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Umgestaltung der Großen Friedberger Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.08.2014, M 139 Betreff: Umgestaltung der Großen Friedberger Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2386 (M 200) 1. Der Umgestaltung der Großen Friedberger Straße und der in diesem Bereich angrenzenden Straßen und Plätze - Gelbehirschstraße, Kleine Friedberger Straße, Schwedenkronenplatz und "Kleiner Platz" - wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 2.998 T€ werden bereitgestellt und freigegeben; der Betrag wird begrenzt, auf die Summe, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 30.04.2014 einen Restbuchwert in Höhe von 121 T€ auf, der abweichend von Ziffer 2.1 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften 2014 als einmalige Sonderabschreibung in der Produktgruppe 16.03 budgetneutral zu behandeln ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm 2014 bis 2017 Mittel für die Umgestaltung der Großen Friedberger Straße in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.002418, in Höhe von 1.450 T€, vorbehaltlich der Budgetübertragung 2013, zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2013 bereits rd. 108 T€ für Planungsleistungen verausgabt sind; b) die darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.548 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt -Sammelveranschlagung, zur Verfügung stehen; c) die Maßnahme über die Projektdefinition 5.002418 abgewickelt wird und d) die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt rd. 203 T€ sichergestellt sind. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Umgestaltung der Großen Friedberger Straße zehn Bäume neu gepflanzt werden. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Rahmen der Beratung des Doppelhaushaltes 2010/2011 entsprechend dem Etatantrag E 206 beschlossen, die Umgestaltung der Großen Friedberger Straße in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Mit Beschluss § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" hat die Stadtverordnetensammlung bekräftigt, dass die Maßnahme mit Priorität umzusetzen sei. Die Vorplanung zu diesem Vorhaben wurde am 15.11.2012, § 2386 (zu M 200), beschlossen. Ziel der gestalterischen und funktionalen Neuordnung des Straßenraums ist eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen insbesondere durch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs. Mit der gestalterischen Aufwertung der Zeil wurde noch deutlicher, dass die zur Zeil führenden Straßen funktional und gestalterisch den Anforderungen eines innerstädtischen Bereiches bezüglich der funktionalen Gliederung, der Ausstattung und der Aufenthaltsqualität nicht mehr gerecht werden. Im derzeitigen Bestand stehen breite Fahrbahnen, schmale Gehwege und der Mangel an Verweilmöglichkeiten der erwünschten Stärkung der vorhandenen Nutzungsmischung mit Einzelhandel, Wohnen und Gastronomie gegenüber, sodass ein Zurechtrücken der verkehrsräumlichen Komponenten und ein Einbringen gestalterischer Korrektive zugunsten des nichtmotorisierten Verkehrs und der Aufenthaltsqualität als notwendig erachtet wird. Auch erhebliche bauliche Defizite führen zu dem Erfordernis, die Flächen nach dem Stand der Technik zu erneuern. Die Straßen und ihre Nebenanlagen befinden sich in Teilbereichen am Ende ihrer Nutzungsdauer und erfordern eine grundhafte Erneuerung. Mit der vorliegenden Planung sollen durch die Neuaufteilung des Straßenquerschnittes der Großen Friedberger Straße die Gehwege, insbesondere auf der Ostseite, breiter werden und so mehr Platz für den Fußverkehr bieten. Der Außengastronomie wird somit ebenfalls mehr Raum zur Verfügung gestellt. Die Geh- und Aufenthaltsbereiche werden hell gestaltet und somit die Verknüpfung mit der Zeil dokumentiert. Eine Stärkung der Aufenthaltsqualität wird insbesondere durch Pflanzen einer Baumreihe auf der in der Nachmittagszeit sonnenzugewandten Ostseite erreicht. Diese Maßnahme ist auch durch die Maßgabe des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Zeil aus dem Jahr 2007 gefordert, in den Neben- und