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Planungskosten für Einhausung der A 661

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 189 Betreff: Planungskosten für Einhausung der A 661 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2019, § 3864 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864 beauftragt ist, sich für die Einhausung der A 661 über eine Länge von ca. 1.000 m (Variante L 2) zwischen den Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße einzusetzen. 2. Der in dem o.g. Beschluss geforderten Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt (Anlage 1) wird zugestimmt, in der alle notwendigen Verfahrensschritte wie die Verkehrsuntersuchung der A 661 und die Entwurfsplanung zur Einhausung der A 661 geregelt sind. 3. Für die Entwurfsplanung werden Planungsmittel in Höhe von 9.400 T€ bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a.) für die Maßnahme Mittel in Höhe von 7.143 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002719 "Lärmschutzmaßnahmen an der A 661(Ostumgehung)", zur Verfügung stehen, b.) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 2.257 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005491 "Entwicklung Rebstockgelände" erfolgt, c.) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 13.01 neu einzurichtende Projektdefinition "Einhausung A 661 - Folgeprojekt 5.002719" abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel (s. unter f.) sind entsprechend zuzuordnen, d.) für die Umsetzung der Maßnahme mit Gesamtinvestitionen zum Bau der Einhausung in einer Größenordnung von 258 Mio € (brutto) gerechnet werden könnte. Diese Summe ist jedoch noch vorläufig, sie dient lediglich als kalkulatorische Basis zur Honorarermittlung zur Beauftragung der DEGES. Die tatsächliche Höhe der Gesamtinvestition bleibt den Ergebnissen der DEGES-Beauftragung vorbehalten. e.) eine Kostenbeteiligung Dritter an den Planungskosten nicht erfolgt, f.) für bisherige Planungen zum Lärmschutz A 661 bis zum 31.12.2018 aus der Projektdefinition 5.002719 "Lärmschutzmaßnahmen an der A 661(Ostumgehung)" bereits Ausgaben in Höhe von 179.802,02 € geleistet wurden, die nicht Bestandteil der unter Ziff. 3 bewilligten Mittel sind. 5. Über die Ergebnisse der DEGES-Beauftragung mit Entwurfsplanung und Kostenschätzung sowie die Zeitplanung wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864, den Stadtverordneten berichtet. Alle weiteren Entscheidungen über die Realisierung der Einhausung ergeben sich aus einem Folgebeschluss. Begründung: A. Zielsetzung Die Einhausung der A 661 ist die zentrale Voraussetzung zur Umsetzung der Planungsziele für das "Ernst-May-Viertel" (EMV). Das EMV ist ein wichtiges Planungsvorhaben zugunsten einer nachhaltig positiven, mittel- und langfristigen Stadtentwicklung Frankfurts. Durch die Einhausung wird der Verkehrslärm in den angrenzenden Quartieren reduziert, damit werden zusätzliche Möglichkeiten zur Schaffung dringend benötigter Wohnungen geschaffen. Zusätzlich ist die Einhausung die Voraussetzung, eine durchgängige Grünverbindung zwischen dem Lohrberg, dem Huthpark bis hin zum Günthersburgpark zu schaffen. Insgesamt ergibt dies eine zusammenhängende Grünfläche von rd. 80 ha. B. Alternativen Alternativen und technische Varianten zur Einhausung der A 661 sind in einem umfangreichen Abwägungsprozess erörtert worden. Nach Bewertung der Vor- und Nachteile zu den Einhausungsvarianten der A 661 wurde die ursprünglich favorisierte Lösung L 4 (Einhausung über eine Länge von 400 m, vgl. Sachstandsbericht zur vorbereitenden Untersuchung "Ernst-May-Viertel, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.01.2017, § 1053 (M 82) verworfen, vielmehr bietet die nun von den Frankfurter Gremien als zielführend erkannte Einhausungsvariante L 2 (Einhausung über eine Länge von 1.000 m) erhebliche Vorteile und größeren Spielraum zur Realisierung der Planungsziele für das Ernst-May-Viertel. Sollte die Einhausung entfallen, werden Lärmschutzmaßnahmen/-wände entlang der A661 entstehen, die