Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - §.2 (1) BauGB, M 18 v. 17.01.2014 hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB, M 18 v. 17.01.2014 hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen,
- Der M 18 /14 wird zugestimmt.
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, im Rahmen der auszuführenden Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß M 18, folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Für das Neubaugebiet wird ein Verkehrskonzept erarbeitet, dass nicht nur die Erschließung mit dem ÖPNV oder über Fuß- und Radwege sicherstellt, sondern aufgrund der Ortsrandlage des Baugebietes in besonderem Maße auch die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs berücksichtigt. Dabei soll im Rahmen der Planungen für den ruhenden Verkehr auch geprüft werden, ob Kapazitäten für eine zusätzliche Anwohnertiefgarage vorhanden sind. Zudem soll das Verkehrskonzept eine gleichmäßige Belastung der bereits bestehenden umliegenden Wohngebiete darstellen. Eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) soll dabei vermieden werden. b) Für das Neubaugebiet werden ergänzend zu den bestehenden Infrastruktureinrichtungen in der Nordweststadt Flächen zum Beispiel für den Gemeinbedarf (Kindergarten, Freizeit- und Grünflächen, Läden etc.) eingeplant, die auch fußläufig von den zukünftigen Bewohnern des Gebietes bequem erreicht werden können. c) Mit Rücksicht auf das für die westliche Nordweststadt typische Wechselspiel von Block- und Einfamilienhausbebauung ist im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes auf einem Flächenanteil von mindestens 30 Prozent Einfamilienhausbebauung vorzusehen. d) Für die Richtung A5 gelegenen Teile der Nordweststadt inklusive des Neubaugebietes wird ein Lärmschutzkonzept erarbeitet. e) Soweit für die wegfallenden landwirtschaftlichen und kleingärtnerisch genutzten Flächen Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte bzw. Kleingärtner in Ausgleichsmaßnahmen einzubinden. f) Der Ortsbeirat ist frühzeitig in die Planungen durch einen Zwischenbericht einzubeziehen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2014, OF 432/8
Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der
Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB, M 18 v.
17.01.2014 hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen, 1. Der M 18 /14 wird zugestimmt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den
Magistrat zu beauftragen, im Rahmen der auszuführenden Planungen des künftigen
Neubaugebietes gemäß M 18, folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Für das Neubaugebiet wird ein Verkehrskonzept
erarbeitet, dass nicht nur die Erschließung mit dem ÖPNV oder über Fuß- und
Radwege sicherstellt, sondern aufgrund der Ortsrandlage des Baugebietes in
besonderem Maße auch die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs berücksichtigt.
Dabei soll im Rahmen der Planungen für den ruhenden Verkehr auch geprüft
werden, ob Kapazitäten für eine zusätzliche Anwohnertiefgarage vorhanden sind.
Zudem soll das Verkehrskonzept eine gleichmäßige Belastung der bereits
bestehenden umliegenden Wohngebiete darstellen. Eine Querverbindung am jetzigen
Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) soll dabei
vermieden werden. b) Für das
Neubaugebiet werden ergänzend zu den bestehenden Infrastruktureinrichtungen in
der Nordweststadt Flächen zum Beispiel für den Gemeinbedarf (Kindergarten,
Freizeit- und Grünflächen, Läden etc.) eingeplant, die auch fußläufig von den
zukünftigen Bewohnern des Gebietes bequem erreicht werden können. c) Mit Rücksicht auf das für die
westliche Nordweststadt typische Wechselspiel von Block- und
Einfamilienhausbebauung ist im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes auf
einem Flächenanteil von mindestens 30 Prozent Einfamilienhausbebauung
vorzusehen. d) Für die
Richtung A5 gelegenen Teile der Nordweststadt inklusive des Neubaugebietes wird
ein Lärmschutzkonzept erarbeitet. e) Soweit für die wegfallenden landwirtschaftlichen
und kleingärtnerisch genutzten Flächen Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer
Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte bzw.
Kleingärtner in Ausgleichsmaßnahmen einzubinden. f) Der Ortsbeirat ist frühzeitig in die Planungen
durch einen Zwischenbericht einzubeziehen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8
am 27.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 492 2014
1.
Der Vorlage M 18 wird unter Hinweis auf OA 492 zugestimmt.
2.
a) Der Antrag, unter Buchstabe a) die Worte "in
besonderem Maße" zu streichen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF
432/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe c) vor dem Wort
"vorzusehen" die Worte "sowie insgesamt 30 Prozent Sozialer
Wohnungsbau" eingefügt wird, und folgender Satz als Buchstabe f)
eingefügt wird: "Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs mit dem
Bürgerdialog (u. a. zum Thema Neubaugebiet) und des 1. Preisträgers des
Architekturwettbewerbes werden in die Planung und Errichtung des neuen
Wohngebietes einbezogen." Der bisherige Buchstabe f) wird Buchstabe g).
3.
Die Vorlage OF 433/8 wird mit der Vorlage OF 432/8 in
zusammengefasster Form beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2.
zu Buchstabe a) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=
Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zum Rest der Vorlage b)
Einstimmige Annahme