Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B
165 Betreff:
Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4)
BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2080 - NR 463/17 CDU, SPD und GRÜNE, NR
464/17 FRANKFURTER, M 176/17, B 210/19 - Während des Berichtszeitraums wurden folgende
Schwerpunkte bearbeitet: -
Abstimmung mit dem Consilium. - Abstimmung mit dem Regionalen
Konsultationskreises. -
Abstimmung mit der Regionalversammlung. - Vorbereitung eines konkurrierenden Verfahrens zur
Erarbeitung von Studien zu Stadt und Landschaft. - Konzeption und Implementierung des
Beteiligungsverfahrens. -
Ermittlung weiterer Grundlagen, vor allem durch die Erstellung von
Gutachten. - Ermittlung der
Mitwirkungsbereitschaft durch Eigentümergespräche. Consilium Am 10.05.2019 fand die Auftaktsitzung
des Consiliums zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest statt. Expertinnen und
Experten aus den Bereichen Stadtplanung, Verkehr, Grünplanung,
Projektentwicklung und Kommunikation informierten sich über den Stand der
Arbeiten am neuen Stadtteil und gaben Hinweise für die weitere Bearbeitung. Für
den Vorsitz wurde eine Doppelspitze gewählt: Frau Prof. Dr. Silke Weidner und
Herr Uli Hellweg.
In der 2. Sitzung des Consiliums
am 30.10.2019 fand zunächst eine Vor-Ort-Begehung statt, anschließend wurden
die Ergebnisse der Gutachten vorgestellt, die als Grundlage für die Entwicklung
eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes dienen
werden. Wichtige Hinweise gaben die Expertinnen und Experten zur geplanten
Mehrfachbeauftragung zur Entwicklung eines städtebaulichen und
landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes sowie für das Beteiligungskonzept.
Zentrales Thema war das Verhältnis von Landschaft und neuen Stadtquartieren.
Aus Sicht des Consiliums drückt die bisher geläufige Bezeichnung "Neuer
Stadtteil" nicht den gewünschten zukünftigen städtebaulichen Charakter aus.
Ziel sollte eine Struktur sein, die aus der Landschaft heraus entwickelt wird.
Hierin eingebettet sollen durchmischte Quartiere entstehen, die mit ausreichend
Infrastruktur ausgestattet sind. Das Consilium schlägt daher vor, vom "Neuen
Stadtteil der Quartiere" zu sprechen, der als Gartenstadt des 21. Jahrhunderts
entwickelt werden könnte. Regionaler
Konsultationskreis Die Ergebnisse der Gutachten wurden auch im
Regionalen Konsultationskreis am 31.10.2019 vorgestellt. An dieser Sitzung
nahmen die amtierenden Bürgermeistern der Umlandgemeinden Eschborn, Steinbach
und Oberursel, der Erste Beigeordnete des Regionalverbands, drei vom
Planungsausschuss der Stadt Frankfurt entsandte Vertreter, die Ortsvorsteherin
des OBR 7 und der Ortsvorsteher des OBR 8 teil. Herr Hellweg und Herr von
Lojewski erläuterten die Empfehlungen der Consiliums. Sie betonten die
regionale Dimension des Projekts, das nicht nur den Frankfurter Wohnungsmarkt
entlasten könnte, sondern auch auf die Nachbarkommunen sowie die weiter
entfernt liegenden Städte und Gemeinden positiv wirken könnte. Es wurde vereinbart, dass der Regionale
Konsultationskreis als Plattform für den Austausch zwischen der Stadt
Frankfurt, der Region und den Nachbarkommunen weiter genutzt werden soll.
Darüber hinaus wurde den Teilnehmern angeboten, dass die Ergebnisse der
Gutachten und das weitere Verfahren in der Region, in den Nachbarkommunen und
in den OBR 7 und 8 einzeln vorgestellt werden können. Mit den OBR 7 und 8 fand
am 13.01.2020 bereits ein weiterer Abstimmungstermin statt.
