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Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Einstellung des Verfahrens

Vorlagentyp: M

Begründung

Das ursprüngliche Ziel des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 508 I-V, die städtebauliche Identität und Charakteristik zu sichern, wird mit der Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Alt-Bornheim erreicht. Die Erhaltungssatzung stellt Bauvorhaben unter einen Genehmigungsvorbehalt. Die Gebäudeplanung muss die städtebauliche Eigenart des Gebiets beachten. In der Begründung der Erhaltungssatzung ist die städtebauliche Eigenart der verschiedenen Teilgebiete ausführlich erläutert. Die vorhandenen Gebäude sind unter anderem hinsichtlich Geschossigkeit oder Traufhöhe, Dachgestaltung, Fassadengestaltung und Bauweise beschrieben. Neuplanungen müssen diese städtebaulichen Vorgaben beachten. Die Erhaltungssatzung ist als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen. Die behutsame bauliche Entwicklung kann mit Hilfe des aktuell gültigen Planungsrechts in Verbindung mit der Erhaltungssatzung gesteuert werden. Bei der Gebäudeplanung sind die Abstandsregeln der Hessischen Bauordnung zu beachten, was in den meist dicht bebauten Gebieten ohnehin nur eine kleinteilige und rücksichtsvolle bauliche Entwicklung ermöglicht.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 42
OBR 4
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU BFF
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
DFFM
Sitzung 40
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter AFD
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 47
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter