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Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 165 Betreff: Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2080 - NR 463/17 CDU, SPD und GRÜNE, NR 464/17 FRANKFURTER, M 176/17, B 210/19 - Während des Berichtszeitraums wurden folgende Schwerpunkte bearbeitet: - Abstimmung mit dem Consilium. - Abstimmung mit dem Regionalen Konsultationskreises. - Abstimmung mit der Regionalversammlung. - Vorbereitung eines konkurrierenden Verfahrens zur Erarbeitung von Studien zu Stadt und Landschaft. - Konzeption und Implementierung des Beteiligungsverfahrens. - Ermittlung weiterer Grundlagen, vor allem durch die Erstellung von Gutachten. - Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft durch Eigentümergespräche. Consilium Am 10.05.2019 fand die Auftaktsitzung des Consiliums zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest statt. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Stadtplanung, Verkehr, Grünplanung, Projektentwicklung und Kommunikation informierten sich über den Stand der Arbeiten am neuen Stadtteil und gaben Hinweise für die weitere Bearbeitung. Für den Vorsitz wurde eine Doppelspitze gewählt: Frau Prof. Dr. Silke Weidner und Herr Uli Hellweg. In der 2. Sitzung des Consiliums am 30.10.2019 fand zunächst eine Vor-Ort-Begehung statt, anschließend wurden die Ergebnisse der Gutachten vorgestellt, die als Grundlage für die Entwicklung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes dienen werden. Wichtige Hinweise gaben die Expertinnen und Experten zur geplanten Mehrfachbeauftragung zur Entwicklung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes sowie für das Beteiligungskonzept. Zentrales Thema war das Verhältnis von Landschaft und neuen Stadtquartieren. Aus Sicht des Consiliums drückt die bisher geläufige Bezeichnung "Neuer Stadtteil" nicht den gewünschten zukünftigen städtebaulichen Charakter aus. Ziel sollte eine Struktur sein, die aus der Landschaft heraus entwickelt wird. Hierin eingebettet sollen durchmischte Quartiere entstehen, die mit ausreichend Infrastruktur ausgestattet sind. Das Consilium schlägt daher vor, vom "Neuen Stadtteil der Quartiere" zu sprechen, der als Gartenstadt des 21. Jahrhunderts entwickelt werden könnte. Regionaler Konsultationskreis Die Ergebnisse der Gutachten wurden auch im Regionalen Konsultationskreis am 31.10.2019 vorgestellt. An dieser Sitzung nahmen die amtierenden Bürgermeistern der Umlandgemeinden Eschborn, Steinbach und Oberursel, der Erste Beigeordnete des Regionalverbands, drei vom Planungsausschuss der Stadt Frankfurt entsandte Vertreter, die Ortsvorsteherin des OBR 7 und der Ortsvorsteher des OBR 8 teil. Herr Hellweg und Herr von Lojewski erläuterten die Empfehlungen der Consiliums. Sie betonten die regionale Dimension des Projekts, das nicht nur den Frankfurter Wohnungsmarkt entlasten könnte, sondern auch auf die Nachbarkommunen sowie die weiter entfernt liegenden Städte und Gemeinden positiv wirken könnte. Es wurde vereinbart, dass der Regionale Konsultationskreis als Plattform für den Austausch zwischen der Stadt Frankfurt, der Region und den Nachbarkommunen weiter genutzt werden soll. Darüber hinaus wurde den Teilnehmern angeboten, dass die Ergebnisse der Gutachten und das weitere Verfahren in der Region, in den Nachbarkommunen und in den OBR 7 und 8 einzeln vorgestellt werden können. Mit den OBR 7 und 8 fand am 13.01.2020 bereits ein weiterer Abstimmungstermin statt. Regionalversammlung Die Ergebnisse der Gutachten und das Beteiligungsverfahren wurden verschiedenen Vertretern der Regionalversammlung vorgestellt. Seitens der Stadt Frankfurt wurde angeboten, dass die bisherigen Erkenntnisse auch in den zuständigen regionalen Gremien erläutert werden können. Dazu finden weitere Abstimmungsgespräche statt. Die Regionalversammlung Südhessen hat sich in ihrer Sitzung am 13.12.2019 auch mit dem Neuen Stadtteil der Quartiere beschäftigt. In dieser Sitzung der Regionalversammlung wurden Kriterien zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) beschlossen. Demnach sollen die im vorliegenden REK benannten südhessischen Potenziale der