Regionalversammlung Die Ergebnisse der Gutachten und das
Beteiligungsverfahren wurden verschiedenen Vertretern der Regionalversammlung
vorgestellt. Seitens der Stadt Frankfurt wurde angeboten, dass die bisherigen
Erkenntnisse auch in den zuständigen regionalen Gremien erläutert werden
können. Dazu finden weitere Abstimmungsgespräche statt. Die Regionalversammlung Südhessen hat sich in ihrer
Sitzung am 13.12.2019 auch mit dem Neuen Stadtteil der Quartiere beschäftigt.
In dieser Sitzung der Regionalversammlung wurden Kriterien zur Fortschreibung
des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) beschlossen. Demnach sollen die im
vorliegenden REK benannten südhessischen Potenziale der Außenentwicklung
insbesondere anhand ihrer möglichen Auswirkungen auf Regionale Grünzüge, Klima
(Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftkorridore) und unter Berücksichtigung
vorliegender gesetzlicher Restriktionen bewertet werden (Schutzgebiete,
Freihaltebereiche etc.). Die Erkenntnisse dieses Verfahrensschrittes sollen in
ein Aktualisiertes Plankonzept einfließen, das die Basis für die Fortschreibung
des Regionalplans und des Regionalen Flächennutzungsplans bilden soll. Diese
beiden Planwerke sollen voraussichtlich Mitte der 2020er Jahre beschlossen
werden. Studien zu Stadt und Landschaft Die Entwicklung eines städtebaulichen und
landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes ist eine zentrale Aufgabe der
vorbereitenden Untersuchungen. Es sollen 7 geeignete Büros bzw. Teams für diese
Arbeiten beauftragt werden. Wegen der hohen Bedeutung der Freiraumplanung
sollen integrierte Konzepte erarbeitet werden, d.h. die Büros bzw. Teams müssen
Fragen der Stadt- und Landschaftsplanung integriert bearbeiten. Die Auswahl der
Büros bzw. Teams erfolgt europaweit, wodurch auch eine hohe Varianz der
Lösungen sichergestellt werden soll. Bis zum 13.12.2019 haben sich über 40 Teams aus
Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich und den Niederlanden beworben. Am
22.01.2020 wurden folgende Teams für die Bearbeitung der Aufgabe
ausgewählt: - Arup (London/Frankfurt), InD Initialdesign
(Berlin/Paris), urbanista (Hamburg) - bb22 (Frankfurt), Lola Landscape (Rotterdam),
meixner schlüter wendt (Frankfurt), Transsolar (Stuttgart) - Cityförster (Hannover), Urbane
Gestalten (Köln) - KH studio
(Paris) - Rheinflügel Severin
(Düsseldorf), A24 (Berlin) -
Superwien (Wien), Siri Frech (Berlin), DnD Landschaftsplanung (Wien) - ToBe Stadt (Frankfurt), Ramboll
Dreiseitl (Überlingen), komobile (Wien) Ziel der Mehrfachbeauftragung ist die Entwicklung
eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzeptes als Testplanung, um
die Voraussetzungen für eine Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme prüfen zu können. Beteiligungsverfahren Städtebauliche Planungen müssen heute mit einem
Höchstmaß an Transparenz, mit frühzeitiger Beteiligung und durch das aktive
Nutzen lokalen Wissens gestaltet werden. Dazu gehört auch, dass ein direkter
Austausch mit Kritikern des jeweiligen Projekts stattfindet. Planungsverfahren
enthalten daher zunehmend prozessorientierte Elemente. Für die vorbereitenden Untersuchungen
Frankfurt-Nordwest wurde ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept
erarbeitet, das begleitend zu den städtebaulichen Studien die planerischen
Absichten mit der Bevölkerung rückkoppeln soll. Es werden verschiedene
Möglichkeiten geboten, Inputs aus breiten Schichten der Bevölkerung zu
ermitteln und als Teil der Entwurfsaufgabe den planenden Büros bzw. Teams
mitzugeben. Am 28.11.2019 wurde die
Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung über die nachfolgend
dargestellten Grundlagen und das weitere Vorgehen informiert. An der
Veranstaltung nahmen über 300 Bürgerinnen und Bürger aus Frankfurt und den
Nachbarkommunen teil. 2020 werden mehrere "Bürgerdialoge" durchgeführt, bei
denen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich mit den
Planungsbüros bzw. -teams direkt auszutauschen: - 15.02.2020: Bürgerdialog I (Input für Auslobung der
Mehrfachbeauftragung) -
08.05.2020: Bürgerdialog II mit Zwischenpräsentation der ersten Entwürfe und
Feedback der Bürgerschaft -
07.11.2020: Bürgerdialog III (Vorstellung der Entwürfe, Feedback) Alle
Verfahrensschritte wurden auf der Website des Stadtplanungsamts und in der
Broschüre "Frankfurt Nordwest - Neuer Stadtteil der Quartiere. IM DIALOG 1.
