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Neuer Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 21

Betreff: Neuer Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 (M 158)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sich in ihrer Sitzung am 03.11.2015 mit dem Wirtschaftsplan 2016 befasst hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, wie beantragt zu beschließen.

  2. Der veränderte Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2016 von 124.062.000 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2016 von 134.210.429 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2016 von 6.478.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung von 130.654.536 € unter Berücksichtigung eines 4 %-igen Gewinnaufschlags sowie dem entsprechenden Feststellungsvermerk wird genehmigt. Die Erläuterungen der Betriebsleitung zum Wirtschaftsplan 2016 und zur mittelfristigen Finanzplanung 2017 - 2019 werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat den Wirtschaftsplan 2015/2016 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt am 18.12.2014 (§ 5379) beschlossen. Der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan 2016 wurde mit 119.662 T€ beschlossen. Im Jahr 2015 wurden zwischen dem Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften Tarifverhandlungen zur Eingruppierung von Mitarbeitenden im Tarifvertrag des Sozial- und Erziehungsdienstes geführt. Nach mehreren Streikmaßnahmen wurde eine Einigung erzielt. Nach Vorausberechnungen der zu erwartenden Personalkostensteigerungen von 4,4 Mio. € (darin enthalten: Tarifsteigerungen in Höhe von 3,4 Mio. € und 1 Mio. € Ausbau und verbesserte Besetzungspraxis von freien Stellen in den Kinderzentren) für das Jahr 2016 fortfolgend ist abzusehen, dass der Eigenbetrieb Kita Frankfurt den bereits beschlossenen Erfolgsplan 2016 sowie die mittelfristige Finanzplanung der nächsten Jahre nicht einhalten kann. Die Personalkostensteigerungen ab dem Jahr 2016 in Höhe von 4,4 Mio. € können nicht durch Erlösverbesserungen oder/und durch Aufwandsreduzierungen durch den Eigenbetrieb Kita Frankfurt erwirtschaftet werden. Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan zu ändern, wenn sich das Jahresergebnis gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird. Die Höhe des o.g. Fehlbetrages stellt eine wesentliche Änderung zum bereits beschlossenen Wirtschaftsplan 2016 und der mittleren Finanzplanung dar. Gemäß den EU-beihilferechtlichen Vorgaben ist eine Beschlussfassung über den Sollausgleich 2016 auf Basis des neu vorgelegten Erfolgsplans herbeizuführen. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß der Betrauung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt als Differenz zwischen dem Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen. Anlage _Wirtschaftsplan (ca. 4,2 MB)

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 47
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP BFF
Ablehnung:
Linke
Sitzung 48
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF REP STV DR RAHN Krebs
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 32
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird zugestimmt.
Sitzung 49
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF REP STV DR RAHN Krebs
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL