a) Verbleib der Immobilien der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt am Main/Wertausgleich b) Nutzungsüberlassung der Immobilien der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst durch die Stadt Frank
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M
257 Betreff:
a) Verbleib der Immobilien
der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in der Vermögensverwaltung
der Stadt Frankfurt am Main/Wertausgleich b) Nutzungsüberlassung der
Immobilien der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst durch die Stadt
Frankfurt am Main an die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6873 (M
165) I. Bei der Überleitung der Städtischen
Kliniken Frankfurt am Main - Höchst in eine gemeinnützige GmbH verbleiben die
Grundstücke und Gebäude des Eigenbetriebs im Eigentum der Stadt Frankfurt am
Main. Zur Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit der künftig für den
Krankenhausbetrieb zuständigen gemeinnützigen GmbH erfolgt hierfür ein
Wertausgleich in Höhe von 14.000.000 €. II. Die erforderlichen Mittel werden im
Haushaltsjahr 2010 in der Produktgruppe 19.06 bereit gestellt. III. Der Magistrat wird beauftragt, die
haushaltsmäßige Beordnung mit dem Endausdruck des Haushaltsplans 2010/2011
vorzunehmen. IV. Dem vorgelegten
Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der
Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (Anlage 1) wird zugestimmt. V. Es dient zur Kenntnis, dass die Zentrale
Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) vertraglich verpflichtet ist, die Immobilien
an die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst GmbH zur betrieblichen
Nutzung weiter zu überlassen (siehe Anlage 2). VI. Der Magistrat wird bevollmächtigt, Veränderungen
des Vertragsentwurfs bis zur Unterzeichnung vorzunehmen, soweit dies aufgrund
neuer Erkenntnisse geboten ist und der grundsätzliche Inhalt nicht wesentlich
verändert wird. Begründung: A.
Zielsetzung: Zur Vermeidung der Entstehung von
Grunderwerbsteuer bei Übertragung und zur Sicherung auch mittel- bis
langfristiger Gestaltungsoptionen seitens der Stadt Frankfurt am Main ist
angezeigt, die Immobilien des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am
Main - Höchst in die Vermögensverwaltung des Hoheitshaushalts zu überführen.
Der Eigenbetrieb ist eine
gemeinnützige Einrichtung. Die Vermögensgegenstände unterliegen insofern der
Vermögensbindung nach § 55 Abgabenordnung. Deshalb musste zunächst mit der
Finanzverwaltung im Rahmen einer Verbindlichen Auskunft abgeklärt werden, dass
die Übernahme der Immobilien in den Hoheitsbereich der Stadt nicht zu
einem Verstoß gegen die Vermögensbindung und damit nicht zu negativen
steuerlichen Auswirkungen beim Eigenbetrieb führt. Die beantragte Bestätigung
liegt zwischenzeitlich vor. Unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte
der Städtischen Klinken Frankfurt am Main - Höchst scheint ein Wertausgleich
geboten. Gleichzeitig benötigt die Betriebs-GmbH für eine erfolgreiche
Entwicklung eine angemessene Eigenkapitalausstattung.
