Umgestaltung der Großen Friedberger Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.08.2014, M
139 Betreff:
Umgestaltung der Großen Friedberger Straße hier: Bau- und
Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2386 (M
200) 1. Der Umgestaltung der Großen Friedberger Straße und
der in diesem Bereich angrenzenden Straßen und Plätze - Gelbehirschstraße,
Kleine Friedberger Straße, Schwedenkronenplatz und
"Kleiner Platz" - wird entsprechend der vorgelegten
Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Investitionsbedarf in Höhe von 2.998 T€ werden bereitgestellt
und freigegeben; der Betrag wird begrenzt, auf die Summe, die sich aus der
Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum
30.04.2014 einen Restbuchwert in Höhe von 121 T€ auf, der
abweichend von Ziffer 2.1 der Allgemeinen
Bewirtschaftungsvorschriften 2014 als einmalige Sonderabschreibung in der
Produktgruppe 16.03 budgetneutral zu behandeln ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm 2014 bis 2017 Mittel für
die Umgestaltung der Großen Friedberger Straße in der
Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.002418, in Höhe von
1.450 T€, vorbehaltlich der Budgetübertragung 2013, zur Verfügung
stehen, von denen zum 31.12.2013 bereits rd. 108 T€ für
Planungsleistungen verausgabt sind; b) die darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe
von 1.548 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295
Programm Schöneres Frankfurt -Sammelveranschlagung, zur Verfügung
stehen; c) die Maßnahme über die
Projektdefinition 5.002418 abgewickelt wird und d) die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt
rd. 203 T€ sichergestellt sind. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der
Umgestaltung der Großen Friedberger Straße zehn Bäume neu gepflanzt werden. Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Rahmen der
Beratung des Doppelhaushaltes 2010/2011 entsprechend dem
Etatantrag E 206 beschlossen, die Umgestaltung der Großen
Friedberger Straße in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Mit
Beschluss § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19 "Programm
Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" hat die
Stadtverordnetensammlung bekräftigt, dass die Maßnahme mit Priorität umzusetzen
sei. Die Vorplanung zu diesem Vorhaben wurde am
15.11.2012, § 2386 (zu M 200), beschlossen. Ziel der gestalterischen und funktionalen Neuordnung
des Straßenraums ist eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen insbesondere durch
die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter
Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs. Mit der
gestalterischen Aufwertung der Zeil wurde noch deutlicher, dass die zur Zeil
führenden Straßen funktional und gestalterisch den Anforderungen eines
innerstädtischen Bereiches bezüglich der funktionalen Gliederung, der
Ausstattung und der Aufenthaltsqualität nicht mehr gerecht werden. Im
derzeitigen Bestand stehen breite Fahrbahnen, schmale Gehwege und der Mangel an
Verweilmöglichkeiten der erwünschten Stärkung der vorhandenen
Nutzungsmischung mit Einzelhandel, Wohnen und Gastronomie gegenüber, sodass ein
Zurechtrücken der verkehrsräumlichen Komponenten und ein Einbringen
gestalterischer Korrektive zugunsten des nichtmotorisierten Verkehrs und der
Aufenthaltsqualität als notwendig erachtet wird. Auch erhebliche bauliche Defizite führen zu dem
Erfordernis, die Flächen nach dem Stand der Technik zu erneuern. Die Straßen
und ihre Nebenanlagen befinden sich in Teilbereichen am Ende ihrer
Nutzungsdauer und erfordern eine grundhafte Erneuerung. Mit der vorliegenden Planung sollen durch die
Neuaufteilung des Straßenquerschnittes der Großen Friedberger Straße
die Gehwege, insbesondere auf der Ostseite, breiter werden und so mehr Platz
für den Fußverkehr bieten. Der Außengastronomie wird somit ebenfalls mehr Raum
zur Verfügung gestellt. Die Geh- und Aufenthaltsbereiche werden hell gestaltet
und somit die Verknüpfung mit der Zeil dokumentiert. Eine Stärkung der
Aufenthaltsqualität wird insbesondere durch Pflanzen einer Baumreihe auf der in
der Nachmittagszeit sonnenzugewandten Ostseite erreicht. Diese Maßnahme ist
auch durch die Maßgabe des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur
Umgestaltung der Zeil aus dem Jahr 2007 gefordert, in den Neben- und
Parallelstraßen der Zeil möglichst genauso viele Bäume nachzupflanzen, wie
durch die Neugestaltung der Zeil entfallen sind (§ 2159 vom
05.07.2007). Neben der Stärkung der
Aufenthaltsfunktion ist die Verbesserung der Erreichbarkeit von Zielen
unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit von Bedeutung. Diese
wurde für mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte Menschen umfassend in die
Planungsüberlegungen einbezogen. Die Befahrbarkeit der
Großen Friedberger Straße und die Andienung des Einzelhandels in der
Straße sind auch bei einer reduzierten Fahrbahnbreite gewährleistet. Heute
vorhandene bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze werden im Rahmen der neuen
Straßenraumaufteilung aufgegeben, da dieser Bedarf durch die umliegenden
Parkhäuser in ausreichendem Maße abgedeckt werden kann. Stellplätze für die
Andienung sollen in einem Multifunktionsstreifen auf der westlichen
Straßenseite in ausreichender Zahl erhalten werden. Die Nebenstraßen und Nebenplätze der
Großen Friedberger Straße (Gelbehirschstraße, Kleine Friedberger
Straße, Schwedenkronenplatz, "Kleiner Platz") sind ebenfalls Bestandteil
der vorliegenden Planung. Damit soll eine aus städtebaulicher Sicht sinnvolle
gestalterische Einheit mit der Großen Friedberger Straße geschaffen werden.
Diese gesamträumliche Auffassung ist mit dem Vorplanungsbeschluss vom
November 2012 bestätigt worden. Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2015
vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich rund 18 Monate betragen. B - Alternativen Der vorliegende Entwurf folgt dem Beschluss § 2386
vom 15.11.2012 zur Umgestaltung der Großen Friedberger Straße auf
Grundlage des Vortrages des Magistrats (M 200 vom 14.09.2012). C - Lösung Bestand Die ca. 170 m lange
Große Friedberger Straße ist eine Nebenstraße der Zeil in der
Funktion einer Anliegerstraße und Standort für Einzelhandel, Gastronomie,
Verwaltungseinrichtungen, Dienstleistungsgewerbe und Wohnen. Sie ist eine
entsprechend ihrer Nutzungen stark von Fußgänger-, Liefer- und
Parksuchverkehr frequentierte Straße. Die Große Friedberger Straße ist
ebenso ein wichtiger Abschnitt im Radroutenkonzept der Stadt Frankfurt am Main.
Er verbindet die östlichen und nordöstlichen Stadtteile mit der Innenstadt.
Die mit Spurrillen und Aufgrabungen stark geschädigte
asphaltierte Straße mit Fahrbahnbreiten zwischen 8,50 m und
10,50 m und einer still gelegten Schienentrasse in der Straßenmitte,
die ein hohes Gefahrenpotenzial für den Radverkehr darstellt, ist dringend
erneuerungsbedürftig. Die straßenbegleitenden Gehwege sind teilweise schmal
und es kommt zu zahlreichen Nutzungsüberlagerungen, sodass den Raumbelangen des
Fußverkehrs einerseits und der Geschäfte andererseits nicht mehr adäquat
entsprochen werden kann. Anreize für ein längeres Verweilen in der Straße
sind aufgrund fehlender Sitzmöglichkeiten und im Sommer wegen kaum
vorhandener schattenspendender Bereiche ebenfalls nicht vorhanden. Zudem
bietet die mittlerweile sehr schadhafte Oberflächenbefestigung nur geringen
Gehkomfort. Die beiden zwischen der
Konrad-Adenauer-Straße und der Gr. Friedberger Straße liegenden
Nebenstraßen - Gelbehirschstraße und Kleine Friedberger Straße -
sind schmale Einbahnstraßen mit mangelnder städtebaulicher Attraktivität.