Parallelstraßen der Zeil möglichst genauso viele Bäume nachzupflanzen, wie durch die Neugestaltung der Zeil entfallen sind (§ 2159 vom 05.07.2007). Neben der Stärkung der Aufenthaltsfunktion ist die Verbesserung der Erreichbarkeit von Zielen unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit von Bedeutung. Diese wurde für mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte Menschen umfassend in die Planungsüberlegungen einbezogen. Die Befahrbarkeit der Großen Friedberger Straße und die Andienung des Einzelhandels in der Straße sind auch bei einer reduzierten Fahrbahnbreite gewährleistet. Heute vorhandene bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze werden im Rahmen der neuen Straßenraumaufteilung aufgegeben, da dieser Bedarf durch die umliegenden Parkhäuser in ausreichendem Maße abgedeckt werden kann. Stellplätze für die Andienung sollen in einem Multifunktionsstreifen auf der westlichen Straßenseite in ausreichender Zahl erhalten werden. Die Nebenstraßen und Nebenplätze der Großen Friedberger Straße (Gelbehirschstraße, Kleine Friedberger Straße, Schwedenkronenplatz, "Kleiner Platz") sind ebenfalls Bestandteil der vorliegenden Planung. Damit soll eine aus städtebaulicher Sicht sinnvolle gestalterische Einheit mit der Großen Friedberger Straße geschaffen werden. Diese gesamträumliche Auffassung ist mit dem Vorplanungsbeschluss vom November 2012 bestätigt worden. Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2015 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich rund 18 Monate betragen. B - Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt dem Beschluss § 2386 vom 15.11.2012 zur Umgestaltung der Großen Friedberger Straße auf Grundlage des Vortrages des Magistrats (M 200 vom 14.09.2012). C - Lösung Bestand Die ca. 170 m lange Große Friedberger Straße ist eine Nebenstraße der Zeil in der Funktion einer Anliegerstraße und Standort für Einzelhandel, Gastronomie, Verwaltungseinrichtungen, Dienstleistungsgewerbe und Wohnen. Sie ist eine entsprechend ihrer Nutzungen stark von Fußgänger-, Liefer- und Parksuchverkehr frequentierte Straße. Die Große Friedberger Straße ist ebenso ein wichtiger Abschnitt im Radroutenkonzept der Stadt Frankfurt am Main. Er verbindet die östlichen und nordöstlichen Stadtteile mit der Innenstadt. Die mit Spurrillen und Aufgrabungen stark geschädigte asphaltierte Straße mit Fahrbahnbreiten zwischen 8,50 m und 10,50 m und einer still gelegten Schienentrasse in der Straßenmitte, die ein hohes Gefahrenpotenzial für den Radverkehr darstellt, ist dringend erneuerungsbedürftig. Die straßenbegleitenden Gehwege sind teilweise schmal und es kommt zu zahlreichen Nutzungsüberlagerungen, sodass den Raumbelangen des Fußverkehrs einerseits und der Geschäfte andererseits nicht mehr adäquat entsprochen werden kann. Anreize für ein längeres Verweilen in der Straße sind aufgrund fehlender Sitzmöglichkeiten und im Sommer wegen kaum vorhandener schattenspendender Bereiche ebenfalls nicht vorhanden. Zudem bietet die mittlerweile sehr schadhafte Oberflächenbefestigung nur geringen Gehkomfort. Die beiden zwischen der Konrad-Adenauer-Straße und der Gr. Friedberger Straße liegenden Nebenstraßen - Gelbehirschstraße und Kleine Friedberger Straße - sind schmale Einbahnstraßen mit mangelnder städtebaulicher Attraktivität. Genutzt werden diese Straßen vorwiegend durch durchfahrenden Pkw- und Andienungsverkehr. Auch hier bestehen die sehr schmalen Gehwege aus älterem Betonsteinpflaster. Der Schwedenkronenplatz im nördlichen Bereich der Großen Friedberger Straße ist mit verschiedenen Beton- und Natursteinen belegt und verbindet über eine kurze Passage die Große Friedberger Straße mit der Konrad-Adenauer-Straße; zwei weitere Passagen mit Einzelhandel und Gastronomie binden ebenfalls hier an. In der Mitte des Platzes stehen vier Platanen mit Baumrosten sowie drei ca. 2,00 m hohe auf flachen Betonsockeln stehende Skulpturen. Etwa auf halber Höhe der Großen Friedberger Straße zwischen Schäfergasse und Zeil befindet sich ein kleiner Platz, der teilweise von einem flachen Betonpodest eingefasst wird. Saisonabhängig