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Bebauungsplan Nr. 906

Vorlagentyp: NR RÖMER

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Die Umsetzung erfolgt ohne Nutzungsänderung von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Gartenflächen. Begründung: Mit der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet westlich der Nordweststadt Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 65/1 der Flur 30 im Westen, mit den Flurstücken 25/61, 25/40, 25/41, 25/42, 25/43, 26/8 und 26/9 der Flur 30 im Norden, dem Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Hausnummern 204 und 240a und dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 144/84 im Osten. Im Süden quert die Grenze des Plangebiets die Flurstücke 44, 45/3, 45/2 und 45/1 der Flur 32 ungefähr in der Mitte. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Niederursel. Das Plangebiet wird zum großen Teil von dem Bebauungsplan NW 104d Nr. 1 - Niederursel Autobahn - in Kraft getreten am 06.03.1965 - abgedeckt, der im nördlichen Bereich Sportfläche und in einem kleinen südlichen Bereich Grün- und Erholungsfläche festgesetzt. Im Nordosten des Plangebiets liegt der Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 - Nordwest-Stadt - in Kraft getreten am 26.06.1965 - der in dem Bereich Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Ein kleiner Bereich im Osten des Plangebiets wird von dem Bebauungsplan Nr. 124 - in Kraft getreten am 17.04.1974 - der in dem Bereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,86 und offene Bauweise festsetzt. Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es enthält mehrere Gartenparzellen, die als Freizeitgärten genutzt werden. Der Magistrat plant, diese zu verlagern, sofern sie "in der Planung nicht berücksichtigt werden können". Unklar ist dabei, wovon dies abhängt bzw. aus welchen Gründen der Magistrat die Berücksichtigung der Gartenparzellen nicht einfach vorgibt. Keinesfalls akzeptabel sind Eingriffe in Natur und Landschaft (auch wenn sie "minimiert" werden sollen) und eine Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie von Gartenflächen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2014, NR 825 Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Die Umsetzung erfolgt ohne Nutzungsänderung von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Gartenflächen. Begründung: Mit der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet westlich der Nordweststadt Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 65/1 der Flur 30 im Westen, mit den Flurstücken 25/61, 25/40, 25/41, 25/42, 25/43, 26/8 und 26/9 der Flur 30 im Norden, dem Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Hausnummern 204 und 240a und dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 144/84 im Osten. Im Süden quert die Grenze des Plangebiets die Flurstücke 44, 45/3, 45/2 und 45/1 der Flur 32 ungefähr in der Mitte. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Niederursel. Das Plangebiet wird zum großen Teil von dem Bebauungsplan NW 104d Nr. 1 - Niederursel Autobahn - in Kraft getreten am 06.03.1965 - abgedeckt, der im nördlichen Bereich Sportfläche und in einem kleinen südlichen Bereich Grün- und Erholungsfläche festgesetzt. Im Nordosten des Plangebiets liegt der Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 - Nordwest-Stadt - in Kraft getreten am 26.06.1965 - der in dem Bereich Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Ein kleiner Bereich im Osten des Plangebiets wird von dem Bebauungsplan Nr. 124 - in Kraft getreten am 17.04.1974 - der in dem Bereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,86 und offene Bauweise festsetzt. Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es enthält mehrere Gartenparzellen, die als Freizeitgärten genutzt werden. Der Magistrat plant, diese zu verlagern, sofern sie "in der Planung nicht berücksichtigt werden können". Unklar ist dabei, wovon dies abhängt bzw. aus welchen Gründen der Magistrat die Berücksichtigung der Gartenparzellen nicht einfach vorgibt. Keinesfalls akzeptabel sind Eingriffe in Natur und Landschaft (auch wenn sie "minimiert" werden sollen) und eine Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie von Gartenflächen. Antragsteller: RÖMER Antragstellende Person(en): Stadtv. Bernhard E. Ochs Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Dr. Erhard Römer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 492 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 492 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 492 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 18 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung, OA 492 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 18 und NR 825 = Annahme, OA 492 = Buchstabe a) Ablehnung, Buchstaben b) bis g) Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. Buchstabe a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Buchstaben b) bis g) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 18 und OA 492 = Annahme, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 18 = Annahme im Rahmen NR 825, NR 825 und OA 492 = Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4742, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00