Genutzt werden diese Straßen vorwiegend durch durchfahrenden Pkw- und
Andienungsverkehr. Auch hier bestehen die sehr schmalen Gehwege aus älterem
Betonsteinpflaster. Der Schwedenkronenplatz im nördlichen Bereich der
Großen Friedberger Straße ist mit verschiedenen Beton- und
Natursteinen belegt und verbindet über eine kurze Passage die
Große Friedberger Straße mit der Konrad-Adenauer-Straße; zwei weitere
Passagen mit Einzelhandel und Gastronomie binden ebenfalls hier an. In der Mitte des Platzes stehen vier Platanen mit
Baumrosten sowie drei ca. 2,00 m hohe auf flachen Betonsockeln
stehende Skulpturen. Etwa auf halber Höhe der Großen Friedberger
Straße zwischen Schäfergasse und Zeil befindet sich ein kleiner Platz,
der teilweise von einem flachen Betonpodest eingefasst wird. Saisonabhängig
wird hier eine Außengastronomie betrieben. Die beiden Nebenstraßen der Großen Friedberger Straße
sowie die beiden angrenzenden Platzräume sind derzeit wenig attraktiv. Zwischen
diesen Räumen besteht jedoch ein optischer und räumlich funktionaler
Zusammenhang. Damit die Seitenbereiche durch den Umbau nicht weiter abgehängt
werden, wird eine Gesamtlösung angestrebt. Insgesamt beträgt die umzugestaltende Fläche
rund 5.100 qm. Flächenaufteilung Die neue Straßenführung der
Großen Friedberger Straße weicht nur geringfügig von der bestehenden
Trassierung ab. Fixpunkte für die Festlegung der Lage der mittleren Achse der
Fahrbahn und somit des Verlaufs waren die Anschlussbereiche an die Zeil im
Süden sowie an den im Sommer 2013 fertiggestellten Kreisverkehr an der
Einmündung Vilbeler Straße/Schäfergasse im Norden. Um die Andienung eines
Discounters ("Aldi") zu gewährleisten, musste aus fahrgeometrischen Gründen an
dieser Stelle die Fahrbahnachse geringfügig nach Osten verschoben
werden. Die Einfahrt in die
Große Friedberger Straße erfolgt aus Richtung Norden über den neuen
Kreisverkehr über eine Asphaltrampe in der Fahrbahn und signalisiert den
Autofahrern bereits am Beginn der Straße, dass hier ein Bereich befahren wird,
in dem mit vermehrten Fußgängerquerungen zu rechnen ist, und daher eine erhöhte
Aufmerksamkeit erfordert. Die neue Fahrbahn der Großen Friedberger Straße
wird in der Regel eine Breite von 5,50 Meter aufweisen und somit zugunsten
einer gewünschten Entschleunigung verengt. Nur im Einmündungsbereich in den
Kreisverkehr im Norden wird die Fahrbahn aufgeweitet und schließt hier mit
einer Breite von 6,00 Meter an den Bestand an. Im Gegenzug zur Verengung der Fahrbahn der
Großen Friedberger Straße erhalten die beidseitig vorhandenen
Gehwege deutlich mehr Raum - insbesondere der auf der Ostseite
gelegene, nachmittags sonnenzugewandte Gehweg weist zukünftig eine komfortable
Breite von bis zu rd. 6,90 m in Höhe der Zeil und rd. 5,70 m im
nördlichen Bereich auf. Auf dieser Straßenseite erhalten somit Fußgänger und
Außengastronomie mehr Raum, zudem wird das Anlegen einer Baumreihe ermöglicht.
Der Gehweg auf der Westseite bleibt mit rd. 2,70 m bis
rd. 4,00 m dagegen etwas schmaler. Zwischen dem Gehweg auf der Westseite und der
Fahrbahn wird höhengleich zum Gehweg ein Multifunktionsstreifen mit einer
Breite von 2,55 m angelegt, der vornehmlich für Andienungsfahrzeuge zur
Verfügung stehen soll, aber auch für Taxis in Höhe der Zeil, als bestehende
Sonderparkplätze der Justiz und für radverkehrs- und aufenthaltsrelevante
Einbauten (Fahrradbügel, Sitzgelegenheiten) Platz bietet. Statt der im Bestand
vorhandenen Hochborde werden der Multifunktionsstreifen und auf der Ostseite
der Gehweg nur mit einem niedrigen Bordstein von der Fahrbahn abgesetzt, um die
neuen Flächenansprüche und die Nutzungsdurchmischung zu stärken und Querungen
zu erleichtern.