wird hier eine Außengastronomie betrieben. Die beiden Nebenstraßen der Großen Friedberger Straße sowie die beiden angrenzenden Platzräume sind derzeit wenig attraktiv. Zwischen diesen Räumen besteht jedoch ein optischer und räumlich funktionaler Zusammenhang. Damit die Seitenbereiche durch den Umbau nicht weiter abgehängt werden, wird eine Gesamtlösung angestrebt. Insgesamt beträgt die umzugestaltende Fläche rund 5.100 qm. Flächenaufteilung Die neue Straßenführung der Großen Friedberger Straße weicht nur geringfügig von der bestehenden Trassierung ab. Fixpunkte für die Festlegung der Lage der mittleren Achse der Fahrbahn und somit des Verlaufs waren die Anschlussbereiche an die Zeil im Süden sowie an den im Sommer 2013 fertiggestellten Kreisverkehr an der Einmündung Vilbeler Straße/Schäfergasse im Norden. Um die Andienung eines Discounters ("Aldi") zu gewährleisten, musste aus fahrgeometrischen Gründen an dieser Stelle die Fahrbahnachse geringfügig nach Osten verschoben werden. Die Einfahrt in die Große Friedberger Straße erfolgt aus Richtung Norden über den neuen Kreisverkehr über eine Asphaltrampe in der Fahrbahn und signalisiert den Autofahrern bereits am Beginn der Straße, dass hier ein Bereich befahren wird, in dem mit vermehrten Fußgängerquerungen zu rechnen ist, und daher eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordert. Die neue Fahrbahn der Großen Friedberger Straße wird in der Regel eine Breite von 5,50 Meter aufweisen und somit zugunsten einer gewünschten Entschleunigung verengt. Nur im Einmündungsbereich in den Kreisverkehr im Norden wird die Fahrbahn aufgeweitet und schließt hier mit einer Breite von 6,00 Meter an den Bestand an. Im Gegenzug zur Verengung der Fahrbahn der Großen Friedberger Straße erhalten die beidseitig vorhandenen Gehwege deutlich mehr Raum - insbesondere der auf der Ostseite gelegene, nachmittags sonnenzugewandte Gehweg weist zukünftig eine komfortable Breite von bis zu rd. 6,90 m in Höhe der Zeil und rd. 5,70 m im nördlichen Bereich auf. Auf dieser Straßenseite erhalten somit Fußgänger und Außengastronomie mehr Raum, zudem wird das Anlegen einer Baumreihe ermöglicht. Der Gehweg auf der Westseite bleibt mit rd. 2,70 m bis rd. 4,00 m dagegen etwas schmaler. Zwischen dem Gehweg auf der Westseite und der Fahrbahn wird höhengleich zum Gehweg ein Multifunktionsstreifen mit einer Breite von 2,55 m angelegt, der vornehmlich für Andienungsfahrzeuge zur Verfügung stehen soll, aber auch für Taxis in Höhe der Zeil, als bestehende Sonderparkplätze der Justiz und für radverkehrs- und aufenthaltsrelevante Einbauten (Fahrradbügel, Sitzgelegenheiten) Platz bietet. Statt der im Bestand vorhandenen Hochborde werden der Multifunktionsstreifen und auf der Ostseite der Gehweg nur mit einem niedrigen Bordstein von der Fahrbahn abgesetzt, um die neuen Flächenansprüche und die Nutzungsdurchmischung zu stärken und Querungen zu erleichtern. Um das Ein- und Ausfahren in und aus der Großen Friedberger Straße ohne Wendevorgänge weiterhin zu ermöglichen, bleiben die Verkehrsfunktionen in der Gelbehirschstraße und der Kleinen Friedberger Straße bestehen. Baulich werden diese beiden Straßen jedoch in Zukunft als Mischverkehrsflächen ausgebaut, wodurch die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg aufgehoben und sie als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden können. Die Verkehrsfläche wird niveaugleich von Hauskante zu Hauskante mit einem einheitlichen Belag hergestellt und durch beidseitig angelegte Pflasterrinnen gegliedert. Ruhender Verkehr und Andienung Um dem Ziel, eine erhöhte Aufenthaltsqualität in der Großen Friedberger Straße zu schaffen, gerecht zu werden, sollen Flächen, auf denen bisher parkende Fahrzeuge standen, für Baumpflanzungen und Außengastronomie herangezogen werden. Aus Sicht des Magistrats kann die Funktion der bisher hier vorhandenen 29 Kurzzeitparkplätze in angrenzenden, nicht ausgelasteten Parkhäusern untergebracht werden. Dies ist durch die direkte Nähe der Parkhäuser vertretbar, zudem entfällt der Park- und Suchverkehr für die Anlieger. Im Bestand sind 51 Stellplätze in der Großen Friedberger Straße und in der Gelbehirschstraße vorhanden. Nach Fertigstellung der Maßnahme stehen 23 Stellplätze in den beiden Straßen zur Verfügung. Der derzeitige Bestand teilt sich dabei wie folgt auf: 29 Kurzzeitparkplätze, 15 Andienungsstellplätze für Kunden- und Lieferverkehr, 2 Stellplätze für die Justiz, 3 Taxistellplätze und 2 Behindertenstellplätze. In der Planung entfallen die Kurzzeitparkplätze zugunsten der Aufenthaltsqualität und zugunsten einer Erhöhung der Andienungsstellplätze; in der Summe bleiben 23 Stellplätze. