Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M
214 Betreff:
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 (M 158)
1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der
Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zum
Wirtschaftsplan 2016 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der veränderte Wirtschaftsplan 2016 des
Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2016
von 13.909.924 EUR
mit Einnahmen und Ausgaben im
Vermögensplan 2016 von 14.286.474 EUR
mit Ausgaben für Investitionen
im Investitionsprogramm 2016 von 343.000 EUR
mit einer geplanten
Ausgleichsleistung von unter
Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags 14.782.608 EUR
sowie dem entsprechend angepassten
Feststellungsvermerk wird genehmigt. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat den
Wirtschaftsplan 2016 des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
am 18.12.2014 beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2016 endete mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.094 T€. Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes ist der
Wirtschaftsplan zu ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem
Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird. Der aktualisierte Wirtschaftsplan 2016 endet mit
einem Fehlbetrag in Höhe von 13.910 T€. Gegenüber dem bereits
beschlossenen Wirtschaftsplan mit einem kalkulierten Fehlbetrag in Höhe von
13.094 T€ beträgt der Mehrbedarf 816 T€. Dieser Mehrbedarf resultiert
aus nicht erwarteten und geplanten erhöhten Zuführungen in die
Pensions-/Beihilferückstellungen für die im Eigenbetrieb tätigen Beamtinnen und
Beamten (663 T€) und deren Verzinsung (167 T€). Aufgrund der
Regelungen im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind diese Rückstellungen in
der Bilanz nachzuweisen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen
Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der
Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Kommunalen Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe hat sich in ihrer Sitzung am 29. September 2015 mit
dem Wirtschaftsplan 2016 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten
Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am
Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des
Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den
Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten
Verpflichtungen zuzuordnen sind kann gemäß C.3. des Betrauungsakts ein
angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich)
errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main vom 08.07.2013 als Differenz
zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen
einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist. Anlage _Stellungnahme_BK (ca. 82 KB) Anlage
_Wirtschaftsplan (ca.
858 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.09.2014, M 158
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 09.12.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.01.2016, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 214 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Enthaltung) Stv. Ochs und Stv. Dr.
Dr. Rahn (= Annahme) 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO II, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 214 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung)
48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 35
Beschluss: Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Stv. Ochs und Stv.
Dr. Dr. Rahn; BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6766, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 51