Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18
Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Westlich der Nordweststadt in Frankfurt am Main - Niederursel ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 04.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet westlich der Nordweststadt Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt liegt im Frankfurter Stadtteil Niederursel in Höhe des kleinen Zentrums Thomas-Mann-Straße und umfasst ein Fläche von zirka 10,2 ha. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 65/1 der Flur 30 im Westen, mit den Flurstücken 25/61, 25/40, 25/41, 25/42, 25/43, 26/8 und 26/9 der Flur 30 im Norden, dem Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Hausnummern 204 und 240a und dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 144/84 im Osten. Im Süden quert die Grenze des Plangebiets die Flurstücke 44, 45/3, 45/2 und 45/1 der Flur 32 ungefähr in der Mitte. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Niederursel. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt den größten Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans als "Wohnbaufläche geplant" und einen kleineren Teil im Osten als "Wohnbaufläche Bestand" dar. Der Bebauungsplan kann somit aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Das Plangebiet wird zum großen Teil von dem Bebauungsplan NW 104d Nr. 1 - Niederursel Autobahn - in Kraft getreten am 06.03.1965 - abgedeckt, der im nördlichen Bereich Sportfläche und in einem kleinen südlichen Bereich Grün- und Erholungsfläche festgesetzt. Im Nordosten des Plangebiets liegt der Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 - Nordwest-Stadt - in Kraft getreten am 26.06.1965 - der in dem Bereich Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Ein kleiner Bereich im Osten des Plangebiets wird von dem Bebauungsplan Nr. 124 - in Kraft getreten am 17.04.1974 - der in dem Bereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,86 und offene Bauweise festsetzt. Konzept und städtebaulicher Entwurf Im geplanten Wohngebiet können Einfamilienhäuser entstehen, ergänzt durch Geschosswohnungsbauten an ausgewählten Stellen. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Das Plangebiet war Bestandteil der städtebaulichen Untersuchung zur Weiterentwicklung der Nordweststadt, wofür 2011 / 2012 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt wurde. Städtebauliche Entwürfe für das Gebiet liegen aus diesem Prozess vor, die jedoch weitergehend überarbeitet werden müssen. Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es enthält mehrere Gartenparzellen, die als Freizeitgärten genutzt werden. Diese müssen verlagert werden, sofern sie in der Planung nicht berücksichtigt werden können. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Etwa die Hälfte der Ackerparzellen ist in städtischem Eigentum, wodurch sich die Bodenordnung vereinfachen dürfte. Das Gebiet ist durch die Buslinien 72 und 73, die den Gerhart-Hauptmann-Ring befahren, an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Anlage _Lageplan (ca. 5,9 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2014, NR 825 Anregung vom 27.03.2014, OA 492 Antrag vom 30.01.2014, OF 412/8 Antrag vom 17.02.2014, OF 414/8 Antrag vom 27.03.2014, OF 432/8 Antrag vom 27.03.2014, OF 433/8