Außenentwicklung insbesondere anhand ihrer möglichen Auswirkungen auf Regionale Grünzüge, Klima (Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftkorridore) und unter Berücksichtigung vorliegender gesetzlicher Restriktionen bewertet werden (Schutzgebiete, Freihaltebereiche etc.). Die Erkenntnisse dieses Verfahrensschrittes sollen in ein Aktualisiertes Plankonzept einfließen, das die Basis für die Fortschreibung des Regionalplans und des Regionalen Flächennutzungsplans bilden soll. Diese beiden Planwerke sollen voraussichtlich Mitte der 2020er Jahre beschlossen werden. Studien zu Stadt und Landschaft Die Entwicklung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes ist eine zentrale Aufgabe der vorbereitenden Untersuchungen. Es sollen 7 geeignete Büros bzw. Teams für diese Arbeiten beauftragt werden. Wegen der hohen Bedeutung der Freiraumplanung sollen integrierte Konzepte erarbeitet werden, d.h. die Büros bzw. Teams müssen Fragen der Stadt- und Landschaftsplanung integriert bearbeiten. Die Auswahl der Büros bzw. Teams erfolgt europaweit, wodurch auch eine hohe Varianz der Lösungen sichergestellt werden soll. Bis zum 13.12.2019 haben sich über 40 Teams aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich und den Niederlanden beworben. Am 22.01.2020 wurden folgende Teams für die Bearbeitung der Aufgabe ausgewählt: - Arup (London/Frankfurt), InD Initialdesign (Berlin/Paris), urbanista (Hamburg) - bb22 (Frankfurt), Lola Landscape (Rotterdam), meixner schlüter wendt (Frankfurt), Transsolar (Stuttgart) - Cityförster (Hannover), Urbane Gestalten (Köln) - KH studio (Paris) - Rheinflügel Severin (Düsseldorf), A24 (Berlin) - Superwien (Wien), Siri Frech (Berlin), DnD Landschaftsplanung (Wien) - ToBe Stadt (Frankfurt), Ramboll Dreiseitl (Überlingen), komobile (Wien) Ziel der Mehrfachbeauftragung ist die Entwicklung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzeptes als Testplanung, um die Voraussetzungen für eine Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme prüfen zu können. Beteiligungsverfahren Städtebauliche Planungen müssen heute mit einem Höchstmaß an Transparenz, mit frühzeitiger Beteiligung und durch das aktive Nutzen lokalen Wissens gestaltet werden. Dazu gehört auch, dass ein direkter Austausch mit Kritikern des jeweiligen Projekts stattfindet. Planungsverfahren enthalten daher zunehmend prozessorientierte Elemente. Für die vorbereitenden Untersuchungen Frankfurt-Nordwest wurde ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept erarbeitet, das begleitend zu den städtebaulichen Studien die planerischen Absichten mit der Bevölkerung rückkoppeln soll. Es werden verschiedene Möglichkeiten geboten, Inputs aus breiten Schichten der Bevölkerung zu ermitteln und als Teil der Entwurfsaufgabe den planenden Büros bzw. Teams mitzugeben. Am 28.11.2019 wurde die Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung über die nachfolgend dargestellten Grundlagen und das weitere Vorgehen informiert. An der Veranstaltung nahmen über 300 Bürgerinnen und Bürger aus Frankfurt und den Nachbarkommunen teil. 2020 werden mehrere "Bürgerdialoge" durchgeführt, bei denen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich mit den Planungsbüros bzw. -teams direkt auszutauschen: - 15.02.2020: Bürgerdialog I (Input für Auslobung der Mehrfachbeauftragung) - 08.05.2020: Bürgerdialog II mit Zwischenpräsentation der ersten Entwürfe und Feedback der Bürgerschaft - 07.11.2020: Bürgerdialog III (Vorstellung der Entwürfe, Feedback) Alle Verfahrensschritte wurden auf der Website des Stadtplanungsamts und in der Broschüre "Frankfurt Nordwest - Neuer Stadtteil der Quartiere. IM DIALOG 1. Sonderausgabe November 2019" veröffentlicht. Gutachten Die Vergabe und Begleitung von Gutachten war ein wichtiger Schwerpunkt der Grundlagenermittlung im Projekt. Alle Gutachten wurden auf der Website des Stadtplanungsamts veröffentlicht. Die Ergebnisse der Gutachten fließen in die Aufgabenstellung zu den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Studien ein und werden im Folgenden dargestellt: Untersuchung zu den elektromagnetischen Feldern Das Untersuchungsgebiet wird durch mehrere Hoch- und Höchstspannungsleitungen durchzogen. Elektrische Leiter, so auch Hoch- und Höchstspannungsleitungen, erzeugen elektromagnetische Felder. Über ein Fachgutachten wurde untersucht, inwieweit die einschlägigen Grenzwerte der 26. BImSchV von 100μT (Mikro-Tesla, magnetische Flussdichte) und 5 kV/m (Kilovolt pro Meter, elektrische Feldstärke) eingehalten werden. