Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Maßgaben des Ortsbeirates 8
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B
368 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier:
Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Maßgaben des Ortsbeirates 8
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 26.06.2014, § 4742 Ziff. 3 - OA 492/14 OBR 8 - zu a) Die Fragestellungen des Ortsbeirates zum Verkehr
werden im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans durch den Magistrat
berücksichtigt werden. zu b) Angelehnt an die Ergebnisse des städtebaulichen
Wettbewerbs mit Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2012 wird von der Notwendigkeit
von fußläufig zu erreichenden Infrastruktureinrichtungen ausgegangen. zu c) Die Zielsetzung für eine städtebauliche Struktur im
Plangebiet ist ein Mix aus verschieden Wohnangeboten, darunter auch
Einfamilienhäuser und Sozialwohnungen. zu d) Der heutige Ortsrand ist bereits heute der
Lärmsituation durch die Bundesautobahn A5 ausgesetzt. Auch das künftige
Planungskonzept wird von dieser Lärmsituation an der BAB A5 beeinflusst. Ohne
eine Lärmschutzkonzeption ist das Neubaugebiet nicht zu realisieren. Mit
Lärmschutzmaßnahmen für das in Planung befindliche Baugebiet wird auch eine
Beruhigung für vorhandene Wohnquartiere angestrebt. zu e) Die Frage nach etwaigen Ausgleichsflächen wird erst
im weiteren Planungsprozess zu beantworten sein. Sollten Landwirte bzw. private
Gärten davon betroffen sein, werden die Eigentümer und Nutzer frühzeitig
eingebunden werden. zu f) Die preisgekrönten Ergebnisse des städtebaulichen
Wettbewerbs und die Ergebnisse des Bürgerdialogs werden in die Planung und
Umsetzung des neuen Wohngebietes einbezogen. zu g) Entsprechend dem städtebaulichen Wettbewerbsverfahren
mit integriertem Bürgerdialog, an dem auch Mitglieder des Ortsbeirats
teilnahmen, wird der Ortsbeirat weiterhin frühzeitig in die Planungsphasen
einbezogen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
27.03.2014, OA 492
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
24.09.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8
am 09.10.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 368 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2014, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 368 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 368 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 5223, 34. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 00