Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Einstellung des Verfahrens
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M
117 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 508 I-V - Ortskern Bornheim hier: Einstellung des
Verfahrens Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1858 (M
200) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 508
I-V - Ortskern Bornheim ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Mit den Aufstellungsbeschlüssen vom 19.11.1981 für
die Bebauungspläne Nr. 508 I - VI - Ortskern Bornheim sollten folgende Ziele
und Zwecke der Planung verfolgt werden: Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung
der eigenen städtebaulichen Identität und Charakteristik Alt-Bornheims bei
behutsamer Steuerung der baulichen Entwicklung in Maßstab, Gestaltung und
Nutzung. Der Ortskern von Bornheim ist durch
unterschiedliche städtebauliche Strukturen und verschiedenartig gestaltete
Gebäude gekennzeichnet. Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollten die
bauliche Struktur und Nutzung gesichert und behutsam entwickelt werden. Um die städtebauliche Entwicklung südlich der
Gronauer Straße lenken zu können, wurde die Planung für den südlichen Teil
vorgezogen. Dieser Bebauungsplan Nr. 508 VI - Ortskern Bornheim, Blatt VI ist
am 03.08.1999 in Kraft getreten. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
28.06.2012 (§ 1858) wurden die Bebauungspläne Nr. 508 I-V zu einem
Bebauungsplan zusammengefasst. Zwischenzeitlich wurde die Erhaltungssatzung Nr. 44 -
Ortskern Alt-Bornheim erstellt und am 11.02.2014 rechtsverbindlich. Die
Erhaltungssatzung dient, gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch, der
Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets. Das Gebiet der
Erhaltungssatzung entspricht, bis auf geringfügige Flächenabweichungen in den
Bereichen Florstädter Straße / Löwengasse und Falltorstraße / Buchwaldstraße,
dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 508 I-V.
Das ursprüngliche Ziel des Verfahrens
zum Bebauungsplan Nr. 508 I-V, die städtebauliche Identität und Charakteristik
zu sichern, wird mit der Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Alt-Bornheim
erreicht. Die Erhaltungssatzung stellt Bauvorhaben unter einen
Genehmigungsvorbehalt. Die Gebäudeplanung muss die städtebauliche Eigenart des
Gebiets beachten. In der Begründung der Erhaltungssatzung ist die
städtebauliche Eigenart der verschiedenen Teilgebiete ausführlich erläutert.
Die vorhandenen Gebäude sind unter anderem hinsichtlich Geschossigkeit oder
Traufhöhe, Dachgestaltung, Fassadengestaltung und Bauweise beschrieben.
Neuplanungen müssen diese städtebaulichen Vorgaben beachten. Die
Erhaltungssatzung ist als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen.
Die behutsame bauliche Entwicklung kann mit Hilfe des
aktuell gültigen Planungsrechts in Verbindung mit der Erhaltungssatzung
gesteuert werden. Bei der Gebäudeplanung sind die Abstandsregeln der Hessischen
Bauordnung zu beachten, was in den meist dicht bebauten Gebieten ohnehin nur
eine kleinteilige und rücksichtsvolle bauliche Entwicklung ermöglicht. Das gültige Planungsrecht besteht aus dem
Bebauungsplan NO 22a Nr. 1 - Alt-Bornheim für den Bereich südlich von
Turmstraße und Große Spillingsgasse und dem nördlichen Bereich, in dem sich die
Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch und den vorhandenen
Fluchtlinienplänen richtet. In beiden Bereichen kann die bauliche Entwicklung
hinreichend gesteuert werden, da ja zudem die Erhaltungssatzung für die
Beurteilung von Baugesuchen herangezogen wird. Der Magistrat wird auch künftig mittels Beratung der
Bauherren auf die Umsetzung der Ziele hinwirken und für die Sicherung und
behutsame Entwicklung der städtebaulichen Struktur insbesondere die
Erhaltungssatzung heranziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 508 I-V ist
aus den genannten Gründen nicht mehr erforderlich. Das Verfahren wird
eingestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.09.2012, M 200
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
05.08.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4
am 18.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 117 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung)
40. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO II, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 117 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO II, TOP 43
Beschluss: Der Vorlage M 117 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6250, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 Aktenzeichen: 60 10
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
42
42. Sitzung Ortsbeirat 4
TO II
SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung)
Ablehnung:
LINKE ÖkoLinX-ARL
Annahme:
SPD GRÜNE CDU BFF
Enthaltung:
dFfm
40
40. Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Alle:
CDU SPD GRÜNE LINKE FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
42
42. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
47
47. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER