Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2019 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Für den Jahresabschluss 2019 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 24. September 2020 mit dem Jahresabschluss 2019 und der Gewinnverwendung befasst. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht 2019 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen.