Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung
Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
14.12.2017, § 2080 Ziff. III, Pkt. 6 - NR 463/17 CDU/SPD/GRÜNE, M 176/17 - Im Beschluss § 2080 vom 14.12.2017 zum neuen
Stadtteil im Frankfurter Nordwesten wurde der Magistrat unter Ziffer 6.
beauftragt, über die Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten
externen Gutachten der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main
zu berichten, erstmalig zum 30.09.2018. Der Magistrat erhielt mit dem Beschluss offiziell den
Auftrag, die vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Damit
wurde der Magistrat auch ermächtigt, erforderliche Gutachten zu beauftragen.
Diese bilden eine wesentliche fachliche Basis für die
Stadtverordnetenversammlung, sich für oder gegen eine Entwicklung des neuen
Stadtteils mittels einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu entscheiden.
1. Öffentlichkeitsarbeit Auf der Pressekonferenz am 6. Juni 2017 mit
Oberbürgermeister Peter Feldmann, Bürgermeister Uwe Becker, Stadtrat Stefan
Majer und Planungsdezernent Mike Josef wurde die Idee, einen neuen Stadtteil im
Frankfurter Nordwesten zu entwickeln offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt.
Danach begann eine Reihe von Vorstellungen auf Informationsveranstaltungen und
in politischen Gremien in den betroffenen Stadtteilen und Ortsbezirken: - Oberursel 23.08.2017 (öffentliche Sitzung des
Bauauschusses) und 08.06.2018 (Austausch mit Mitgliedern der
Stadtverordnetenversammlung Oberursel) - Steinbach 16.09.2017 (Vor-Ort-Begehung) und
28.11.2017 (öffentliche Sitzung des Bauauschusses) - Eschborn 24.01.2018 und 03.05.2018 (öffentliche
Sitzung des Bauauschusses) -
Nordweststadt 27.09.2017 (Titusforum) und 25.09.2018
(Dietrich-Bonhoeffer-Kirche) - Frankfurt 19.06.2017, 06.11.2017 und 04.12.2017
(Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau der Stadt Frankfurt mit
ausführlicher Aussprache in der Bürgerinnen- und Bürgerrunde) In weiteren Veranstaltungen und Fachkongressen wurde
der neue Stadtteil vorgestellt und diskutiert, unter anderem: - Öffentliche Veranstaltung "Kein Land in Sicht"
18.04.2018 - Regionaler
Kongress "FrankfurtRheinMain baut" 05.06.2018 - Green City Soirée 20.03.2018, 20.08.2018 und
06.11.2018 - Bundeskongress
Nationale Stadtentwicklungspolitik 17./18.09.2018 - Workshop des Deutschen Architekturmuseums, dessen
Ergebnisse anschließend in einer Ausstellung zu sehen waren und die von
Besuchern kommentiert werden konnten, September und Oktober 2018 Im Rahmen der Veranstaltungen wurden von Bürgerinnen
und Bürgern zahlreiche Anregungen zur Planung formuliert. Auch außerhalb der
Info-Veranstaltungen erreichten das Stadtplanungsamt stetig zahlreiche
Anregungen und Anfragen von Interessenten. Viele Bürgerinnen und Bürger wandten
sich direkt an den Oberbürgermeister oder an den Planungsdezernenten. Neben
konkreten Anregungen zur Planung wurden (und werden) immer wieder Nachfragen
nach möglichen Wartelisten für Baugrundstücke gestellt. Ein inzwischen obligatorischer Teil der
Öffentlichkeitsarbeit ist der Internet-Auftritt. Auf der Internetseite des
Stadtplanungsamtes wurden die wesentlichen Informationen über den neuen
Stadtteil für die Bürgerinnen und Bürger sowie für das Fachpublikum
zusammengestellt, verschiedene Unterlagen sind im Netz abrufbar. 2. 3. Änderung LEP Hessen - Gespräch mit dem
Regionalverband
Parallel zu den ersten
Überlegungen zum neuen Stadtteil wurde die "Dritte Änderung des
Landesentwicklungsplans Hessen 2000" durchgeführt. Die nicht überbauten Flächen
im Untersuchungsbereich sind von den Festlegungen des geänderten
Landesentwicklungsplans (LEP) betroffen: zusätzlich zu der schon im
regionalplanerischen Teil des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP)
vorliegenden Restriktion "Vorranggebiet Landwirtschaft" ist im
Landesentwicklungsplan ein Schutzabstand zwischen Höchstspannungsleitungen und
neuer Wohnbebauung von 400 m als Ziel der Landesplanung aufgenommen. Trotz
intensiver Bemühungen des Hessischen Städtetages, der Stadt Frankfurt und
weiterer hessischer Kommunen unter anderem im Rahmen der Anhörung im Hessischen
Landtag wurde diese Restriktion durch die Landesregierung nicht zurückgenommen.
