Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb) ab dem 01.01.2023
Beschlussvorschlag
- Die Konditionen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses von personalgestellten Beschäftigten des Eigenbetriebes mit der KFH bei gleichzeitiger einvernehmlicher Auflösung des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Frankfurt am Main durch die Mitarbeitenden mittels Aufhebungsvertrag bis spätestens zum 31.12.2022 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Zusicherung eines Rückkehrrechts in das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall einer Liquidation der KFH wird zugestimmt.
- Der Bereitstellung der für die Zahlung einer Wechselprämie erforderlichen Mittel durch die Stadt Frankfurt am Main an die KFH in Höhe von einmalig bis zu EUR 5 Mio. als ergebniswirksamer Zuschuss bis zum 31.12.2022 und der Ausweisung dieses Betrags in Haushaltssatzung und Haushaltsplan wird zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Vermeidung von jährlichen siebenstelligen Umsatzsteuerbelastungen ab 2023 für die Personalgestellung der Eigenbetriebsmitarbeiter:innen an die KFH durch Begründung eines Arbeitsverhältnisses von personalgestellten Beschäftigten des Eigenbetriebs mit den KFH bei gleichzeitiger einvernehmlicher Auflösung des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Frankfurt am Main durch die Eigenbetriebsmitarbeiter:innen mittels Aufhebungsvertrag.
B. Finanzielle Auswirkungen
Fortführung der Personalgestellung als umsatzsteuerpflichtige Leistung unter Übernahme der Kostentragungspflicht gegenüber der KFH.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die beim Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main sollen einzelvertraglich und einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main auflösen und ein neues Arbeitsverhältnis mit der KFH begründen. Die Arbeitsverträge mit der KFH werden Regelungen enthalten, die den zur KFH wechselnden städtischen Beschäftigten die bisherigen mit der Beschäftigung im Eigenbetrieb verknüpften Rechte (insbesondere Abbildung der im Zeitpunkt des Wechsels für den Eigenbetrieb geltenden Dienstvereinbarungen) erhalten. Zudem sichert die Stadt Frankfurt am Main den in die KFH wechselnden Mitarbeitenden ein Rückkehrrecht in das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall zu, dass die KFH liquidiert wird.
D. Klimaschutz
Die Wechselprämie soll über ein ausschüttbares Volumen in Höhe von EUR 5 Mio. verfügen und nach folgendem Schema ausgezahlt werden: Es werden alle derzeit im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:innen berücksichtigt sowie die derzeit noch im Haus befindlichen und in 2009/2010 übergeleiteten Mitarbeiter:innen in der GmbH, die in den vergangenen 11 Jahren keine berufliche Weiterentwicklung erfahren haben.