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Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Maßgaben des Ortsbeirates 8

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 368 Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Maßgaben des Ortsbeirates 8 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4742 Ziff. 3 - OA 492/14 OBR 8 - zu a) Die Fragestellungen des Ortsbeirates zum Verkehr werden im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans durch den Magistrat berücksichtigt werden. zu b) Angelehnt an die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs mit Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2012 wird von der Notwendigkeit von fußläufig zu erreichenden Infrastruktureinrichtungen ausgegangen. zu c) Die Zielsetzung für eine städtebauliche Struktur im Plangebiet ist ein Mix aus verschieden Wohnangeboten, darunter auch Einfamilienhäuser und Sozialwohnungen. zu d) Der heutige Ortsrand ist bereits heute der Lärmsituation durch die Bundesautobahn A5 ausgesetzt. Auch das künftige Planungskonzept wird von dieser Lärmsituation an der BAB A5 beeinflusst. Ohne eine Lärmschutzkonzeption ist das Neubaugebiet nicht zu realisieren. Mit Lärmschutzmaßnahmen für das in Planung befindliche Baugebiet wird auch eine Beruhigung für vorhandene Wohnquartiere angestrebt. zu e) Die Frage nach etwaigen Ausgleichsflächen wird erst im weiteren Planungsprozess zu beantworten sein. Sollten Landwirte bzw. private Gärten davon betroffen sein, werden die Eigentümer und Nutzer frühzeitig eingebunden werden. zu f) Die preisgekrönten Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs und die Ergebnisse des Bürgerdialogs werden in die Planung und Umsetzung des neuen Wohngebietes einbezogen. zu g) Entsprechend dem städtebaulichen Wettbewerbsverfahren mit integriertem Bürgerdialog, an dem auch Mitglieder des Ortsbeirats teilnahmen, wird der Ortsbeirat weiterhin frühzeitig in die Planungsphasen einbezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.03.2014, OA 492 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 09.10.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 368 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 368 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 368 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5223, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 00