Mit der Veröffentlichung im Gesetz-
und Verordnungsblatt für das Land Hessen am 10. September 2018 wurde die dritte
Änderung des LEPs verbindlich. Gleichwohl eröffnete der Hessische Minister für
Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Herr Tarek Al-Wazir, in
einem Schreiben vom 06.09.2018 an den Hessischen Städtetag den betroffenen
Kommunen die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des
Landesentwicklungsplans zu stellen. Die sonst auftretenden Einschränkungen der
kommunalen Siedlungsentwicklung durch den Schutzabstand von 400 m können so
vermieden werden.
Das Ziel der Stadt Frankfurt, im
Frankfurter Nordwesten einen neuen Stadtteil zu entwickeln, ist auch mit dem
Regionalverband FrankfurtRheinMain bzw. der Verbandskammer abzustimmen,
eventuell erforderliche Änderungsverfahren sind einzuleiten. In einem
gemeinsamen Termin mit Vertretern der Regionalen Planungsversammlung wurden
Ende Juni 2018 die ersten Schritte in Richtung einer einvernehmlichen Lösung
besprochen. 3. Gutachten - Sachstand und Ergebnisse Die ersten magistratsinternen Grundlagenarbeiten
begannen bereits im Mai 2017. Skizzenhafte Konzeptüberlegungen und die
Recherche in vorhandenen Datenbeständen bildeten die ersten Grundlagen in der
sog. "Planungsphase 0". Daten aus den Bereichen übergeordnete Planungen,
Landschaftsplanung/Ökologie, technische Infrastruktur und Verkehr wurden
ausgewertet, analysiert und mögliche Konflikte aufgezeigt. Nach dem
Stadtverordnetenbeschluss wurden zur Vertiefung der notwendigen Grundlagen
erste Gutachten vergeben. Ein Schwerpunkt der gutachterlichen Tätigkeit liegt
im Bereich Landschaftsplanung und Ökologie: - Landschaftsplanerische Untersuchung: Erhebung und
Bewertung der Landschafts- und Biotopstrukturen; Landschaftsraumanalyse;
Definition von Entwicklungszielen (Auftrag ist erteilt) - Artenschutz: Erfassung artenschutzrechtlich
relevanter Arten, insbesondere Feldhamster (Auftrag ist erteilt) - Klima: Numerische Simulation und
Evaluierung der Daten durch Messungen im Gelände zur Beurteilung der
Bestandssituation und im weiteren städtebaulicher Konzepte/Szenarien (Auftrag
ist erteilt) -
Entwässerung/Regenwasserbewirtschaftung (RWB):
Niederschlagswasser-Abfluss-Berechnung mit Abschätzung und Verortung
RWB-Flächen - erste Abschätzung (in Zusammenarbeit mit der Stadtentwässerung
Frankfurt) -
Machbarkeitsstudie zur Straßen- und Schienenführung innerhalb der Zone II des
geplanten Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II (Auftrag ist erteilt) Des Weiteren werden, entsprechend des Ablaufs der
Voruntersuchung, weitere Gutachten zu den Themen Lärm, elektromagnetische
Emissionen und Wasserwirtschaft beauftragt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die verkehrliche
Erschließung des Entwicklungsgebietes bzw. der Teilgebiete. In diesem
Zusammenhang wurde seitens des Magistrates beschlossen, eine Machbarkeitsstudie
Verkehr in Auftrag zu geben. Im Vorfeld dazu wurden Verkehrserhebungen an den
maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und
Straßenquerschnitten durchgeführt. Aufbauend hierauf und auf die o.g.
Grundlagen soll die Machbarkeitsstudie die Möglichkeiten einer Erschließung der
neuen Gebiete mit einem möglichst geringen Kfz-Anteil und einem erhöhten ÖPNV
und Radverkehrsanteil in Relation zu den geplanten Wohneinheiten aufzeigen. Die
Vergabe der Studie ist erfolgt. Einen breiten Raum wird die Ermittlung der
Mitwirkungsbereitschaft einnehmen. § 165 BauGB in Verbindung mit § 137 BauGB
verpflichtet die Gemeinde, die vorgesehene Entwicklungsmaßnahme möglichst
frühzeitig mit Eigentümern, Mietern und Pächtern sowie sonstigen Betroffenen zu
erörtern. Die Eigentümer werden auf ihre Bereitschaft befragt, an den Zielen
der geplanten städtebaulichen Entwicklung mitzuwirken. Im Gebiet des zukünftigen neuen Stadtteils sind die
Landwirte eine Gruppe, die besonders von der städtebaulichen Entwicklung
betroffen sein können. Der Beschluss § 2080 der Stadtverordnetenversammlung
sieht unter Ziffer III Punkt 4 vor, ein Konzept zu den landwirtschaftlichen
Flächen vorzulegen. Über eine landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse soll
eine systematische Untersuchung der Folgen für die landwirtschaftlichen
Betriebe erarbeitet werden und mögliche Lösungswege, vor allem für unzumutbar
betroffene Betriebe, aufgezeigt werden. Ein abschließendes Ergebnis wird zum
Ende der vorbereitenden Untersuchungen vorgelegt werden. 4. Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld -
Konzepte" Das Hessische Ministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat ein
Förderprogramm ins Leben gerufen, mit dem das Land Hessen die Entwicklung neuer
Wohnquartiere unterstützt. Der Magistrat vertreten durch das Stadtplanungsamt
hat Fördermittel im Rahmen dieses Förderprogramms beantragt. Ziel dieses
Programms ist nicht nur die Förderung nachhaltiger Planungen und Projekte im
neu zu entwickelnden Stadtteil, sondern auch in den angrenzenden Quartieren und
- soweit mit den Förderzielen vereinbar - in der Gesamtstadt. Im Falle einer positiven Förderzusage durch das Land
sollten die beantragten Mittel für Partizipationsprozesse verwendet werden.
