Planungskosten für Einhausung der A 661
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M
189 Betreff:
Planungskosten für Einhausung der A 661 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.04.2019, §
3864 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat durch
den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864 beauftragt
ist, sich für die Einhausung der A 661 über eine Länge von ca. 1.000 m
(Variante L 2) zwischen den Brücken Friedberger Landstraße und Seckbacher
Landstraße einzusetzen. 2. Der in dem o.g. Beschluss geforderten
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt
(Anlage 1) wird zugestimmt, in der alle notwendigen Verfahrensschritte wie die
Verkehrsuntersuchung der A 661 und die Entwurfsplanung zur Einhausung der A 661
geregelt sind. 3. Für die Entwurfsplanung werden
Planungsmittel in Höhe von 9.400 T€ bewilligt und freigegeben. Der Betrag
wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt
ergibt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass
a.) für die Maßnahme Mittel in Höhe von 7.143 T€
in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002719 "Lärmschutzmaßnahmen an
der A 661(Ostumgehung)", zur Verfügung stehen, b.) die Deckung der darüber hinaus
erforderlichen Mittel in Höhe von 2.257 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005491
"Entwicklung Rebstockgelände" erfolgt, c.) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 13.01
neu einzurichtende Projektdefinition "Einhausung A 661 - Folgeprojekt 5.002719"
abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel (s. unter f.) sind
entsprechend zuzuordnen, d.) für die Umsetzung der Maßnahme mit
Gesamtinvestitionen zum Bau der Einhausung in einer Größenordnung von 258 Mio
€ (brutto) gerechnet werden könnte. Diese Summe ist jedoch noch vorläufig,
sie dient lediglich als kalkulatorische Basis zur Honorarermittlung zur
Beauftragung der DEGES. Die tatsächliche Höhe der Gesamtinvestition bleibt den
Ergebnissen der DEGES-Beauftragung vorbehalten. e.) eine Kostenbeteiligung Dritter an den
Planungskosten nicht erfolgt, f.) für bisherige Planungen zum Lärmschutz A 661 bis
zum 31.12.2018 aus der Projektdefinition 5.002719 "Lärmschutzmaßnahmen an der A
661(Ostumgehung)" bereits Ausgaben in Höhe von 179.802,02 € geleistet
wurden, die nicht Bestandteil der unter Ziff. 3 bewilligten Mittel sind.
5. Über die Ergebnisse der DEGES-Beauftragung mit
Entwurfsplanung und Kostenschätzung sowie die Zeitplanung wird gemäß Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864, den Stadtverordneten
berichtet. Alle weiteren Entscheidungen über die Realisierung der Einhausung
ergeben sich aus einem Folgebeschluss. Begründung: A. Zielsetzung Die Einhausung der A
661 ist die zentrale Voraussetzung zur Umsetzung der Planungsziele für das
"Ernst-May-Viertel" (EMV). Das EMV ist ein wichtiges Planungsvorhaben zugunsten
einer nachhaltig positiven, mittel- und langfristigen Stadtentwicklung
Frankfurts. Durch die Einhausung wird der Verkehrslärm in den angrenzenden
Quartieren reduziert, damit werden zusätzliche Möglichkeiten zur Schaffung
dringend benötigter Wohnungen geschaffen. Zusätzlich ist die Einhausung die
Voraussetzung, eine durchgängige Grünverbindung zwischen dem Lohrberg, dem
Huthpark bis hin zum Günthersburgpark zu schaffen. Insgesamt ergibt dies eine
zusammenhängende Grünfläche von rd. 80 ha. B. Alternativen Alternativen und
technische Varianten zur Einhausung der A 661 sind in einem umfangreichen
Abwägungsprozess erörtert worden. Nach Bewertung der Vor- und Nachteile zu den
Einhausungsvarianten der A 661 wurde die ursprünglich favorisierte Lösung L 4
(Einhausung über eine Länge von 400 m, vgl. Sachstandsbericht zur
vorbereitenden Untersuchung "Ernst-May-Viertel, Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 23.01.2017, § 1053 (M 82) verworfen, vielmehr bietet die nun von
den Frankfurter Gremien als zielführend erkannte Einhausungsvariante L 2
(Einhausung über eine Länge von 1.000 m) erhebliche Vorteile und größeren
Spielraum zur Realisierung der Planungsziele für das Ernst-May-Viertel.
Sollte die Einhausung entfallen, werden Lärmschutzmaßnahmen/-wände entlang der
A661 entstehen, die alle positiven Planungsziele für das Ernst-May-Viertel ad
absurdum führen und eine Baumaßnahme wie die Einhausung auf Jahrzehnte
ausschließen werden. C. Lösungen Zur Umsetzung der unter
Abschnitt A geschilderten Ziele hat die Stadtverordnetenversammlung mit
Beschluss vom 04.04.2019, § 3864 beschlossen, dass die Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger
Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße zu realisieren ist.