Um das Ein- und Ausfahren in
und aus der Großen Friedberger Straße ohne Wendevorgänge weiterhin zu
ermöglichen, bleiben die Verkehrsfunktionen in der Gelbehirschstraße und der
Kleinen Friedberger Straße bestehen. Baulich werden diese beiden
Straßen jedoch in Zukunft als Mischverkehrsflächen ausgebaut, wodurch die
Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg aufgehoben und sie als
verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden können. Die Verkehrsfläche
wird niveaugleich von Hauskante zu Hauskante mit einem einheitlichen Belag
hergestellt und durch beidseitig angelegte Pflasterrinnen gegliedert. Ruhender Verkehr und Andienung Um dem Ziel, eine erhöhte
Aufenthaltsqualität in der Großen Friedberger Straße zu schaffen, gerecht zu
werden, sollen Flächen, auf denen bisher parkende Fahrzeuge standen, für
Baumpflanzungen und Außengastronomie herangezogen werden. Aus Sicht des
Magistrats kann die Funktion der bisher hier vorhandenen
29 Kurzzeitparkplätze in angrenzenden, nicht ausgelasteten Parkhäusern
untergebracht werden. Dies ist durch die direkte Nähe der Parkhäuser
vertretbar, zudem entfällt der Park- und Suchverkehr für die Anlieger. Im Bestand sind 51 Stellplätze in der Großen
Friedberger Straße und in der Gelbehirschstraße vorhanden. Nach Fertigstellung
der Maßnahme stehen 23 Stellplätze in den beiden Straßen zur Verfügung. Der derzeitige Bestand teilt sich dabei wie folgt
auf: 29 Kurzzeitparkplätze, 15 Andienungsstellplätze für Kunden- und
Lieferverkehr, 2 Stellplätze für die Justiz, 3 Taxistellplätze und 2
Behindertenstellplätze. In der Planung entfallen die Kurzzeitparkplätze
zugunsten der Aufenthaltsqualität und zugunsten einer Erhöhung der
Andienungsstellplätze; in der Summe bleiben 23 Stellplätze. Diese setzen sich
wie folgt zusammen: Von den 15 derzeit vorhandenen Andienungsstellplätzen, die
nachts für die allgemeine Nutzung freigegeben sind, werden insgesamt
12 Stellplätze in der Großen Friedberger Straße erhalten, weitere
5 Andienungsstellplätze entstehen in der Gelbehirschstraße (insgesamt 17
Andienungsstellplätze, +2 Stellplätze). Außerdem bleiben 2 Stellplätze für die
Justiz (+/- 0), 2 Taxistellplätze (- 1) und 2 Behindertenstellplätze (+/- 0) in
der Großen Friedberger Straße erhalten. Für Fahrradabstellplätze gibt es im Bestand 8
Fahrradbügel für 16 Abstellplätze. Entsprechend dem Ziel, in den
Zeilnebenstraßen möglichst viele Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu
schaffen, sind in der Planung insgesamt 28 (+ 20) Fahrradbügel für 56 (+ 40)
Abstellplätze vorgesehen. Oberflächengestaltung Die Fahrbahn der Großen Friedberger Straße
wird grunderneuert und erhält einen neuen Asphaltaufbau. Die Gehwege in
Seitenlage werden mit diagonal in Kreuzfuge verlegten hellgrauen Betonplatten
40/40/10 cm versehen. Der Multifunktionsstreifen wird mit einem orthogonal