alle positiven Planungsziele für das Ernst-May-Viertel ad absurdum führen und eine Baumaßnahme wie die Einhausung auf Jahrzehnte ausschließen werden. C. Lösungen Zur Umsetzung der unter Abschnitt A geschilderten Ziele hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 04.04.2019, § 3864 beschlossen, dass die Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße zu realisieren ist. Dafür ist nach Maßgabe der Stadtverordneten die Variante L 2 (M 82 vom 22.04.2016) mit einer Länge von rd. 1.000 m heranzuziehen. Die Variante L 2 ist eine Einhausungsoption, die im Zusammenhang mit einer Vertieften Machbarkeitsstudie (VMBS) durch die seinerzeit beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) entwickelt wurde. Die VMBS wurde im Jahr 2014 fertiggestellt, die Kalkulation der Baukosten beruhte auf Grundlagen aus dem Jahr 2013. Die VMBS aus dem Jahr 2014 ist als Basis für eine Kosten- und Finanzierungsübersicht wesentlich zu aktualisieren. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864 wurde der Magistrat aufgefordert, eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main zu schließen, die die erforderlichen Schritte zur Realisierung der Einhausung regeln soll. Diese Vereinbarung liegt im Entwurf abgestimmt vor (siehe Anlage). Ferner wurde der Magistrat aufgefordert, eine Entwurfsplanung für die Einhausung zu erstellen sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zu erarbeiten. Diese Übersicht soll zudem Aussagen zu Zeitplanung und Mittelbedarfen treffen. In Übereinstimmung mit dem Land Hessen wurde, wie bereits anlässlich der Vertieften Machbarkeitsstudie zur Einhausung aus dem Jahr 2014, die DEGES als ausführende Gesellschaft gewählt, die die Entwurfsplanung und den Zeit- und Kostenplan für die Einhausungsvariante L 2 erarbeiten soll. Entsprechendes ist in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Land Hessen geregelt. D. Kosten Investitionsbedarf Dargelegt ist in diesem Magistratsvortrag die kalkulatorische Basis zur Ermittlung der Honorarkosten der DEGES für eine Entwurfsplanung der Einhausung A 661 bis zur Leistungsphase 3 inklusive einer aktualisierten Kostenschätzung zum Bau der Einhausung und einer Zeitplanung für die Bereitstellung der Mittel. Die DEGES hat in einer Kalkulation ihren Aufwand und ihre Kosten für die Beauftragung beziffert und plausibel hergeleitet, die Kosten zur Erstellung der Entwurfsplanung, der Erarbeitung der Baukostenschätzung und der Zeitplanung benennt die DEGES als "Verwaltungskosten". Diese Kosten wurden nach folgendem Berechnungsmodell ermittelt: Um eine Basis für die Ermittlung der zu erwartenden Planungskosten zu schaffen, hat die DEGES auf die zu erwartenden Herstellungskosten der Einhausung zurückgegriffen. Sie hat hierfür die aus dem Jahr 2014 stammende Kostenschätzung aus der "Vertiefenden Machbarkeitsstudie Einhausung A 661 (VMBS)" als Basis zugrunde gelegt und den Ausgangswert von 105 Mio € auf das Zieljahr 2028 anhand von Baukostenindizes hochgerechnet. Ergebnis dieser Berechnung, die mit zwei Preissteigerungsansätzen im Sinne einer Korridorberechnung erfolgte, ist eine Spanne der Baukosten mit 188 Mio € als unterer Wert beziehungsweise mit 258 Mio. € als oberer Wert. DEGES setzt nach ihren Erfahrungen für derartige Projekte in der Regel 15 % Verwaltungskosten bezogen auf die Baukosten an, die unteren und oberen Werte der Baukostenschätzung werden also mit diesen 15 % multipliziert, um die Honorarkosten für die Planungsleistungen ("Verwaltungskosten") zu errechnen. Der 15 % -Ansatz deckt sämtliche Tätigkeiten im Rahmen einer kompletten Projektabwicklung ab, einschließlich der baulichen Umsetzung und Übergabe an den Baulastträger. Dieser prozentuale Ansatz wird von den Auftragsverwaltungen der Länder sowie dem Bund bei Beauftragungen an die DEGES als "sachlich richtig" für Projektkalkulationen anerkannt. Ein entsprechendes Attest des Landes Hessen liegt vor. Im Rahmen der hier in Rede stehenden Beauftragung werden jedoch nicht alle Leistungsphasen beauftragt: Die DEGES