Dafür ist nach Maßgabe der
Stadtverordneten die Variante L 2 (M 82 vom 22.04.2016) mit einer Länge von rd.
1.000 m heranzuziehen. Die Variante L 2 ist eine Einhausungsoption,
die im Zusammenhang mit einer Vertieften Machbarkeitsstudie (VMBS) durch die
seinerzeit beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(DEGES) entwickelt wurde. Die VMBS wurde im Jahr 2014 fertiggestellt, die
Kalkulation der Baukosten beruhte auf Grundlagen aus dem Jahr 2013. Die VMBS
aus dem Jahr 2014 ist als Basis für eine Kosten- und Finanzierungsübersicht
wesentlich zu aktualisieren. Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019, § 3864 wurde der Magistrat aufgefordert, eine
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am
Main zu schließen, die die erforderlichen Schritte zur Realisierung der
Einhausung regeln soll. Diese Vereinbarung liegt im Entwurf abgestimmt vor
(siehe Anlage). Ferner wurde der Magistrat aufgefordert, eine
Entwurfsplanung für die Einhausung zu erstellen sowie eine Kosten- und
Finanzierungsübersicht zu erarbeiten. Diese Übersicht soll zudem Aussagen zu
Zeitplanung und Mittelbedarfen treffen. In Übereinstimmung mit dem Land Hessen
wurde, wie bereits anlässlich der Vertieften Machbarkeitsstudie zur Einhausung
aus dem Jahr 2014, die DEGES als ausführende Gesellschaft gewählt, die die
Entwurfsplanung und den Zeit- und Kostenplan für die Einhausungsvariante L 2
erarbeiten soll. Entsprechendes ist in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der
Stadt Frankfurt am Main und dem Land Hessen geregelt. D. Kosten
Investitionsbedarf Dargelegt ist in diesem Magistratsvortrag
die kalkulatorische Basis zur Ermittlung der Honorarkosten der DEGES für eine
Entwurfsplanung der Einhausung A 661 bis zur Leistungsphase 3 inklusive einer
aktualisierten Kostenschätzung zum Bau der Einhausung und einer Zeitplanung für
die Bereitstellung der Mittel. Die DEGES hat in einer Kalkulation
ihren Aufwand und ihre Kosten für die Beauftragung beziffert und plausibel
hergeleitet, die Kosten zur Erstellung der Entwurfsplanung, der Erarbeitung der
Baukostenschätzung und der Zeitplanung benennt die DEGES als
"Verwaltungskosten". Diese Kosten wurden nach folgendem
Berechnungsmodell ermittelt: Um eine Basis für die Ermittlung der zu
erwartenden Planungskosten zu schaffen, hat die DEGES auf die zu erwartenden
Herstellungskosten der Einhausung zurückgegriffen. Sie hat hierfür die aus dem
Jahr 2014 stammende Kostenschätzung aus der "Vertiefenden Machbarkeitsstudie
Einhausung A 661 (VMBS)" als Basis zugrunde gelegt und den Ausgangswert von 105
Mio € auf das Zieljahr 2028 anhand von Baukostenindizes hochgerechnet.
Ergebnis dieser Berechnung, die mit zwei Preissteigerungsansätzen im Sinne
einer Korridorberechnung erfolgte, ist eine Spanne der Baukosten mit 188 Mio
€ als unterer Wert beziehungsweise mit 258 Mio. € als oberer
Wert. DEGES setzt
nach ihren Erfahrungen für derartige Projekte in der Regel 15 %
Verwaltungskosten bezogen auf die Baukosten an, die unteren und oberen Werte
der Baukostenschätzung werden also mit diesen 15 % multipliziert, um die
Honorarkosten für die Planungsleistungen ("Verwaltungskosten") zu errechnen.