zur Fahrtrichtung halbstein-versetzten, ebenfalls hellgrauen Betonpflaster
20/20/12 ausgestattet. Der Bordstein zwischen Fahrbahn und
Multifunktionsstreifen bzw. zwischen Fahrbahn und Gehweg besteht aus
Granit, der neben der gestalterischen Wirkung eine lange Haltbarkeit
aufweist. Gehwegüberfahrten werden in
Abhängigkeit von der Verkehrsart ausgeführt. Die als besonders stark
belastet bewertete Zufahrt zum "Aldi"-Lager wird in Asphaltbauweise
hergestellt, die übrigen Gehwegüberfahrten werden mit hellgrauem
Betonsteinpflaster 20/20/12 cm halbstein-versetzt versehen. Um den Charakter einer Mischverkehrsfläche in der
Gelbehirschstraße sowie der Kleinen Friedberger Straße zu
betonen, wird von Hauskante zu Hauskante eine helle bituminöse Deckschicht
eingebaut. Die in der Gelbehirschstraße vorgesehenen Andienungsflächen
werden in Betonsteinpflaster 20/20/12 ausgeführt und mit einem zweizeiligen
Granitkleinpflaster eingefasst. Die Gestaltung der seitlichen Plätze orientiert sich
vom Grundsatz her an den Gehwegen. Auf beiden Plätzen sind hellgraue
Betonplatten 40/40/10 vorgesehen, die hier im Reihenverband verlegt werden
sollen. In den Randbereichen der beiden Plätze werden Flächen aus
Granitpflaster ausgebildet, die die Flächen strukturieren und die vorhandenen
Pflanzbeete zur Fassadenbegrünung fassen. Auf dem "Kleinen Platz" wird das
vorhandene flache Podest mittels einer kleinen Rampe barrierefrei
erreichbar. Barrierefreiheit Eine wichtige Bedeutung kommt der
Berücksichtigung der Barrierefreiheit in der Gehweggestaltung zu. Grundsätzlich
erfolgt in den Einmündungsbereichen (Große Friedberger Straße am Kreisverkehr,
Gelbehirschstraße und Kleine Friedberger Straße an der Konrad-Adenauer-Straße)
eine Ausbildung der notwendigen taktilen Leitelemente gemäß dem derzeit
gültigen "Arbeitsplan Barrierefreiheit" der Stadt Frankfurt am
Main - am Kreisverkehr ist dies bereits umgesetzt worden. In den
Einmündungsbereichen der Nebenstraßen zur Großen Friedberger Straße und bei
Grundstückszufahrten, bei denen die "innere Leitlinie" - die taktile
Orientierung entlang der Fassadenkante - über eine längere Strecke
fehlt, wird mit dreizeiligem, bruchrauem Natursteinpflaster Orientierung
gegeben. Von der Zeil kommend, werden
Sehbehinderte durch ein 60 cm breites Band aus Rillenplatten vor dem Betreten
der Fahrbahn der Großen Friedberger Straße gewarnt und in die seitlichen
Gehwegbereiche geführt. Für den Radverkehr wird der Bordstein zur Fahrbahn auf
1 cm abgesenkt. Auf halber Höhe zwischen Schäfergasse und Zeil wird
für mobilitätseingeschränkte Personen in der
Großen Friedberger Straße ein zusätzliches Querungsangebot
geschaffen. Die Zufahrten zu bzw. von den
Nebenstraßen werden zusätzlich im Fahrbahnbereich der Nebenstraßen mit einem
Bordstein von 3 cm Höhe gefasst, wodurch die Sicherheit für sehbehinderte
Menschen steigt.