Sonderausgabe November 2019" veröffentlicht. Gutachten Die Vergabe und Begleitung von
Gutachten war ein wichtiger Schwerpunkt der Grundlagenermittlung im Projekt.
Alle Gutachten wurden auf der Website des Stadtplanungsamts veröffentlicht. Die
Ergebnisse der Gutachten fließen in die Aufgabenstellung zu den städtebaulichen
und landschaftsplanerischen Studien ein und werden im Folgenden
dargestellt: Untersuchung
zu den elektromagnetischen Feldern Das Untersuchungsgebiet wird durch mehrere Hoch- und
Höchstspannungsleitungen durchzogen. Elektrische Leiter, so auch Hoch- und
Höchstspannungsleitungen, erzeugen elektromagnetische Felder. Über ein
Fachgutachten wurde untersucht, inwieweit die einschlägigen Grenzwerte der 26.
BImSchV von 100μT (Mikro-Tesla, magnetische Flussdichte) und 5 kV/m (Kilovolt
pro Meter, elektrische Feldstärke) eingehalten werden. Die Untersuchung hat
ergeben, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV unterhalb der Freileitungen
eingehalten werden. Darüber hinaus wurde der wesentlich strengere Vorsorgewert
von 1 μT untersucht. Der Vorsorgewert von 1 μT wird bei der
Höchstspannungsleitung östlich der BAB 5 bei Volllast ab einem Abstand von der
Mittelachse der Trasse von ca. 100 m unterschritten (bei durchschnittlich 40%
Auslastung beträgt der Abstand ca. 60 m). Westlich der BAB 5 wird der strengere
Vorsorgewert von 1 μT bei Volllast ab einem Abstand von der Mittelachse der
Trasse von ca. 140 m unterschritten (bei durchschnittlich 40% Auslastung
beträgt der Abstand ca. 90 m). Die Bebauung des Gebietes ist aus Sicht des
Immissionsschutzes (elektromagnetische Felder) grundsätzlich zulässig. Betrachtung der
Verkehrserzeugung und -abwicklung Die Untersuchungsergebnisse auf Basis von 10.150
Wohneinheiten und einem Modalsplit ÖV 30%, Radverkehr 15%, Fußverkehr 5%, MIV
50% haben nach derzeitigem Stand folgende Kernaussagen: Der entstehende Verkehr
kann an das bestehende städtische Verkehrsnetz auf Frankfurter Gemarkung
leistungsfähig angebunden werden. Verbindungen zu den westlichen
Nachbargemeinden wurden im Berechnungsmodell nur als Rad- und
Fußwegeverbindungen vorgesehen. D.h. eine Anbindung des MIV an die
Nachbarkommunen ist nicht zwingend erforderlich, aber möglich. Ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der
Leistungsfähigkeit ist eine gute Erschließung mit dem ÖV und ein attraktives
Radverkehrsangebot. Der Schwerpunkt der Ost-West-Verbindungen muss daher auf
dem ÖV, Rad- und Fußgängerverkehr basieren. Bei der Erarbeitung der Studien zu
Stadt und Landschaft sollen Lösungen aufgezeigt werden, wie der Anteil des ÖV
deutlich erhöht und der Anteil des MIV deutlich reduziert werden kann (Ziel:
mindestens 50% ÖV-Anteil). Grundlagenuntersuchung
Wasserwirtschaft Der freie Landschaftsraum des Untersuchungsgebietes
liegt fast komplett innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Praunheim II.