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV unterhalb der Freileitungen eingehalten werden. Darüber hinaus wurde der wesentlich strengere Vorsorgewert von 1 μT untersucht. Der Vorsorgewert von 1 μT wird bei der Höchstspannungsleitung östlich der BAB 5 bei Volllast ab einem Abstand von der Mittelachse der Trasse von ca. 100 m unterschritten (bei durchschnittlich 40% Auslastung beträgt der Abstand ca. 60 m). Westlich der BAB 5 wird der strengere Vorsorgewert von 1 μT bei Volllast ab einem Abstand von der Mittelachse der Trasse von ca. 140 m unterschritten (bei durchschnittlich 40% Auslastung beträgt der Abstand ca. 90 m). Die Bebauung des Gebietes ist aus Sicht des Immissionsschutzes (elektromagnetische Felder) grundsätzlich zulässig. Betrachtung der Verkehrserzeugung und -abwicklung Die Untersuchungsergebnisse auf Basis von 10.150 Wohneinheiten und einem Modalsplit ÖV 30%, Radverkehr 15%, Fußverkehr 5%, MIV 50% haben nach derzeitigem Stand folgende Kernaussagen: Der entstehende Verkehr kann an das bestehende städtische Verkehrsnetz auf Frankfurter Gemarkung leistungsfähig angebunden werden. Verbindungen zu den westlichen Nachbargemeinden wurden im Berechnungsmodell nur als Rad- und Fußwegeverbindungen vorgesehen. D.h. eine Anbindung des MIV an die Nachbarkommunen ist nicht zwingend erforderlich, aber möglich. Ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist eine gute Erschließung mit dem ÖV und ein attraktives Radverkehrsangebot. Der Schwerpunkt der Ost-West-Verbindungen muss daher auf dem ÖV, Rad- und Fußgängerverkehr basieren. Bei der Erarbeitung der Studien zu Stadt und Landschaft sollen Lösungen aufgezeigt werden, wie der Anteil des ÖV deutlich erhöht und der Anteil des MIV deutlich reduziert werden kann (Ziel: mindestens 50% ÖV-Anteil). Grundlagenuntersuchung Wasserwirtschaft Der freie Landschaftsraum des Untersuchungsgebietes liegt fast komplett innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Praunheim II. Im Sinne einer Risikoabschätzung sollen die möglichen Auswirkungen einer Siedlungsentwicklung auf die Grundwasserneubildung, die Grundwasserqualität sowie die Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II ermittelt und Hinweise auf Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gegeben werden. Die Grundlagenuntersuchung wird auf Basis des Grundwassermodells von 1999 und vorhandener Daten und Unterlagen erstellt. Der Untersuchungsrahmen wurde im Vorfeld der Beauftragung detailliert mit Hessenwasser und den Wasserbehörden abgestimmt und wird derzeit erstellt. Mit der Konkretisierung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts werden voraussichtlich weitere vertiefende Betrachtungen erforderlich. Machbarkeitsstudie zur Straßen- und Schienenführung innerhalb der Wasserschutzzone II Im südwestlichen Bereich des Untersuchungsgebietes beginnt die Brunnengalerie des Wasserwerks Praunheim II. Zwischen den Fassungsbereichen der Brunnen 1 und 2 und um die Fassungsbereiche herum verläuft auf einer Breite von ca. 100 Metern die geplante Wasserschutzzone II (WSZ II). Straßen- und Schienenbau ist gemäß Schutzgebietsverordnung in der WSZ II nur mit umfassenden Schutzmaßnahmen in Ausnahmefällen zulässig. Die Machbarkeitsstudie wurde bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 696 "Gewerbegebiet nördlich Heerstraße" beauftragt und in intensiver Zusammenarbeit mit Hessenwasser, der Unteren Wasserbehörde und der VGF erstellt. Danach erscheint die Realisierung der vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen in der WSZ II unter Einhaltung spezifischer Schutzmaßnahmen und bei einer geeigneten betrieblichen Überwachung möglich. Sie liegt derzeit der Oberen Wasserbehörde zur Prüfung der Inaussichtstellung einer Ausnahmezulassung vor. Entwässerung - Regenwasserbewirtschaftung In einer von der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) beauftragten hydraulisch-hydrologischen Untersuchung des Steinbaches sind u.a. die in seinem Einzugsgebiet geplanten hochwasserrelevanten Vorhaben einzustellen. Der Geltungsbereich der SEM 4 liegt zu einem großen Teil in den Einzugsgebieten des Steinbaches und des Lachgrabens, der in einer Verdolung am Ortsrand von Praunheim in den Steinbach mündet. Im Rahmen der Untersuchung wurde mit Hilfe einer Starkregenanalyse das Abflussgeschehen für den Ist-Zustand und einem potentiellen Plan-Zustand untersucht und die erforderlichen Flächen für Regenrückhaltemaßnahmen abgeschätzt und verortet. Die sich heute in der Bestandssituation bei einem 100-jährlichen 1h-Regen rechnerisch einstellenden Fließwege zeigen anschaulich, wie sich das zum Abfluss kommende Niederschlagswasser im Gebiet sammelt, entlang bevorzugter Rinnen abfließt und sich schließlich in den Hauptrinnen und Gräben konzentriert. Während sich auf den nordwestlichen Flächen der Abfluss im Lachgraben bündelt, fließt es im Südwesten größtenteils zunächst in Richtung A5, um an der Autobahntrasse sowohl nach Norden (Lachgraben) als auch nach Süden (Steinbach) abgelenkt zu werden. Östlich der A5 zeigt sich ein vergleichbares Bild: Auf dem nordöstlichen Areal führen die Fließwege nach Süden (Lachgraben), unterhalb davon sowohl nach Nordost (Lachgraben) als auch Südost (Steinbach). Für den im Süden des Steinbachs gelegenen Bereich ist ebenfalls ein Abstrom nach Nordost (Steinbach) festzustellen. Ein größerer Anteil fließt den Gefälleverhältnissen folgend Richtung Südost (Praunheim) ab. Im Rahmen der weiteren Planung sollten diese Effekte berücksichtigt werden (Retentions- und Versickerungsmulden, Regenwasserversickerung). Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm Es werden die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen der umliegenden Hauptverkehrsstraßen einschließlich der prognostischen Verkehrsmengen 2030 für die BAB 5 (bei 8-spurigem Ausbau) und der nordwestlich verlaufenden S-Bahn-Linie (einschließlich Zusatzverkehre durch die geplante RTW) berücksichtigt. Ohne aktive Schallschutzmaßnahmen entlang der BAB 5 ist die Entwicklung von Wohngebieten nicht vertretbar. Mit den angenommenen aktiven Schallschutzmaßnahmen beidseits der BAB 5 (Höhe = 10m) können die Beurteilungspegel tags und nachts gegenüber dem Ausgangszustand spürbar reduziert werden. Betrachtet man nur die 60 dB(A)-Isophonenlinie in Bezug auf den besonders empfindlichen Nachtzeitraum, so ergibt sich ein Abstand zur BAB 5, der als Schwelle zur Gesundheitsgefährdung für eine Wohnbebauung nicht unterschritten werden sollte. Für die im Gutachten betrachtete ungünstigste Immissionshöhe von 15 m über Gelände (4. OG) ergeben sich hierfür östlich der BAB 5 Abstände zwischen 80 und 120 m und für den Bereich westlich der BAB 5 zwischen 130 und 220 m. Gegenüber der Bahnstrecke wird die Isophonenlinie 60 dB(A) nachts in einem Abstand von max. 60 m eingehalten. Die einzuhaltenden Mindestabstände für eine Wohnbebauung zur BAB 5 bzw. Schienenstrecke 3611 sind in Abhängigkeit mit dem jeweiligen städtebaulichen Entwurf im Rahmen der Abwägung in der Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. Schalltechnische Untersuchung - Anlagen nach TA Lärm Weitere Mindestabstände, die für eine Wohnbebauung einzuhalten sind, ergeben sich über die im oder angrenzend zum Untersuchungsgebiet vorhandenen gewerblichen Anlagen und die vorhandenen bzw. geplanten 380 kV-Hochspannungsleitungen. Hinsichtlich der nördlich des Untersuchungsgebietes liegenden Asphalt-Recycling- und Misch-Anlage sollte ein Mindestabstand von 280 m berücksichtigt werden. Für das Gewerbegebiet nördlich Heerstraße werden Mindestabstände zwischen 50 und 100 m ermittelt. Aufgrund von Koronageräuschen, die bei Niederschlag von den Hochspannungsleitungen erzeugt werden können, sollte aufgrund schalltechnischer Untersuchungsergebnisse in Bezug auf eine Wohnbebauung ein Mindestabstand von 90 m zu den Hochspannungsleitungen eingehalten werden. Klimaökologische Untersuchung (Bestandsanalyse und