Nach dem IDW Prüfungshinweis "Beurteilung der
Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung öffentlicher Unternehmen" (IDW PH
9.720.1) lässt sich die Frage, ob das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital
angemessen ist, nicht anhand starrer Grenzen für die Eigenkapitalquote
beurteilen, sondern muss im Hinblick auf die individuelle wirtschaftliche
Situation des jeweiligen Unternehmens und das wirtschaftliche Umfeld
eingeschätzt werden. Unter Zugrundelegung der Empfehlungen des vorangegangenen
sowie des aktuellen Wirtschaftsprüfers wird zur Sicherstellung der Erreichung
der Zielvorgaben des Sanierungskonzepts für die Städtischen Kliniken Frankfurt
am Main - Höchst GmbH ein Betrag von 14.000.000 € zur Aufstockung des
Eigenkapitals von 29.557.795,86 € (Stand: Bilanz zum 31.12.2008) als
angemessen betrachtet. Um die Errichtung eines Neubaus durch die Zentrale
Errichtungsgesellschaft mbH gewährleisten zu können, müssen die Altgebäude und
die notwendigen Grundstücke der ZEG GmbH zur Nutzung überlassen werden. Durch Stadtverordnetenbeschluss § 5024 vom
11.12.2008 wurde ein Zukunftskonzept für die Städtischen Kliniken Frankfurt am
Main - Höchst beschlossen, welches zur Steigerung der Attraktivität der Klinik
und der Qualität der Versorgung, der Optimierung der Organisationsabläufe sowie
der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit unter anderem die Errichtung eines
Ersatzneubaus vorsieht. Eigens für dieses geplante hochkomplexe Neubau- und
Sanierungsvorhaben an den Städtischen Kliniken wurde, in Umsetzung des
Stadtverordnetenbeschlusses § 6048 vom 04.06.2009, am 29.07.2009 eine Zentrale
Errichtungsgesellschaft mbH als 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt
Frankfurt am Main gegründet. Um die Bauten sanieren bzw. neu errichten zu
können ist es notwendig, der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH die Gebäude
zur Nutzung zu überlassen. Die Konzentration der Bauherrenfunktion auf die ZEG
- separiert vom eigentlichen Betrieb des Krankenhauses - erlaubt dabei eine
kontinuierliche und intensive Betreuung des Vorhabens unter effizienter
Einbindung des erforderlichen Know-hows, das für derartige Spezialbauten
unerlässlich ist, mit der Folge, dass Einschränkungen in der Qualität der
Versorgung für Patientinnen und Patienten während der Bauphasen so gering wie
möglich gehalten werden. B. Alternativen keine C. Lösung zu I. - III. Siehe Ausführungen zu a) zu IV. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wurde
beauftragt, für den Krankenhausbetrieb wesentliche Funktionen des Eigenbetriebs
Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst, auf eine gemeinnützige
GmbH zu übertragen (Rechtsformwechsel). Im Zuge des Rechtsformwechsels werden die
Grundstücke und die darauf stehenden Gebäude der SKFH in die
Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt überführt und gehen somit nicht in das
Vermögen der SKFH- Betriebsgesellschaft über. Infolgedessen muss ein Nutzungsüberlassungsvertrag
für Flächen, Gebäude und Gebäudebestandteile zwischen der Stadt Frankfurt am
Main und der ZEG abgeschlossen werden. Darin enthalten ist die Verpflichtung
der ZEG, die für den Krankenhausbetrieb notwendigen Immobilien den Städtischen
Kliniken Frankfurt am Main - Höchst GmbH zu überlassen. Die ZEG ist darüber hinaus verpflichtet, den
Ersatzneubau auf dem - im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehenden -
Gelände der SKFH zu errichten und diesen an die SKFH zur Nutzung weiter zu
überlassen. Zentrale Aspekte des Vertrages
zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der ZEG 1. Die Stadt Frankfurt am Main bleibt Eigentümerin
der bestehenden Immobilien. 2. Die Stadt Frankfurt am Main überlässt die
Immobilien der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH zur Nutzung. 3. Die ZEG ist verpflichtet,
Grundstücke sowie bestehende und neu errichtete Gebäude an die Städtischen
Kliniken Frankfurt am Main - Höchst GmbH zur betrieblichen Nutzung weiter zu
überlassen. 4. Die
Nutzungsüberlassung an die ZEG erfolgt unentgeltlich. Entsprechende Rechte und
Pflichten werden durch die ZEG übernommen. 5. Die ZEG ist verpflichtet, den Ersatzneubau auf
dem Gelände der SKFH zu errichten. 6. Der Vertrag wird auf 35 Jahre geschlossen.
Zu V. Die Nutzungsüberlassung der Gebäude durch die ZEG an
die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst GmbH erfolgt entgeltlich.
Einzelheiten sind dem § 6 des Nutzungsvertrages zwischen der Betriebs-GmbH und
der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (Anlage 2) zu entnehmen. D. Kosten 14.000.000 €.; durch die Nutzungsüberlassung
entstehen neben entsprechenden Verwaltungskosten keine weiteren Kosten. Anlage 1 (nichtöffentlich - ca. 34 KB)
Anlage 2 (nichtöffentlich - ca. 41 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.10.2008, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2009, M 99
Vortrag des
Magistrats vom 28.08.2009, M 165
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 23.12.2009 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6
am 12.01.2010, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 257
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.01.2010, TO I, TOP 22
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der
Vorlage M 257 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
40. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 257
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); FAG
und Freie Wähler (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 40. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2010, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 257
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE., NPD und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FAG und Freie Wähler (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 7536, 40. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010 Aktenzeichen: 54