Im Sinne einer Risikoabschätzung sollen die möglichen Auswirkungen einer
Siedlungsentwicklung auf die Grundwasserneubildung, die Grundwasserqualität
sowie die Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II ermittelt und
Hinweise auf Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gegeben werden. Die
Grundlagenuntersuchung wird auf Basis des Grundwassermodells von 1999 und
vorhandener Daten und Unterlagen erstellt. Der Untersuchungsrahmen wurde im
Vorfeld der Beauftragung detailliert mit Hessenwasser und den Wasserbehörden
abgestimmt und wird derzeit erstellt. Mit der Konkretisierung eines
städtebaulichen Entwicklungskonzepts werden voraussichtlich weitere vertiefende
Betrachtungen erforderlich. Machbarkeitsstudie zur
Straßen- und Schienenführung innerhalb der Wasserschutzzone II Im südwestlichen Bereich des
Untersuchungsgebietes beginnt die Brunnengalerie des Wasserwerks Praunheim II.
Zwischen den Fassungsbereichen der Brunnen 1 und 2 und um die Fassungsbereiche
herum verläuft auf einer Breite von ca. 100 Metern die geplante
Wasserschutzzone II (WSZ II). Straßen- und Schienenbau ist gemäß
Schutzgebietsverordnung in der WSZ II nur mit umfassenden Schutzmaßnahmen in
Ausnahmefällen zulässig. Die Machbarkeitsstudie wurde bereits im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 696 "Gewerbegebiet nördlich Heerstraße" beauftragt
und in intensiver Zusammenarbeit mit Hessenwasser, der Unteren Wasserbehörde
und der VGF erstellt. Danach erscheint die Realisierung der vorgesehenen
Erschließungsmaßnahmen in der WSZ II unter Einhaltung spezifischer
Schutzmaßnahmen und bei einer geeigneten betrieblichen Überwachung möglich. Sie
liegt derzeit der Oberen Wasserbehörde zur Prüfung der Inaussichtstellung einer
Ausnahmezulassung vor. Entwässerung -
Regenwasserbewirtschaftung In einer von der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF)
beauftragten hydraulisch-hydrologischen Untersuchung des Steinbaches sind u.a.
die in seinem Einzugsgebiet geplanten hochwasserrelevanten Vorhaben
einzustellen. Der Geltungsbereich der SEM 4 liegt zu einem großen Teil in den
Einzugsgebieten des Steinbaches und des Lachgrabens, der in einer Verdolung am
Ortsrand von Praunheim in den Steinbach mündet. Im Rahmen der Untersuchung wurde mit Hilfe einer
Starkregenanalyse das Abflussgeschehen für den Ist-Zustand und einem
potentiellen Plan-Zustand untersucht und die erforderlichen Flächen für
Regenrückhaltemaßnahmen abgeschätzt und verortet. Die sich heute in der Bestandssituation bei einem
100-jährlichen 1h-Regen rechnerisch einstellenden Fließwege zeigen anschaulich,
wie sich das zum Abfluss kommende Niederschlagswasser im Gebiet sammelt,
entlang bevorzugter Rinnen abfließt und sich schließlich in den Hauptrinnen und
Gräben konzentriert. Während sich auf den nordwestlichen Flächen der Abfluss im
Lachgraben bündelt, fließt es im Südwesten größtenteils zunächst in Richtung
A5, um an der Autobahntrasse sowohl nach Norden (Lachgraben) als auch nach
Süden (Steinbach) abgelenkt zu werden. Östlich der A5 zeigt sich ein vergleichbares Bild:
Auf dem nordöstlichen Areal führen die Fließwege nach Süden (Lachgraben),
unterhalb davon sowohl nach Nordost (Lachgraben) als auch Südost (Steinbach).