Planungshinweise) Die Klimaökologische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehende Wärmebelastung in den Frankfurter nordwestlichen Stadtteilen ebenso wie in den Nachbargemeinden derzeit als gering einzuschätzen ist. Die Kaltluftleitbahnen des Ursel- und Steinbachtals sowie die zentrale Y-förmige Tiefenlinie des Untersuchungsgebiets transportieren während der ersten und zweiten Nachthälfte kühlerer Luftmassen in das untersuchte Frankfurter Stadtgebiet hinein und bedingen so eine stärkere Abkühlung der an die Kaltluftleitbahnen angrenzenden Siedlungsbereichen. In der zweiten Nachthälfte dominiert der Wetterauwind das Strömungsgeschehen. Die Kaltluft wird dadurch zusätzlich verstärkt in die Siedlungsbereiche Praunheims und Niederursels hineintransportiert. Um eine ausreichende Kaltluftproduktion und -zufuhr in die angrenzenden Stadtteile zu gewährleisten, werden in der Klimaökologischen Untersuchung folgende Planungshinweise formuliert: - Die Bachtäler und Talsenken sind als Luftleitbahnen von Bebauung freizuhalten. - In neuen Siedlungsflächen sind klimaaktive Grün- und Freiflächen vorzusehen. - Eine Durchströmbarkeit ist zu sichern. - Die Bebauung ist innerhalb der lokalen Kaltluftentstehungsgebiete so anzuordnen, dass die verbleibenden Frei- und Grünflächen den Kaltlufttransport in den angrenzenden Tälern und Tiefenlinien auch zukünftig gezielt unterstützen können. - Quartiersbezogene Grün- und Parkflächen sowie Hausgärten sollten vorzugsweise begleitend zu den identifizierten Strömungskorridoren verortet werden. Der Umgriff des Untersuchungsgebiets wurde so gewählt, dass auch angrenzende Bereiche erfasst werden. Landschaftsplanerisches Gutachten Im landschaftsplanerischen Gutachten werden die Biotop- und Nutzungsstrukturen beschrieben und in einer Landschaftsraumanalyse die besonderen Merkmale des Raums in Hinblick auf die natürliche Ausstattung, die Topographie, des Landschaftsbildes und der Erholung herauszuarbeitet. In einer Darstellung der landschaftsplanerischen Entwicklungsziele werden die Rahmenbedingungen, die sich aus Sicht der Landschaftsplanung und aus den Anforderungen der anderen Fachgutachten ergeben, ins Bild gesetzt. Zu erhaltenden Strukturen werden aufgenommen, von Bebauung freizuhaltende Bereiche definiert, notwendige Abstände zur Autobahn und Hochspannungsleitungen übernommen und Entwicklungspotentiale des Landschaftsraums unter Berücksichtigung einer potentiellen Siedlungsentwicklung aufgezeigt. Artenschutz - faunistische Kartierung Um frühzeitig in den vorbereitenden Untersuchungen die artenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigen zu können, die sich aus den europäischen Richtlinien (Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie - FFH-RL und Vogelschutz-Richtlinie - VS-RL) sowie aus der nationalen Gesetzgebung (BNatSchG) ergeben, wurde eine faunistische Kartierung beauftragt. Es wurden entsprechend der Ausstattung des Gebietes detaillierte Daten zu den Artengruppen der Vögel, Fledermäuse und Reptilien (Zauneidechsen) erhoben. Die Artvorkommen konzentrieren sich überwiegend in den Bachtälern. Beachtenswert ist eine Saatkrähenkolonie in der Nordweststadt. Zu jeder Artgruppe wurde eine erste Konfliktanalyse stichwortartig zusammengestellt. Abschließend lassen sich Betroffenheiten erst im Rahmen der Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt klären. Anlage _Kostenuebers_Stand_Januar_2020 (ca. 70 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Antrag vom 04.12.2017, NR 463 Antrag vom 05.12.2017, NR 464 Bericht des Magistrats vom 07.06.2019, B 210 Bericht des Magistrats vom 22.02.2021, B 79 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8 Versandpaket: 08.04.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 165 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.06.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU und Frau Lämmer (= Zurückweisung); FDP und Herr Richter (= Enthaltung) bei Abwesenheit Herr Leitzbach 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6073, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 61 0

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