Neben Bürgerinnen und Bürgern aus den angrenzenden Frankfurter Stadtteilen
sollten insbesondere die benachbarten Kommunen Oberursel, Steinbach und
Eschborn eingebunden werden. Mit Schreiben vom 03.12.2018 hat das HMUKLV der
Stadt Frankfurt mitgeteilt, dass im Rahmen des Förderprogramms "Nachhaltiges
Wohnumfeld" der Förderantrag der Stadt Frankfurt für Partizipationsprozesse im
Zusammenhang mit dem neuen Stadtteil vom Land Hessen nicht berücksichtigt
werden konnte. 5. Nächste Schritte - Städtebauliche Studien Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist die
Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts. Als Vorgabe für die weiteren
städtebaulichen Entwürfe soll ein Leitbild entwickelt werden, das auch
regionale Bezüge aufnimmt. Eine wichtige Funktion hat das städtebauliche
Konzept bei Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Entwicklungsmaßnahme, da
es die wesentlichen Parameter für den späteren Baulandpreis liefert. Diese
Grundlage liefert alle notwendigen städtebauliche Kennwerte, die für weitere
Entscheidungen Grundvoraussetzung sind. Als ersten Schritt zur Erlangung eines
städtebaulichen Entwurfs wird das Stadtplanungsamt im Rahmen eines öffentlichen
Verfahrens städtebauliche Studien erarbeiten lassen. Sie sollen Hinweise zu
Leitbild, Strukturkonzept und städtebaulichen Strukturen liefern. Die Stadt
Frankfurt wird Bürgerinnen und Bürger und die Nachbarkommunen in das Verfahren
einbinden. 6. Nächste Schritte - Consilium Die Stadtverordnetenversammlung
hat im Beschluss § 2080 den Magistrat beauftragt, parallel zur Voruntersuchung
ein Beratergremium "Consilium Neuer Stadtraum im Frankfurter Nordwesten"
einzubestellen. Den Stadtverordneten wird zeitnah eine Beschlussvorlage zum
Consilium vorgelegt werden. Weitere Ausführungen sind an dieser Stelle daher
nicht erforderlich. 7. Nächste Schritte - Zielabweichungsverfahren
Zur Harmonisierung der städtischen
Planungsvorstellungen mit den übergeordneten Planungsebenen (RegFNP und LEP)
ist ein Zielabweichungsverfahren erforderlich. Der Magistrat wird einen Antrag
auf Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplans vorbereiten und bei
der zuständigen Stelle einreichen, sobald die erforderliche Ermächtigung
hierfür von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen ist. 8. Vorlage der Kosten gem. Beschluss § 2080 Ziff.
6. Eine tabellarische Aufstellung mit
der Höhe der Kosten für die Einzelgutachten ist in der Anlage beigefügt. Bisher
sind 147.799,34 € verpflichtet und 50.620,70 € verausgabt worden.
(Stand Nov. 2018).
Anlage _Kostenuebersicht_November_2018 (ca. 98 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
19.03.2019, OF
353/7
Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2017, M 176
Antrag vom
04.12.2017, NR 463
Auskunftsersuchen vom 21.03.2019, V 1207
Auskunftsersuchen
vom 08.05.2019, V
1260
Bericht des Magistrats vom 07.06.2019, B 210
Antrag vom
03.04.2020, OF
483/7 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8
Versandpaket: 06.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7
am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU
zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen
CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer 30. Sitzung des OBR 8
am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019
1. Die Vorlage
B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen
SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und
FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) 30. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.05.2019, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
30. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP
27 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen BFF (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD und FDP (= Kenntnis) FRANKFURTER
(= Zurückweisung) 30. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 67
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen BFF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§ 3954, 30. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 61 0