Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2009 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.11.2010, M
234 Betreff:
Feststellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main
für das Jahr 2009 und Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresgewinnes Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
25.02.2010, § 7714 (M 260) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss
zum 31.12.2009 und der Lagebericht 2009 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Frankfurt am
Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die
Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2009 am 27.06.2010 erteilt wurde.
2. Der Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form
festgestellt:
a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite
beträgt EUR 636.729.995,21
b) Die
Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von
EUR
6.726.603,09 3. Der Lagebericht 2009 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 4. Der Jahresgewinn 2009 in Höhe von 6.726.603,09
EUR wird wie folgt verwendet: a) Ausschüttung eines Betrages in Höhe von
6.000.000,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main
b) Vortrag des verbleibenden Betrages in Höhe von
726.603,09 EUR auf neue Rechnung. Begründung: A Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2009 finden die Vorschriften
des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) vom 09.06.1989 Anwendung. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der
Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes
erfolgt, wobei die Prüfung die Ordnungsmäßigkeit einschloss. Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt:
"Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." D Kosten Entfällt Anlage 1 (nicht
öffentlich - ca. 4,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 24.11.2008, M 218
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 260
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2011, M 233
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2013, M 88 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 24.11.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.01.2011, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 234
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG; FREIE WÄHLER (= Enthaltung),
LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 50. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 234
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG; FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (=
Annahme) NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)
50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 234
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP; FREIE WÄHLER,
NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 9339, 50. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 90 31