Für den im Süden des Steinbachs gelegenen Bereich ist ebenfalls ein Abstrom
nach Nordost (Steinbach) festzustellen. Ein größerer Anteil fließt den
Gefälleverhältnissen folgend Richtung Südost (Praunheim) ab. Im Rahmen der weiteren Planung
sollten diese Effekte berücksichtigt werden (Retentions- und
Versickerungsmulden, Regenwasserversickerung). Schalltechnische Untersuchung
Verkehrslärm Es werden die auf das Plangebiet einwirkenden
Verkehrslärmimmissionen der umliegenden Hauptverkehrsstraßen einschließlich der
prognostischen Verkehrsmengen 2030 für die BAB 5 (bei 8-spurigem Ausbau) und
der nordwestlich verlaufenden S-Bahn-Linie (einschließlich Zusatzverkehre durch
die geplante RTW) berücksichtigt. Ohne aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der
BAB 5 ist die Entwicklung von Wohngebieten nicht vertretbar. Mit den
angenommenen aktiven Schallschutzmaßnahmen beidseits der BAB 5 (Höhe = 10m)
können die Beurteilungspegel tags und nachts gegenüber dem Ausgangszustand
spürbar reduziert werden. Betrachtet man nur die 60 dB(A)-Isophonenlinie in
Bezug auf den besonders empfindlichen Nachtzeitraum, so ergibt sich ein Abstand
zur BAB 5, der als Schwelle zur Gesundheitsgefährdung für eine Wohnbebauung
nicht unterschritten werden sollte. Für die im Gutachten betrachtete
ungünstigste Immissionshöhe von 15 m über Gelände (4. OG) ergeben sich hierfür
östlich der BAB 5 Abstände zwischen 80 und 120 m und für den Bereich westlich
der BAB 5 zwischen 130 und 220 m. Gegenüber der Bahnstrecke wird die
Isophonenlinie 60 dB(A) nachts in einem Abstand von max. 60 m eingehalten. Die
einzuhaltenden Mindestabstände für eine Wohnbebauung zur BAB 5 bzw.
Schienenstrecke 3611 sind in Abhängigkeit mit dem jeweiligen städtebaulichen
Entwurf im Rahmen der Abwägung in der Bauleitplanung zu einem späteren
Zeitpunkt zu prüfen. Schalltechnische Untersuchung
- Anlagen nach TA Lärm Weitere Mindestabstände, die für eine Wohnbebauung
einzuhalten sind, ergeben sich über die im oder angrenzend zum
Untersuchungsgebiet vorhandenen gewerblichen Anlagen und die vorhandenen bzw.
geplanten 380 kV-Hochspannungsleitungen. Hinsichtlich der nördlich des
Untersuchungsgebietes liegenden Asphalt-Recycling- und Misch-Anlage sollte ein
Mindestabstand von 280 m berücksichtigt werden. Für das Gewerbegebiet nördlich
Heerstraße werden Mindestabstände zwischen 50 und 100 m ermittelt. Aufgrund von
Koronageräuschen, die bei Niederschlag von den Hochspannungsleitungen erzeugt
werden können, sollte aufgrund schalltechnischer Untersuchungsergebnisse in
Bezug auf eine Wohnbebauung ein Mindestabstand von 90 m zu den
Hochspannungsleitungen eingehalten werden. Klimaökologische Untersuchung
(Bestandsanalyse und Planungshinweise) Die Klimaökologische Untersuchung kommt zu dem
Ergebnis, dass die bestehende Wärmebelastung in den Frankfurter nordwestlichen
Stadtteilen ebenso wie in den Nachbargemeinden derzeit als gering einzuschätzen
ist. Die Kaltluftleitbahnen des Ursel- und Steinbachtals sowie die zentrale
Y-förmige Tiefenlinie des Untersuchungsgebiets transportieren während der
ersten und zweiten Nachthälfte kühlerer Luftmassen in das untersuchte
Frankfurter Stadtgebiet hinein und bedingen so eine stärkere Abkühlung der an
die Kaltluftleitbahnen angrenzenden Siedlungsbereichen. In der zweiten
Nachthälfte dominiert der Wetterauwind das Strömungsgeschehen. Die Kaltluft
wird dadurch zusätzlich verstärkt in die Siedlungsbereiche Praunheims und
Niederursels hineintransportiert. Um eine ausreichende Kaltluftproduktion und -zufuhr
in die angrenzenden Stadtteile zu gewährleisten, werden in der
