/18 verlagert. 8. Mit der Maßnahme ist
unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
über den Schulentwicklungsplan, § 6128 vom 16.07.2015, M 93 vom 29.05.2015,
soll mit der Maßnahme Nr. 0117 eine vierzügige IGS im Bezirk Kalbach-Riedberg
errichtet werden. Die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums wurde zum
Schuljahr 2017/18 beantragt und vom Kultusministerium am 03.03.2016 genehmigt.
Die IGS soll auf dem Grundstück Gräfin-Dönhoff-Straße errichtet werden. Die
Planungen wurden unverzüglich begonnen. Dennoch wird ein Neubau der Schule
nicht zum Schuljahr 2017/18 fertiggestellt. Daher ist ein Provisorium
erforderlich. B)
Alternativen Keine. Für die bestellte Modulanlage
konnte kein adäquates Grundstück für ein Provisorium in Niederrad gefunden
werden. Auch hat sich der Bedarf für eine KGS auf das Schuljahr 2017/18
verlagert. Daher wurde die Option gezogen, einen anderen Schulstandort mit der
Modulanlage sicherzustellen. C) Lösung Im Bezirk Kalbach-Riedberg steht ein städtisches
Grundstück zur Verfügung. Das Grundstück bietet Platz für die bestellte
Holzmodulanlage als Provisorium für zwei Jahrgänge einer vierzügigen IGS.
Darüber hinaus bietet der provisorische Standort noch Platz für einen weiteren
Jahrgang. D) Kosten Die erforderlichen Kosten entsprechen den bewilligten
Mitteln des Provisoriums der KGS Niederrad. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
02.12.2016, NR 182
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Antrag vom
09.07.2015, NR 1251
Vortrag des
Magistrats vom 23.09.2024, M 127
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 5, 12
Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5
am 25.11.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 28.11.2016, TO I, TOP 8
Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt.
6. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 05.12.2016, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 208 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage NR 182 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 7. Sitzung des OBR 12
am 09.12.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 182 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR182)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 31
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 182 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR182)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 851, 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 40 1