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Integrierter Schulentwicklungsplan - Errichtung eines Provisoriums für die IGS Kalbach-Riedberg zum Schuljahr 2017/18

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 208 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan - Errichtung eines Provisoriums für die IGS Kalbach-Riedberg zum Schuljahr 2017/18 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) - NR 1251/15 CDU - 1. Gemäß dem integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) wird der Errichtung eines vierzügigen Provisoriums für die Integrierte Gesamtschule (IGS) Kalbach-Riedberg zugestimmt. 2. Das Provisorium ist erforderlich, da der Neubau der Schule noch nicht begonnen und somit nicht zum Schuljahr 2017/18 fertiggestellt werden kann. Das Provisorium wird auf einem städtischen Grundstück errichtet und nimmt zum Schuljahr 2017/18 den Betrieb auf. 3. Es dient zur Kenntnis, dass für das Provisorium der IGS Kalbach-Riedberg die ursprünglich für die Kooperative Gesamtschule (KGS) Niederrad vorgesehene und bewilligte Holzmodulanlage verwendet wird. Auf Grund der Marktlage im vergangenen Jahr im Bereich der Modulbauten wurde daher die Bau- und Finanzierungsvorlage vom Magistrat mit der Option bewilligt, die für die KGS Niederrad vorgesehene Holzmodulanlage für einen anderen Standort zu verwenden und dadurch ein ausreichendes Schulplatzangebot der Stadt Frankfurt sicher zu stellen. Der Stadtverordnetenbeschluss § 6128 vom 16.07.2015 wird dahingehend modifiziert. 4. Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass das hierfür genehmigte und flexibel angesetzte Raumprogramm mittels geeigneter Maßnahmen bei der internen Organisation, an die Bedürfnisse der IGS Kalbach-Riedberg angepasst und für die IGS Kalbach-Riedberg genehmigt wird. 5. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass die bewilligten Mittel für das Provisorium der KGS Niederrad in Höhe von 7.678.000 € verwendet und durch haushaltsmäßige Beordnung dem Provisorium der IGS Kalbach-Riedberg zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt über die Projektdefinition 5.006888 und die Bewilligung wird auf die Summe abzüglich der auf die Cafeteria entfallenden Mehrwertsteuer begrenzt. 6. Die erforderlichen Aufwendungen werden wie folgt verrechnet: Bezeichnung des Vorhabens Sachkonto PSP-Element IGS Kalbach-Riedberg, Kauf Modulanlage 8078 2100 5.007252.511.999.300 IGS Kalbach Riedberg, sonst. Aufwendungen 8078 5100 5.007252.500.999.200-700 IGS Kalbach Riedberg, Cafeteria 8078 5100 5.007298.500.999.200-700 7. Es dient zur Kenntnis, dass durch diese Maßnahme der Schulstart der KGS Niederrad nicht beeinflusst wird. Der Bedarf nach dieser Schule hat sich auf das Schuljahr 2017/18 verlagert. 8. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über den Schulentwicklungsplan, § 6128 vom 16.07.2015, M 93 vom 29.05.2015, soll mit der Maßnahme Nr. 0117 eine vierzügige IGS im Bezirk Kalbach-Riedberg errichtet werden. Die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums wurde zum Schuljahr 2017/18 beantragt und vom Kultusministerium am 03.03.2016 genehmigt. Die IGS soll auf dem Grundstück Gräfin-Dönhoff-Straße errichtet werden. Die Planungen wurden unverzüglich begonnen. Dennoch wird ein Neubau der Schule nicht zum Schuljahr 2017/18 fertiggestellt. Daher ist ein Provisorium erforderlich. B) Alternativen Keine. Für die bestellte Modulanlage konnte kein adäquates Grundstück für ein Provisorium in Niederrad gefunden werden. Auch hat sich der Bedarf für eine KGS auf das Schuljahr 2017/18 verlagert. Daher wurde die Option gezogen, einen anderen Schulstandort mit der Modulanlage sicherzustellen. C) Lösung Im Bezirk Kalbach-Riedberg steht ein städtisches Grundstück zur Verfügung. Das Grundstück bietet Platz für die bestellte Holzmodulanlage als Provisorium für zwei Jahrgänge einer vierzügigen IGS. Darüber hinaus bietet der provisorische Standort noch Platz für einen weiteren Jahrgang. D) Kosten Die erforderlichen Kosten entsprechen den bewilligten Mitteln des Provisoriums der KGS Niederrad. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2016, NR 182 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Antrag vom 09.07.2015, NR 1251 Vortrag des Magistrats vom 23.09.2024, M 127 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 5, 12 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt. 6. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.12.2016, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 208 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 182 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 208 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 182 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR182) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 182 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR182) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 851, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 40 1