Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb) ab dem 01.01.2023
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Die Konditionen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses von personalgestellten Beschäftigten des Eigenbetriebes mit der KFH bei gleichzeitiger einvernehmlicher Auflösung des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Frankfurt am Main durch die Mitarbeitenden mittels Aufhebungsvertrag bis spätestens zum 31.12.2022 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Zusicherung eines Rückkehrrechts in das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall einer Liquidation der KFH wird zugestimmt.
- Der Bereitstellung der für die Zahlung einer Wechselprämie erforderlichen Mittel durch die Stadt Frankfurt am Main an die KFH in Höhe von einmalig bis zu EUR 5 Mio. als ergebniswirksamer Zuschuss bis zum 31.12.2022 und der Ausweisung dieses Betrags in Haushaltssatzung und Haushaltsplan wird zugestimmt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
6
6. Sitzung Ausschuss für Soziales und Gesundheit
TO I
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Ablehnung:
LINKE BFF
Annahme:
CDU SPD GRÜNE FDP fraktionslos
11
11. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung)
Ablehnung:
CDU LINKE BFF-BIG
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Enthaltung:
AfD