In den Nebenstraßen übernimmt die
"innere Leitlinie" entlang der Fassade die Orientierungsfunktion für
sehbehinderte und blinde Menschen. Eine ergänzende Lenkungsfunktion übernehmen
die Pflasterrinnen in Längsrichtung, die nicht nur den Verkehrsraum gliedern,
sondern als "äußere Leitlinie", den Bordstein ersetzend, eine Orientierung
in Längsrichtung ermöglichen. Entwässerung Die geplanten Bereiche entwässern über die Quer- und
Längsneigungen der befestigten Flächen in 30 cm breite
Natursteinpflasterrinnen. Das Oberflächenwasser wird dann in Straßeneinläufen
gefasst und über eine Sinkkastensammelleitung an den sehr tief liegenden
Hauptkanal abgeleitet. Die Entwässerung der Platzflächen Schwedenkronenplatz
und "Kleiner Platz" erfolgt über Schlitzrinnen. Möblierung Um im Sinne der Umgestaltungsziele zukünftig auch dem
Bedürfnis nach Ruhen und Verweilen besser nachzukommen, wird die
Große Friedberger Straße punktuell mit Sitzelementen
ausgestattet. Die vorgesehenen Möblierungselemente (fest installierte
Sitzquader und -bänke) werden in lockerer Reihenfolge eingesetzt und sollen
über die gesamte Straßenlänge in unregelmäßigen Abständen auf dem
Multifunktionsstreifen zwischen den Parkständen Platz finden. Auch vor dem
"Kleinen Platz" sollen Sitzquader aufgestellt werden. Fahrradbügel werden ebenfalls auf dem
Multifunktionsstreifen vorgesehen (ca. 30 Stück). Der Gesamtentwurf
folgt somit dem Ziel, im Sinne der weiteren Radverkehrsförderung in den
Nebenstraßen der Zeil ausreichend Fahrradabstellplätze zur Verfügung zu
stellen. Weitere notwendige Möblierungen (Mülleimer und Poller) werden nach
Bedarf berücksichtigt. Beleuchtung Die Beleuchtung in der
Großen Friedberger Straße und in den Nebenstraßen wird erneuert. Zum
Einsatz kommen Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von sechs Meter. Insgesamt
werden 24 neue Leuchten dieses Typs installiert. Die beiden Plätze sollen durch fünf Meter hohe
Lichtstelen beleuchtet werden. Die vorhandenen Baumstandorte auf den Plätzen
werden zusätzlich durch wartungsarme Bodenstrahler akzentuiert. Baumpflanzungen Entlang der Großen Friedberger Straße werden zehn
Bäume gepflanzt. Die neuen Bäume werden wegen der günstigeren Sonnenlage auf
der Ostseite der Großen Friedberger Straße gepflanzt. Dies begünstigt auch die
hauptsächlich dort vorhandene Außengastronomie, für die die Bäume willkommene
Schattenspender sind. Die neu zu pflanzenden Bäume stehen in der Achse
eines etwa fünf Meter tief liegenden alten, gemauerten und intakten
Mischwasserkanals. Ein Verlegen des Kanals für die Baumstandorte hat sich als
nicht wirtschaftlich herausgestellt. Um den Kanal vor eindringendem Wurzelwerk
zu schützen, wurde in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF), dem
Grünflächenamt und einem Baumgutachter eine von allen Seiten akzeptierte
Schutzmaßnahme entwickelt. Diese Lösung sieht vor, über Wurzelgräben horizontal
und vertikal zu den Baumquartieren mit geeigneten Pflanzsubstraten,
Abdichtungsmaterialien, einer Wurzelglocke und Wurzelblockelementen sowie
ausreichender Wurzelbelüftung das Eindringen von Wurzeln in den Kanal
auszuschließen. Eine Vereinbarung mit Regelungen für den Schadensfall ist daher
entbehrlich. Die in dem Planungsraum einzig
vorhandenen Bäume auf dem Schwedenkronenplatz und auf dem "Kleinen Platz"
werden in das Planungskonzept integriert. Versorgungstrassen Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche
Bestandsleitungen, die, wie bereits im Magistratsvortrag M 200 vom 14.09.2012
dargelegt, zum Teil von der Straßenbaumaßnahme tangiert werden. Notwendige
Kabelumlegungsarbeiten werden entsprechend der gültigen Konzessionsverträge
abgewickelt, städtische Kostenanteile sind in der Kostenkalkulation
berücksichtigt. Hiervon sind folgende Leitungsträger betroffen: Amt für Informations- und
Kommunikationstechnik Neue
Leerrohrtrasse auf der westlichen Gehwegseite sowie notwendige Höhenanpassungen
und Ersatz von Schachtabdeckungen. Netzdienste Rhein-Main (NRM) Umlegung von Gas- und Wasserleitungen aufgrund
der geplanten Baumstandorte (Kostenregelung gem. Konzessionsverträge).
