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a) Verbleib der Immobilien der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt am Main/Wertausgleich b) Nutzungsüberlassung der Immobilien der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst durch die Stadt Frank

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 257 Betreff: a) Verbleib der Immobilien der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt am Main/Wertausgleich b) Nutzungsüberlassung der Immobilien der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst durch die Stadt Frankfurt am Main an die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6873 (M 165) I. Bei der Überleitung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst in eine gemeinnützige GmbH verbleiben die Grundstücke und Gebäude des Eigenbetriebs im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Zur Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit der künftig für den Krankenhausbetrieb zuständigen gemeinnützigen GmbH erfolgt hierfür ein Wertausgleich in Höhe von 14.000.000 €. II. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsjahr 2010 in der Produktgruppe 19.06 bereit gestellt. III. Der Magistrat wird beauftragt, die haushaltsmäßige Beordnung mit dem Endausdruck des Haushaltsplans 2010/2011 vorzunehmen. IV. Dem vorgelegten Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (Anlage 1) wird zugestimmt. V. Es dient zur Kenntnis, dass die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) vertraglich verpflichtet ist, die Immobilien an die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst GmbH zur betrieblichen Nutzung weiter zu überlassen (siehe Anlage 2). VI. Der Magistrat wird bevollmächtigt, Veränderungen des Vertragsentwurfs bis zur Unterzeichnung vorzunehmen, soweit dies aufgrund neuer Erkenntnisse geboten ist und der grundsätzliche Inhalt nicht wesentlich verändert wird. Begründung: A. Zielsetzung: Zur Vermeidung der Entstehung von Grunderwerbsteuer bei Übertragung und zur Sicherung auch mittel- bis langfristiger Gestaltungsoptionen seitens der Stadt Frankfurt am Main ist angezeigt, die Immobilien des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst in die Vermögensverwaltung des Hoheitshaushalts zu überführen. Der Eigenbetrieb ist eine gemeinnützige Einrichtung. Die Vermögensgegenstände unterliegen insofern der Vermögensbindung nach § 55 Abgabenordnung. Deshalb musste zunächst mit der Finanzverwaltung im Rahmen einer Verbindlichen Auskunft abgeklärt werden, dass die Übernahme der Immobilien in den Hoheitsbereich der Stadt nicht zu einem Verstoß gegen die Vermögensbindung und damit nicht zu negativen steuerlichen Auswirkungen beim Eigenbetrieb führt. Die beantragte Bestätigung liegt zwischenzeitlich vor. Unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Städtischen Klinken Frankfurt am Main - Höchst scheint ein Wertausgleich geboten. Gleichzeitig benötigt die Betriebs-GmbH für eine erfolgreiche Entwicklung eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Nach dem IDW Prüfungshinweis "Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung öffentlicher Unternehmen" (IDW PH 9.720.1) lässt sich die Frage, ob das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital angemessen ist, nicht anhand starrer Grenzen für die Eigenkapitalquote beurteilen, sondern muss im Hinblick auf die individuelle wirtschaftliche Situation des jeweiligen Unternehmens und das wirtschaftliche Umfeld eingeschätzt werden. Unter Zugrundelegung der Empfehlungen des vorangegangenen sowie des aktuellen Wirtschaftsprüfers wird zur Sicherstellung der Erreichung der Zielvorgaben des Sanierungskonzepts für die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst GmbH ein Betrag von 14.000.000 € zur Aufstockung des Eigenkapitals von 29.557.795,86 € (Stand: Bilanz zum 31.12.2008) als angemessen betrachtet. Um die Errichtung eines Neubaus durch die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH gewährleisten zu können, müssen die Altgebäude und die notwendigen Grundstücke der ZEG GmbH zur Nutzung überlassen werden. Durch Stadtverordnetenbeschluss § 5024 vom 11.12.2008 wurde ein Zukunftskonzept für die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst beschlossen, welches zur Steigerung der Attraktivität der Klinik und der Qualität der Versorgung, der Optimierung der Organisationsabläufe sowie der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit unter anderem die Errichtung eines Ersatzneubaus vorsieht. Eigens für dieses geplante hochkomplexe Neubau- und Sanierungsvorhaben an den Städtischen Kliniken wurde, in Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses § 6048 vom 04.06.2009, am 29.07.2009 eine Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH als 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main gegründet. Um die Bauten sanieren bzw. neu errichten zu können ist es notwendig, der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH die Gebäude zur Nutzung zu überlassen. Die Konzentration der Bauherrenfunktion auf die ZEG - separiert vom eigentlichen Betrieb des Krankenhauses - erlaubt dabei eine kontinuierliche und intensive Betreuung des Vorhabens unter effizienter Einbindung des erforderlichen Know-hows, das für derartige Spezialbauten unerlässlich ist, mit der Folge, dass Einschränkungen in der Qualität der Versorgung für Patientinnen und Patienten während der Bauphasen so gering wie möglich gehalten werden. B. Alternativen keine C. Lösung zu I. - III. Siehe Ausführungen zu a) zu IV. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wurde beauftragt, für den Krankenhausbetrieb wesentliche Funktionen des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst, auf eine gemeinnützige GmbH zu übertragen (Rechtsformwechsel). Im Zuge des Rechtsformwechsels werden die Grundstücke und die darauf stehenden Gebäude der SKFH in die Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt überführt und gehen somit nicht in das Vermögen der SKFH- Betriebsgesellschaft über. Infolgedessen muss ein Nutzungsüberlassungsvertrag für Flächen, Gebäude und Gebäudebestandteile zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der ZEG abgeschlossen werden. Darin enthalten ist die Verpflichtung der ZEG, die für den Krankenhausbetrieb notwendigen Immobilien den Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst GmbH zu überlassen. Die ZEG ist darüber hinaus verpflichtet, den Ersatzneubau auf dem - im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehenden - Gelände der SKFH zu errichten und diesen an die SKFH zur Nutzung weiter zu überlassen. Zentrale Aspekte des Vertrages zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der ZEG 1. Die Stadt Frankfurt am Main bleibt Eigentümerin der bestehenden Immobilien. 2. Die Stadt Frankfurt am Main überlässt die Immobilien der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH zur Nutzung. 3. Die ZEG ist verpflichtet, Grundstücke sowie bestehende und neu errichtete Gebäude an die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst GmbH zur betrieblichen Nutzung weiter zu überlassen. 4. Die Nutzungsüberlassung an die ZEG erfolgt unentgeltlich. Entsprechende Rechte und Pflichten werden durch die ZEG übernommen. 5. Die ZEG ist verpflichtet, den Ersatzneubau auf dem Gelände der SKFH zu errichten. 6. Der Vertrag wird auf 35 Jahre geschlossen. Zu V. Die Nutzungsüberlassung der Gebäude durch die ZEG an die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst GmbH erfolgt entgeltlich. Einzelheiten sind dem § 6 des Nutzungsvertrages zwischen der Betriebs-GmbH und der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (Anlage 2) zu entnehmen. D. Kosten 14.000.000 €.; durch die Nutzungsüberlassung entstehen neben entsprechenden Verwaltungskosten keine weiteren Kosten. Anlage 1 (nichtöffentlich - ca. 34 KB) Anlage 2 (nichtöffentlich - ca. 41 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.10.2008, M 188 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M 99 Vortrag des Magistrats vom 28.08.2009, M 165 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 23.12.2009 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.01.2010, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 257 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.01.2010, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 257 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2010, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 257 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); FAG und Freie Wähler (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2010, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 257 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE., NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FAG und Freie Wähler (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7536, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010 Aktenzeichen: 54

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