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Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Einstellung des Verfahrens

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 117 Betreff: Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1858 (M 200) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Mit den Aufstellungsbeschlüssen vom 19.11.1981 für die Bebauungspläne Nr. 508 I - VI - Ortskern Bornheim sollten folgende Ziele und Zwecke der Planung verfolgt werden: Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung der eigenen städtebaulichen Identität und Charakteristik Alt-Bornheims bei behutsamer Steuerung der baulichen Entwicklung in Maßstab, Gestaltung und Nutzung. Der Ortskern von Bornheim ist durch unterschiedliche städtebauliche Strukturen und verschiedenartig gestaltete Gebäude gekennzeichnet. Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollten die bauliche Struktur und Nutzung gesichert und behutsam entwickelt werden. Um die städtebauliche Entwicklung südlich der Gronauer Straße lenken zu können, wurde die Planung für den südlichen Teil vorgezogen. Dieser Bebauungsplan Nr. 508 VI - Ortskern Bornheim, Blatt VI ist am 03.08.1999 in Kraft getreten. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 (§ 1858) wurden die Bebauungspläne Nr. 508 I-V zu einem Bebauungsplan zusammengefasst. Zwischenzeitlich wurde die Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Alt-Bornheim erstellt und am 11.02.2014 rechtsverbindlich. Die Erhaltungssatzung dient, gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch, der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets. Das Gebiet der Erhaltungssatzung entspricht, bis auf geringfügige Flächenabweichungen in den Bereichen Florstädter Straße / Löwengasse und Falltorstraße / Buchwaldstraße, dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 508 I-V. Das ursprüngliche Ziel des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 508 I-V, die städtebauliche Identität und Charakteristik zu sichern, wird mit der Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Alt-Bornheim erreicht. Die Erhaltungssatzung stellt Bauvorhaben unter einen Genehmigungsvorbehalt. Die Gebäudeplanung muss die städtebauliche Eigenart des Gebiets beachten. In der Begründung der Erhaltungssatzung ist die städtebauliche Eigenart der verschiedenen Teilgebiete ausführlich erläutert. Die vorhandenen Gebäude sind unter anderem hinsichtlich Geschossigkeit oder Traufhöhe, Dachgestaltung, Fassadengestaltung und Bauweise beschrieben. Neuplanungen müssen diese städtebaulichen Vorgaben beachten. Die Erhaltungssatzung ist als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen. Die behutsame bauliche Entwicklung kann mit Hilfe des aktuell gültigen Planungsrechts in Verbindung mit der Erhaltungssatzung gesteuert werden. Bei der Gebäudeplanung sind die Abstandsregeln der Hessischen Bauordnung zu beachten, was in den meist dicht bebauten Gebieten ohnehin nur eine kleinteilige und rücksichtsvolle bauliche Entwicklung ermöglicht. Das gültige Planungsrecht besteht aus dem Bebauungsplan NO 22a Nr. 1 - Alt-Bornheim für den Bereich südlich von Turmstraße und Große Spillingsgasse und dem nördlichen Bereich, in dem sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch und den vorhandenen Fluchtlinienplänen richtet. In beiden Bereichen kann die bauliche Entwicklung hinreichend gesteuert werden, da ja zudem die Erhaltungssatzung für die Beurteilung von Baugesuchen herangezogen wird. Der Magistrat wird auch künftig mittels Beratung der Bauherren auf die Umsetzung der Ziele hinwirken und für die Sicherung und behutsame Entwicklung der städtebaulichen Struktur insbesondere die Erhaltungssatzung heranziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 508 I-V ist aus den genannten Gründen nicht mehr erforderlich. Das Verfahren wird eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 200 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 05.08.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 117 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO II, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6250, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 Aktenzeichen: 60 10

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

42
42. Sitzung Ortsbeirat 4
TO II
✓ Angenommen

SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung)

Ablehnung:
LINKE ÖkoLinX-ARL
Annahme:
SPD GRÜNE CDU BFF
Enthaltung:
dFfm
40
40. Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Alle:
CDU SPD GRÜNE LINKE FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
42
42. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
47
47. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER