Bebauungsplan Nr. 906
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Die Umsetzung erfolgt ohne Nutzungsänderung von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Gartenflächen. Begründung: Mit der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet westlich der Nordweststadt Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 65/1 der Flur 30 im Westen, mit den Flurstücken 25/61, 25/40, 25/41, 25/42, 25/43, 26/8 und 26/9 der Flur 30 im Norden, dem Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Hausnummern 204 und 240a und dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 144/84 im Osten. Im Süden quert die Grenze des Plangebiets die Flurstücke 44, 45/3, 45/2 und 45/1 der Flur 32 ungefähr in der Mitte. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Niederursel. Das Plangebiet wird zum großen Teil von dem Bebauungsplan NW 104d Nr. 1 - Niederursel Autobahn - in Kraft getreten am 06.03.1965 - abgedeckt, der im nördlichen Bereich Sportfläche und in einem kleinen südlichen Bereich Grün- und Erholungsfläche festgesetzt. Im Nordosten des Plangebiets liegt der Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 - Nordwest-Stadt - in Kraft getreten am 26.06.1965 - der in dem Bereich Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Ein kleiner Bereich im Osten des Plangebiets wird von dem Bebauungsplan Nr. 124 - in Kraft getreten am 17.04.1974 - der in dem Bereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,86 und offene Bauweise festsetzt. Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es enthält mehrere Gartenparzellen, die als Freizeitgärten genutzt werden. Der Magistrat plant, diese zu verlagern, sofern sie "in der Planung nicht berücksichtigt werden können". Unklar ist dabei, wovon dies abhängt bzw. aus welchen Gründen der Magistrat die Berücksichtigung der Gartenparzellen nicht einfach vorgibt. Keinesfalls akzeptabel sind Eingriffe in Natur und Landschaft (auch wenn sie "minimiert" werden sollen) und eine Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie von Gartenflächen.
Inhalt
Antrag vom 11.03.2014, NR 825
Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Die Umsetzung erfolgt ohne Nutzungsänderung von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Gartenflächen. Begründung: Mit der Vorlage M 18 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet westlich der Nordweststadt Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Das Plangebiet wird begrenzt durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 65/1 der Flur 30 im Westen, mit den Flurstücken 25/61, 25/40, 25/41, 25/42, 25/43, 26/8 und 26/9 der Flur 30 im Norden, dem Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Hausnummern 204 und 240a und dem Feldweg mit der Flurstücksnummer 144/84 im Osten. Im Süden quert die Grenze des Plangebiets die Flurstücke 44, 45/3, 45/2 und 45/1 der Flur 32 ungefähr in der Mitte. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Niederursel. Das Plangebiet wird zum großen Teil von dem Bebauungsplan NW 104d Nr. 1 - Niederursel Autobahn - in Kraft getreten am 06.03.1965 - abgedeckt, der im nördlichen Bereich Sportfläche und in einem kleinen südlichen Bereich Grün- und Erholungsfläche festgesetzt. Im Nordosten des Plangebiets liegt der Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 - Nordwest-Stadt - in Kraft getreten am 26.06.1965 - der in dem Bereich Reines Wohngebiet (WR) festsetzt. Ein kleiner Bereich im Osten des Plangebiets wird von dem Bebauungsplan Nr. 124 - in Kraft getreten am 17.04.1974 - der in dem Bereich Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,86 und offene Bauweise festsetzt. Das Gelände wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es enthält mehrere Gartenparzellen, die als Freizeitgärten genutzt werden. Der Magistrat plant, diese zu verlagern, sofern sie "in der Planung nicht berücksichtigt werden können". Unklar ist dabei, wovon dies abhängt bzw. aus welchen Gründen der Magistrat die Berücksichtigung der Gartenparzellen nicht einfach vorgibt. Keinesfalls akzeptabel sind Eingriffe in Natur und Landschaft (auch wenn sie "minimiert" werden sollen) und eine Nutzungsänderung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie von Gartenflächen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.03.2014
Beratungsverlauf 10 Sitzungen
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