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Von den 15 derzeit vorhandenen Andienungsstellplätzen, die nachts für die allgemeine Nutzung freigegeben sind, werden insgesamt 12 Stellplätze in der Großen Friedberger Straße erhalten, weitere 5 Andienungsstellplätze entstehen in der Gelbehirschstraße (insgesamt 17 Andienungsstellplätze, +2 Stellplätze). Außerdem bleiben 2 Stellplätze für die Justiz (+/- 0), 2 Taxistellplätze (- 1) und 2 Behindertenstellplätze (+/- 0) in der Großen Friedberger Straße erhalten. Für Fahrradabstellplätze gibt es im Bestand 8 Fahrradbügel für 16 Abstellplätze. Entsprechend dem Ziel, in den Zeilnebenstraßen möglichst viele Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen, sind in der Planung insgesamt 28 (+ 20) Fahrradbügel für 56 (+ 40) Abstellplätze vorgesehen. Oberflächengestaltung Die Fahrbahn der Großen Friedberger Straße wird grunderneuert und erhält einen neuen Asphaltaufbau. Die Gehwege in Seitenlage werden mit diagonal in Kreuzfuge verlegten hellgrauen Betonplatten 40/40/10 cm versehen. Der Multifunktionsstreifen wird mit einem orthogonal zur Fahrtrichtung halbstein-versetzten, ebenfalls hellgrauen Betonpflaster 20/20/12 ausgestattet. Der Bordstein zwischen Fahrbahn und Multifunktionsstreifen bzw. zwischen Fahrbahn und Gehweg besteht aus Granit, der neben der gestalterischen Wirkung eine lange Haltbarkeit aufweist. Gehwegüberfahrten werden in Abhängigkeit von der Verkehrsart ausgeführt. Die als besonders stark belastet bewertete Zufahrt zum "Aldi"-Lager wird in Asphaltbauweise hergestellt, die übrigen Gehwegüberfahrten werden mit hellgrauem Betonsteinpflaster 20/20/12 cm halbstein-versetzt versehen. Um den Charakter einer Mischverkehrsfläche in der Gelbehirschstraße sowie der Kleinen Friedberger Straße zu betonen, wird von Hauskante zu Hauskante eine helle bituminöse Deckschicht eingebaut. Die in der Gelbehirschstraße vorgesehenen Andienungsflächen werden in Betonsteinpflaster 20/20/12 ausgeführt und mit einem zweizeiligen Granitkleinpflaster eingefasst. Die Gestaltung der seitlichen Plätze orientiert sich vom Grundsatz her an den Gehwegen. Auf beiden Plätzen sind hellgraue Betonplatten 40/40/10 vorgesehen, die hier im Reihenverband verlegt werden sollen. In den Randbereichen der beiden Plätze werden Flächen aus Granitpflaster ausgebildet, die die Flächen strukturieren und die vorhandenen Pflanzbeete zur Fassadenbegrünung fassen. Auf dem "Kleinen Platz" wird das vorhandene flache Podest mittels einer kleinen Rampe barrierefrei erreichbar. Barrierefreiheit Eine wichtige Bedeutung kommt der Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Gehweggestaltung zu. Grundsätzlich erfolgt in den Einmündungsbereichen (Große Friedberger Straße am Kreisverkehr, Gelbehirschstraße und Kleine Friedberger Straße an der Konrad-Adenauer-Straße) eine Ausbildung der notwendigen taktilen Leitelemente gemäß dem derzeit gültigen "Arbeitsplan Barrierefreiheit" der Stadt Frankfurt am Main - am Kreisverkehr ist dies bereits umgesetzt worden. In den Einmündungsbereichen der Nebenstraßen zur Großen Friedberger Straße und bei Grundstückszufahrten, bei denen die "innere Leitlinie" - die taktile Orientierung entlang der Fassadenkante - über eine längere Strecke fehlt, wird mit dreizeiligem, bruchrauem Natursteinpflaster Orientierung gegeben. Von der Zeil kommend, werden Sehbehinderte durch ein 60 cm breites Band aus Rillenplatten vor dem Betreten der Fahrbahn der Großen Friedberger Straße gewarnt und in die seitlichen Gehwegbereiche geführt. Für den Radverkehr wird der Bordstein