geht davon aus, dass bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI) rund 28 % der gesamten Verwaltungskosten anfallen. Da hier Tätigkeiten gemäß der HOAI- Leistungsphase 1 bis 3, aber nicht 4, Vertragsbestandteile sind, ist ein entsprechend reduzierter Anteil von 24 % angesetzt worden. Demnach ergibt sich folgender Kostenrahmen: Unterer Wert: 188 Mio € (brutto) Bau x 15% = rd. 28 Mio € brutto Verwaltungskosten gesamt 28 Mio € x 24% = rd. 6,7 Mio € brutto Verwaltungskosten Oberer Wert: 258 Mio € (brutto) Bau x 15% = rd. 39 Mio € brutto Verwaltungskosten gesamt 39 Mio € x 24% = rd. 9,4 Mio € brutto Verwaltungskosten. Einem konservativen, auf der sicheren Seite liegenden Ansatz folgend, wird in den weiteren Betrachtungen und Ermittlungen mit dem oberen Wert des Verwaltungskostenrahmens von 9,4 Mio € brutto gerechnet. Die Kosten der Beauftragung der DEGES werden jedoch tatsächlich auf Nachweis abgerechnet. Risiken a.) Mögliche finanzielle Förderungen der Maßnahme durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. des Landes Hessen sind nach heutigem Stand nicht bekannt und können daher nicht beziffert werden. b.) Die geschätzten Gesamtkosten für den Bau der Einhausung bewegen sich derzeit in einer Spanne zwischen 188-258 Mio €; bei Umsetzung der Maßnahme werden sich Folgekosten in Höhe der Abschreibungen der Einhausung und der kalkulatorischen Verzinsung im Ergebnishaushalt ergeben. c.) Da ein Abschnitt einer Bundesautobahn eingehaust wird, geht nach Fertigstellung der Einhausung das Bauwerk in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland über. Der Bund wird damit Baulastträger. Da die Einhausung der A 661 nicht auf Veranlassung des Bundes, sondern auf Wunsch der Stadt erfolgt, wird die Stadt die Bauunterhaltung und die Abschreibung des Gebäudes dem Bund zu erstatten haben. Finanzierungsrahmen Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über ein neu einzurichtendes Projekt "Einhausung A 661 - Folgeprojekt 5.002719" in der PG 13.01 - Stadtplanung. Die Finanzierung erfolgt aus der Projektdefinition 5.002719 "Lärmschutzmaßnahmen an der A 661(Ostumgehung)" in Höhe von 7.143 T€ der PG 16.03 sowie aus der Projektdefinition 5.005491 "Entwicklung Rebstockgelände" in Höhe von 2.257 T€ aus der PG 13.01. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Der Mittelaufwand für die Erarbeitung der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung verteilt sich nach Ermittlungen der DEGES voraussichtlich über einen Zeitraum von 5 Jahren: 2019: 0,1 Mio € 2020: 1,3 Mio € 2021: 2,8 Mio € 2022: 3,1 Mio € 2023: 2,1 Mio € Summe: 9,4 Mio €. Folgeinvestitionen Mit den bereitgestellten Finanzmitteln in Höhe von 9,4 Mio € wird die Beauftragung der DEGES für die Entwurfsplanung abgedeckt. Mit der Beauftragung der DEGES wird eine verlässliche Basis für diese Entscheidung gelegt. Folgeinvestitionen sind abhängig von der grundsätzlichen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung darüber, ob die Einhausung realisiert wird. Die tatsächliche Höhe der Folgeinvestitionen und -kosten (z.B. Abschreibung und Unterhalt) kann bis zur Vorlage der Arbeitsergebnisse der DEGES nicht beziffert werden. Jahreserträge Keine. Leistungen Dritter Keine, die Finanzierung der Leistungen der DEGES erfolgt alleine aus Mitteln der Stadt Frankfurt am Main. Sonstiges Keine. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine. Anlage _Lageplan (ca. 1 MB) Anlage _Verwaltungsvereinbarung (ca. 249 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2019, OF 973/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1510 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1510 2019 1. Der Vorlage M 189 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 973/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage M 189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage M 189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage M 189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5011, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 61 12