Der 15 % -Ansatz deckt sämtliche Tätigkeiten im Rahmen einer kompletten
Projektabwicklung ab, einschließlich der baulichen Umsetzung und Übergabe an
den Baulastträger. Dieser prozentuale Ansatz wird von den Auftragsverwaltungen
der Länder sowie dem Bund bei Beauftragungen an die DEGES als "sachlich
richtig" für Projektkalkulationen anerkannt. Ein entsprechendes Attest des Landes Hessen liegt
vor. Im Rahmen der hier in Rede stehenden Beauftragung werden jedoch
nicht alle Leistungsphasen beauftragt: Die DEGES geht davon aus, dass bis zum
Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI) rund 28 %
der gesamten Verwaltungskosten anfallen. Da hier Tätigkeiten gemäß der HOAI-
Leistungsphase 1 bis 3, aber nicht 4, Vertragsbestandteile sind, ist ein
entsprechend reduzierter Anteil von 24 % angesetzt worden. Demnach ergibt sich folgender Kostenrahmen:
Unterer
Wert: 188 Mio € (brutto) Bau x 15%
= rd. 28 Mio € brutto Verwaltungskosten
gesamt 28 Mio € x
24% = rd. 6,7 Mio
€ brutto Verwaltungskosten Oberer Wert:
258 Mio €
(brutto) Bau x 15% =
rd. 39 Mio € brutto
Verwaltungskosten gesamt 39 Mio € x
24% =
rd. 9,4 Mio € brutto
Verwaltungskosten. Einem konservativen, auf der sicheren Seite liegenden
Ansatz folgend, wird in den weiteren Betrachtungen und Ermittlungen mit dem
oberen Wert des Verwaltungskostenrahmens von 9,4 Mio € brutto gerechnet.
Die Kosten der Beauftragung der DEGES werden jedoch tatsächlich auf Nachweis
abgerechnet. Risiken a.) Mögliche finanzielle Förderungen
der Maßnahme durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. des Landes Hessen sind
nach heutigem Stand nicht bekannt und können daher nicht beziffert werden.
b.) Die geschätzten
Gesamtkosten für den Bau der Einhausung bewegen sich derzeit in einer Spanne
zwischen 188-258 Mio €; bei Umsetzung der Maßnahme werden sich Folgekosten
in Höhe der Abschreibungen der Einhausung und der kalkulatorischen Verzinsung
im Ergebnishaushalt ergeben. c.) Da ein Abschnitt einer Bundesautobahn eingehaust
wird, geht nach Fertigstellung der Einhausung das Bauwerk in das Eigentum der
Bundesrepublik Deutschland über. Der Bund wird damit Baulastträger. Da die
Einhausung der A 661 nicht auf Veranlassung des Bundes, sondern auf Wunsch der
Stadt erfolgt, wird die Stadt die Bauunterhaltung und die Abschreibung des
Gebäudes dem Bund zu erstatten haben. Finanzierungsrahmen Die Abwicklung
der Maßnahme erfolgt über ein neu einzurichtendes Projekt "Einhausung A 661 -
Folgeprojekt 5.002719" in der PG 13.01 - Stadtplanung. Die Finanzierung erfolgt
aus der Projektdefinition 5.002719 "Lärmschutzmaßnahmen an der A
661(Ostumgehung)" in Höhe von 7.143 T€ der PG 16.03 sowie aus der
Projektdefinition 5.005491 "Entwicklung Rebstockgelände" in Höhe von 2.257
T€ aus der PG 13.01. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten Der Mittelaufwand für die Erarbeitung der
Entwurfsplanung und der Kostenschätzung verteilt sich nach Ermittlungen der
DEGES voraussichtlich über einen Zeitraum von 5 Jahren: 2019: 0,1 Mio
€ 2020: 1,3 Mio € 2021: 2,8 Mio € 2022: 3,1 Mio
€ 2023: 2,1 Mio € Summe: 9,4 Mio €.
Folgeinvestitionen Mit den bereitgestellten Finanzmitteln in
Höhe von 9,4 Mio € wird die Beauftragung der DEGES für die Entwurfsplanung
abgedeckt. Mit der Beauftragung der DEGES wird eine verlässliche Basis für
diese Entscheidung gelegt. Folgeinvestitionen sind abhängig von der
grundsätzlichen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung darüber, ob die
Einhausung realisiert wird. Die tatsächliche Höhe der Folgeinvestitionen und
-kosten (z.B. Abschreibung und Unterhalt) kann bis zur Vorlage der
Arbeitsergebnisse der DEGES nicht beziffert werden.
Jahreserträge Keine. Leistungen Dritter
Keine, die Finanzierung der Leistungen der DEGES erfolgt alleine aus
Mitteln der Stadt Frankfurt am Main. Sonstiges
Keine. Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine.
Anlage _Lageplan (ca. 1 MB) Anlage _Verwaltungsvereinbarung (ca. 249 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
26.11.2019, OF
973/2 dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 02.12.2019, V
1510 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 10, 11
Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4
am 26.11.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR
10 am 26.11.2019, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP
27 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
37. Sitzung des OBR 2
am 02.12.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1510 2019
1. Der Vorlage
M 189 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 973/2 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE.
(= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
11 am 02.12.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
35. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: a) Die Vorlage M 189 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 50
Beschluss: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage M 189 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage M 189 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL
und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5011, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 61 12