zur Fahrbahn auf 1 cm abgesenkt. Auf halber Höhe zwischen Schäfergasse und Zeil wird für mobilitätseingeschränkte Personen in der Großen Friedberger Straße ein zusätzliches Querungsangebot geschaffen. Die Zufahrten zu bzw. von den Nebenstraßen werden zusätzlich im Fahrbahnbereich der Nebenstraßen mit einem Bordstein von 3 cm Höhe gefasst, wodurch die Sicherheit für sehbehinderte Menschen steigt. In den Nebenstraßen übernimmt die "innere Leitlinie" entlang der Fassade die Orientierungsfunktion für sehbehinderte und blinde Menschen. Eine ergänzende Lenkungsfunktion übernehmen die Pflasterrinnen in Längsrichtung, die nicht nur den Verkehrsraum gliedern, sondern als "äußere Leitlinie", den Bordstein ersetzend, eine Orientierung in Längsrichtung ermöglichen. Entwässerung Die geplanten Bereiche entwässern über die Quer- und Längsneigungen der befestigten Flächen in 30 cm breite Natursteinpflasterrinnen. Das Oberflächenwasser wird dann in Straßeneinläufen gefasst und über eine Sinkkastensammelleitung an den sehr tief liegenden Hauptkanal abgeleitet. Die Entwässerung der Platzflächen Schwedenkronenplatz und "Kleiner Platz" erfolgt über Schlitzrinnen. Möblierung Um im Sinne der Umgestaltungsziele zukünftig auch dem Bedürfnis nach Ruhen und Verweilen besser nachzukommen, wird die Große Friedberger Straße punktuell mit Sitzelementen ausgestattet. Die vorgesehenen Möblierungselemente (fest installierte Sitzquader und -bänke) werden in lockerer Reihenfolge eingesetzt und sollen über die gesamte Straßenlänge in unregelmäßigen Abständen auf dem Multifunktionsstreifen zwischen den Parkständen Platz finden. Auch vor dem "Kleinen Platz" sollen Sitzquader aufgestellt werden. Fahrradbügel werden ebenfalls auf dem Multifunktionsstreifen vorgesehen (ca. 30 Stück). Der Gesamtentwurf folgt somit dem Ziel, im Sinne der weiteren Radverkehrsförderung in den Nebenstraßen der Zeil ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung zu stellen. Weitere notwendige Möblierungen (Mülleimer und Poller) werden nach Bedarf berücksichtigt. Beleuchtung Die Beleuchtung in der Großen Friedberger Straße und in den Nebenstraßen wird erneuert. Zum Einsatz kommen Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von sechs Meter. Insgesamt werden 24 neue Leuchten dieses Typs installiert. Die beiden Plätze sollen durch fünf Meter hohe Lichtstelen beleuchtet werden. Die vorhandenen Baumstandorte auf den Plätzen werden zusätzlich durch wartungsarme Bodenstrahler akzentuiert. Baumpflanzungen Entlang der Großen Friedberger Straße werden zehn Bäume gepflanzt. Die neuen Bäume werden wegen der günstigeren Sonnenlage auf der Ostseite der Großen Friedberger Straße gepflanzt. Dies begünstigt auch die hauptsächlich dort vorhandene Außengastronomie, für die die Bäume willkommene Schattenspender sind. Die neu zu pflanzenden Bäume stehen in der Achse eines etwa fünf Meter tief liegenden alten, gemauerten und intakten Mischwasserkanals. Ein Verlegen des Kanals für die Baumstandorte hat sich als nicht wirtschaftlich herausgestellt. Um den Kanal vor eindringendem Wurzelwerk zu schützen, wurde in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF), dem Grünflächenamt und einem Baumgutachter eine von allen Seiten akzeptierte Schutzmaßnahme entwickelt. Diese Lösung sieht vor, über Wurzelgräben horizontal und vertikal zu den Baumquartieren mit geeigneten Pflanzsubstraten, Abdichtungsmaterialien, einer Wurzelglocke und Wurzelblockelementen sowie ausreichender Wurzelbelüftung das Eindringen von Wurzeln in den Kanal auszuschließen. Eine Vereinbarung mit Regelungen für den Schadensfall ist daher entbehrlich. Die in dem Planungsraum einzig vorhandenen Bäume auf dem Schwedenkronenplatz und auf dem "Kleinen Platz" werden in das Planungskonzept integriert. Versorgungstrassen Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche Bestandsleitungen, die, wie bereits im Magistratsvortrag M 200 vom 14.09.2012 dargelegt, zum Teil von der Straßenbaumaßnahme tangiert werden. Notwendige Kabelumlegungsarbeiten werden entsprechend der gültigen Konzessionsverträge abgewickelt, städtische Kostenanteile