Straßenbeleuchtung Rhein-Main (SRM) Erneuerung der Straßenbeleuchtung,
Neubau von Kabeltrassen und Rückbau alter Kabel-trassen. Deutschen Telekom AG Versetzen eines Schaltkastens im
Bereich des Schwedenkronenplatzes einschließlich Anpassung der
TK-Trasse. Stadtentwässerung Frankfurt (SEF)
Sanierung von zwei defekten
Kanalanschlüssen im Bereich des Schwedenkronenplatzes. D - Kosten 1. lnvestitionsbedarf: Der
Investitionsbedarf für die Umgestaltung der Großen Friedberger Straße inkl.
der Nebenstraßen und -plätze beträgt insgesamt 2.998.000,--
€ Im
Investitionsprogramm 2014 bis 2017 sind für die Maßnahme Mittel in Höhe von
1.450.000,-- € in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.002418,
enthalten 1.450.000,-- €
Die Restmittel
in Höhe von 1.548.000,-- € sind im Investitionsprogramm 2014 bis 2017 in
der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295, enthalten
1.548.000,-- € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angabe der Jahresraten: Bis 31.12.2013
verausgabt 108.007,10 €
Voraussichtlicher Bedarf 2014 75.000,-- € 2015
1.400.000,-- € 2016
1.200.000,-- € 2017
214.992,90 € Summe
2.998.000,-- € 3. Folgeinvestitionen: - keine -
4. Jahresfolgekosten: 4.1
Persönliche Ausgaben
- keine -
4.2
Sachkosten
4.2.1 Produktgruppe
16.03
Straßenbau:
5.100 m2 ́ 1,30 €/m2 6.630,--
€
Straßen- und Platzbeleuchtung:
5,0 % ́ 299.702,-- € 14.985,--
€
4.2.2 Produktgruppe
22.09
Grün- und Freiflächen
5,0 % ́ 169.195,-- € 8.460,--
€
Summe Sachkosten 30.075,-- €
4.3
Kapitalkosten
4.3.1
Durchschnittliche kalkulatorische
Verzinsung
Produktgruppe 16.03 (4,00
% ́ 2.998.000,-- €)/2
59.960,-- €
4.3.2
Abschreibung
Straßenbau
BND*) 30 Jahre 1/30 ́ 2.446.678,-- € 81.556,-- €
Beleuchtung
BND*) 20 Jahre 1/20 ́ 299.702,-- € 14.985,-- €
Grün- u.
Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 ́ 250.926,-- € 16.728,-- €
*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem.
AfA-Tabelle
Summe
Kapitalkosten 173.229,-- €
Jahresfolgekosten gesamt 203.304,--
€
5. Jahreserträge:
- keine -
6. Leistungen Dritter:
- keine -
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
8. Sonstiges:
- keine -
Kostenzusammenstellung
1. Baukosten
1.1
Straßenbauarbeiten
2.074.699,00
€
1.2
Straßenbeleuchtung SRM
299.702,00 €
1.3
Leitungsarbeiten/-verlegungen
42.840,00 €
1.4
Landschaftsgärtnerische
Arbeiten 169.195,00 €
SUMME 1: Baukosten
2.586.436,00
€
2. Baunebenkosten
(Planung, Bauüberwachung,
Gutachten etc.) 410.870,00 €
SUMME 2: Baunebenkosten
410.870,00 €
Gesamtkosten (brutto),
rechnerisch 2.997.306,00 €
Gesamtkosten (brutto),
gerundet 2.998.000,00 € Anlage
_Uebersichtlagesplan (ca.
1,3 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.01.2011, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 200
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 27.08.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1
am 09.09.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2014, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen RÖMER (=
Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2014, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen RÖMER
(= Ablehnung); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 139 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und ELF
Piraten (= Annahme), RÖMER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 37
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 139 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass für die Fahrbahnen aufgehellter, statt eingefärbter
Asphalt verwendet und auf die Umgestaltung der Oberfläche des
Schwedenkronenplatzes verzichtet wird. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (=
Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme)
ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) 34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 43
Beschluss: Der Vorlage M 139 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass für die Fahrbahnen aufgehellter statt eingefärbter Asphalt verwendet und
auf die Umgestaltung der Oberfläche des Schwedenkronenplatzes verzichtet
wird. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und REP (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichts) sowie RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung)
21.
Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO I, TOP 21
Beschluss: Der Vorlage M 139 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 5098, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 0