Vorplanung .Umgestaltung der Großen Friedberger Straße.
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B
232 Betreff:
Vorplanung
"Umgestaltung der Großen Friedberger Straße" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2386 (M
200) Hochborde auf der dem Multifunktionsstreifen
abgewandten Seite
Hochborde auf der Straßenseite
ohne Multifunktionsstreifen, wo Gehweg an Fahrbahn grenzt, sind für blinde und
sehbehinderte Menschen nicht erforderlich. Blinde und sehbehinderte Menschen
orientieren sich im Regelfall an der inneren Leitlinie, der Fassadenkante, die
in der Planung für die Zeil Nebenstraßen von Leuchten und weiteren Hindernissen
frei gehalten werden soll. Zudem ist ein eckiger Bordstein mit Mikrofase
(gekröpfte Kante) ab einer Höhe von mindestens 3 cm bereits
ausreichend gut ertastbar. Bei der weiteren Planung wird daher darauf geachtet
werden, dass nur gut ertastbare Borde verwendet werden. Ein Hochbord mit Höhenunterschied von ca.
15 cm, wie teilweise im Bestand vorhanden, wäre ein Nachteil für
verschiedene Nutzergruppen. Gehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Personen
können dann nur an ausgebildeten und abgesenkten Querungen queren. Durch
durchgehend niedrige Bordsteine soll das Queren entlang der gesamten Straße
ermöglicht werden. Aufgrund der Länge der Großen Friedberger Straße sollen zwei
sich gegenüberliegende Ein- und Ausfahrten in Höhe der Mitte der Straße so
gestaltet werden, das mittels Absenkung des Bordsteins die Querung der Straße
an dieser Stelle für mobilitätseingeschränkte Menschen ermöglicht wird.
Durchgehend niedrige Bordsteine signalisieren
darüber hinaus dem fließenden Verkehr, dass in dieser Straße erhöhte
Aufmerksamkeit und langsamere Geschwindigkeiten angebracht sind. Ein Hochbord
hingegen betont optisch die Trennung von Fahrbahn und Gehwegen und signalisiert
einen Vorrang des Fahrverkehrs. Aus den genannten Gründen sieht der Magistrat einen
mindestens 3 cm hohen Bord statt eines Hochbords (von 10-12 cm Höhe)
vor. Übergang Fahrbahn
Multifunktionsstreifen Der Übergang zwischen Fahrbahn und
Multifunktionsstreifen wird ebenfalls mit niederen Borden (mindestens 3 cm)
gestaltet werden. Diese Borde werden sowohl ertastbar als auch überfahrbar
sein. Übergang zwischen
Multifunktionsstreifen und Gehweg Im Multifunktionsstreifen sind
Behindertenstellplätze vorgesehen. Behindertenstellplätze benötigen eine Breite
von 3,50 m, um gehbehinderten Menschen das Ein- bzw. Aussteigen zu
ermöglichen. Da der Multifunktionsstreifen auf der gesamten Länge nur eine
Breite von 2,55 m aufweist, ist es hier wichtig, dass auf Höhe der
Behindertenstellplätze kein Höhenunterschied am Gehweg vorhanden ist. Um im Multifunktionsstreifen nach
dem Ausbau eine gewisse Flexibilität zu erhalten, ist es vorteilhaft, wenn auf
gesamter Länge kein Höhenunterschied vorhanden ist. Dabei werden Gehweg und Multifunktionsstreifen
optisch und taktil erfassbar mittels eines Trennstreifens versehen.
Behindertenstellplätze können so verlagert oder neu ausgewiesen werden, wenn
eine neue Nutzung dies erforderlich macht. Auch im Bereich der geplanten Fahrradständer und der
vorgesehenen Sitzgelegenheiten würde ein niedriger Bordstein eher als
Stolperkante wahrgenommen. Sollten einzelne Stellplätze temporär als Fläche für
Außengastronomie genutzt werden, würde sich auch hier eine Stolperkante
ergeben. Neben der höheren Flexibilität des
Multifunktionsstreifens spricht auch die klarere Gestaltsprache und einfachere
Abwicklung der Entwässerung für einen höhen gleichen
Ausbau von Multifunktionsstreifen und Gehweg. Querungen Eine sowohl für blinde als auch für gehbehinderte
Menschen ausgebaute Querung soll im nördlichen Einmündungsbereich ausgebildet
werden. Hier werden Rillen- und Noppenplatten den Querungsbereich
signalisieren.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 200
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 08.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1
am 25.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 232
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP
30 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 232
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3438, 22. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.09.2013 Aktenzeichen: 60 10