sind in der Kostenkalkulation berücksichtigt. Hiervon sind folgende Leitungsträger betroffen: Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Neue Leerrohrtrasse auf der westlichen Gehwegseite sowie notwendige Höhenanpassungen und Ersatz von Schachtabdeckungen. Netzdienste Rhein-Main (NRM) Umlegung von Gas- und Wasserleitungen aufgrund der geplanten Baumstandorte (Kostenregelung gem. Konzessionsverträge). Straßenbeleuchtung Rhein-Main (SRM) Erneuerung der Straßenbeleuchtung, Neubau von Kabeltrassen und Rückbau alter Kabel-trassen. Deutschen Telekom AG Versetzen eines Schaltkastens im Bereich des Schwedenkronenplatzes einschließlich Anpassung der TK-Trasse. Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) Sanierung von zwei defekten Kanalanschlüssen im Bereich des Schwedenkronenplatzes. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Der Investitionsbedarf für die Umgestaltung der Großen Friedberger Straße inkl. der Nebenstraßen und -plätze beträgt insgesamt 2.998.000,-- € Im Investitionsprogramm 2014 bis 2017 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von 1.450.000,-- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.002418, enthalten 1.450.000,-- € Die Restmittel in Höhe von 1.548.000,-- € sind im Investitionsprogramm 2014 bis 2017 in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295, enthalten 1.548.000,-- € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 31.12.2013 verausgabt 108.007,10 € Voraussichtlicher Bedarf 2014 75.000,-- € 2015 1.400.000,-- € 2016 1.200.000,-- € 2017 214.992,90 € Summe 2.998.000,-- € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: 4.1 Persönliche Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.03 Straßenbau: 5.100 m2 ́ 1,30 €/m2 6.630,-- € Straßen- und Platzbeleuchtung: 5,0 % ́ 299.702,-- € 14.985,-- € 4.2.2 Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen 5,0 % ́ 169.195,-- € 8.460,-- € Summe Sachkosten 30.075,-- € 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung Produktgruppe 16.03 (4,00 % ́ 2.998.000,-- €)/2 59.960,-- € 4.3.2 Abschreibung Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 ́ 2.446.678,-- € 81.556,-- € Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 ́ 299.702,-- € 14.985,-- € Grün- u. Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 ́ 250.926,-- € 16.728,-- € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle Summe Kapitalkosten 173.229,-- € Jahresfolgekosten gesamt 203.304,-- € 5. Jahreserträge: - keine - 6. Leistungen Dritter: - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - keine - Kostenzusammenstellung 1. Baukosten 1.1 Straßenbauarbeiten 2.074.699,00 € 1.2 Straßenbeleuchtung SRM 299.702,00 € 1.3 Leitungsarbeiten/-verlegungen 42.840,00 € 1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten 169.195,00 € SUMME 1: Baukosten 2.586.436,00 € 2. Baunebenkosten (Planung, Bauüberwachung, Gutachten etc.) 410.870,00 € SUMME 2: Baunebenkosten 410.870,00 € Gesamtkosten (brutto), rechnerisch 2.997.306,00 € Gesamtkosten (brutto), gerundet 2.998.000,00 € Anlage _Uebersichtlagesplan (ca. 1,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.08.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 09.09.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen RÖMER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2014, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen RÖMER (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 139 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme), RÖMER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Fahrbahnen aufgehellter, statt eingefärbter Asphalt verwendet und auf die Umgestaltung der Oberfläche des Schwedenkronenplatzes verzichtet wird. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Fahrbahnen aufgehellter statt eingefärbter Asphalt verwendet und auf die Umgestaltung der Oberfläche des Schwedenkronenplatzes verzichtet wird. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und REP (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) 21. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5098, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 0