Klimaökologischen Untersuchung folgende Planungshinweise formuliert: - Die Bachtäler und Talsenken sind
als Luftleitbahnen von Bebauung freizuhalten. - In neuen Siedlungsflächen sind klimaaktive Grün-
und Freiflächen vorzusehen. -
Eine Durchströmbarkeit ist zu sichern. - Die Bebauung ist innerhalb der lokalen Kaltluftentstehungsgebiete so anzuordnen, dass die
verbleibenden Frei- und Grünflächen den Kaltlufttransport in den angrenzenden
Tälern und Tiefenlinien auch zukünftig gezielt unterstützen können. - Quartiersbezogene Grün- und
Parkflächen sowie Hausgärten sollten vorzugsweise begleitend zu den
identifizierten Strömungskorridoren verortet werden. Der Umgriff des Untersuchungsgebiets wurde so
gewählt, dass auch angrenzende Bereiche erfasst werden. Landschaftsplanerisches
Gutachten Im landschaftsplanerischen Gutachten
werden die Biotop- und Nutzungsstrukturen beschrieben und in einer
Landschaftsraumanalyse die besonderen Merkmale des Raums in Hinblick auf die
natürliche Ausstattung, die Topographie, des Landschaftsbildes und der Erholung
herauszuarbeitet.
In einer Darstellung der
landschaftsplanerischen Entwicklungsziele werden die Rahmenbedingungen, die
sich aus Sicht der Landschaftsplanung und aus den Anforderungen der anderen
Fachgutachten ergeben, ins Bild gesetzt. Zu erhaltenden Strukturen werden
aufgenommen, von Bebauung freizuhaltende Bereiche definiert, notwendige
Abstände zur Autobahn und Hochspannungsleitungen übernommen und
Entwicklungspotentiale des Landschaftsraums unter Berücksichtigung einer
potentiellen Siedlungsentwicklung aufgezeigt. Artenschutz - faunistische
Kartierung Um frühzeitig in den vorbereitenden
Untersuchungen die artenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigen zu
können, die sich aus den europäischen Richtlinien (Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie - FFH-RL und Vogelschutz-Richtlinie - VS-RL) sowie aus der
nationalen Gesetzgebung (BNatSchG) ergeben, wurde eine faunistische Kartierung
beauftragt. Es wurden entsprechend der
Ausstattung des Gebietes detaillierte Daten zu den Artengruppen der Vögel,
Fledermäuse und Reptilien (Zauneidechsen) erhoben. Die Artvorkommen
konzentrieren sich überwiegend in den Bachtälern. Beachtenswert ist eine
Saatkrähenkolonie in der Nordweststadt. Zu jeder Artgruppe wurde eine erste
Konfliktanalyse stichwortartig zusammengestellt. Abschließend lassen sich
Betroffenheiten erst im Rahmen der Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt
klären. Anlage _Kostenuebers_Stand_Januar_2020 (ca. 70 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2017, M 176
Antrag vom
04.12.2017, NR 463
Antrag vom
05.12.2017, NR 464
Bericht des
Magistrats vom 07.06.2019, B 210
Bericht des
Magistrats vom 22.02.2021, B 79 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8
Versandpaket: 08.04.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8
am 28.05.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 165 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und
LINKE. (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 7
am 16.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.06.2020, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) 39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 39. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 30
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 41. Sitzung des OBR 7
am 17.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU und Frau Lämmer
(= Zurückweisung); FDP und Herr Richter (= Enthaltung) bei Abwesenheit Herr
Leitzbach 40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§ 6073, 39. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 61 0